Sehr geehrte Damen und Herren, wir dürfen Sie auf diesem Weg über die letzte Gemeinderatssitzung informieren. Grundankauf Reischekstraße: Gemeinde zahlt überhöhten Kaufpreis
Lösung mit bitterem Beigeschmack Turbulent begann vergangenen Montag die letzte Sitzung des Gemeinderates vor der Sommerpause. Bgm. Jachs brachte einen Dringlichkeitsantrag ein, mit dem der Ankauf des 1487 m² großen und 233.000 Euro teuren Baugrundstückes in der Reischekstraße Zu Beginn des Projektes im Jahr 2013 hat Bgm. Jachs die Anrainer noch (schriftlich) informiert, dass die in der Reischekstraße vorgesehenen Bauwerke in 2geschossiger Bauweise zur Ausführung gelangen werden. Nachdem seitens der Stadtgemeinde für das zu bebauende Grundstück nie ein Bebauungsplan erstellt wurde, steht es dem Bauwerber frei, sich den Bestimmungen der BauO zu unterwerfen, welche auch eine mehrgeschossige Bauweise vorsieht. Und genau nach der BauO handelnd wurden die Baupläne für den Bauabschnitt C in 3-geschossiger Bauweise erstellt.
beschlossen werden sollte. Eine rasche Lösung dieser Thematik war notwendig geworden, weil sich Bgm. Jachs als verantwortliche Baubehörde I. Instanz in der Abwicklung eines Bauvorhabens einige Säumnisse anrechnen lassen muss.
Luftbild Johannisfeld mit dem Grundstück 458/22
----Bürgermeister-Briefe mit Versprechungen an die Anrainer, die nicht eingelöst wurden – öffentliche Zusagen im Gemeinderat, ein Bebauungsplan fehlte bis zuletzt---Nach Interventionen der Anrainer, die sich berechtigterweise auf Grund der vorgesehenen Höhe des Bauwerks, der Anzahl der geplanten Wohneinheiten und der damit zusammenhängenden Verschlechterung der Verkehrssituation massiv in ihrer Wohnqualität beeinträchtigt sahen, sagte diesen Bgm. Jachs noch in der GR-Sitzung vom Dezember 2013 zu, den Bauabschnitt C zurückzustellen und für diesen Teil des Grundstückes seitens der Stadtgemeinde einen Bebauungsplan zu erlassen. Nachdem dieser bis heute nicht ausgearbeitet und beschlossen wurde, musste die Baubehörde zwischenzeitig die Baubewilligung auf Grund der vorliegenden Planungsunterlagen erteilen, Geplantes Bauprojekt Bauabschnitt C gegen die nunmehr die Anrainer das Rechtsmittel der Berufung eingebracht haben. Impressum:
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