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Landes-SGK

Landes-SGK Sachsen-Anhalt/Thüringen/Sachsen | 11-12 | 2012

Sachsen-Anhalt/Thüringen/Sachsen Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Sachsen-Anhalt e.V./Thüringen e.V./Sachsen e.V.

Inhalt

Finanzausgleichsgesetz und Kinderförderungsgesetz

Sachsen-Anhalt Finanzausgleich und Kinderförderungsgesetz

Der Versuch einer Zwischenbilanz

Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt

N

och in diesem Jahr will und soll der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt über zwei Gesetze entscheiden, die für die Kommunen in Sachsen-Anhalt von großer Bedeutung sind. Zum einen geht es um die Fortschreibung des Finanzausgleichsgesetzes für die Jahre 2013 und 2014 und zum Zweiten um die Novelle des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG), in dem ein zentrales Anliegen der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in Sachsen-Anhalt, die Wiedereinführung der Ganztagsbetreuung für alle Kinder, umgesetzt werden soll. Zwei Gesetze, die in ihrem Zustandekommen und in ihrem Ergebnis nicht unterschiedlicher sein könnten. Aber der Reihe nach. In vorbildlicher Weise hat das von unserem Finanzminister Jens Bullerjahn geführte Finanzministerium in Abstimmung mit dem ebenfalls für die Kommunen zuständigen Ministerium des Inneren die Novelle des Finanzausgleichsgesetzes vorbereitet. Eine Vielzahl von Diskussionsforen und Diskussionsrunden gaben den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, auf das Gesetzgebungsverfahren Einfluss zu nehmen. Ebenfalls mit großer Transparenz wurde das von Dr. Deubel erstellte Gutachten, das in wesentlichen Punkten in die Novelle des Finanzausgleichsgesetzes eingeflossen ist, vorgestellt und begleitet. Im Ergebnis bleibt aus kommunaler Sicht festzuhalten, dass die Kommunen Sachsen-Anhalts im Jahr 2013 und 2014 auf eines der finanziell am besten ausgestatte-

Wirkung hin zu beobachten, um dann in einer Fortschreibung auf Änderungen hinzuwirken.

Kurt-Jürgen Zander. Foto: Stadt Köthen

ten Finanzausgleichsgesetze der letzten sechs oder sieben Jahre schauen können. Für 2013 ist eine Finanzausgleichssumme von 1,6 Milliarden Euro vorgesehen. Bei der Berechnung dieses Finanzausgleichsbetrags wurden viele Ansätze der kommunalen Familie, die beim Vorgängergesetz noch auf wenig fruchtbaren Boden fielen, berücksichtigt. Ich verweise in diesem Zusammenhang nur darauf, dass Bedarfszuweisungen nicht mehr als Einnahmen betrachtet werden und viele weitere Punkte. Es bleibt festzuhalten, dass das jetzt vorliegende, aufgabenbezogene und am Bedarf der Kommunen ausgerichtete Finanzausgleichsgesetz ein großer Schritt in die richtige Richtung ist. Sicherlich gibt es noch eine Vielzahl von Einzelfragen, die nicht zur Zufriedenheit der kommunalen Familie gelöst worden sind, aber hier gilt es, in den nächsten zwei Jahren das Gesetz und seine vielen Stellschrauben auf ihre

Einer besonders kritischen Betrachtung aus Sicht der Kommunen bedarf der neu eingeführte U6-Faktor, in dem die Belastungen von Kommunen durch Kinder unter sechs Jahren finanziell berücksichtigt werden sollen. Aus den jetzt vorliegenden Zahlen scheint ersichtlich, dass hier nicht die Wirkung erzielt wird, die damit erreicht werden soll und insoweit sollte gerade auch dieser U6-Faktor in den nächsten Jahren noch einmal kritisch diskutiert werden. Alles in allem handelt es sich bei der Fortschreibung des Finanzausgleichsgesetzes aus kommunaler Sicht um einen Gesetzentwurf, mit dem man mit Sicherheit leben kann. Ganz anders sieht es mit der Novelle des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) aus. Aus kommunaler Sicht bleibt festzuhalten, dass die angestrebte Verbesserung für Kinder und Erzieherinnen mitgetragen wird. Die Wiedereinführung des Ganztagesanspruchs für alle Kinder ist und bleibt ein zentrales Anliegen der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in Sachsen-Anhalt. Wobei es natürlich wichtig ist, dass hier die Konnexität gewahrt bleibt, das heißt, dass die Kosten, die durch die Veränderungen im KiFöG entstehen, auch vom Verursacher, das heißt, dem Land, getragen werden. In keiner Weise akzeptabel und in den Anhörungen auch von niemandem gefordert, ist die Zuständigkeitsverlagerung weg

Thüringen Eine Waschmaschine im Bundestag? Energiewende in Thüringen sinnvoll gestalten Sachsen Chemnitzer Oberbürgermeister erhält Bundesverdienstkreuz Maßnahmekatalog zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung Haushaltsentwurf von CDUOberbürgermeisterin greift Vorschläge der SPD auf Verwaltungsgericht Dresden stärkt Kreistagsfraktionen

von den Städten und Gemeinden hin zu den Landkreisen. Dies ist ein Schlag in das Gesicht der kommunalen Familie, wurde doch die mit sehr viel Stringenz durchgeführte Gemeindegebietsreform den Städten und Gemeinden damit schmackhaft gemacht, dass es danach eine interkommunale Funktionalreform geben sollte, die dann den größeren und leistungsstärkeren Kommunen neue Aufgaben zuteilwerden lassen sollte. Städte- und Gemeindebund und Landkreistag haben sich in diesem Zusammenhang auch auf einen Aufgabenkatalog geeinigt, der vorsah, dass die

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