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Export-Expertin Ulrike Straka besuchte südsteirische Firmen

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Beim österreichischen Strafrecht handelt es sich um staatliche Reaktionen gegenüber Straftätern. Der Ausgleich des entstandenen Schadens des Opfers ist grundsätzlich nicht das primäre Thema in einem Strafprozess.

Jedoch bietet die Privatbeteiligung ein Werkzeug für Personen, die Opfer einer Straftat geworden sind. Es handelt sich dabei um ein wesentliches Opferrecht und ermöglicht dem Opfer sich mit seiner Schadenersatzforderung (zum Beispiel Schmerzengeld für eine erlittene Körperverletzung) dem Strafverfahren anzuschließen. Dadurch kann ein möglicherweise kostspieliges Zivilverfahren zur Hereinbringung der Schadenersatzforderung umgangen werden.

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Als Opfer einer Straftat kann man sich durch Erklärung vor der Polizei (zum Beispiel bereits bei der Einvernahme als Opfer), gegenüber der ermittelnden Staatsanwaltschaft oder noch vor Gericht bis zum Schluss der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung, als Privatbeteiligter dem Strafverfahren anschließen.

Der Privatbeteiligtenanspruch muss auch entsprechend beziffert werden.

Die Außenwirtschaft Austria ist die Internationalisierungs- und Innovationsagentur der österreichischen Wirtschaft. Eine der vielen Ansprechpartner, die sich dort um alle Fragen rund um Auslandsgeschäfte kümmern, ist die Wirtschaftsdelegierte und Key Account Managerin Ulrike Straka. Sie machte kürzlich Station im Bezirk Leibnitz und besuchte drei Betriebe, um diesen bei ihren Auslandsgeschäften behilflich zu sein. Begleitet von

WK-Regionalstellenleiter Josef Majcan und Marion Kikinger vom Internationalisierungscenter Steiermark (ICS), war die erste Station das Weingut Lorenz in Kitzeck. Danach stand ein Besuch im Autohaus Paier & Paier in Gleinstätten auf dem Programm, bevor man die Fa. Ledinegg in Gamlitz, die mit Landmaschinen handelt, besuchte. Dabei wurden interessante Gespräche geführt und über die vielfältigen Fördermittel des ICS informiert.

Kommt es in der Hauptverhandlung zu einem Schuldspruch des Täters, entscheidet das Strafgericht über den Privatbeteiligtenanspruch. Sollte ein Freispruch ergehen oder der Anspruch des Privatbeteiligten mangels ausreichender Bescheinigung nicht oder nicht zur Gänze zugesprochen werden, wird dieser auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, unterstützen wir Sie bei der Bezifferung und weiteren Geltendmachung Ihrer Ansprüche als Privatbeteiligte.

Dr. Horst Pechar RECHTSANWALT

Schulgasse 1, 8160 Weiz Tel. 03172/6280 www.pechar-leitner.at

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