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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL

PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE

Landesrätin für Gesundheit, Sport, Soziales und Arbeit

Assessora alla Salute, Sport, Politiche Sociali e Lavoro

Landtagsabgeordnete Bernhard Zimmerhofer, Sven Knoll und Myriam Atz Tammerle Südtiroler Freiheit Silvius-Magnago-Platz 6

Bozen, 10.07.2018

Zur Kenntnis:

Herrn Präsidenten des Südtiroler Landtages Dr. Ing. Roberto Bizzo Silvius-Magnago-Platz 6 Im Hause

Landtagsanfrage Nr. 3508/18 – Probleme bei Kontrollvisiten durch das INPS Sehr geehrte Landtagsabgeordnete, Ihre Landtagsanfrage Nr. 3508/18 beantworte ich wie folgt: Die Kontrollärzte haben nicht die Funktion eines Facharztes, der den Patienten untersucht, eine Diagnose stellt und entsprechend die Krankschreibung verfügt. Es handelt sich immer um Patienten, die bereits eine oder mehrere ärztliche Visiten hinter sich haben. Die Kontrollärzte erfüllen eine andere Funktion. Für sie gilt es zu prüfen, ob die Krankschreibung auf den Genesungsprozess abgestimmt ist. Auch die Anwesenheitspflicht des Arbeitnehmers reiht sich in dieses Bild ein. Es geht, folglich, in der Regel um eine Kontrolle einer bereits von anderer Stelle getroffenen Verfügung. Die Kontrolltätigkeit wird, laut geltenden Gesetzesbestimmungen, entweder vom Arbeitgeber angeregt oder nach einem Auswahlsystem gemäß objektiv festgelegter Kriterien durchgeführt. Nicht zuletzt hat diese Tätigkeit auch das Ziel, Krankmeldungen zu kontrollieren und Missbrauch, im Interesse der Allgemeinheit, zu unterbinden. Es geht nicht darum, Krankheiten festzustellen. Somit werden der kontrollierten Person auch keine Unterlagen ausgehändigt. Im konkreten Fall, welcher Gegenstand der schriftlichen Anfrage ist, wurde der Arbeitnehmer, welcher einer Kontrollvisite unterzogen worden ist, zuerst von einem Arzt aufgesucht, der die Visite aufgrund eines akuten gesundheitlichen Problems abbrechen musste. Kurz darauf wurde die Visite von einem anderen Arzt nachgeholt. In beiden Fällen konnte der Patient sich in seiner Muttersprache ausdrücken. Die Daten, die der Arzt auf seinem Tablet in italienischer Sprache abfasste, sind nur für den internen Gebrauch bestimmt. Der Arbeitnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass der Arzt da war. Dies dient, unter anderem, als Beleg für die Kostenabrechnung seitens des Arztes. Der Patient hat dann Akteneinsicht und Kopien der Dokumentation verlangt. Dies ist vom Gesetzgeber genau geregelt. Deshalb wurde dem Betroffenen auch umgehend ein Formblatt in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt, mit dem er den Antrag stellen konnte. Dies ist ein Verwaltungsvorgang und keine „unüberwindbare bürokratische Hürde“. Es ist zweifelsohne im Interesse jedes Bürgers, gerade was ärztliche Unterlagen betrifft, mit äußerster Sorgfalt vorzugehen. Mit freundlichen Grüßen Dr.in Martha Stocker Landesrätin (mit digitaler Unterschrift unterzeichnet)

Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1  39100 Bozen Tel. 0471 41 8000  Fax 0471 41 80 09 http://www.provinz.bz.it/ressorts/welfare/ Steuernr./Mwst.Nr. 00390090215

Palazzo 12, via Canonico Michael Gamper 1  39100 Bolzano Tel. 0471 41 8000  Fax 0471 41 80 09 http://www.provincia.bz.it/dipartimenti/welfare/ Codice fiscale/Partita Iva 00390090215


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