

Nicht mit uns!
Keine «umfassende Sexualaufklärung» für unsere Kinder!
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Keine «umfassende Sexualaufklärung» für unsere Kinder!
zu «umfassender Sexualaufklärung»
Immer wieder fordern Politiker und Aktivisten aus dem linken Lager, dass in den Schulen aller Kantone die sogenannte «ganzheitliche» oder «umfassende» Sexualaufklärung eingeführt werden soll. Begründung: Die Sexualaufklärung sei völlig ungenügend und nicht professionell. Was steckt dahinter?
Die Tageszeitungen berichten jeweils ausführlich über solche politischen Vorstösse. So haben z. B. anfangs April 2025 die Baselbieter Jungsozialisten (JUSO) eine Initiative für eine «ganzheitliche und schamfreie Sexualkunde» lanciert. Der Aufklärungsunterricht müsse von externen, «geschulten Fachpersonen und -stellen» durchgeführt werden, welche «die Klasse sonst nicht unterrichten». Auch solle der Kanton sicherstellen, dass die Akzeptanz bezüglich «geschlechtlicher, sexueller und romantischer Vielfalt» gefördert werde. Es dürfe nicht «vom Elternhaus abhängen», ob «Schüler*innen ganzheitlich aufgeklärt sind».
Gemäss Janine Oberli, JUSO Baselland, sei der bisherige Unterricht «patriarchal, binär und rein biologisch geprägt». Die neue Initiative fordert, so Oberli, dass der Sexualkundeunterricht von «Fachpersonen» durchgeführt wird, «die keinen Bezug zur Klasse haben» (Regionaljournal Radio SRF). Auch Mitglieder der SP finden sich im Komitee dieser kantonalen Initiative.
Gefährliche Propaganda
Analysiert man die Forderungen der Initiative und die Aussagen der Polit-Aktivisten, steht jetzt schon fest, dass diese Form der Sexualaufklärung die Gesundheit von Kindern und Teenagern massiv gefährden kann. Der Begriff der «umfassenden» Sexualaufklärung kommt aus der Propagandaküche von «Sexuelle Gesundheit Schweiz», welche sich bekanntermassen zum Ziel gesetzt hat, die stark umstrittenen «WHO-Standards für die Sexualaufklärung in Europa» in der ganzen Schweiz einzuführen.
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Das Erziehungsdepartement des Kantons BaselStadt übernimmt gemäss Homepage «Aufgaben zur Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie Aufgaben im Kinder- und Jugendschutz». Von Kindeswohlgefährdung und Manipulation durch dieses Departement spricht hingegen Prof. Dr. Karla Etschenberg, Köln, in ihrer Analyse der Basler Handreichung «Trans macht Schule». Sie warnt Pädagogen und Eltern vor der «sozialen Transition»1 und voreilig eingesetzten Pubertätsblockern.
Wer sich vertieft mit der Basler Handreichung mit dem Titel «Trans macht Schule» befasst, stellt fest, dass hier der weltweit vernetzten LGBTIQ+-Lobby mit ihrer Trans-Propaganda ein einseitiger, ideologischer und umfassender Zugriff auf Basler Kinder in Kitas, Kindergärten und Schulen gewährt wird.
«Schutzinitiative aktuell» hat die liberale Erziehungswissenschaftlerin Prof. Dr. Karla Etschenberg um eine Expertise im Sinne einer Begutachtung der Basler Handreichung «Trans macht Schule» gebeten.2
Eine Warnung an Pädagogen und Eltern
Prof. Etschenberg kommt zum Ergebnis, dass die Basler Handreichung auf Lehrpersonen und Eltern manipulierend wirkt. Die Handreichung stelle sich unkritisch auf die Seite derjenigen Personen, die fraglos einen transaffirmativen Umgang mit Kindern fordern. Dieser Ansatz ende zwangsläufig beim Thema Pubertätsblocker, obwohl deren Einsatz sachlich wohlbegründet strittig sei. Das blende die Handreichung völlig aus und mache es der Leserschaft, auch durch die extrem einseitige Auswahl der Literatur und Filme, unmöglich, sich eine eigene fundierte Meinung zu bilden.
Telefongespräch zwischen Mutter und Schulleitung:
«Wie bitte, mein Sohn Martin soll eine Frau sein? Sie nennen ihn in der Schule jetzt Martina?
Geht’s noch?»
Für die Erziehungswissenschaftlerin Etschenberg steht der «kompromisslos transaffirmative», also der bestätigende Ansatz, im Zentrum der Kritik. Ein affirmativer Behandlungsansatz bedeutet, dass die «Selbsteinschätzung des Kindes, im falschen Körper zu stecken, nicht hinterfragt werden soll. Somit erfahren Lehrer und Lehrerinnen aus der Handreichung nicht, dass sie hier zu einer in Fachkreisen umstrittenen Vorgehensweise verpflichtet werden». Auch fehlten «fachliche Informationen über den möglichen Ablauf und die gesundheitlichen Konsequenzen einer endgültigen Transition». Ebenso mangelt es an Informationen über die Folgen einer «jahrelangen unhinterfragten Unterstützung eines kindlichen Trans-Verhaltens». Im Quellenverzeichnis seien «mehrheitlich nur Ratgeber der Trans-Befürworter aufgeführt – alle mit der Tendenz zum transaffirmativen Vorgehen bei Kindern», so Etschenberg.
Auch werde gemäss Etschenberg in der Basler Handreichung «eine psychotherapeutische und ergebnisoffene Begleitung nicht in Erwägung gezogen, sondern nur eine fast manipulativ wirkende Einflussnahme in Richtung Pubertätsblocker». Dabei gäbe es verschiedene Gründe für den Wunsch von Kindern nach einem Geschlechtswechsel. Diese wiesen relativ häufig ein auf das Geschlecht bezogenes Identitätsproblem auf wie z.B. «psychische Vorbelastungen, Autismus, ADHS, Angststörungen oder Traumatisierungen».
Transition (sozial, medikamentös, operativ) Zu Beginn steht jeweils die soziale Transition. Der Schüler oder die Schülerin wird mit einem gegengeschlechtlichen Namen angesprochen und von der Schule entsprechend seinem Wunschgeschlecht unterstützt und behandelt –auch ohne dass die Eltern informiert werden müssen. Hier zitiert Prof. Etschenberg aus dem Buch «Hinter dem Regenbogen» des Jugendpsychiaters Dr. med. Alexander Korte3: «Aus Erfahrung steigt mit einmal vollzogener Personenstands– und Vornamensänderung (Anmerkung: = soziale Transition) die Wahrscheinlichkeit, dass der oder die Betroffene sich gedrängt fühlen wird, in der Folge auch medizinische Massnahmen zur ‹Geschlechtsangleichung› einzufordern».
Gemeint ist die Verabreichung von Pubertätsblockern, Sexualhormonen und schliesslich die operative Entfernung bzw. Nachbildung von Geschlechtsorganen. Prof. Etschenberg fragt:
«Sollen oder dürfen in der Schule Kinder in diesem Sinne gedrängt werden?».
«Unabhängig von dem grundsätzlich ethisch bedenklichen irreversiblen medizinischen Eingriff in einen gesunden Körper», so Prof. Etschenberg, «sind durch Pubertätsblocker potentiell nachteilige Nebenwirkungen zu befürchten» und «belastbare wissenschaftliche Langzeitstudien fehlen.»
Wissenschaftlich nicht abgesichertes Vorgehen Etschenberg hält fest, dass angezweifelt werde, «ob Kinder überhaupt beurteilen können, ob sie eine radikale Veränderung mit den damit verbundenen Risiken wollen und auch abschätzen können (negativer Einfluss auf die Knochendichte, Abhängigkeit von jahrelanger medizinischer Begleitung, Unfruchtbarkeit, Anorgasmie). Diese Bedenken haben dazu geführt, dass in einigen Staaten (u.a. Schweden, Grossbritannien, Irland, Frankreich) der Einsatz von Pubertätsblockern stark eingeschränkt worden ist bzw. in klinische Studien eingebunden sein muss».
Weiter fragt sich die Erziehungswissenschaftlerin Etschenberg, ob eine «Behörde berechtigt ist, zu einem wissenschaftlich nicht abgesicherten Vorgehen von grösster individueller und gesellschaftlicher Tragweite eine Handreichung herauszugeben, die deutlich den Rahmen pädagogisch-didaktischer und organisatorischer Fragen in der Schule überschreitet». Und sie weist darauf hin, dass diese «Herangehensweisen an das Thema Transkinder ein Dilemma für Lehrer und Eltern bedeuten, wenn sie denn die Sachlage und die Konsequenzen durchschauen, vielleicht sogar einen Gewissenskonflikt, wie er im Schulalltag selten in dieser Schärfe auftritt.»
Akzeptieren Eltern den Wunsch ihres Kindes nicht, das Geschlecht wechseln zu wollen, droht die Handreichung zu allem hin damit, die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde) einzuschalten und den Entzug des Sorgerechts anzudrohen. Das heisst: Der Staat droht den nicht gefügigen Eltern damit, ihr Kind wegzunehmen.
Unter «Sozialer Transition» versteht man den gesellschaftlichen oder sozialen Teil des Geschlechtswechsels, z. B. die Vornamensänderung – besonders bei trans*, nicht-binären oder gender-diversen Menschen. Sie geht in der Regel den operativen Maßnahmen der Geschlechtsänderung voraus.
Kommentar zur Handreichung «Trans macht Schule» von Prof. Dr. Karla Etschenberg, Erziehungswissenschaftlerin (Didaktik der Biologie, Humanbiologie, Gesundheitserziehung), Köln, 15. April 2025: www.schutzinitiative.ch/ medien/downloads
Dr. med. Alexander Korte, leitender Oberarzt an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie der Ludwig-Maximilians-Universität München 1 2 3
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Diese Standards gehen direkt auf Instanzen zurück, bei denen die Geschichte eine Verbindung zur Pädophilie zeigt. Schon Kleinkinder von 0-4 Jahren sollen sich schnell für Sexualität interessieren bzw. «informiert» werden.
«Schamfrei» oder «schamlos»?
Das Ausleben von sexueller Lust ab Geburt steht im Zentrum und nicht biologische Fakten oder der Schutz vor Missbrauch. Damit die «umfassende Sexualaufklärung» auch tatsächlich «schamfrei» den Kindern übergestülpt werden kann, legen die Initianten unverhohlen den allergrössten Wert darauf, dass nur externe Personen diesen Unterricht anbieten sollen. Lehrer müssen jeweils das Klassenzimmer verlassen. Die Türe geht zu und der «Sexualpädagoge» bleibt alleine mit den Kindern zurück. Jetzt kann die externe «Fachperson» ungestört den Schülern eine strittige, pädophil verseuchte Sexualideologie überstülpen. Erwachsene Zeugen gibt es keine, und die Kinder oder deren Eltern können nachträglich oft nicht mehr genau die Übergriffe im Unterricht benennen.
Der Verein Schutzinitiative weiss von vielen erzürnten Eltern, welche nach einem «schamfreien» Unterricht ihre verstörten Kinder wieder beruhigen mussten. Der Lehrer oder die Schulleitung verweisen bei kritischen Nachfragen der Eltern jeweils auf die «Sexualexperten». Diese haben jedoch das Schulgelände bereits verlassen.
Aber genau das gehört zum gezielten Vorgehen der Verfechter einer «umfassenden Sexualaufklärung»: Die sogenannten Fachpersonen sollen keinen Bezug zur Klasse haben!
Briefinhalt: WHO-Standards mit «Verbindung zur Pädophilie»
Externen «Sexualpädagogen» soll der Zugang zum Klassenzimmer während des Sexualkundeunterrichts ohne Anwesenheit eines Lehrers untersagt werden. Bitte Datum notieren: Samstag, 28. Juni 2025, 11 Uhr, Olten – mit anschliessendem Apéro!
Brief an Erziehungsdirektoren in der Schweiz Der Verein Schutzinitiative hat den Erziehungsdirektionen aller Kantone ein Schreiben übermittelt, welches auf die Kinder gefährdende und auf pädophilen Hintergründen beruhende «umfassende» oder «ganzheitliche» Sexualaufklärung aufmerksam macht.
REFERAT ZUM THEMA «TRANSHUMANISMUS»
Prof. Dr. med. Paul Cullen, Facharzt für Laboratoriumsmedizin und Molekularbiologe. Der Referent leitet ein medizinisches Labor in Münster und unterrichtet an der dortigen Universität. Anmeldungen bitte über info@schutzinitiative.ch
Die Schweiz soll aus der WHO austreten!
In der vergangenen Frühlingssession habe ich in Bundesbern mit 22 Mitunterzeichnern eine Motion (25.3174) eingereicht, welche den Bundesrat auffordert, schnellstmöglich aus der Weltgesundheitsorganisation WHO auszutreten und alle Zahlungen an sie auf den nächstmöglichen Termin einzustellen. Weshalb, wo doch der Sitz der WHO in Genf ist und der Schweiz als Sitzstaat somit besondere Bedeutung zukommt?
Die WHO hat sich in den vergangenen Jahren immer mehr von ihren ursprünglichen Zielen, nämlich «allen Völkern zur Erreichung des bestmöglichen Gesundheitszustandes zu verhelfen», entfernt. Entgegen ihrer eigenen Verfassung hat sich die WHO zu ihren ursprünglichen Aufgaben, wie etwa die Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten wie HIV und Malaria in der dritten Welt, immer neuen Themengebieten zugewandt und strebt nach immer mehr Macht. Dazu gehören konkret mehr Überwachung und neue Regelungen für die Informationskontrolle, sprich Zensur. Auch ist das Handeln der WHO in vielerlei Hinsicht intransparent und fachlich umstritten.
che beispielsweise über Fortpflanzung oder die Gefahr von Geschlechtskrankheiten informiert werden, ist nichts einzuwenden. Dazu benötigen wir aber keine WHO.
Doch wer jetzt denkt, dass die WHO hier einen Marschhalt macht, hat sich geirrt: Mit den 2024 beschlossenen «Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)» will die WHO ihren Machtbereich auf problematische Weise noch einmal erweitern. Tritt die Schweiz nicht aus der WHO aus und widerspricht sie den IGV-Änderungen nicht bis spätestens am 19. Juli 2025, wird sie in Gesundheitsfragen einen beträchtlichen Teil ihrer Souveränität und Freiheit an die WHO abtreten.
Zwar hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme auf die Motion «WHO. Demokratische Kontrolle durch Volk und Parlament sicherstellen» meines Kollegen Lukas Reimann (23.3910) folgendes festgehalten: «Die Schweiz wird auch künftig eigenständig über ihre nationale Gesundheitspolitik und nationale Massnahmen entscheiden.»
Im Stillen reicht der lange Arm der WHO sogar bis in die Kinderzimmer, was mit ihrer als «ganzheitliche Sexualaufklärung» verpackten Sexualisierung von Kindern zum Ausdruck kommt. Darunter versteht die Organisation, dass Kinder als «sexuelle Wesen» geboren werden und das Recht auf «lustvolle sexuelle Erfahrungen» hätten. Gemäss diesen WHO-Standards, welche in der Schweiz durch die umstrittene Organisation «Sexuelle Gesundheit Schweiz» propagiert werden, soll bei Kindern zwischen 0-4 Jahren etwa «frühkindliche Masturbation» gefördert werden. Gegen eine stufengerechte Sexualkunde, bei der Jugendli-
Unser Vertrauen in den Bundesrat ist bezüglich WHO erschüttert. Und weil es um die Souveränität und Freiheit der Bürger geht, ist ein baldmöglichster Austritt aus der WHO der sicherste Weg. Die Schweiz wäre damit auch nicht allein und könnte obendrein noch Hunderte von Millionen Beitragsfranken sparen. Nach den USA hat zuletzt auch Argentinien im Februar dieses Jahres seinen Austritt angekündigt. Die Schweiz täte gut daran, diesen freiheitlichen Beispielen zu folgen und so schnell wie möglich aus der WHO auszutreten.
Andreas Gafner, Nationalrat, Oberwil im Simmental (BE) Vorstand Verein Schutzinitiative
«Schutz vor Sexualisierung von Kindern und Jugendlichen»
In Rom hat die italienische Regierung beschlossen, eine Zustimmungspflicht der Eltern für die Teilnahme am Sexualkundeunterricht einzuführen sowie Kinder im Primarschulalter vor nicht altersgerechter Sexualaufklärung zu schützen.
In einer Pressemitteilung Ende April hat die Regierung von Giorgia Meloni wichtige Änderungen im Hinblick auf den Sexualkundeunterricht an Italiens Schulen angekündigt.
Die geplante Gesetzesänderung sieht vor, dass die Schulen vor Beginn des jeweiligen Schuljahres das Ziel des Sexualkundeunterrichtes, das zu benutzende Schulmaterial, sowie die Art und Weise wie sie den Unterricht zu gestalten gedenken, an die Eltern kommunizieren müssen. Basierend auf diesen Informationen können sich die Eltern frei entscheiden, ob sie der Teilnahme ihres Kindes am Unterricht zustimmen wollen oder nicht. Die Teilnahme am Sexualkundeunterricht wird folgerichtig nur dann obligatorisch sein, wenn eine schriftliche Zustimmung der Eltern vorliegt.
Des Weiteren sieht das neue Gesetz auch zusätzliche Auflagen für den Sexualkundeunterricht an Grundschulen vor. Dort darf sich der Unterricht für die unter 11-jährigen Kinder nur auf die rein biologischen und reproduktiven Aspekte der Sexualität beziehen und keine anderen Themen, wie zum Beispiel Homosexualität oder Genderidentität, behandeln.
Verein Schutzinitiative Postfach, 4142 Münchenstein
IBAN: CH67 0900 0000 7080 8080 1
Diese Auflagen, welche die bekennende Christin und Mutter Giorgia Meloni einführen will, sind ganz im Sinne des Vereins Schutzinitiative und seines Engagements. In einer Zeit in welcher die staatliche Bevormundung der Eltern immer weiter auf dem Vormarsch ist und die LGBTQ-Lobby vermehrt an Einfluss gewinnt, kann man den geplanten Gesetzesentwurf als einen wichtigen Erfolg für die Familie werten und nur hoffen, dass sich andere Länder – insbesondere die Schweiz – sich an Italien ein Beispiel nehmen.
Auf Ihre dringendUnterstützungangewiesen
Telefon für Beratung von Eltern und Besorgten: 061 702 01 00 www.schutzinitiative.ch, info@schutzinitiative.ch
Impressu m :
Schutzinitiative aktuell erscheint 5-mal jährlich / Abo: «Schutzinitiative aktuell» finanziert sich durch Gönnerbeiträge. Der kostendeckende Abopreis von CHF 10.- wird nicht erhoben. / Herausgeber und Redaktion: Verein Schutzinitiative, Postfach, 4142 Münchenstein, Tel . 061 702 01 00, info@schutzinitiative.ch, www.schutzinitiative.ch, IBAN: CH67 0900 0000 7080 8080 1 / © Verein Schutzinitiative / Bilder: S. 1, S. 2/3, S. 4, S. 5: iStock; S. 2: Shutterstock; Rest zur Verfügung gestellt / Gestaltung: WJP Werbeagentur, 4053 Basel / Druck: Mattenbach Zürich AG, Zürich.