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Radweg von Fürstenfeld nach Altenmarkt festlich eröffnet Informatives Job-Dating der Mittelschule Fürstenfeld
by soj.at
Die Berufsorientierungslehrer der Mittelschule Fürstenfeld organisierten gemeinsam mit Berufsfindungsbegleiterin W. Allmer von der Steirischen Volkswirtschaftlichen Gesellschaft ein Job-Dating als Plattform für das Zusammentreffen von Wirtschaft und Schule in der Stadthalle Fürstenfeld. Es war ein interaktiver Elterninformationsabend für mehr als 150 Schüler der dritten und vierten Klassen. Die Jugendlichen konn- ten direkte Kontakte zu den regionalen Betrieben herstellen, eventuell sogar für sich selbst Schnuppertage organisieren und ihre Begeisterung für einzelne Berufsfelder entdecken. 28 regionale Unternehmen hatten die Möglichkeit, ihren Betrieb als attraktiven Ausbildungsbetrieb zu präsentieren und sich als Arbeitgeber vorzustellen. Diverse Einrichtungen informierten über Berufe, Anforderungen und Karrieremöglichkeiten.

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„Mehr Sicht & Sicherheit. Auf voller Länge. In ganzer Breite“ –stand auf der Festfolge zur Eröffnung des aktuellen Rad- und Gehweges von Fürstenfeld in den Ortsteil Altenmarkt, zu der Bgm. Franz Jost mit LH-Stv. Anton Lang geladen hatten. Musikalisch umrahmt wurde die Eröffnungsfeier im Autohaus Prem in Altenmarkt von den Kindern der Volksschule Altenmarkt. Die Segnung des neuen Rad- und Gehweges nahmen Pfar- rer Peter Rosenberger und Pfarrer Dipl. Päd. Karlheimz Böhmer vor. Der neu eröffnete Rad- und Gehweg, die sogenannte Hauptroute O1, ist Teil des Radverkehrskonzeptes Fürstenfeld, das im Endausbau die Stadt Fürstenfeld auf fünf Hauptrouten mit den Ortsteilen Altenmarkt und Übersbach sowie mit den Nachbargemeinden Bad Blumau, Bad Loipersdorf und dem südburgenländischen Rudersdorf verbinden wird.

Wenn jemand unter Hinterlassung eines Testamentes verstirbt, stehen dem Ehegatten und den Kindern ein Pflichtteil zu.
PFLICHTTEIL AUF DIE HÄLFTE MINDERN?

Dieser Pflichtteil kann dann bei Kindern auf die Hälfte gemindert werden, sodass ein Kind anstatt 1/6 beispielsweise nur 1/12 bekommt, wenn über einen längeren Zeitraum (hier geht man von 20 Jahren aus) kein Naheverhältnis zwischen dem Kind und den leiblichen Elternteil bestanden hat.
Diese Halbierung des Pflichtteiles muss jedoch der Verstorbene in einem Testament festhalten, ansonsten steht immer der volle Pflichtteil zu. Dieses Recht steht jedoch nicht zu, wenn der Elternteil den Kontakt mit seinem Kind ablehnt. In diesem Fall steht dem Kind der volle Pflichtteil zu. Entgegen der früheren Rechtslage hat der OGH in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass es nicht mehr nötig ist, dass das Kind einen aktiven Kontakt zum Elternteil sucht. Der volle Pflichtteil steht auch dann trotzdem zu, wenn der Elternteil sich vereinfacht gesagt, so verhält, dass aus seinem Verhalten für das Kind erkennbar ist, dass der Elternteil den Kontakt nicht will.
Dafür ist aber ein entsprechendes Verhalten des Elternteiles notwendig, ausschließlich passives Verhalten reicht nicht aus. Gerade in modernen Familienkonstellation (Patchwork) nehmen solche Fragen auch in der Praxis an Relevanz zu. Hier ist eine Rechtsberatung empfehlenswert, um vor Überraschungen geschützt zu sein. Gerne berät Sie in Ihren Angelegenheit die Rechtsanwaltskanzlei Mag.
Martin Baumgartner
RA MAG. MARTIN BAUMGARTNER vormals Notarsubstitut Fabriksgasse 3, 8280 Fürstenfeld, AUT Sprechstelle in 8330 Feldbach, Leitersdorf 204
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