Urlaubsmagazin Störtebekerland 2017

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Beherbergungsvertrag & Allgemeines Die „Zimmervermittlung Störtebekerland“ (ZV) vermittelt über ein Computer-Reservierungssystem Übernachtungsleistungen der voranstehenden Hotels und Vermieter. Sie erbringt damit keine eigenen Leistungen, sie vermittelt diese vielmehr im Namen und für Rechnung dritter Unternehmen (nachfolgend Leistungsträger, kurz LT) genannt). Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt somit ausschließlich zwischen dem Kunden und dem LT zustande. Die ZV und den Kunden verbindet lediglich ein Vermittlungsvertrag.

verpflichtet sich die Ersatzperson in alle Rechte und Pflichten des Reisevertrages neben dem ursprünglichen Kunden einzutreten. Dem Eintritt einer Ersatzperson kann widersprochen werden, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Buchung = Vertragsabschluss Mit seiner Buchung (mündlich, per Telefon, Fax oder E-Mail) bietet der Kunde dem LT den verbindlichen Vertragsabschluss eines Beherbergungsvertrages und der ZV den Abschluss eines Vermittlungsvertrages an. Mit der Übermittlung einer Reservierungsbestätigung von der ZV kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen LT über die verzeichnete Leistung zustande. Als Grundlage für den Vertragsabschluss gelten die Angaben in der vorliegenden Buchungsbroschüre zum Zeitpunkt der Buchung. Die Buchung tätigt der Anmeldende auch für alle in der Buchung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er genauso wie für seine eigenen einsteht. Offensichtliche Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für den LT und die ZV unverbindlich.

Höhere Gewalt = beiderseitige Vertragskündigung Wird die Reise infolge höherer Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht vorauszusehen war, erheblich erschwert, gefährdet und beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch der LT und die ZV den Vertrag kündigen. Die weiteren Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz, so kann die ZV für bereits erbrachte Aufwendungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Leistungen und Preise = Vertragsinhalt Die Preise in der Reisebestätigung beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sie beinhalten nicht eventuelle Ortsabgaben, wie z. B. Kurtaxen, und variable Nebenkosten, wie z. B. den Stromverbrauch bei Ferienwohnungen.

Im Reisepreis ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten. Es wird dringend empfohlen, eine solche Versicherung abzuschließen.

Probleme während der Reise = Haftung Die ZV ist bei der Zimmer- und Ferienwohnungsvermittlung lediglich Vermittler von Fremdleistungen und haftet nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Übernachtungsleistung, sondern lediglich für Fehler im Zuge der Buchungsabwicklung. Die ZV haftet nicht für die Nicht- oder Schlechtleistung des vermittelten Vertrages, d. h. für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst, für Mängel bei der Durchführung der Leistung, für Handlungen oder Unterlassungen des LT. Hierfür haftet ausschließlich der jeweilige LT.

Die Beherbergungspreise gelten grundsätzlich pro Person je Übernachtung/Frühstück und bei Ferienwohnungen/-häusern pro Wohnung/Haus je Nacht. Sie gelten für das jeweilige Kalenderjahr und ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Geäußerte Sonderwünsche sind für die Vermittlung durch die ZV unverbindlich.

Probleme während der Reise = Reklamation/Mitwirkungspflichten Hat der Kunde Anlass zur Beschwerde über die vermittelte Leistung, so muss er sich in erster Linie an den jeweiligen LT wenden. Der LT wird in der Regel bereit sein, sofort Abhilfe zu schaffen. Kann dem Kunden dort nicht geholfen werden, sollte er sich unverzüglich bei der ZV melden. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

Laut Gerichtsurteil (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1991 – IZR 291/89 Kammergericht Berlin) müssen in der Parahotellerie die Nebenkosten wie Strom, Wasser, Gas, Heizung in den Mietendpreisen einkalkuliert sein. Eine Abrechnung dieser Nebenkosten nach Verbrauch ist nur dann möglich, wenn die tatsächlich entstandenen Kosten nachgewiesen werden können (Zähler). Die Kosten für die Endreinigung müssen im Logispreis umgelegt sein und dürfen nicht separat erhoben werden.

Reisevertragliche Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach dem vereinbarten Reiserückkehrdatum beim LT oder bei der ZV zur Weiterleitung geltend gemacht werden. Später können Ansprüche nur dann geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Die Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre nach dem vertraglichen Ende der Reise, ist aber bis zur endgültigen Zurückweisung geltend gemachter Ansprüche gehemmt.

Bezahlung = Abwicklung der Buchung Der Kunde bezahlt bei einer Zimmer- und Ferienwohnungsvermittlung den auf der Reservierungsbestätigung angegebenen Übernachtungspreis direkt an das Hotel/den Vermieter.

Schlussbestimmungen = Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Angaben im Magazin Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen trotzdem ihre Wirksamkeit. Die Gültigkeit des Reisevertrages wird davon nicht berührt. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Rücktritt, Umbuchung und Ersatzperson = Änderungen durch den Kunden Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag (bzw. der Buchung) zurücktreten. Dies ist in jeder Form möglich, wir empfehlen jedoch, den Rücktritt der ZV schriftlich mitzuteilen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der ZV. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er die Leistung nicht in Anspruch, können der LT und die ZV Ersatz für ihre Aufwendungen verlangen - der Anspruch auf Bezahlung sämtlicher vereinbarter Leistungen bleibt also bestehen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Zimmers/der Ferienwohnung zu berücksichtigen (Die Einsparungen betragen bei Nicht- Weitervermittlung der Leistung nach Erfahrungssätzen bei Ferienwohnungen 10 %, bei Zimmern mit Frühstück 20 %, bei Zimmern mit Halbpension 30 % und bei Zimmern mit Vollpension 40 % des Übernachtungspreises). Falls anstelle des Kunden eine andere Person die gebuchten Leistungen in Anspruch nehmen will, so ist dies der ZV und dem Vermieter mitzuteilen. Hierfür wird ggf. eine Umbuchungsgebühr berechnet. Dabei

Klagen gegen den LT oder die ZV sind an deren Sitz zu erheben. Für Klagen gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss des Reisevertrages ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt beim Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der ZV maßgeblich. Alle Angaben in diesem Magazin entsprechen dem Stand bei Drucklegung (Dezember 2016). Die im Magazin enthaltenen Angaben beruhen auf den von den LT oder sonstigen Reiseveranstaltern gelieferten Unterlagen, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen wird. Ebenso übernimmt der Herausgeber für Druckfehler keine Verantwortung. Aus falschen Angaben oder nicht erfüllten Leistungszusagen des jeweiligen LT kann keine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Ersteller und Herausgeber dieses Buchungskatalogs abgeleitet

werden. Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, jedoch ohne Gewähr. * Hinweis: Für Pauschalreisen (Urlaubsangebote) gelten besondere AGB‘s, die wir Ihnen auf Anfrage gerne zusenden. Kurze Hinweise zum Gastgeberverzeichnis Alle Angaben in diesem Verzeichnis entsprechen den Mitteilungen, die dem Herausgeber des Zimmernachweises von den einzelnen Vermietern gemacht wurden. Für ihre Richtigkeit kann der Herausgeber daher keine Gewähr übernehmen. Die im Gastgeberverzeichnis angegebenen Preise sind Inklusivpreise und enthalten Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer. Für Kurzaufenthalte sind Zuschläge bis zu 30 % üblich. Als Hauptsaison gilt die Zeit vom 15.6.-15.9. Die Saisonzeiten können von einzelnen Betrieben unterschiedlich festgelegt sein und weichen von den in diesem Heft aufgeführten Zeiten ab. Nur die zwischen Gast und Vermieter vereinbarten Preise sind verbindlich. Die Reihenfolge der aufgeführten Quartiere erfolgt nach den Unterkunftskategorien (Hotel, Fewo, etc.) und unterdessen nach der Klassifizierung (5★ bis 1★ und nicht-klassifiziert). Innerhalb dieser Auflistung sind die Unterkünfte alphabetisch sortiert und stellen somit keine Rangordnung dar. Verantwortlich für den Inhalt: AG Störtebekerland.

Kurbeitrag Die Samtgemeinde Hage erhebt in ihren Mitgliedsgemeinden einen Kurbeitrag, der zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung ihrer Einrichtungen dient. Der Kurbeitrag ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die Einrichtungen genutzt werden. Er wird in der Zeit vom 15. März bis zum 31. Oktober erhoben und beträgt je Nacht: Erwachsene EURO 1,80 / Kinder u. Jugendliche bis 17 Jahre zahlen keinen Kurbeitrag Bei mehrmaligem oder längerem (mehr als 24 Tage) Aufenthalt innerhalb der kurbeitragspflichtigen Zeit innerhalb eines Jahres kann eine Jahreskurkarte (nur in der Kurverwaltung Hage) gelöst werden. Der Jahreskurbeitrag beträgt: Erwachsene EURO 43 / Kinder u. Jugendliche: bis 17 Jahre frei Jeder Gast ist innerhalb von 72 Stunden nach der Ankunft durch den Vermieter in der Kurverwaltung anzumelden. Der Gast ist verpflichtet, den Kurbeitrag direkt beim Vermieter zu zahlen. Gast und Vermieter haften für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung des Kurbeitrages. Einzelheiten regelt die allein verbindliche Kurbeitragssatzung.

Vergünstigungen für Kurkarteninhaber Kurkarteninhaber erhalten gegen Vorlage der Kurkarte eine ganze Reihe von Vergünstigungen, z. B. kostenloser Strandzugang in Dornumersiel und Neßmersiel. Ermäßigte Schiffsfahrkarten zu den Inseln sind nur in der Kurverwaltung Hage und im Kurzentrum Hage (Schwimmbad) erhältlich. Auskünfte zu weiteren Vergünstigungen erteilen die Kurverwaltung Hage oder die Gastgeber.

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung! Weitere Infos erhalten Sie bei unserer Zimmervermittlung Störtebekerland unter Tel. 0 49 31 93 83 730

Weitere Informationen finden Sie unter www.stoertebekerland.de


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