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STEUER TIPP Rückhaltebecken im Naturpark Pöllauer Tal ausgebaggert
by soj.at
§-JOURNAL
Eigentum ist das Recht mit einer Sache „nach Willkür zu schalten und jeden anderen davon auszuschließen“. Ein Eigentümer kann sohin grundsätzlich mit seiner Sache tun, was er will.
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WAS GIBT ES NEUES BEIM PENDLERPAUSCHALE?
Beim Pendlerpauschale für Dienstnehmer gibt es in den Jahren 2022 und 2023 signifikante Änderungen.

Zum einen wird aufgrund der gestiegenen Energiepreise eine befristete Erhöhung des Pendlerpauschales für den Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 gewährt. Konkret wird das Pendlerpauschale für diese Monate um 50 % erhöht, sowie der Pendlereuro vervierfacht. Zu beachten ist, dass die erhöhten Werte bei der Berechnung des Pendlerpauschales und Pendlereuros im Pendlerrechner nicht berücksichtigt werden und daher für diese beiden Jahre händisch errechnet werden müssen.
Ab dem Jahr 2023 ergibt sich darüber hinaus eine Änderung beim Pendlerpauschale, wenn dem Dienstnehmer seitens des Dienstgebers ein Öffi-Ticket (Wochen-, Monats- oder Jahreskarte) steuerfrei zur Verfügung gestellt wird. In diesem Fall ist das Pendlerpauschale in einem ersten Schritt auf die übliche Weise zu berechnen. Im zweiten Schritt ist dann der Wert des Öffi-Tickets vom Pendlerpauschale abzuziehen, wobei zum Beispiel der Wert einer Jahreskarte auf einen monatlichen Betrag umgerechnet werden muss. Für den Pendlereuro erfolgt keine Kürzung.
Wir beraten Sie gerne.
Ihr Werner Lafer
(Dieser Artikel stellt keine Beratung dar)
Tel. 03112/4678-0, kanzlei@lafer-partner.at www.lafer-partner.at
Die im Herbst 2022 begonnenen Ausbaggerungsarbeiten im Rückhaltebecken Prätisbach gehen in die finale Phase. Seit der Erbauung durch den Wasserverband Pöllauer Saifen vor fast 40 Jahren ist der Grundsee mit natürlichen Sedimenten verlandet. Mit den Ausbaggerungen konnte das bestehende Becken so weit verbessert werden, dass die Aufnahmefähigkeit bei Hochwasser wieder sichergestellt ist. Das Ziel der Arbeiten war die Sicherung durch Ausbaggerung, Aushub und Abtransport des Materials einschließlich einer fach- und umweltgerechten Deponierung und Verwertung. Mehr als 3500 m³ wurden ausgehoben, um den Grundabfluss freizulegen. Damit konnte der Abflussrechen komplett geöffnet und die restlichen Sedimentablagerungen trockengelegt werden. Der Bachlauf im Becken wurde so gestaltet, dass das Geschiebe bei Niedrigwasser das Becken passieren kann und im Ernstfall mehr Rückhaltevolumen zur Verfügung steht. Im Rahmen von KLAR!-Invest des Projekts KLAR! Naturpark Pöllauer Tal werden ein Großteil der anfallenden Kosten übernommen. Damit ist die Sicherheit für den Unterlauf und für die Wohnsiedlungen in Pöllau und Pöllauberg vor der Regensaison wieder gewährleistet.
ÖVP lud zu Sicherheitsabend zum Thema „Krisenstab“
Sicherheit ist ein zentrales Anliegen der Bevölkerung und umfasst sämtliche Lebensbereiche. Die kommunale Krisenvorsorge steht im Mittelpunkt der drei Themenabende, welche von der Volkspartei Hartberg-Fürstenfeld im Jahr der Sicherheit organisiert werden. „Das ausgerufene Jahr der Sicherheit der Volkspartei Hartberg-Fürstenfeld steht unter dem Titel „Vorsorge treffen. Sicherheit geben.“ Wir möchten mit unseren Experten Interessierten die Möglichkeit bieten, eine fundierte Wissensbasis zu schaffen und Ängste vor drohenden Großschadensereignissen zu nehmen.
Ein gut funktionierender Krisenstab vor Ort in den Gemeinden gibt der Bevölkerung das gute Gefühl der Sicherheit“, betont Bezirksparteiobmann Lukas Schnitzer. Um das bereits erworbene Wissen bestmöglich in die Praxis umsetzen zu können, findet Ende April eine Übung zur Arbeitsweise eines Stabes statt. Neben vielen praktischen Beispielen wird ein durchdachter Stab ausgearbeitet und es wird versucht, diesen bestmöglich umzusetzen.
Nutzung Der Eigentumswohnung
Es können sich jedoch Schranken aus dem Gesetz oder Vereinbarungen ergeben. Bei Wohnungseigentumsobjekten ist meist im Wohnungseigentumsvertrag bereits eine Widmung festgelegt, welche die erlaubte Nutzung einer Wohnung vorgibt. Ein jeder Wohnungseigentümer hat das Recht darauf, dass die festgelegte Nutzung der Wohnungen auch eingehalten wird. Will ein Wohnungseigentümer von der vereinbarten Nutzungsart abweichen, hat er die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer einzuholen. Kann die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer nicht erreicht werden, besteht die Möglichkeit beim Gericht einen Antrag auf Ersetzung dieser Zustimmung zu stellen. Ob diese durch das Gericht erteilt wird, hängt vom Einzelfall ab. Es wird dabei die Vorher- der Nachher-Situation gegenübergestellt und verglichen und erörtert, wie sich die Änderung auf die Situation der übrigen Miteigentümer auswirkt. Unabdingbare Voraussetzung ist stets, dass keine schutzwürdigen Interessen der übrigen Miteigentümer wesentlich beeinträchtigt werden.
Eine Nutzungsänderung liegt etwa vor, wenn eine Wohnung fortan als Geschäftsräumlichkeit genutzt werden soll, oder auch wenn sich der Gegenstand oder die Betriebsform des bereits betriebenen Unternehmens ändert, zum Beispiel ein Friseurladen in ein Restaurant umgebaut werden soll. Im Falle einer eigenmächtigen Widmungsänderung können sich die übrigen Miteigentümer mit einer Eigentumsfreiheitsklage gegen den betreffenden Wohnungseigentümer zur Wehr setzen.
Dr. Horst Pechar RECHTSANWALT
Schulgasse 1, 8160 Weiz Tel. 03172/6280 www.pechar-leitner.at
