Downloads Rehdorfer Straße, ab 8.9.2017

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Nutzungsschablone WA1 Art der baulichen Nutzung

WA 2

II

0,4

0,8

Grundflächenzahl

bestehendes Nebengebäude

vorgeschlagene Stellung der Hauptgebäude Dachneigung

SD

Bauweise

3 Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche, Stellung der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 22 - 23 BauNVO)

Geschossflächenzahl

Dachform

maximale Wandhöhe

Anzahl der Vollgeschosse

o

offene Bauweise

E

nur Einzelhäuser zulässig

50-55°

WHmax= FHmax= 4m 9m

Ga Ca maximale Firsthöhe

St

vorgeschlagene Stellung der Garagen / Carports und Stellplätze

o

vorgeschlagene Grundstücksgrenze

E

Baugrenze

9.0 Nutzungsschablone WA2 Art der baulichen Nutzung

WA 2

Beschränkung der Zahl der Wohnungen

II

Grundflächenzahl

Bauweise

Anzahl der Vollgeschosse

Geschossflächenzahl

0,35

0,7

SD

42-48°

Dachneigung

Dachform

maximale Wandhöhe

Hauptfirstrichtung, zwingend für Hauptgebäude und Garagen

WHmax= FHmax= 4m 9m

4 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB)

maximale Firsthöhe

öffentliche Straßenverkehrsfläche

324 325 326

E

F+R

Höhenlinien in m

Verfahrensvermerke A)

o

Bemaßung in Meter

Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: hier: öffentlicher Fuß- und Radweg

Der Stadtrat Oberasbach hat am 14.07.2015 den Bebauungsplans Nr. 15/2 "Östliche Rehdorfer Straße" sowie die Anwendung und Durchführung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB beschlossen. Die Planungsunterlagen (Stand: 01.07.2015) wurden gebilligt. Oberasbach, den .................

.................................... Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

Straßenbegrenzungslinie B)

5 Hauptversorgungs- und Abwasserleitungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 ud Abs. 6 BauGB) unteridische Hauptversorgungsleitung hier: Regenwasser-Drainage-Kanal

Die Stadt Oberasbach hat entsprechend dem Beschluss des Stadtrates vom 14.07.2015 über die Billigung des Vorentwurfs zum Bebauungsplans Nr. 15/2 "Östliche Rehdorfer Straße" (Stand: 01.07.2015) nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Fürth am 06.08.2015 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eingeleitet. Der Planentwurf (Stand: 01.07.2015) wurde hierzu vom 07.08.2015 bis einschließlich 07.09.2015 im Bauamt öffentlich ausgelegt. Oberasbach, den .................

unteridische Hauptabwasserleitung hier: Mischwasserkanal

C)

6 Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Straßenbegleitgrün private Grünfläche mit der Zweckbestimmung: Grünstreifen

.................................... Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

Der Stadtrat Oberasbach hat am 00.00.0000 die Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlussmäßig gewürdigt und abgewogen und den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15/2 "Östliche Rehdorfer Straße" mit Begründung (Stand: 25.07.2017) gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Oberasbach, den .................

E)

.................................... Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

Der Stadtrat Oberasbach hat am 00.00.0000 die Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gewürdigt und abgewogen. Oberasbach, den .................

Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 15, 25 und Abs. 6 BauGB) Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Sträuchern (gemäß Pkt. III.11.1 der textlichen Festsetzungen)

I FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN "Östliche Rehdorfer Straße" der Stadt Oberasbach Auf Grund § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8, § 9, § 10, 13a und 13b des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch die Entscheidung vom 09.05.2016 (GVBl. S. 89) und Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13.12.2016 (GVBl. S. 335), erlässt die Stadt Oberasbach den Bebauungsplan Nr. 15/2 mit der Bezeichnung "Östliche Rehdorfer Straße" bestehend aus den Festsetzungen durch Planzeichen und den textlichen Festsetzungen, in der Fassung vom ___________ als

1 Art der baulichen Nutzung / Beschränkung der Zahl der Wohnungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 BauGB i.V.m. §§ 1-15 BauNVO WA 2

Anpflanzen von Obst- / Laubbäumen (ohne Standortbindung) (gemäß Pkt. III.11.3 der textlichen Festsetzungen)

8 Sonstige Planzeichen

Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO Beschränkung der Anzahl der Wohnungen je Wohngebäude

maximal zulässige Grundflächenzahl (GRZ)

z.B. 0,7

maximal zulässige Geschossflächenzahl (GFZ)

Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 15/2 "Östliche Rehdorfer Straße" SD

Satteldach

.

Satzung Der Bebauungsplan Nr. 15/2 "Östliche Rehdorfer Straße" tritt am 00.00.2017 mit der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Fürth in Kraft. .

Oberasbach, den

..................................................

II

Zahl der maximal zulässigen Vollgeschosse

z.B. 42°

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 15/2 "Östliche Rehdorfer Straße" ergibt sich aus dem Planblatt. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern: - alle Gemarkung Leichendorf. .

Das Planblatt ist Bestandteil dieser Satzung.

756 FHmax

G)

.................................... Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

Der Bebauungsplans Nr. 15/2 "Östliche Rehdorfer Straße" ist nach § 10 Abs. 3 BauGB mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt des Landkreises Fürth vom 00.00.0000 in Kraft getreten. Die Unterlagen wurden im Bauamt Oberasbach ausgelegt. Oberasbach, den .................

.................................... Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 15/2 "Östliche Rehdorfer Straße" - Entwurf Stadt Oberasbach

Landkreis Fürth

bestehende Flurstücksgrenze

maximal zulässige Wandhöhe

Geltungsbereich

Oberasbach, den .................

Dachneigung

II HINWEISE DURCH PLANZEICHEN

Erste Bürgermeisterin

WHmax

Der Stadtrat Oberasbach hat am 00.00.0000 den Bebauungsplans Nr. 15/2 "Östliche Rehdorfer Straße" in der Fassung vom gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Umgrenzung von Flächen für Garagen, Carports, Stellplätze und deren Zufahrten

2 Maß der baulichen Nutzung, Höhe baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 16 - 21a BauNVO) z.B. 0,35

F)

.................................... Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

Planungsbüro Vogelsang Glockenhofstr. 28 90443 Nürnberg www.vogelsang-plan.de

bestehende Flurstücksnummer

maximal zulässige Firsthöhe bestehendes Hauptgebäude

BBP gez. / Datum IR - 25.07.2017

1:1000

Landschaftsökologie + Planung Nürnberger Straße 61 90762 Fürth graessle@buero-lp.de


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