Sonderdruck aus „Der Landwirt“ Nr. 14 vom 1. August 2008 Suppl. S.I.A.P. 50%
Raiffeisenverband Südtirol M
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51. Jahrgang
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Bozen, 1. August 2008
N Nr. 14
Neues Genossenschaftsgesetz
Zwei Jahre Vorbereitungszeit – Gesetz von 1954 wurde ersetzt – Neuerungen Am 2. Juli wurde das neue Genossenschaftsgesetz vom Regionalrat verabschiedet. Damit wurde ein einheitlicher und organischer Gesetzesrahmen geschaffen, der das mehrmals abgeänderte Regionalgesetz aus dem Jahr 1954 ersetzt. Ein historischer Schritt.
ze und Bestimmungen des neuen Gesellschaftsrechtes in ein neues, organisches, regionales Genossenschaftsgesetz auf zu nehmen.
Neue Gliederung
Das Gesetz hat einen neuen Aufbau erhalten. s war eine langwierige ArEs gliedert sich in acht beit, aber ich denke, dass Titel: sie sich für das Genossen• Allgemeine Bestimschaftswesen – im spezielmungen • Aufsichtsorgane len für die Raiffeisenorganisation – durchaus gelohnt hat“, meint • Landesregister der ein sichtlich erleichterter Konrad genossenschaftlichen Palla, Direktor des RaiffeisenverKörperschaften bandes, der zusammen mit Ema• Genossenschaftsrevinuele Cusa, Professor für Wirtsion schaftsrecht an der Universität • G esetzliche RechAm 2. Juli hat der Regionalrat das neue Genossenschaftsgesetz verabschiedet. Trient, bei der Ausarbeitung des nungsprüfung Gesetzes als Experte zu Rate ge• Wechselseitige Fonds zogen wurde. Es bedurfte einer zur Unterstützung barungsprüfung) und gesetzlicher den anderen „großen Genossenzweijährigen Vorbereitungsphase, und Entwicklung des GenossenRechnungsprüfung (Buch- und schaften“ der Fall sein, bei denen um zu diesem für alle Seiten zuschaftswesens Bilanzabschlussprüfung) unterder Verband diese Prüfung bereits friedenstellendem Ergebnis schieden. Während die Genosbisher vorgenommen hatte. In zu kommen. „Die Schwierigsenschaftsrevision alle Genosden anderen Fällen können auch keit bestand darin, völlig unsenschaften unabhängig von eingetragene Rechnungsprüfer terschiedliche Rechtsquellen ihrer Art und Größe betrifft, ist („revisori contabili“) oder Revider Prüfung zusammen zu die gesetzliche Rechnungsprüsionsgesellschaften mit der geführen“, so Palla. fung nur unter bestimmten setzlichen Rechnungsprüfung Voraussetzungen vorzunehmen beauftragt werden. EU-Bestimmungen und sie betrifft nur die RechExterne Buchprüfer Der Raiffeisenverband arnungsführung und die Abbeitete schon früher eng mit schlussrechnung. „Mit diesem Gesetz ist die PrüGenossenschaftsverbänden des Emanuele Cusa, Pro- Konrad Palla, DirekDie Genossenschaftsrevision fungsaufgabe des Verbandes auch Auslands zusammen, um eine fessor für Wirtschafts- tor des Raiffeisenver- hat ausschließlich der Raiffeiin Zukunft auf eine rechtlich recht an der Universi- bandes: „Ein gutes gemeinsame genossenschaft- tät Trient senverband bei seinen Mitnoch sichere Grundlage gestellt“, Gesetz“ liche Stoßrichtung bei der gliedsgenossenschaften durchmeint Palla. Aber auch die Verantwortung, die sich daraus für Novellierung der 8. EU-Richtzuführen. Mit der gesetzlichen linie, der sog. „Prüfer“-Richtlinie, • Recht auf Zugang und Wahrung Rechnungsprüfung muss der den Verband und die Prüfer verzu erzeugen. Die neuen EU-rechtder Vertraulichkeit Raiffeisenverband immer dann bindet wird in ein neues Licht lichen Bestimmungen haben dann • Übergangs- und Schlussbestimbeauftragt werden bzw. wird diegerückt. den Besitzstand der genossenmungen se von ihm vorgenommen, wenn Nach der Veröffentlichung des schaftlichen Prüfung durch deren bei den MitgliedsgenossenschafGesetzes im Amtsblatt der Region Klare Abgrenzung Verbände bestätigt. Auf dieser ten die im Art. 48 Punkt 4) und muss die Regionalregierung die Grundlage war es leichter, das Im neuen Gesetz wird klar zwi5) vorgesehenen Voraussetzungen vorgesehenen Durchführungsberegionale Genossenschaftsgesetz schen Genossenschaftsrevision zutreffen. In der Regel wird dies stimmungen innerhalb 180 Tage erlassen. aus dem Jahre 1954, Sondergeset(zweijährliche Geschäfts- und Gebei den Raiffeisenkassen und bei
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Südtiroler Landwirt
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