NEU d a in B orf! nd Nen
Ticketvorverkauf
Tickets für überregionale und regionale Lieblingsveranstaltungen, Kulturevents und Konzerte können Sie jetzt ganz schnell und einfach in der Geschäftsstelle der KurTourismus kaufen.
Haus Kassel | Hauptstraße 4 | Bad Nenndorf Mo–Fr 9–18 Uhr | Sa 9–12 | So 14–17
Obsthof
Badespaß
Brüggenwirth
zum günstigen
Sommertarif
...köstlich, exotisch Aprikosen & Pfirsiche
ohne Zeitbegrenzung!
Im Winkel 2 31559 Ohndorf Tel.: 05723/82221
Ein Sonderprodukt Ihrer Tageszeitung | Ausgabe 12 | Sonnabend, 13. August 2011
Kandidaten warten auf „Sterne“
Anmeldeverfahren für Miss und Mister Schaumburg zu Ende / Abstimmung über Top 15 im Internet
„Think positive“: So lautet das Motto der 20-jährigen Nadine Forche (von links) aus Stadthagen. Der Bückeburger Christian Heimann (29) beschreibt sich als einfühlsam, weltoffen und kommunikativ. Tanja Räker (17) kommt aus Sachsenhagen und interessiert sich für Fußball, Reiten und Tanzen. Fotos: Blacklight
Landkreis (kil). Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen, der Wettbewerb um Miss und Mister Schaumburg beginnt. Am vergangenen Dienstag hat das Onlinevoting begonnen. Jetzt liegt es in der Hand der Internetnutzer, wer es in die Top 15 der jeweils besten Männer und Frauen schafft. Eine bunte Mischung aus Kandidaten zwischen 16 und 30 Jahren hat sich für den Contest angemeldet. Auf www.miss-shg.de und
www.mister-shg.de sind sämtliche Teilnehmer mit Fotos und persönlichen Angaben zu Charaktereigenschaften und Hobbys aufgelistet. Wer für seine Favoriten abstimmen möchte, kann sich online bequem durch die Kandidaten klicken und nach Vorliebe Sterne – also Punkte – verteilen. Das Voting läuft für Miss und Mister jeweils getrennt ab. Wie funktioniert die Punktevergabe? Es können maxi-
mal fünf Sterne pro Kandidat verteilt werden. Wie viele Bewerber man mit Punkten versieht, ist dem Internetuser überlassen. Wichtig ist aber, dass man jeden Kandidaten nur einmalig mit Sternen versehen kann. Mehrmaliges Voten ist nicht möglich. Theoretisch kann man also alle Teilnehmer mit fünf, vier oder weniger Sternen versehen. Über Gewinner und Verlierer entscheidet schließlich die Gewichtung bei der
Punktevergabe. Das Onlinevoting läuft zwei Wochen lang und endet am Sonntag, 21. August. Die besten 15 Frauen und Männer werden dann in den Schaumburger Nachrichten vorgestellt und müssen beim ersten Fotoshooting beweisen, was sie draufhaben. Einen Freifahrtschein ins Finale haben sie damit aber noch lange nicht, denn am 27. August geht die Wahl erneut los. Diesmal entscheiden die
Sie sind herzlich eingeladen!
„Tag der offenen Tür & Sommerfest“ am Sonntag, den 21. August ab 11.00 Uhr Unsere Angebote für Sie: Grillspezialitäten, Kuchenbuffet und: kleine Verkaufsstände musikalische Unterhaltung DRK Tanzkreis Ausstellung der Künstlerin Christa Queer Hausführungen Erfrischungsgetränke (Bier, Wein, Sekt etc.)
CURANUM Seniorenresidenz Bad Nenndorf Rudolf-Albrecht-Str. 44a, 31542 Bad Nenndorf Tel.: 05723 - 790 - 0, Fax: 05723 - 790 - 999 www.curanum-seniorenreisdenz-badnenndorf.de
Zeitungsleser per Telefonvoting, wer zu den Top 4 gehört. Auf die Finalisten warten spannende Fotoshootings und Aktionen sowie eine Finalreise in den Harz. Miss und Mister Schaumburg werden bei der Finalshow am 17. September in der Stadthäger Festhalle gekürt. Vor den Augen der Jury und den Kameras der Sat.1-Sendung „17.30 Uhr live“ heißt es für die Nachwuchsmodels: Noch einmal alles geben.
Münchehagen: Klage auf Schmerzensgeld zurückgewiesen Münchehagen/Stolzenau (aw). Das Amtsgericht Stolzenau hat die Klage eines 19-jährigen Schaumburgers zurückgewiesen. Der Mann hatte eine 16-Jährige auf 2500 Euro Schmerzensgeld verklagt, weil diese ihm und vier weiteren Männern – letztlich unberechtigterweise – vorgeworfen hatte, sie während des Schützenfestes im vergangenen Jahr in Münchehagen vergewaltigt zu haben. Am 26. Juni vergangenen Jahres hatte der 19-Jährige gemeinsam mit vier Freunden das Schützenfest besucht und dort eine junge Frau kennengelernt. Einer Pressenotiz des Gerichts zufolge kam es dann am späteren Abend zu „einvernehmlichen sexuellen Handlungen“ zwischen der damals 16-Jährigen und den fünf Männern. Der damalige Freund der jungen Frau ertappte die Beteiligten in flagranti, ging allerdings von einer Vergewaltigung aus. Wohl aus Scham und Angst, ihn zu verlieren, ließ die 16-Jährige ihren Freund in diesem Glauben und gab auch bei der Polizei an, vergewaltigt worden zu sein. Dem schloss sich ein mehrmonatiges Ermittlungsverfahren an, das dem Mann aus Schaumburg nach eigenem Bekunden Schlafstörungen, Konzentrationsschwächen und Albträume, Herzklopfen und Pulsrasen bescherte. Da sich der Vorfall auch herumgesprochen habe, sei durch den unbegründeten Verdacht auch sein guter Ruf geschädigt worden. Das Gericht hingegen urteilte, es liege keine medizinisch fassbare Diagnose vor. Auch eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte sieht das Amtsgericht nicht, denn der 19-Jährige habe „an den ihn beeinträchtigenden Folgen seines Schützenfestbesuches nicht ganz unerheblichen Anteil“.