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Ein Sonderprodukt Ihrer Tageszeitung | Ausgabe 20 | Sonnabend, 8. Oktober 2011
Stolpersteine regen zum Erinnern an Stadthagen: Fünf Exemplare von Künstler Gunter Demnig verlegt / „Gleichzeitig eine Mahnung“ Stadthagen (par). „Ein Mensch ist erst vergessen, wenn sein Name vergessen ist.“ Um das zu verhindern, hat der Kölner Künstler Gunter Demnig am Donnerstagvormittag fünf Stolpersteine – Pflastersteine mit einer Messingoberfläche, auf der Namen eingraviert sind – zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus in Stadthagen verlegt. Nach Bückeburg, Bad Nenndorf und Beckedorf ist die Kreisstadt der nunmehr vierte Ort in Schaumburg, wo derartige Erinnerungssteine zu sehen sind. Alle Teilnehmer der Steinverlegung, darunter auch die Ehefrau des Enkels von Flora Philippsohn, wurden Zeuge eines emotionalen Prozederes. Während Demnig die fünf Steine verlegte, wurden jüdische Lieder gesungen und später die Einzelschicksale der fünf Opfer verlesen. Bürgermeister Bernd Hellmann, der gleichzeitig Vorsitzender des Fördervereins ehemalige Synagoge Stadthagens
Der Kölner Künstler Gunter Demnig verlegt die ersten fünf Stolpersteine in der Kreisstadt. Foto: par ist, betonte, dass es angemessen sei, sich bei der Erinnerung an derartige Gräueltaten nicht nur auf Räume und Ausstellungen zu beschränken, sondern auch öffentlich zu erinnern. „Das ist gleichzeitig auch immer eine Mahnung“, stellte er klar.
Der Kölner Künstler Demnig, der bereits in mehr als 600 Orten in ganz Europa seine Stolpersteine verlegt hat, freute sich, dass die Schaumburger Kreisstadt hinzugekommen ist. „Die Million werden wir wohl nicht schaffen, aber jeder ein-
zelne Stein ist ein Stück Erinnerung“, sagte er. Ende des Monats werden es immerhin schon 32 000 sein. „Von Oslo bis Rom, von der Ukraine bis in die Niederlande – es sind sehr viele Länder vertreten.“ Die ersten Stolpersteine in
der Kreisstadt wurden in Erinnerung an vier Mitglieder der Familie Rosenfeld an der Wallstraße 3 sowie an Flora Philippsohn an der Obernstraße 17 verlegt. Bertha Rosenfeld war mit 81 Jahren die älteste, Liesel Rosenfeld mit acht Jahren die jüngste der aus Stadthagen deportierten Juden. Selbstverständlich waren diese nicht die einzigen Opfer aus der Kreisstadt, ihre Steine sollen somit nicht die letzten gewesen sein, so Jürgen Lingner, stellvertretender Vorsitzender des Fördervereins. „Allein aus Stadthagen gab es 25 bekannte jüdische Todesopfer“, berichtete er, dazu noch zahlreiche nicht-jüdische Opfer, Geflohene und Zurückgekehrte. Auch solchen setzt Demnig mit seinen Steinen regelmäßig ein Denkmal. „Es werden weitere Steine folgen“, stellte Hellmann in Aussicht. Für die Kosten, 95 Euro pro Exemplar, kommen private Spender auf. 4 Bilder auf sn-online.de
Ticket-Aktion: Bob Geldof Landkreis (aw). Seinen Namen kennt jeder: Bob Geldof ist ein fester Bestandteil in der Geschichte der Popkultur. Und doch bleibt er ein Mysterium, denn Geldof war nicht nur bei den „Boomtown Rats“ und solo aktiv. Er stand auch mit zahlreichen anderen Künstlern auf der Bühne und initiierte das Benefizkonzert „Band Aid“. „How to compose popular songs that will sell“ heißt sein gerade veröffentlichtes Album, das er am Mittwoch, 12. Oktober, ab 20 Uhr im Theater am Aegi in Hannover vorstellt (Einlass ab 19 Uhr). Mit etwas Glück können „Hallo Schaumburg“-Leser kostenlos dabei sein, denn wir verlosen 3x 2 Eintrittskarten für das Konzert. Einfach heute, Sonnabend, die GewinnHotline (0137) 8883131 anrufen und dort Name, Anschrift und Telefonnummer hinterlassen. Ein Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet 50 Cent, Mobilfunkkosten können abweichen. Die Gewinner werden telefonisch benachrichtig. Viel Glück!
Geständnis erspart Mädchen die Aussage Stadthagen/Bückeburg: Zweiter Anlauf im Missbrauchsprozess / Opfer fünf und sieben Jahre alt / Angeklagter bekennt sich schuldig Stadthagen/Bückeburg (ly). Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen Bückeburger (53) aufgehoben, der in Stadthagen zwei Mädchen sexuell missbraucht haben soll, fünf und sieben Jahre alt. Seit gestern wird der Fall neu aufgerollt. Zum Auftakt legte der Angeklagte vor dem Landgericht in Bückeburg ein Geständnis ab. „Ich bin schuldig“, sagte er. „Ich durfte die Kinder nicht anfassen.“ Den Mädchen bleibt damit eine erneute Vernehmung erspart. Im Gegenzug sicherte die 2. Große Jugendkammer dem Mann nach einem Rechtsge-
spräch unter allen beteiligten Juristen eine Freiheitsstrafe von höchstens 22 Monaten zu, möglicherweise mit Bewährung. Bei Strafen, die zwei Jahre nicht übersteigen, kann die Vollstreckung ausgesetzt werden. In einem ersten Prozess im September 2010 hatte ein anderes Gericht zwei Jahre und drei Monate Haft verhängt. Beide Mädchen sind Töchter von Bekannten des Angeklagten. Im Fall des jüngeren Kindes hat die Kammer das Verfahren gestern eingestellt, weil eine Verurteilung nicht weiter ins Gewicht fallen würde. Was in dem Mann vorgeht,
lässt sich nur vermuten. Vielleicht schämt sich der 53-Jährige, vielleicht fürchtet er den Zorn der Eltern und Verwandten, nachdem er bereits Prügel kassiert haben will. Jedenfalls vermeidet der Bückeburger jeden Blickkontakt. Unentwegt starrt er die Tischplatte an, verdeckt das Gesicht mit einer Hand, massiert seine Stirn, wirkt weinerlich und spricht mit kaum hörbarer Stimme, ins Deutsche übersetzt von einer Dolmetscherin. Fast jedes Wort müssen die Vorsitzende Richterin Eike Höcker und Staatsanwalt André Lüth ihm aus der Nase ziehen.
Schwerer sexueller Missbrauch liegt laut Gesetz unter anderem dann vor, wenn die Tat „mit einem Eindringen in den Körper verbunden“ ist. Dass es im Fall des siebenjährigen Mädchens, einer Enkelin seiner damaligen Lebensgefährtin, dazu gekommen ist, gibt der Angeklagte zwar zu, stellt es aber als eine Art Versehen dar. Dennoch wertet das Gericht dies als Geständnis. Im ersten Prozess hatte der Gewohnheitstrinker lediglich eingeräumt, das Mädchen gestreichelt zu haben. Heute wie damals beruft sich der Angeklagte immer wieder
auf Erinnerungslücken, weil in der Nacht zum 3. Mai 2009 offenbar viel Alkohol im Spiel war, nach eigenen Angaben eine Flasche Schnaps und andere Getränke. In der Nacht nach jener privaten Geburtstagsfeier verging sich der Bückeburger dann an dem zunächst schlafenden Kind, das sich in der Stadthäger Wohnung aufs Sofa gelegt hatte. Zufällig war zur gleichen Zeit die Oma des Mädchens wach geworden. Sie erwischte ihren Freund auf frischer Tat und stellte ihn empört zur Rede. An das, was danach passiert sein soll, will sich der 53-Jähri-
ge wieder recht gut erinnern können, viel besser als an den Missbrauch. Angeblich haben der Vater des Kindes sowie weitere Männer ihn auf dem Heimweg nach Bückeburg eingeholt und später verprügelt. „Sie nahmen mich mit und brachten mich zu einem Waldstück“, behauptet der Angeklagte. „Dort wollten sie mich umbringen.“ In dem Fall, den das Gericht nun eingestellt hat, ging es um den Missbrauch einer damals Fünfjährigen, die der Mann beaufsichtigen sollte. Der Prozess wird fortgesetzt, vorausssichtlich mit den Plädoyers.
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