Gemeindebote Hülben KW 51

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Freitag, 21. Dezember 2012, Nummer 51/52 Auch die Verschuldung, welche auf Jahresende 2011 rd. 1 Mio. 150 Tausend € beträgt, wird sich voraussichtlich positiver entwickeln. Nach dem Nachtragsplan 2012 ist für das Jahr 2012 zwar eine Neuaufnahme von 200.000 € eingeplant, welche nun aber im zu Ende gehenden Jahr nicht mehr erforderlich sein wird. Somit wird die Verschuldung bei planmäßiger Neuaufnahme nach dem HH-Plan 2013 von 200.000 € und gleichzeitig planmäßiger Tilgung auch Ende 2013 in etwa auf dem derzeitigen Niveau bleiben bzw. zumindest nicht wesentlich ansteigen. Folgend die vorgesehenen Investitionen im Planjahr 2013: Den finanziellen Schwerpunkt stellt die Fertigstellung des 1. Bauabschnitts der Innensanierung des Alten Schulgebäudes mit Umbau zu einem Bürgerhaus dar. Erhebliche Mittel sind auch wieder für die Weiterführung der Ortskernsanierung eingeplant. Für den bereits vom GR beschlossenen Erwerb der Straßenbeleuchtung ist der voraussichtliche Kaufpreis ebenfalls veranschlagt, welcher sich aber zum Vorteil der Gemeinde noch verringern kann. Weiter soll 2013 der Ausbau des Straßenbereichs „Harlachstraße“ erfolgen, was sich hinsichtlich des Straßenbaus weitgehend aus Erschließungsbeiträgen der Anlieger finanziert und hinsichtlich der umfangreichen Sanierungsaufwendungen im Bereich Abwasserbeseitigung vom VwH bzw. im Bereich Wasserversorgung vom Erfolgsplan des Eigenbetriebs zu tragen ist. Daneben sind noch Mittel eingestellt wie für den Erwerb einen neuen FW-Fahrzeugs, für die Investitionsumlage an den Abwasserverband, die die laufende Schuldentilgung und kleinere Beschaffungen. Bürgermeister Ganser erklärte, dass die Gemeinde Hülben in den vergangenen Jahren erheblich investiert hat und ist gezielt an die Umsetzung verschiedener Aufgaben gegangen. Konsequent, geradlinig und mit Blick in die Zukunft wurden vor allem Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Die Gemeinde hat die sehr gute Haushaltslage in den vergangenen Jahren genutzt, um auch kleinere Aufgaben zu erledigen, welche in einer solchen Situation leichter fallen. Der Gemeinderat hat sich nicht immer für die billigste Variante, sondern für die wirtschaftlichste entschieden bspw. bei der Gehwegsanierung Uracher Straße. Dafür ist er dem Gemeinderat sehr dankbar. Und bei aller Investitionstätigkeit in den vergangenen Jahren ist es der Gemeinde gelungen, die Balance zwischen Ausgaben und Einnahmen zu gewährleisten. Es ist gelungen, dass in den vergangenen sieben Jahren bis auf eine Ausnahme im Jahr 2009 den Schuldenstand konsequent abzubauen. Auch wenn im Haushaltsplan der Schuldenstand anders dargestellt ist, hat die Gemeinde im Jahr 2012 keine Schuldaufnahme zu verzeichnen. Allerdings gilt hier, bis zur endgültigen Abrechnung noch der Planansatz. Das bedeutet, dass die Gemeinde trotz intensiver Bemühungen, ihre Hausaufgaben zu erledigen, eine grundsolide Haushaltspolitik mit konsequentem Sparen und Schuldenabbau umsetzen konnte. Bürgermeister Ganser ist froh, dass trotz der hohen Investitionen der vergangenen Jahre die Last der zukünftigen Generationen zurückgefahren werden konnten. Dies ist eine bemerkenswerte Leistung. Das Ziel müsse sein, trotz Aufgabenerfüllung die Schuldenlast weiter zu senken um auch in kommenden Jahren investieren zu können. Ob das der Gemeinde in jedem Jahr gelingt, wird sicher in Frage zu stellen sein. Aber in diesem Jahr sollte das wie angesprochen auch trotz der vielen Planungen wieder angestrebt werden. Der größte Brocken des Haushalts ist die Sanierung Altes Schulhaus und in die Ortskernsanierung. Dies sind aber Ausgaben für die Zukunft, welche nicht aus dem Weg zu gehen sind. In den vergangenen sieben Jahren wurde einiges auf den Weg gebracht. Und dennoch konnten die Schulden abgebaut werden und gleichzeitig mussten die Rücklagen nicht wesentlich verringert werden. Das ist ein großer gemeinsamer Erfolg, der durch besonnene und umsichtige Entscheidungen getroffen wurde,

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ohne die Aufgaben zu vernachlässigen. Bürgermeister Ganser gab aber nochmals zu bedenken, dass die vergangenen Jahre auch deshalb schadlos abgeschlossen werden konnten, weil die Steuereinnahmen sehr erfreulich waren und weil der Gemeinde manches Finanzloch durch Grundstückserlöse erspart blieb. Der Gemeinderat stimmte zu, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 und die mittelfristige Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2012 - 2016 werden festgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und mittelfristiger Finanzplanung der Rechtsaufsichtbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Beschluss über den Wirtschaftsplan 2013 des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Hülben“ Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung wurde beschlossen und der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Festlegung des künftigen Kaufpreises für den Erwerb von Straßenflächen Im Zuge des geplanten Ausbaus der Harlachstraße kam eine Diskussion über die Höhe des Betrags auf, den die Gemeinde Hülben beim Erwerb von Straßenflächen zugrunde legt. Die Gemeinde hat in den vergangenen Jahren für den Erwerb von Flächen, die zu Straßenflächen umgenutzt werden sollen, einen Kaufpreis in Höhe von 33,00 Euro je m² bezahlt. Bis zur Einführung des Euro waren es 65,00 DM je m². Dieser Betrag wurde dann auf Euro umgerechnet und zu einer geraden Zahl gerundet. Die Basis für 65,00 DM je m² war der Verkaufspreis für Baugrundstücke in Höhe von 260,00 DM je m², voll erschlossen. Dieser Preis galt z.B. für Grundstücke im Baugebiet Berg im Jahr 1990. Von diesem Bauplatzpreis wurde der Anteil von einem Viertel als Straßenplatzpreis zugrunde gelegt. Der Preis für Baugrundstücke hat sich seit 1990 erheblich gewandelt und liegt derzeit bei ca. 200 Euro je m², voll erschlossen. Geht man von einem Viertel dieses Betrages für den Preis für Straßenbaufläche aus, liegt man bei 50,00 Euro. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Betrag für alle Grunderwerbe für Straßenflächen ab dem 01.01.2013 zugrunde zu legen. Der Gemeinderat beschloss, dass ab dem 01.01.2013 für Flächen, die die Gemeinde Hülben von privaten Eigentümern für den Ausbau von Straßen erwirbt, 50,00 Euro je m² Grundstücksfläche bezahlt werden. Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofssatzung und Bestattungsgebührensatzung) zur Regelung von Urnenbestattungen im separaten Rasengrabfeld Seit einiger Zeit sind auf dem Gemeindefriedhof auch Rasengräber möglich, für welche wegen der Mäharbeiten durch den Gemeindebauhof über die gesamte Nutzungsdauer ein Zuschlag zu den Grabnutzungsgebühren von einmalig 500,00 € kalkuliert und so auch vom Gemeinderat mit den neuen Bestattungsgebühren vom 21.09.2010 beschlossen wurde. Für dieses Rasengrabfeld gibt es zwischenzeitlich eine steigende Nachfrage, alerdings ist es nur für Erdbestattungen und nicht für Urnenbestattungen vorgesehen. Da ganz aktuell kurz vor der letzten Gemeinderatssitzung am 20.11.2012 auch eine Nachfrage für eine Urnenbestattung im Rasengrabfeld vorlag, hat der Gemeinderat Folgendes beschlossen: Auf dem Friedhof wird auf dem nördlich des Rasengrabfeldes liegenden Grabfeld eine Fläche für Urnenrasengräber geschaffen. Die Gebühr für ein Urnenrasengrab beträgt 50% der Gebühr für ein Rasengrab mit Erdbestattung gemäß der derzeitigen Satzung und Gebührenfestlegung. Die erste Urnenbestattung in diesem Rasengrabfeld für Urnenbestattungen hat nun auch gezeigt, dass tatsächlich etwa die Hälfte der Fläche eines Grabes für eine Erdbestattung erforderlich ist. Der Gemeinderat stimmte zu, dass die Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) geändert wird.


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