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VR Smart Finanz | Mit Leasing oder Mietkauf zur neuen Baumaschine

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Mit Leasing oder Mietkauf zur neuen Baumaschine

Die Auftragslage ist gut und die Prognosen stimmen zuversichtlich. Das kann für Bauunternehmen der richtige Zeitpunkt sein, defekte Maschinen auszutauschen oder in neue Ausstattung zu investieren. Doch ob Kran, Teleskoplader oder Bagger, Investitionen in Baumaschinen sind oft eine kostspielige Angelegenheit. Leasing oder Mietkauf können dabei helfen, auch hochpreisige Maschinen zu finanzieren.

zinsen als Betriebsausgaben geltend machen. Mietkauf ist letztlich ein Kauf auf Raten, mit dem beispielsweise auch hochpreisige Baumaschinen angeschafft werden können. Je nach Anbieter ist es sogar möglich, gebrauchte Technik oder Maschinen rückwirkend zu finanzieren.

Finanzieren im Gespräch Um einen Auftrag annehmen oder fertigstellen zu können, kann es durchaus entscheidend sein, dass die Wunschmaschine baldmöglichst einsetzbar ist. Liegt die Investitionssumme bis zu 250000 Euro, bieten etwa Volksbanken und Raiffeisenbanken mit der Mietkaufvariante »VR Smart Express« eine nach eigenen Angaben schnelle Finanzierung an. Es wird lediglich eine Rechnung, Bestellung oder ein Angebot benötigt, dann fällt die Finanzierungsentscheidung im Beratungsgespräch. Eine Auszahlung erfolgt in der Regel binnen 24Stunden. Das gilt für neue und gebrauchte Objekte. Das kann wichtig sein, wenn erwogen wird, eine hochwertige und langlebige Maschine, wie etwa einen Baukran oder eine Spezialbohrmaschine, gebraucht zu erwerben. Auch bis zu sechs Monate rückwirkend kann über »VR Smart Express«, bereitgestellt über den Verbundpartner VR Smart Finanz, finanziert werden. Ist also die Baumaschine bereits angeschafft, kann sie nachträglich finanziert werden.

Individuelle Versicherung Vorteilhaft kann es ebenso sein, wenn ergänzend zu der Objektfinanzierung eine Versicherung mitangeboten wird, um die Raten und das Objekt abzusichern. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken etwa bieten über die R+V Versicherung je nach Finanzierungslösung nicht nur eine Objektversicherung, sondern auch eine Ratenschutzpolice an. Damit kann sichergestellt werden, dass auch bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Scheidung oder Tod die Raten beziehungsweise die Restschuld abgesichert sind. t

Um einen Auftrag annehmen oder fertigstellen zu können, kann es durchaus entscheidend sein, dass die Wunschmaschine baldmöglichst einsetzbar ist. Liegt die Investitionssumme bis zu 250 000 Euro, bieten etwa Volksbanken und Raiffeisenbanken mit der Mietkaufvariante »VR Smart Express« eine nach eigenen Angaben schnelle Finanzierung an.

Bei Objektfinanzierungen gelten Leasing oder Mietkauf oft als erste Wahl, erlauben sie doch, Investitionsvorhaben flexibel und liquiditätsschonend umzusetzen. Die Finanzierung erfordert kein Eigenkapital und schont Kreditlinien. Da die Ratenzahlungen vorab festgelegt sind, ermöglicht das gleichzeitig eine bessere betriebswirtschaftliche Planung. Wird über die Hausbank finanziert, ist man zudem bei der Wahl der Baumaschine nicht auf bestimmte Marken oder Händler beschränkt, da Hausbanken meist herstellerneutral sind.

Nutzen oder erwerben? Beim Leasing bleibt das Eigentum beim Leasing-Geber und wird auch dort bilanziert, nicht beim LeasingNehmer. Er zahlt mit der LeasingRate lediglich für die Nutzung über einen bestimmten Zeitraum. Die Raten können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Leasing bietet sich an, wenn ein Nutzfahrzeug oder eine Maschine nur für einen begrenzten Zeitraum genutzt werden soll und wenn der Steuerberater Leasing aus bilanziellen Gründen empfiehlt. Ist es hingegen sinnvoller, das Wunschobjekt anzuschaffen, ist Mietkauf die bessere Option. Bei Mietkaufverträgen geht mit Zahlung der letzten Rate das juristische Eigentum auf den Mietkäufer über. Das wirtschaftliche Eigentum liegt hingegen von Beginn an beim Mietkäufer. Die Maschine wird daher auch in seinem Anlagevermögen und in der Bilanz aktiviert. Dafür kann er das Objekt nicht nur steuerlich abschreiben, sondern die Finanzierungs-

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VERGLEICH

Leasing Wirtschaftliches Eigentum: Beim LeasingGeber Bilanzierung: Beim LeasingGeber Mietkauf Beim Mietkäufer Beim Mietkäufer

Aktivierung: Steuerliche Vorteile: Für LeasingNehmer bilanzneutral

Erhöht Aktiva beim Mietkäufer Raten können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden Abschreibung des Objekts nach amtlichen AfATabellen

Anzahlung: Restzahlung: In der Regel keine Je nach Vertrag Zahlung des vereinbarten Restwerts In der Regel keine – Anzahlung möglich Keine – je nach Vertragsgestaltung Schlussrate möglich

Raten: Auslauf des Vertrags: Raten sind vor Vertragsbeginn festgelegt

Raten sind vor Vertragsbeginn festgelegt Je nach Vertrag Rückgabe des Objekts, Vertragsverlängerung oder Kauf Mit letzter Rate geht Eigentum auf Mietkäufer über