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Abteilung für Orthopädie und Traumatologie im LKH Feldbach
by soj.at
Neuer Name –gewohnte Leistungsvielfalt: Was bisher als Abteilung für Unfallchirurgie des LKH Feldbach bekannt war, heißt nun Abteilung für Orthopädie und Traumatologie. Im Jahr 2004 wurde die Abteilung für Unfallchirurgie in Feldbach gegründet und im März 2023 zur Abteilung für Orthopädie und Traumatologie des Krankenhausverbundes Feldbach-Fürstenfeld erweitert. Sie stellt die Schwerpunktversorgung in diesem Bereich für den gesamten südosteirischen Raum sicher. Hauptaufgabe dieser Abteilung ist die Versorgung von
Verletzungen aller Schweregrade aus dem Arbeits- und Freizeitbereich sowie die Behandlung degenerativer Erkrankungen des Bewegungsapparates. Auch die Therapie von Spätfolgen nach Verletzungen gehört zum Leistungsspektrum. Verunfallte Patienten werden im Schockraum am LKH Feldbach erstversorgt. Hier steht rund um die Uhr ein interdisziplinäres Team aus Ärzten der Bereiche Orthopädie und Traumatologie, Allgemeine Chirurgie, Anästhesie und Radiologie bereit. Auch auf Pro Jahr gibt es rund 26.000 ambulante Vorstellun- gen sowie 2000 stationäre Aufenthalte. Außerdem werden am Standort Feldbach jährlich 1.600 operative Leistungen und am Standort Fürstenfeld ca. 250 tagesklinische Operationen durchgeführt. Prim. Dr. Walter Prager, der die Abteilung seit 2020 leitet, betont: „Ziel unserer Abteilung ist es, einen hohen Standard an medizinischer Qualität, gepaart mit modernsten Therapiekonzepten anbieten zu können.“ Gemeinsam mit den Patienten wird ein individueller Behandlungsplan erarbeitet, der die persönlichen Wünsche berücksichtigt.
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Und Familienbeihilfe
Der Verdienst aus einem Ferialjob kann, insbesondere wenn er mit anderen Einkünften zusammenfällt, dazu führen, dass die Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe überschritten wird. Ist dies der Fall, so muss der die Grenze überschreitende Betrag zurückgezahlt werden. An die Familienbeihilfe ist auch das Schicksal des Kinderabsetzbetrags geknüpft. Die unliebsame Rückzahlungsverpflichtung tritt ein, wenn auf das Kalenderjahr bezogen ein steuerliches Einkommen von mehr als 15.000 € (seit 1. Jänner 2020) erzielt wird, wobei gewisse Besonderheiten bei der Ermittlung dieser Grenze zu berücksichtigen sind. Wichtigste Ausnahme ist das Alter, da die Zuverdienstgrenze für Jugendliche vor Vollendung des 19. Lebensjahres keine Bedeutung hat. Ab Beginn des Kalenderjahres, das auf den 19. Geburtstag folgt, muss allerdings unterschieden werden, ob die in den Zeitraum fallen, in dem Familienbeihilfe bezogen wurde oder nicht. Erfolgt etwa kurzfristig kein Bezug von Familienbeihilfe, so sind Einnahmen während dieses Zeitraums nicht maßgeblich für die Berechnung der Zuverdienstgrenze. Ebenso wenig zu relevanten Einnahmen zählen z.B. Sozialhilfe als einkommensteuerfreier Bezug, Entschädigungen für ein anerkanntes Lehrverhältnis oder Waisenpensionen.
Maximale Betreuung als Schlüssel zum persönlichen Therapieerfolg
Jeder Behandlung liegt ein ausführliches Beratungs- bzw. Aufklärungsgespräch zugrunde. Fragen werden verständlich beantwortet, Ängste ernst genommen. Er ist stets um Ihr persönliches Wohlbefinden bemüht und hat für jedes Anliegen ein offenes Ohr. Dr. Hoffelner ist auf die konservative und operative Behandlung von Sport- und Gelenksverletzungen und die Betreuung bei der darauffolgenden Rückkehr in den aktiven Sport/Alltag spezialisiert.
• Körpereigenbluttherapie
• Infiltrationstherapie
• Einlagenbehandlung
• Arthrosetherapie (Hyaluronsäure)
• Arthroskopische Operationen (Schulter und Knie)
• Stosswellentherapie
• Gelenkersatz (Schulter, Hüfte, Knie)
Ordination: Prentlstrasse 8b, A-8490 Bad Radkersburg | Ordinationszeit: Montags, 8 bis 18 Uhr (Termin nach Vereinbarung)
Mobil: 0664/75 48 45 88; e-mail: ordination@thomashoffelner.at; www.sportorthopäde-hoffelner.at
Wir unterstützen Sie bei Fragen sehr gerne.
(Dieser Artikel stellt keine Beratung dar. Tippfehler vorbehalten.)

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