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Gewalt gegen Feuerwehr und Rettungsdienst künftig strafbar Feuerwehrleute und Rettungskräfte sollen künftig Vollstreckungsbeamten gleichgestellt werden, um sie so vor gewalttätiger Behinderung und tätlichen Angriffen zu schützen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der am 7. Juli 2011 mit den Stimmen der schwarz-gelben Regierungskoalition im Deutschen Bundestag beschlossen
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■ Malteser-Pilotseminar im Deeskalationstraining
Wenn Rückzug als Verteidigung nicht (mehr) hilft
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ettungskräfte werden bei ihren Einsätzen immer häufiger behindert, Beschimpfungen und Rangeleien sind zahlreich. Angriffe aggressiver oder betrunkener Menschen gefährden die oftmals lebensrettende Arbeit. Das sind die Ergebnisse einer Befragung der Ruhr-Universität Bochum unter der Leitung von Dr. Wolfgang Heinemann, die von den Maltesern in Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben wurde. An der Befragung nahmen 265 Mitarbeiter des Malteser Hilfsdienstes aus 21 Rettungswachen in NRW teil.
Gewalt- und Angsterfahrungen im Rettungsdienst bedeuten psychologisch den Verlust von Handlungskontrolle. Entsprechend wurden von den Rettungskräften in der Befragung bevorzugt präventive Maßnahmen gewünscht, die dazu dienen, die bedrohte Handlungskontrolle wiederherzustellen, etwa durch Deeskalationstrainings. Im Rahmen eines neuen Präventionsprogramms der Malteser fand jetzt das erste Training dazu in Dortmund statt, an dem 20 hauptamtliche Mitarbeiter des Rettungsdienstes aus NRW teilnahmen. wurde. Im Strafgesetzbuch soll auch geregelt sein, dass nicht nur Fahrzeuge der Polizei oder der Bundeswehr zu schützen sind, sondern auch solche der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder von Rettungsdiensten. Durch eine Ergänzung des § 114 StGB um einen Absatz 3 sollen die bei Unglücksfällen und gemeiner Gefahr Hilfeleistenden der Feuerwehr und der Rettungsdienste in den Schutzbereich des § 113 Absatz 1 StGB einbezogen werden. In § 244 StGB soll eine Strafzumessungsregel für den minder schweren Fall eingefügt werden. Schließlich soll der Kreis der nach § 305a Absatz 1 StGB geschützten Sachen erweitert werden, da sich die Beschränkung des erhöhten strafrechtlichen Schutzes auf Kraftfahrzeuge der Polizei und der Bundeswehr als problematisch erwiesen habe. Zudem sollen Hilfeleistende der Feuerwehr und des Rettungsdienstes durch einen neuen § 113 Absatz 1 Satz 2 StGB ausdrücklich in den Schutzbereich des § 113 Absatz 1 StGB einbezogen werden. Weitere Informationen: www.dip.bundestag.de/ btd/17/065/1706505.pdf I6I
Das Konzept des Deeskalationstrainings stellt zunächst die Kommunikation mit dem Umfeld des Patienten (Angehörige, Freunde usw.) in den Mittelpunkt. Ziel der Trainings ist, Rettungsfachpersonal effektive und einfache Methoden an die Hand zu geben, um sich gegen Gewalt – sei es verbal oder nonverbal – behaupten zu können. In Zusammenarbeit mit der Organisation Krav Maga Defcon® haben die Malteser in NRW nun das Pilotseminar durchgeführt. Krav Maga ist eine Selbstverteidigungstechnik, die z.B.
Unter Anleitung von Selbstverteidigungsexperte und Buchautor Armin Berberich konfrontierten fünf Trainer die Rettungsdienstler mit ganz unterschiedlichen Situationen aus dem Alltag im Rettungsdienst. Normalerweise bitten die Rettungsdienstmitarbeiter, wenn die Lage unklar ist oder etwas schief läuft, die Polizei um Hilfe. Rückzug sei stets die beste Verteidigung. Aber was tun, wenn das nicht mehr möglich ist? „Eigenschutz steht im Einsatz an erster Stelle“, so Malteser-Geschäftsführer Siegfried Krix. Deshalb sollten die Retter wissen, wie sie sich mit einfachen Mitteln schützen können. Armin Berberich von Krav Maga Defcon® stellte zu Beginn des Seminars klar, dass schon wenige Basistechniken die Chance der Rettungsdienstler verbesserten, einen „Angriff unbeschadet zu überstehen.“ Berberich und sein Team wollten niemanden zum Kämpfer ausbilden und Rückzug sei noch immer die beste Lösung. Doch es gebe Situationen, aus denen man nicht einfach herauskomme. „Es geht in erster Linie um Deeskalation: Das muss auch in der Körpersprache, der Handhaltung und dem Auftreten zum Ausdruck kommen.“ Distanz halten sei das A und O. Am Ende des ungewöhnlichen Seminartages waren sich die Malteser einig: „Es sind Erfahrungen, die uns bei Bedrohungen mehr Sicherheit geben“, unterstreicht Krix. „Das ist der richtige Weg“, lobt auch Rettungsassistent Markus Bartel. Er wurde selbst vor drei Jahren Opfer eines tätlichen Angriffs. Im August und September werden zwei weitere Pilotseminare in Aachen folgen. Die Trainings finden am 13. August und 6. September 2011an der Malteser-Schule in Aachen jeweils von bis 10.00 bis 15.30 Uhr statt. Weitere Informationen: www.kravmaga.de
in der israelischen Armee gelehrt wird. Die juristisch einwandfreie Anwendung dieser Methoden hängt von der Verhältnismäßigkeit in bestimmten Angriffssituationen ab. 8 · 2011 I 34. Jahrgang I Rettungsdienst I 706
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