INFORMATION Juli 2021

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Gesundheitspolitik

Aus dem Parlament Die wichtigsten politischen Entwicklungen seit dem 20. März 2021 von Moritz Helfenstein zusammengefasst und kommentiert.

AUS DEM NATIONALRAT Im Rahmen der Sondersession vom 3. bis 5. Mai 2021 befasste sich der Rat unter anderem schwergewichtig mit den Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und des Transplantationsgesetzes.

Versicherungsaufsichtsgesetz. Änderung Die dem Rat zur Beratung unterbreitete Vorlage umfasste 87 Seiten. Im Laufe der Debatte hat sich eine grosse Zahl von Votantinnen und Votanten zu Wort gemeldet. Es handelt sich also um eine umfassende Überarbeitung des VAG. Unter Berücksichtigung des Umfanges und der Komplexität dieses Geschäftes sowie des Umstandes, dass es sich erst um die erste Behandlungsrunde im Nationalrat handelt, wird vorgesehen, zu dieser Gesetzesänderung zur gegebenen Zeit einen separaten Bericht zu erstellen.

Transplantationsgesetz. Änderung Organspende fördern – Leben retten. Volksinitiative Heute gilt die sogenannte Zustimmungslösung. Das heisst, für die Zulässigkeit einer Organentnahme muss die verstorbene Person zu Lebzeiten der Entnahme zugestimmt haben. Liegt keine Zustimmung und auch keine Ablehnung vor, sind die nächsten Angehörigen anzufragen, ob ihnen eine Äusserung des Verstorbenen bekannt ist. Wenn nicht, dürfen die Angehörigen entscheiden. Sie sollen dabei den mutmasslichen Willen der verstorbenen Person beachten. Die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» sieht den Wechsel von der heutigen Zustimmungs- zur Widerspruchslösung vor. Bei Annahme der Volksinitiative wäre jede Person in der Schweiz im Todesfall Organspender, sofern sie nicht zu Lebzeiten ihren Widerspruch geäussert hat. Die vorberatende Kommission hat mit 11:10 Stimmen beantragt, die Initiative anzunehmen. Der Bundesrat hat Ablehnung der Volksinitiative beantragt. Der Rat hat der Initiative mit 88:87 Stimmen zugestimmt. Die vorberatende Kommission hat dann mit 17:5 Stimmen einen indirekten

Gegenvorschlag verabschiedet, der eine sogenannte erweiterte Widerspruchslösung vorsieht, wie sie auch in verschiedenen europäischen Ländern gilt. Wer nach diesem Vorschlag nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, hätte dies neu zu Lebzeiten festhalten müssen. Wenn kein dokumentierter Wille der verstorbenen Person vorliegt, sollen die nächsten Angehörigen angefragt werden. Wenn sie den Willen nicht kennen, können sie selber noch Widerspruch einlegen. Wenn kein Widerspruch vorliegt und keine Angehörigen erreichbar sind, dürfen keine Entnahmen gemacht werden. Die schon bestehende nationale Zuteilungsstelle für Organe hat ein Register zu führen, in das jede Person ihren Widerspruch, ihre Zustimmung oder eine andere Äusserung zur Spendebereitschaft eintragen kann. Der indirekte Gegenvorschlag wird zum Gesetz, wenn die Volksinitiative zurückgezogen oder vom Volk oder dem Ständemehr abgelehnt wird. Der Rat hat – in der Hoffnung, dass die Initiative dank dem indirekten Gegenvorschlag zurückgezogen wird – dem Gegenvorschlag mit 150:34 Stimmen bei vier Enthaltungen zugestimmt. Welches die konkreten Auswirkungen sowohl der Volksinitiative, wie auch des Gegenvorschlages auf die Krankenversicherer wären, ist schwierig abzuschätzen. Mit beiden Vorlagen erhofft man sich, dass viel mehr Organe gespendet werden. Organtransplantationen sind an sich kostenintensiv. Anderseits verursacht auch die Behandlung von Patienten, die dringend ein neues Organ brauchen, hohe Kosten. Die Vorlage geht nun in den Ständerat.

Keine Erhöhung der Krankenkassenprämien 2020 Standesinitiative Genf Wie bereits der Ständerat in der Wintersession 2020 hat auch der Nationalrat auf Antrag seiner vorberatenden Kommission die Standesinitiative abgelehnt. Abgesehen davon, dass das Versicherungsjahr 2020 längst abgelaufen und daher die Prämien 2020 ohnehin nicht mehr geändert werden können, wird auch festgehalten, dass die Forderung der Initiative praktisch erfüllt ist, stiegen die Prämien im Jahre 2020 doch nur um 0,5 Prozent und für das Jahr 2021 um 0,6 Prozent.

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