Ortspost Aschach 1/2011

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Ausgabe 1/2011

Mit einem Blumengruß zum Valentinstag überraschten die SPÖ Mandatare unsere Bürger

Bericht zur Sitzung des Gemeinderates vom Montag, 7. Februar 2011 Am Montag, 7. Februar, fand die 1. Sitzung des Gemeinderates im Jahr 2011 statt. Die SPÖ Aschach möchte Sie über die wesentlichen Beratungen und Beschlüsse informieren. Zu Beginn der Sitzung wurde von der GRÜN—Fraktion an den Bürgermeister eine Anfrage bezüglich der Kosten für den 2. Vizebürgermeister eingebracht. Weiters verlangten die GRÜNEN genaue Informationen über die tatsächliche Notwendigkeit von Vertretungen durch den 2. Vizebürgermeister. Der Bürgermeister wird diese Anfrage in der nächsten Sitzung des Gemeinderates beantworten. TOP 1: Vergabe von Wohnungen: Die Wohnung in der Schaunbergstraße 6/8 wurde an Frau Bettina Amtmann vergeben, die Wohnung am Jägerweg 23a/3 wurde Familie Sallaberger zugesprochen.

TOP 2: Haushaltsgebarung: Der Nachtragsvoranschlag 2010 wurde von der Aufsichtsbehörde geprüft und dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Der Nachtragsvoranschlag zum ordentlichen Haushalt 2010 weist einen Fehlbetrag in der Höhe von € 400.800 aus. In diesem Betrag ist auch der Sollfehlbetrag in der Höhe von € 99.800 aus dem Jahr 2009 enthalten. Beraten und beschlossen wurde auch der Haushaltvoranschlag für das Jahr 2011. Der ordentliche Haushalt für das Finanzjahr 2011 budgetiert mit Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von € 3.654.000 ausgeglichen. Der Voranschlag und der mittelfristige Finanzplan 20112014 wurden mehrheitlich angenommen.

TOP 3: Kindergarten und Schule Der Gemeinderat fasste auf Antrag des Kindergartenausschusses (Obfrau Ramona Frandl, SP) den Beschluss zur Einrichtung einer Sommerbetreuung (August) für Kindergartenkinder. Informationen und die Anmeldung für den Sommerkindergarten erhalten Sie auf dem Gemeindeamt Aschach. TOP 4 Abfallordnung und Abfallgebühren Auf Antrag des Umweltausschusses wurde die Abfallordnung und die Abfallgebührenordnung 2011 beschlossen. Mehr zu diesem viel diskutierten Thema finden Sie aufgeschlüsselt auf der nächsten Seite. Für die Durchführung der Restmüllabfuhr wurde mit der Fa. Zellinger eine weitere Vereinbarung abgeschlossen. TOP 5 Frauenförderprogramm der Gemeinde Aschach Lt. § 34 des oö. Gleichbehandlungsgesetzes haben die oö. Gemeinden ein Frauenförderprogramm auszuarbeiten und zu beschließen. Der Frauenanteil gemessen an der Summe der bei der Gemeinde Aschach dauerhaft beschäftigten Bediensteten liegt bei ca. 75 % Die Marktgemeinde Aschach erfüllt daher alle Anforderungen, die dieses Frauenförderprogramm vorsieht. Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, 4. April 2011, statt.


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