10. 9. 2010 nr.16 s�dtiroler landwirt 10. September 2010 nr.16/53.Jg. s�dtiroler landwirt
raiffeisen Sonderdruck, Suppl . S.I.A.p. 50%
Raiffeisen Mitteilungen des Raiffeisenverbandes Südtirol Genossenschaft
Die Energiegenossenschaften können aufatmen. Endlich gibt es eine Regelung, die Klarheit schafft.
Energie neu geregelt
Foto: Guido Steinegger
Die staatliche Energiebehörde hat eine neue Regulierung beschlossen, die die Tätigkeit der Energiegenossenschaften rechtlich schützt. Der Raiffeisen Energieverband ist damit zufrieden. „Endlich wurde diese rechtsfreie Grauzone aufgehoben“, meinte ein sichtlich zufriedener Georg Wunderer, Präsident des Raiffeisen Energieverbandes, der alle Mitglieder und Interessierte am vergangenen Freitag zur Informationsveranstaltung ins Raiffeisenhaus nach Bozen geladen hatte. Am 5. August hat die staatliche Energiebehörde, die sog. Authority, nämlich die Neuregulierung der Energiegenossenschaften beschlossen. Seit der Liberalisierung ist das von den E-Genossenschaften angewandte System der „Eigenerzeugung und des Eigenverbrauchs“ von den verschiedenen Bestimmungen der Authority nicht gebührend berücksichtigt worden. „Dies ist ohne Zweifel auch ein Ergebnis
einer konsequenten Zusammenarbeit zwischen dem REV und den Energiegenossenschaften auf nationaler Ebene“, sagt Wunderer nicht ohne Stolz, der in den letzten Jahren gemeinsam mit den betroffenen Trientner Kollegen in Storo und Stenico alle Rechtsmittel ausgeschöpft hat, um bei den zuständigen Stellen auf die besondere Unternehmensform einer Genossenschaft zu verweisen. Fakt ist nun, dass die Zukunft der Energiegenossenschaften mit der beschlossenen Regulierung einmal mehr abgesichert worden ist. Die wichtigsten Eckpunkte sind:
• die Energiegenossenschaft kann ihre Mitglieder mit Strom versorgen und den Preis für
Erzeugung und Übertragung selbst festlegen • sie kann Strom an Nicht-Mitglieder verkaufen und übt dabei einen öffentlichen Dienst aus • sie kann einen Trader für Lastregelung und Handel beauftragen • ihre Mitglieder werden auf der Grundlage der von der Authority festgelegten Konsumkategorien (z.B. Haushalte) eingeordnet „Wir tun gut daran, auch weiterhin geschlossen und solidarisch aufzutreten, damit wir unsere Interessen mit dem erforderlichen Nachdruck artikulieren und entsprechend erfolgreich sein können“, meinte Wunderer abschließend. Die Neuregelung tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.
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