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Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) - Praxisbuch Krisenintervention

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Unterstützung für

• Rettungsdienst/ Feuerwehr

• Polizei

• Schule und Sozialarbeit

Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

Praxisbuch Krisenintervention

3., neu bearbeitete und ergänzte Auflage

Alexander

Einführung und Hinweise für den Leser

▶ Seite 13

Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

▶ Seite 25

1

2

Krisen und ihre Folgen

▶ Seite 53

3

Kommunikations- und Handlungskompetenz im Einsatz

▶ Seite 85

4

PSNV in der Praxis

▶ Seite 143

5

Praxishinweise und Wissenswertes für Einsätze

▶ Seite 353

Selbstfürsorge der PSNV-Mitarbeiter

▶ Seite 531

Informatives und Raum für eigene Notizen

▶ Seite 561

6 7 8

Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

Praxisbuch Krisenintervention

Alexander Nikendei mit Geleit- und Vorworten von Jutta Helmerichs und Peter Zehentner

3., neu bearbeitete und ergänzte Auflage

Stumpf + Kossendey Verlagsgesellschaft mbH Edewecht, 2026

Anmerkungen des Verlags

Der Autor und der Verlag haben höchste Sorgfalt hinsichtlich der Angaben von Richtlinien, Verordnungen und Empfehlungen aufgewendet. Für versehentliche falsche Angaben übernehmen sie keine Haftung. Da die gesetzlichen Bestimmungen und wissenschaftlich begründeten Empfehlungen einer ständigen Veränderung unterworfen sind, sind Benutzerin und Benutzer aufgefordert, die aktuell gültigen Richtlinien anhand der Literatur und der Fachinformationen zu überprüfen und sich entsprechend zu verhalten.

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Alle Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, der Entnahme von Abbildungen oder Textteilen, vorbehalten. Einspeicherung in elektronische Systeme, Funksendung, Vervielfältigung in jeder Form bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Autors und des Verlags. Auch Wiedergabe in Auszügen nur mit ausdrücklicher Genehmigung.

© Copyright 2026 by Stumpf + Kossendey Verlagsgesellschaft mbH, Rathausstraße 1, 26188 Edewecht kundenservice@skverlag.de

Satz: Bürger Verlag GmbH & Co. KG

Umschlagfoto: Oscar Schmid-Schwämmle (oscar.photographie@gmail.com)

Druck: mediaprint solutions GmbH, 33100 Paderborn

ISBN 978-3-96461-088-1

5.4

5.5

6.4

6.17 Sprachliche Barrieren und kulturelle Unterschiede 490

6.18 Alkoholisierte Betroffene

6.19 Psychiatrische Notfälle 499

6.20 Schaulustige und der Non-helping-bystander-effect

6.21 Umgang mit Medienvertretern 514

6.22 Störungen durch Handy / Smartphone & Co 519

6.23 Anwesende Hunde

7 Selbstfürsorge der PSNV-Mitarbeiter

7.1 Vorbemerkung

7.2 Hilfreiche Rahmenbedingungen für die Selbstfürsorge 535

7.3 Einsatznachbesprechungen im Team direkt nach dem Einsatz und Anfertigung des Einsatzprotokolls 539

7.4 Rückmeldungen von Betroffenen einholen 542

7.5 Hilfen für die eigene Person und das Team bei anhaltenden Belastungen

7.6 Supervision

7.7 Individuelle Möglichkeiten der Entlastung und Erholung 552

8 Informatives und Raum für eigene Notizen

8.1 PSNV-Glossar – Abkürzungen und Definitionen wichtiger Begriffe 561

8.2 Weiterführende Hilfen

8.3 Information und Kontakt zum Autor sowie Dankeswort

8.4 Literatur

8.5 Checkliste zur Einsatzplanung (Kapitel 5.1.2 kompakt)

8.6 Raum für eigene Notizen

Vorwort*

Liebe Leserinnen und Leser, psychosoziale Themen und Aufgaben haben in der modernen Gefahrenabwehr einen festen Platz. Angebote der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) für Menschen, die Notfälle, schwere Unglücksfälle, Katastrophen oder Anschläge erleben müssen, sind in Deutschland fast flächendeckend verfügbar und breit akzeptiert. Die meisten Einsatzkräfte werden inzwischen auch auf die psychosozialen Herausforderungen ihres Haupt- oder Ehrenamtes vorbereitet und wissen, wo sie zur Verarbeitung von Einsatzbelastungen bei Bedarf professionelle Unterstützung erhalten können.

Seit 2010 liegen bundeseinheitliche Qualitätsstandards und Leitlinien zur PSNV vor. Sie wurden unter Moderation des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und unter Beteiligung aller Organisationen und Institutionen, die in Deutschland die PSNV verantworten, konzipiert und umgesetzt, erarbeitet und schließlich einstimmig verabschiedet. Die Standards sind wissenschaftlich gesichert und mit internationalen Leitlinien kompatibel.

Ein wichtiger Schritt fehlt jedoch bisher: Die umfassende Verbindlichkeit der PSNV, beispielsweise durch Richtlinien und Gesetze im Bereich der Katastrophenschutz- und Rettungsdienstgesetzgebung und durch eine bundeseinheitliche Zertifizierung der Aus- und Fortbildung. Diese endgültigen Regelungen werden noch einige Zeit dauern.

Bis zur Entwicklung und Festschreibung einer verbindlicheren PSNV lässt sich die Qualität dieses Arbeitsfeldes über Bücher wie dieses Praxishandbuch Krisenintervention sicherstellen. Das Buch, seit 2012 auf dem Markt, ist zu Recht sehr nachgefragt und erscheint nun schon in zweiter Auflage. Es ist ein Grundlagenbuch der PSNV, für die Praxis bestens geeignet und durchweg theoretisch fundiert. Mit großer Sorgfalt wurden die verschiedenen Kapitel auf der Basis der bundeseinheitlichen Qualitätsstandards und Leitlinien zur PSNV ausgearbeitet, für die Praxis übersichtlich gestaltet und ansprechend formuliert. Das Buch sollte unbedingt zur Standardausstattung jeder PSNV-Einsatzkraft und aller Dozentinnen und Dozenten der PSNV gehören!

Ich wünsche meinem sehr geschätzten Kollegen Alexander Nikendei, dass sein Praxishandbuch, das er mit hohem Engagement und ausgewiesener Fachkunde auf den Weg gebracht hat und fortlaufend aktualisiert, weiterhin eine große Verbreitung findet. Ich hoffe, dass es nicht nur in vielen Einsatzsituationen unterstützen kann, sondern auch wesentliche inhaltliche Basis für die Zertifizierung der Aus- und Fortbildung der PSNV in Deutschland wird.

Jutta Helmerichs

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

* verfasst zur zweiten Auflage 2017

2.5 Ziele der PSNV

2.5.1

Allgemeine Ziele

Die Psychosoziale Notfallversorgung, also die Bereitstellung einer Gesamtstruktur mit allen darin zur Verfügung stehenden Maßnahmen, hat im Kontext von Unglücks-, Notfällen und Einsatzsituationen folgende Ziele (vgl. BBK 2011, S. 20):

▶ psychosoziale Belastungsfolgen vermeiden (Prävention, Traumaprophylaxe),

▶ bereits aufgetretene psychosoziale Belastungsfolgen frühzeitig erkennen und

▶ betroffene Einzelpersonen und Gruppen bei der Verarbeitung von Belastungen unterstützen oder gegebenenfalls adäquat behandeln.

»Behandlungsbedürftig« sind z. B. Betroffene, die schon vor dem Ereignis sehr vorbelastet waren oder bei denen auch Wochen nach dem Unglück schwere psychische Belastungssymptome entstehen und anhalten (s. Teil 3 Krisen und ihre Folgen). Diese Betroffenen sollten auf das Behandlungsspektrum hingewiesen werden, das die psychosozialen Hilfen und die heilkundlichen Angebote bereithalten, z. B. (trauma-)therapeutische Angebote (s. a. Kap. 6.3 Mündliche Aufklärung über die akuten Reaktionen auf belastende Ereignisse).

Wie im Teil 3 (Krisen und ihre Folgen) des Buches näher beschrieben, sind die Betroffenen vor Ort durch ein Unglück in einer akuten Krise: Die Alltagsroutine, die bisherige Normalität werden plötzlich unterbrochen und das alte Beziehungsnetz existiert oder trägt eventuell nicht mehr so wie vor dem Unglück.

Vieles oder gar alles, was bisher im Alltag als handhabbar und steuerbar erlebt wurde, wird der eigenen Kontrolle entzogen. Die Betroffenen erleben sich als Menschen ohne Einfluss auf die momentane Situation (Kontrollverlust). Die neue Situation selbst und auch die mögliche Präsenz von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst ist für die Betroffenen unübersichtlich, führt zur Orientierungslosigkeit. Sie sind mit Vorgängen konfrontiert, die möglicherweise völlig neu für sie sind.

In der neuen Situation fehlt zumeist das Handwerkszeug, mit der akuten Krise umzugehen (s. Kap. 3.1 Hintergrundwissen zum Thema Krise).

Die Ziele der psychischen Ersten Hilfe und insbesondere der psychosozialen Akuthilfe werden im folgenden Abschnitt konkretisiert.

2.5.2 Konkrete Ziele in der Praxis aus Sicht der Mitarbeiter

Die wichtigsten Ziele können wie folgt beschrieben werden:

▶ Jede Eigenaktivität und Eigenverantwortung der Betroffenen sind zu erhalten und zu fördern. Dies geschieht im Einsatz im Rahmen situativ gesetzter Grenzen (s. Kap. 3.1.2 Kontrollverlust in der Akutsituation und wie man gegensteuert). Die Erfahrung des Ausgeliefertseins bzw. einer möglichen Lähmung angesichts des Unglücks, auch der Kontrollverlust, der damit einhergeht, bedürfen schnellstmöglich der »Gegenerfahrung« von Eigenkontrolle und körperlicher Aktivität, um Folgebelastungen zu reduzieren.

Ludwig Reiter erwähnt bereits 1978 das Wort »unfreezing« als innerliches und äußeres In-Bewegung-kommen (Reiter 1978).

▶ Es geht im Wesentlichen um die Aktivierung von intrapersonalen (personeninternen) Ressourcen, z. B. die positive Erfahrung aus bisher durchgestandenen Krisen, und – wenn vorhanden und aktivierbar – von sozialer Unterstützung aus dem Umfeld der Betroffenen.

▶ Der Erfahrung eines Kontrollverlustes entgegengesetzt soll am Ende des Einsatzes eine (vorübergehend) emotional stabilisierte, in ausreichend Informationen eingebettete und selbstbestimmte Situation geschaffen werden.

Dazu gehören noch einige weitere (Fein-)Ziele für die Praxis:

▶ Abklärung, ob es noch weitere Betroffene gibt (s. Checkliste zur Einsatzplanung in Kap. 8.5)

▶ Die sensible Wahrnehmung bzw. Abklärung, wenn Betroffene mögliche Vorbelastungen andeuten bzw. erwähnen, wie z. B. psychische oder körperliche Erkrankungen, ebenso wie weitere bisher erlebte Unglücke. Hier könnte ein erhöhter Unterstützungsbedarf in der Folgezeit nötig sein. Verbunden ist damit der folgende Punkt:

▶ Auf weiterführende Hilfen wird situationsspezifisch hingewiesen, z. B. Trauergruppen, Beratungsstellen, Jugendamt, Telefonseelsorge.

▶ Bei Bedarf wird situativ angepasst fachliche Beratung angeboten und durchgeführt, z. B. bezüg-

lich Obduktion, Abschiednahme, Umgang mit Geschwisterkindern oder in der Frage, wie weitere Angehörige verständigt werden können. Hierzu zählen ebenso beispielsweise Hinweise über Suchtmittelgefahren oder mögliche Schwierigkeiten für die Partnerschaft infolge des Unglücks.

▶ Berücksichtigung, dass die Betroffenen die (Entscheidungs-)Verantwortung selbstbestimmt für sich wahrnehmen können und sollen.

▶ Hilfreiche Personen sind anwesend, (gesichert) erreichbar bzw. gibt es bereits konkrete Absprachen bezüglich sozialer Unterstützung aus dem Umfeld (insbesondere für die Zeit nach der Begleitung durch die PSNV).

▶ Betroffene erfahren eine – zumindest vorübergehende – Entlastung, auch durch die Möglichkeit, ihre Gefühle zulassen zu können, wenn sie dies wollen.

▶ Betroffene bekommen Raum und Zeit – für sich selbst (ohne die Mitarbeiter!), wenn sie z. B. etwas im Haus suchen oder sich allein oder mit ihnen nahen Personen zurückziehen/austauschen wollen.

▶ Bei Bedarf Erinnerung an basale körperliche Bedürfnisse (Flüssigkeit, Wärme, Essen).

▶ Betroffene sind über die nächsten Schritte informiert (= Gefühl der Kontrolle durch Vorhersehbarkeit), z. B. Unterbringungsmöglichkeiten, Kontakt mit Bestatter.

▶ Das Gehen zum richtigen Zeitpunkt, z. B. bevor Betroffene vor Müdigkeit und Erschöpfung »umkip-

pen«. Kurz vor dem Abschiednehmen muss folgende Maßnahme erfolgt sein:

▶ Die mündliche Aufklärung der Betroffenen und Anwesenden über mögliche Reaktionen auf das Unglück (s. Kap. 6.3 Mündliche Aufklärung über die akuten Reaktionen auf belastende Ereignisse).

Diese Ziele der Mitarbeiter fußen selbstverständlich auf der inneren Haltung, dass jegliche Reaktionen und Empfindungen der Betroffenen akzeptiert werden. Nur so ist auch der Raum für den Ausdruck von Gefühlen vorhanden, den die Betroffenen bei Bedarf füllen können.

All diese Ziele sind zugleich Bausteine, die zu der sogenannten Resilienz in und nach Unglückssituationen beitragen können. »Als Resilienz bezeichnet man allgemein die Widerstandskraft gegenüber Belastungen, d. h. die Fähigkeit, dem Schädigungspotenzial diverser biopsychosozialer Risikokonstellationen zu widerstehen bzw. diese zu überwinden« (Pielmaier/Maercker 2015, S. 74).

2.5.3 Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen

Neben aller Fachlichkeit, die in den oben genannten Zielen der Mitarbeiter zum Ausdruck kommt, lohnt sich unbedingt der Blick auf die Wünsche und Bedürfnisse von Betroffenen. Aus der Einsatzpraxis heraus können folgende Wünsche und Bedürfnisse genannt werden:

▶ Zusagen werden eingehalten, z. B. dass Betroffene in x Minuten eine Begleitung oder bestimmte Informationen erhalten werden.

▶ vertraute Menschen um sich zu haben oder dass diese für sie erreichbar sind,

▶ Orientierung über die momentane Situation, soweit Betroffene dies wollen und in der Lage dazu sind (Was war? Was passiert gerade? Was wird passieren?),

▶ Entlastung durch das Wissen, dass andere Betroffene oder Angehörige gut begleitet sind, z. B. durch weitere Fachkräfte, oder dass Verletzte gut im Krankenhaus angekommen sind,

▶ Kontaktdaten sind den Betroffenen bekannt, z. B. zu den Ermittlern der Polizei, Telefonnummern von Krankenhäusern, Bestattern.

▶ Ruheinseln stehen zur Verfügung, im Sinne von Rückzugsräumen, Abschirmung von Lärm, gemeinsames Schweigen usw.

▶ Akzeptiert zu werden (!), mit allen Eigenheiten, Reaktionsweisen und dem nötigen momentanen Schutz- oder Ausweichverhalten, wozu ungewohnte Reaktionen bzw. Bedürfnisse gehören können, z. B. sich in dieser Situation die Haare waschen zu wollen, den Müll rauszutragen, Musik laut aufzudrehen, im Stress auf den Boden zu spucken oder die augenblickliche Situation zu verdrängen bzw. nicht wahrhaben zu wollen,

▶ Geschlecht, Kultur, Religion, Alter und persönlichen Prägungen wird respektvoll begegnet.

▶ die Zusicherung zu erhalten »Ich bin jetzt sicher!« oder »Das Ereignis ist vorbei!«, wenn Betroffene

noch immer im Eindruck des Unglücks stecken, z. B. nach Banküberfall oder einem Unfall auf der Autobahn,

▶ die Gewissheit, dass die Mitarbeiter es selbst merken, wenn es Zeit ist, wieder zu gehen bzw. die Begleitung zu beenden. Das heißt, Betroffene dürfen nicht noch die Aufgabe haben, ihre Grenzen aufzeigen zu müssen, z. B. duch häufiges Schielen in Richtung Tür oder Rückzug aus dem Kontakt. Schließlich ist die beste Begleitung »diejenige, die sich selbst überflüssig macht, weil sie Betroffene wieder in die Lage versetzt, selbst handlungsfähig und sozial eingebunden zu sein« (Hoppe et al. 2024, S. 149).

Die Wünsche und Bedürfnisse zeigen, dass die fachlichen Ziele der Mitarbeiter begründet sind. Allerdings weisen diese emotionalen Anliegen und Bedürfnisse von Betroffenen auch darauf hin, dass die Krisenintervention sich in einem Spannungsfeld bewegen kann – ein Spannungsfeld, das Mitarbeiter an Grenzen stoßen lässt. Vor allem der größte Wunsch von Betroffenen, das (persönliche) Unglück ungeschehen zu machen bzw. das Rad der Zeit zurückdrehen zu können, ist unumstößlich unerfüllbar, etwa dass die verstorbene Person gleich wieder zur Tür hereinkommen wird. Individuelle Lösungen sind zu finden, wenn das berechtigte Bedürfnis geäußert wird, an den Ort zu gelangen, wo das Unglück geschehen ist oder wo ein Verstorbener hingebracht wurde.

Überall hier ist die Fähigkeit der Mitarbeiter gefragt, die Verzweiflung, die Erfahrung von Brüchigkeit und (momentaner) Ausweglosigkeit mit auszuhalten, aber auch die Wut, wenn Wünsche (im Moment) nicht erfüllt werden können.

Wenn Betroffene die Erfahrung machen dürfen »Ich werde von meinem Gegenüber mit getragen, mein Gegenüber bleibt offen und stabil!«, legt dies eine wesentliche Grundlage für die Beziehung zueinander.

5.4 Fachliches Handeln bei bestimmten

Einsatzindikationen

Die folgenden Kapitel beschreiben das Handeln bei bestimmten Einsatzindikationen. Sie haben alle die gleiche Struktur, die eine schnelle Orientierung über das Wesentliche der jeweiligen Einsatzindikation ermöglicht.

Jedes Kapitel zu bestimmten Einsatzindikationen ist wie folgt gegliedert:

Das Wichtigste in Kürze

Hier sind die primär notwendigen Punkte aufgelistet, die für diese Einsatzindikation unbedingt zu beachten sind.

Betroffene können…

Bei vielen Einsatzindikationen wird unter dieser Überschrift die psychische Situation beschrieben, in der sich die Betroffenen im jeweiligen Einsatz befinden können.

Hinweise für diesen Einsatz

Hier werden weiterführende Empfehlungen gegeben.

Vermeiden Sie…

Dieser Abschnitt soll helfen, Fehler bzw. Fehlverhalten zu verhindern.

Mitarbeiter können…

Bei einigen Einsatzindikationen werden mögliche Auswirkungen auf die Psyche der Mitarbeiter benannt.

Gesonderte Hinweise für… / zu…

Bei manchen Einsatzindikationen sind hier Hinweise für den Einsatz aufgelistet, die an bestimmte Zielgruppen gerichtet sind, zum Beispiel an Polizeibeamte.

Fachliches

Dieser Abschnitt liefert das wichtigste Hintergrundwissen für die jeweiligen Einsatzindikationen.

5.4.1

Überbringung schockierender Nachrichten

Das Wichtigste in Kürze

▶ Es kann nötig sein, sich zunächst in ausreichender Entfernung oder auf dem Polizeirevier auf die Überbringung vorzubereiten (s. u. sowie Phase der Kontaktaufnahme in 5.3 Sechs Phasen eines Einsatzes); nicht zuletzt, weil mehr und mehr Klingelanlagen und Wohnhäuser mit Kameras und ggf. mit Bewegungsmeldern ausgestattet sind.

▶ Letzte Vergewisserung im Team: Inwieweit ist die Identität der verstorbenen bzw. verletzten Person

eindeutig geklärt? Stimmt die Adresse? Sind alle Absprachen getroffen, z. B. wer spricht, wie lange die Polizei bleiben kann und wie die Rollen verteilt wurden?

▶ Sich vorbereitet und diskret dem Einsatzort annähern.

▶ Smartphones, Funkmeldeempfänger, Funkgeräte lautlos stellen, Smartwatches verdecken bzw. Bildschirm und Vibrationsalarm deaktivieren.

▶ Letzter Check (i. d. R. an der Tür): Kleidung (gegenseitig) überprüfen und sich einen guten Stand mit etwas Distanz zur Tür suchen.

▶ Kurz mit Selbstinstruktionen arbeiten, z. B. »Ich bleibe ernst.«, »Ich könnte lächeln.«, »Ich lächle nicht.«, »Ich achte auf meine Mimik.«.

▶ Ab jetzt handlungs- und textbereit sein (s. u.).

▶ Normal klingeln – kein Sturmläuten.

▶ Nach der Vorstellung des Teams: Überprüfung der Identität der Person, die die Tür öffnet: »Sind wir hier richtig bei …?«

▶ Mit ruhiger und fester Stimme sprechen: »Wir haben eine wichtige persönliche Mitteilung für Sie.« oder »Wir haben Ihnen etwas sehr Persönliches mitzuteilen.«

▶ Ziel ist das Überbringen innerhalb der Wohnung. Diese klare Absicht kommt in der Formulierung »Bitte, wir möchten gerne hereinkommen.« am besten zum Ausdruck (vgl. Kiehn/Trappe 2006, S. 144).

▶ Fragen, ob weitere Personen anwesend sind: »Ist noch jemand im Haus anwesend, den Sie hinzubitten möchten?« Gegebenenfalls das Verhältnis weiterer anwesender Personen zu den Betroffenen abklären.

▶ Unbeteiligte hinausbitten, z. B. in ein Nebenzimmer. Handlungsleitend ist jedoch der Wunsch der (Haupt-)Betroffenen.

▶ Gegebenenfalls nach den Fakten fragen, z. B. »Wollte Ihr Sohn heute Nachmittag mit dem Motorrad zum Baden an den See XY?«.

▶ Die Nachricht den Anwesenden mitteilen. Eingeleitet durch einen Satz wie: »Wir müssen Ihnen eine traurige Nachricht überbringen.«

▶ Die Mitteilung selbst soll kurz und prägnant sein. Dann die Reaktionen abwarten und diesen Reaktionen Raum geben.

▶ Art und Umstände des Geschehens werden im anschließenden Gespräch geklärt. Betroffene wünschen häufig genaue Informationen.

▶ Ehrlich in Bezug auf die bisher bekannten Umstände sein, die zum Ereignis geführt haben. Wenn Betroffene genaue Details wissen wollen, werden sie von selbst entsprechende Fragen stellen (vgl. van der Heyden 2013, S. 117).

▶ Suizidgefahr bedenken und Betroffene und deren Äußerungen diesbezüglich aufmerksam beobachten.

Betroffene können…

▶ Reaktionen zeigen, die überraschend sind, z. B. Hass oder Schuldvorwürfe, statt zu erwartender Trauer, oder Lachen, Erleichterung, Aktionismus oder Aggression (s. a. Kap. 6.2 Eigenschutz und Umgang mit Aggression).

▶ ihre Reaktionsweisen abrupt und ständig verändern. Verschiedene Reaktionsweisen können sich miteinander vermischen.

Hinweise für diesen Einsatz

Vor der Überbringung:

▶ Konzentriert und aufmerksam bleiben, wenn nach dem ersten Klingeln niemand sofort öffnet. Während der möglichen Absprache, wann ein zweites Mal geklingelt werden soll, den Fokus auf die Tür behalten.

▶ Das Gegenüber muss die richtige Person sein. Vor allem im ländlichen Raum kann es mehrere Personen mit dem gleichen Nachnamen geben.

▶ Auf ganz unterschiedliche Reaktionen gefasst sein (siehe Fachliches).

▶ Die Einsatzkleidung gibt dem Auftreten ein offizielleres und glaubwürdigeres Gesicht. Die weitere persönliche psychische Begleitung kann dadurch verdeutlicht werden, dass nach der Überbringung die Einsatzjacke bewusst abgelegt wird.

▶ Wenn anwesende Polizeibeamte die Nachricht überbringen, kann damit eine möglicherweise für Betroffene und Mitarbeiter hilfreiche Trennung in Überbringer einerseits und psychosozialen Akuthelfer andererseits erreicht werden (vgl. Kiehn/ Trappe 2006, S. 143).

▶ Sollte es im Vorfeld bereits ernst zu nehmende Hinweise darauf geben, dass ein physischer oder psychischer Zusammenbruch bei Betroffenen wahrscheinlich ist, dann kann sicherheitshalber eine rettungsdienstliche Bereitstellung »um die Ecke« angefordert werden (vgl. Waterstraat 2003, S. 52).

▶ Bei der Überbringung einer Nachricht nach einem Arbeitsunfall kann es von Vorteil sein, wenn der Vorgesetzte der verunglückten Person mitgeht. Dies kann Wertschätzung für die verstorbene bzw. verletzte Person ausdrücken, was wiederum hilfreich für die spätere Verarbeitung der Betroffenen sein kann. Auch für die Verarbeitung des Unglücks durch den Vorgesetzten kann dieses Vorgehen vorteilhaft sein (s. Kap. 5.4.18 Einsätze in Betrieben).

Mögliche Schwierigkeiten zu Beginn der Überbringung:

▶ Wenn die Person, welche die Tür aufmacht, nicht sagen will, wer sie ist, kann der Satz »Bitte haben Sie Verständnis, wir möchten ganz sicher sein.« eine Hilfe sein.

▶ Öffnet ein Kind die Tür und es ist kein Elternteil zu Hause, dann möglichst in oder vor der Wohnung auf das Kommen von Vater oder Mutter

6.5

Schuldgefühle bei Betroffenen

Vorbemerkung

Mitarbeiter sind oftmals in Einsätzen mit Schuldgefühlen von Betroffenen konfrontiert. Nur in wenigen Fällen, zum Beispiel bei möglichen Unfallverursachern, geht es um eine objektive Schuld. Häufiger ist ein subjektives Schuldempfinden. Meist geht es hierbei um das Gefühl, nicht genügend getan bzw. etwas versäumt zu haben, zum Beispiel frühzeitig den Notruf abgesetzt oder ausreichend auf das Kind beim Spielen aufgepasst zu haben.

Für Mitarbeiter ist es nicht einfach, ein »Ich bin schuld!« auszuhalten. Schließlich sind kurzfristige Veränderungen dieser Selbstbewertung in der Regel nicht herbeizuführen. Dieses Kapitel gibt Hilfestellungen, wie mit diesem Thema umgegangen werden kann.

Wie können Mitarbeiter auf Schuldgefühle reagieren?

▶ Den Blick zuerst nach innen wenden: Gibt es (vorschnelle) Bewertungen bzw. (Vor-)Verurteilungen aufseiten des Mitarbeiters? Diese können der Begleitung im Wege stehen, wenn sie unbemerkt bleiben.

▶ Schuldgefühle nicht ausreden oder kleinreden. Ansonsten besteht die Gefahr, die Stellung als Vertrauensperson zu verlieren, da sich Betroffene nicht akzeptiert fühlen.

▶ Eine mögliche Funktion von Schuldgefühlen ist, dass sie Betroffene stabilisieren, eine Krücke zum Überleben darstellen (s. Fachliches). Als Mitarbeiter ist es notwendig, sich eine innere Offenheit für diesen Gedanken zu bewahren.

▶ Es ist möglich, die große Belastung durch Schuldgefühle ein wenig mitzutragen, wenn vorsichtig Verständnis für diese große Belastung geäußert wird und von Verantwortung statt Schuld bzw. Schuld haben gesprochen wird (s. Formulierungshilfe 1). Dies auch »unabhängig davon, ob objektiv Schuld vorliegt oder nicht« (Müller-Lange 2006a, S. 80).

▶ Fragen, die das Thema betreffen und die die Betroffenen (sich) stellen, sollten stehen gelassen werden, z. B. was sie vor dem Unglücksfall hätten anders machen können, um das Geschehen zu vermeiden.

▶ Den Betroffenen bei der Suche nach einem »Schuldigen« nicht behilflich sein. Stattdessen bleibt die Orientierung am Schmerz über das Unglück und die Frage, wie es jetzt weitergehen kann, der Inhalt der Krisenintervention und der fürsorglichen Begleitung (s. Formulierungshilfe 1, s. Kap. 4.3.6 Betroffener sucht nach Schuldigen für seine Situation).

▶ Zur Erinnerung an gute Zeiten vor Krisen und vor dem Unglück ermutigen bzw. diese fördern (s. Formulierungshilfe 2). Dies gilt insbesondere auch für anwesende Kinder (s. Kap. 6.8 Begleitung von Kindern und Jugendlichen).

▶ Es gilt besonders auf Suizidäußerungen, Selbstbestrafungswünsche oder eventuelle Hinweise auf Kurzschlussreaktionen zu achten (s. Kap. 6.6 Suizidalität von Betroffenen).

▶ Kinder müssen in der Regel sehr frühzeitig angesprochen werden, ob sie sich für das Unglück verantwortlich fühlen (s. Formulierungshilfe 3). Dies sollte möglichst immer durch die Eltern oder durch akzeptierte Autoritätspersonen der Kinder geschehen (diesen einen entsprechenden Vorschlag machen) – und keinesfalls durch PSNV-Mitarbeiter. Der passende Zeitpunkt muss sensibel gewählt werden. Kinder müssen dann von Schuldgefühlen entlastet werden. Wichtig: Kinder brauchen Entlastung von Schuld und Erklärung zum Geschehenen (s. a. Kap. 6.8 Begleitung von Kindern und Jugendlichen)! Da Kinder leicht manipulierbar sind, sollten Schuldzuweisungen gegen jegliche Personen in der Gegenwart von Kindern unterbleiben. Diese »werden von Kindern als gültige Urteilssprüche wahrgenommen und nicht als momentanes Ventil für Wut und Hilflosigkeit« (Paul 2010, S. 217, s. u.).

Formulierungshilfen

1 »Sie fühlen sich mit verantwortlich für das, was geschehen ist. Das ist sehr belastend. Und es ist vor allem sehr schmerzhaft, dass Sie Ihre Tochter verloren haben.« oder »Sie weisen sich die Verantwortung zu. Es ist besonders schwer zu begreifen, was passiert ist.«

2 »Möchten Sie mir erzählen, was Sie beide miteinander geteilt haben?«

3 »Das hast Du nicht gemacht.« Es folgen Erklärungen zum Geschehen bzw. Ereignis.

Begrifflichkeiten

Grundsätzlich kann in objektive Schuld und subjektives Schuldempfinden unterschieden werden. Eine tatsächlich objektiv bestehende Schuld kann Schuldempfinden auslösen, zum Beispiel bei einem Baustellenunfall durch die Fahrlässigkeit des Kranführers, bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht bei einem Zeltlager oder durch Rasen und Drängeln als Autofahrer. Ein subjektives Schuldgefühl kann sich auch ohne eine gegebene objektive Schuld entwickeln, zum Beispiel bei Eltern nach Plötzlichem Kindstod oder bei Hinterbliebenen nach Suizid.

Dennoch ist zu beachten, dass nicht mit Sicherheit zwischen »eingebildeter« und realer Schuld unterschieden werden kann (vgl. Paul 2010, S. 17f). Anders formuliert: Wo Verantwortlichkeiten für ein Geschehen verortet sind, lässt sich nicht eindeutig festlegen und feststellen. Dies gilt ganz sicher für die Akutsituation, in der Betroffene begleitet werden. Daher ist die von Prein (2019, S. 136) vorgeschlagene Formulie-

Schuldgefühle bei Betroffenen

rung nur sehr gezielt und in genauer Kenntnis der jeweiligen Situation zu verwenden (auch wenn sie den Vorteil hat, dass die Betroffenen sich akzeptiert und wahrgenommen fühlen): »Viele Menschen, die so etwas Schlimmes erleben wie Sie gerade, erleben Schuldgefühle, obwohl sie keine Schuld haben.«

Demzufolge wird hier nur von Schuldgefühlen bzw. Schuldempfindungen gesprochen. Dies geschieht unabhängig davon, ob dem Schuldempfinden eine objektive Schuld oder Schuldkomponente zugrunde liegt oder nicht. Für die Begleitung ist diese Differenzierung jedenfalls nicht von großer Relevanz.

Fachliches

Schuldgefühle haben ihren Ursprung in einer Bewertung, »die Gefühle und Körperreaktionen auslösen« (Paul 2010, S. 20).

Die Schuldgefühle selbst entwickeln sich infolge der subjektiven Schlussfolgerungen: »Ich bin schuld!«. Das heißt, der Betroffene bewertet gedanklich sein Verhalten als schuldhaft und verurteilt sich dafür.

Schuldgefühle haben mehrere Funktionen, die gegebenenfalls (sehr) lange über die Akutsituation hinaus anhalten:

▶ Die Ohnmachtserfahrung gegenüber der Situation, die Fassungslosigkeit darüber, wie das Unglück geschehen konnte, die drückende Frage des »Warum?« – all dies sind Bestandteile der subjektiven Unerklärlichkeit des Geschehenen; gerade in Krisen, die existenzielle Unsicherheiten hervorrufen können.

Schuldgefühle selbst geben eine scheinbare Antwort auf die oft sehr quälende Warum-Frage,

nämlich: »Ich bin schuld!« Die eigene subjektiv empfundene Schuld am Zustandekommen des Ereignisses stellt das vermeintlich fehlende PuzzleTeil dar. Dieses macht das unverständliche Ganze für die Betroffenen erklärbar und stellt einen Zusammenhang zum Unglück her.

▶ Schuldgefühle bringen eine persönliche »Ordnung« in das Chaos, welches Betroffene erleiden.

▶ Schuldgefühle haben somit eine durchaus stabilisierende und ausgleichende Funktion, machen das Geschehen ertragbarer, aushaltbarer und überschaubarer (vgl. Paul 2010, S. 66). Hier ermöglicht das Schuldempfinden sogar eine besondere Form der Selbstwirksamkeit, um im Moment bestehen zu können.

▶ Wenn eine nahe Person verstorben ist, vor allem durch Suizid: Schuldgefühle ermöglichen gegebenenfalls eine sehr starke Bindung an die verstorbene Person, zumindest so lange, bis andere Bindungselemente (wieder) stärker werden, zum Beispiel:

• die Gefühle einer wohlwollenden Zuneigung zur verstorbenen Person,

• die Akzeptanz, dass schöne gemeinsame Erlebnisse positiv in Erinnerung behalten werden dürfen,

• die Zweifel werden weniger, dass die verstorbene Person »trotzdem« wohlwollende Gefühle den Betroffenen gegenüber hatte (s. a.

Kap. 5.4.4 Suizid).

Den Tod besser einordnen zu können, dazu bedarf es Monate und Jahre – vor allem, wenn Schuldgefühle am Anfang stehen. Wichtig: Inneren Abstand halten und auf eigene Urteile verzichten.

Für die Mitarbeiter ist es wichtig zu wissen, dass Schuldgefühle – vor allem in der Akutphase – veränderungsresistent sind. Betroffene sind für rationale bzw. bewertende Argumente nicht empfänglich. Sie sind überfordert und verzweifelt. Dieses Schuldempfinden muss von den Mitarbeitern in seiner Tragweite und Funktion verstanden, ernst genommen, ausgehalten und akzeptiert werden. Dies gilt ebenso für die verzweifelte und mitunter sehr heftig/aggressiv geäußerte Suche nach (Mit-)Schuldigen im Sinne von Schuldzuweisungen bzw. Schuldvorwürfen (vgl. Paul 2010, S. 20f u. 79). Gerade diese Ventilfunktion lässt sich im Erinnern an den PSNV3-Satz gut aushalten (s. Kap. 4.2 Aufmerksam handeln mit dem PSNV-3-Satz)

Der Umgang mit Schuldgefühlen ist für Betroffene häufig ein langer Prozess, der unter Umständen sogar therapeutisch begleitet werden sollte.

6.6 Suizidalität von Betroffenen

Vorbemerkung

Mitarbeiter können in einer Begleitung Betroffenen begegnen, die nicht mehr weiterleben wollen oder bei denen es Hinweise gibt, dass eine (akute) Suizidalität vorliegen könnte (s. u.).

Es gilt festzuhalten:

Als Teil einer ersten Trauerreaktion ist ein vorübergehendes Auftreten suizidaler Äußerungen nicht ungewöhnlich.

Und:

Mitarbeiter sollen bei entsprechenden Äußerungen von Betroffenen das Thema Suizidalität offen ansprechen. Dazu ist es wichtig, suizidale Äußerungen von Betroffenen auch am Ende eines Einsatzes nochmals zu überprüfen und die Risikogruppen zu kennen (s. u.), bei denen möglicherweise auf eine akute Suizidalität zu achten ist.

Beim Verdacht auf eine akute Suizidalität ist es zudem wichtig, dass sich Mitarbeiter auf ihre Gefühlswahrnehmung verlassen und bereits bei einem »unguten Gefühl« Unterstützung holen: etwa Gefühle »in Form von Sorge, Irritation, Unruhe, Hoffnungslosigkeit, Wut, Ohnmacht oder Insuffizienzgefühlen« (Hofer-Moser et al. 2020, S. 61) (s. Kap. 4.2 Aufmerksam handeln mit dem PSNV-3-Satz)!

Alexander Nikendeinkamp

Alexander Nikendei, DiplomPädagoge, Notfallsanitäter, Praxisanleiter, bildet seit Jahren Mitarbeiter für die Psychosoziale Notfallversorgung aus, war Leiter eines Kriseninterventionsdienstes.

Dieses Praxisbuch ist ein Leitfaden für die Begleitung von Menschen, die sich nach Notfällen oder nach Unglücken in einer akuten Krise befinden. Für den schnellen Überblick vor und während der jeweiligen (Einsatz-)Situation gibt es Hinweise nach einem einheitlichen Schema: Was ist im Voraus zu beachten? Wie reagieren Betroffene? Was sollten Sie tun bzw. vermeiden? Welches Fachwissen ist hier relevant? Formulierungshilfen unterstützen das eigene Handeln. Für die Begleitung und Unterstützung vermittelt das Buch zusätzlich grundlegende Kommunikations- und Handlungskompetenzen.

LEITFADEN

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