Sicherheit und Gefahrenabwehr bei Großveranstaltungen

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4 ˘ Aspekte der szenarienorientierten Notfallplanung

nahmen eindeutig zu definieren. Es muss Ziel sein, das erkannte Risiko zu beherrschen bzw. das Restrisiko auf ein annehmbares Maß zu reduzieren. Für eine Bewertung bietet sich auf der Grundlage der MVStättV das folgende Muster an: 1. Beschreibung der Veranstaltung 2. Abschätzen der Risiken für das Publikum gemäß § 43 MVStättV (Besucherschutz). Der Besucherschutz zielt auf die Stärke und Ausstattung des Sanitätsdienstes, des Ordnungsdienstes und der Polizei ab. 3. Abschätzen der witterungsbedingten Risiken gemäß § 43 MVStättV. Witterungsbedingte Risiken stellen nicht nur an die technischen und organisatorischen Maßnahmen erhöhte Anforderungen, sondern auch an den Umfang des Ordnungs- und Sanitätsdienstes. Die Wetterprognosen sollten ca. zwei bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn eingeholt werden. 4. Ermitteln der Brand-/Explosionsrisiken nach § 41 (1) MVStättV. Die Stärke und die Ausstattung der Brandsicherheitswache ist grundsätzlich mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abzustimmen. In der Regel wird eine feste Personalstärke gestellt, die dann nach Lage bzw. Risiko aufgestockt wird. Der Platz der Brandsicherheitswache ist in der Sicherheitszentrale. Für die Risikobewertung sind die folgenden Punkte relevant: Brandentstehung: Catering, Heizplatten, Pyro­technik usw. Branderkennung: BMA inaktiv, Einbauten, Aufbauten usw. Erwartete Brandlast: Deko, Fahnen, leichtentzündliche Gegenstände usw. Explosionsgefahr: Gasflasche, Druckbehälter usw. Anfahrtswege: Verkehrssituation zum und am Objekt. Stadien sind mittlerweile nicht mehr reine Sportarenen. Mittlerweile erfahren sie eine Durchmischung mit Restaurants, Geschäften, Büros mit Fremdnutzung und weiteren nicht für den Sport genutzten Räumlichkeiten. 5. Abschätzen der technischen Risiken nach § 38 (4) und § 40 MVStättV. 6. Einsatz von Spezialkräften und Fachpersonal gemäß § 40 MVStätt V. Diese Abschätzung hat eine direkte Auswirkung auf die Stärke und die Qualifikation des technischen Fachpersonals. 7. Abschätzen der kriminellen Risiken nach § 43 MVStättV. Die Bewertung der kriminellen Risiken hat Auswirkungen auf die Anwesenheit und Stärke der polizeilichen Kräfte. Aber auch auf die Personalstärke des Ordnungsdienstes hat die­se Prüfung Auswirkungen. 8. Ermitteln sonstiger Risiken nach § 43 MVStättV. Unter den sonstigen Risiken sind die individuellen, nicht eindeutig einzugruppierenden Bewertungen zu fassen. Üblicherweise wird ca. drei Tage vor der Veranstaltung eine Sicherheitsbesprechung durchgeführt. An dieser Besprechung nehmen neben dem Veranstalter und dem Betreiber des Stadions Vertreter der polizeilichen Gefahrenabwehr, des Sanitätsdienstleisters, der Feuerwehr, der Verkehrsbetriebe, des Ordnungsdienstes und evtl. eine Abordnung der zu erwartenden Gastmannschaft teil. In der Sitzung wird dann die Risikobewertung für den Spieltag durchgeführt, aus der dann die erforderlichen Maßnahmen abgeleitet werden. Vor den Veranstaltungen ist ein Plan zu erstellen, in dem die einzelnen Funktionsträger

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