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Platz- und Spielordnung

GC München-Riedhof e.V.

6. An Wochenenden sowie Feiertagen sollen bis 10.00 Uhr in erster Linie Zweiball-Spiele abschlagen. Sofern Drei- oder Vierball-Spiele abschlagen, hat jedes Zweiball-Spiel bevorzugtes Platzrecht Ab 10.00 Uhr sollen in erster Linie Dreiball- und Vierball-Spiele abschlagen; dabei ist die Reihenfolge, die sich beim Abschlag ergeben hat, grundsätzlich einzuhalten. Die addierte Gesamtvorgabe einer Spieler-Gruppe sollte 120 nicht überschreiten. Bei Flights aus reinen Greenfeespielern ist die Begrenzung 105.

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7. Einzelspieler haben grundsätzlich kein Platzrecht: d. h. Einzelspieler müssen jeder Gruppe Vorrecht einräumen Das gilt auch beim ersten Abschlag. Ausnahme: Innerhalb des Blocks für Zweiballspiele an Wochenenden und Feiertagen bis 10.00 Uhr. Hier haben Einzelspieler Spielrecht Die sich am Start ergebende Reihenfolge ist jedoch einzuhalten. Es wird aber dringend empfohlen, sich auch in dieser Zeit zu Zweiballspielen zusammenzuschließen, wenn dies irgendwie möglich ist.

8. Das Spielen auf dem Platz ist nur Spielern gestattet, die eine Spielvorgabe besitzen oder denen Platzerlaubnis erteilt wurde.

9. Auf der Golfanlage ist eine golfadäquate Bekleidung vorgeschrieben. Nicht erlaubt sind Blue Jeans, kurze Shorts, Shirts mit Spaghettiträgern, bauchfreie Shirts

10. Kinder sollen nur in den dafür vorgesehenen Räumen oder an den vorgesehenen Plätzen spielen. Kinder unter 12 Jahren sollen sich nicht ohne Begleitung Erwachsener im Restaurant oder ohne Golflehrer bzw. Aufsichtsperson auf der Range aufhalten.

11. Bevor ein Spieler einen Bunker verlässt, hat er alle von ihm verursachten Löcher und Fußspuren sorgfältig einzuebnen und zu glätten. Der Rechen soll außerhalb des Bunkers gelegt werden und zwar so, dass er das Spiel am wenigsten beeinflusst. Im Gelände (also nicht auf den Abschlägen) hat ein Spieler dafür zu sorgen, dass von ihm gelockerter oder herausgeschlagener Rasen (Divot) sofort wieder eingesetzt und sorgfältig festgetreten wird

Die sensiblen Zonen (Grünrand, Bereich zwischen Grün und Hindernis) sind weiträumig d.h. im Abstand von 20 Meter zu umfahren.

Alle Beschädigungen des Grüns, insbesondere durch Balleinschlag verursachte Löcher (so genannte Pitchmarken) müssen sorgfältig ausgebessert werden Das gilt unabhängig davon, von wem die Beschädigungen verursacht worden sind. Faustregel: jeder entfernt zwei Pitchmarken: seine eigene und die eines anderen.

Jeder Spieler ist verpflichtet, eine Pitchgabel beim Spiel mitzuführen und nur mit dieser Gabel die Pitchmarken auszubessern. Nichtmitführen kann Strafe oder Platzverweis bedeuten

12. Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes zu vermeiden Um eine Beschädigung und Verdichtung der Abschläge zu vermeiden, dürfen Schwünge zum „Aufwärmen“ nur außerhalb der Abschläge durchgeführt werden Auf den Grüns und Abschlägen dürfen keine Taschen abgestellt werden Die Fahnenstange soll hingelegt werden (nicht fallen lassen oder auf dem Grün schieben!)

13. Es ist selbstverständlich, dass Papier oder sonstige Abfälle nicht auf dem Platz weggeworfen werden Dies gilt insbesondere auch für angerauchte Zigaretten.

14. Clubeigene Bade- und Handtücher dürfen nicht aus dem Clubhaus entfernt werden und sind nicht als Ball- oder Schlägerputztücher zu verwenden.

15. Driving-Range-Bälle (Übungsbälle) dürfen auf dem Platz nicht benutzt werden Verstöße werden streng geahndet.

16. Die Club-Plakette sollte deutlich sichtbar am Golfbag angebracht werden

17. Treffen Spieler-Gruppen gleichzeitig am 7. und 10 Abschlag ein, sollten sie sich entsprechend der gesamten Spielsituation kurz verständigen, welche Gruppe zuerst abschlägt

18. Topografisch unübersichtliche Stellen auf dem Golfplatz sind mit besonderer Aufmerksamkeit zu bespielen. Die Sicherheit vorausspielender Flights ist unbedingt zu gewährleisten. Bitte beachten Sie speziell die Bahnen 3,4,6 und 12

19. Zur Vermeidung von Staub und Lärm und aus Sicherheitsgründen ist die Anfahrt der Golfanlage über den Riedhofweg (Weg von Ergertshausen in südlicher Richtung zur Golfanlage) nicht gestattet. Gleiches gilt auch für die Rückfahrt.

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