Sonderdruck aus „Der Landwirt“ Nr. 08 vom 29. April 2005 Suppl. S.I.A.P. 50%
Raiffeisenverband Südtirol M 48. Jahrgang
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Bozen, 29. April 2005
N Nr. 8
ICI: Kassationsurteil stellt für Genossenschaften neue Weichen Betriebsgebäude der Genossenschaft von der Steuer befreit – Präzedenzfall In der vergangenen Woche ließ ein Urteil des Kassationsgerichtshofes in Rom hierzulande aufhorchen. Eine landwirtschaftliche Genossenschaft aus der Provinz Modena wurde von der Immobiliensteuer ICI auf die eigenen Betriebsgebäude befreit. Ein Präzedenzfall auch für Südtirol?
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as Urteil scheint eindeutig zu sein“, meint Ve r b a n d s d i r e k t o r Konrad Palla, der mit den Experten im Raiffeisenverband die Angelegenheit seit Jahren verfolgt. Es geht um das Urteil des Kassationsgerichtshofes Nr. 6884/05 vom 4. März diesen Jahres. Eine landwirtschaftliche Genossenschaft in Mirandola bei Modena hat den Weg durch alle richterlichen Instanzen erfolgreich abschließen können. Das Oberste Gericht in Rom hat die Gebäude, in denen die landwirtschaftlichen Maschinen der Mitglieder untergebracht wurden, steuerlich als landwirtschaftliche Gebäude im Sinne des Art. 3-bis der Notverordnung Nr. 557/93 eingestuft und dadurch die ICI-Befreiung bestätigt.
Grundsatz bestätigt Das Oberste Gericht weist in seiner Urteilsbegründung, die erst seit Mitte April vorliegt, darauf hin, dass der Gesetzgeber bereits in den Art. 1 und 2 der ICI- Gesetzesverordnung aus dem Jahre 1992 jene landwirtschaftliche Gebäude von der Immobiliensteuer ausschließen wollte, die im Grundkataster ohne eigenen Ertrag eingetra-
Gerichtsurteil: Gebäude zur Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte von Genossenschaften sind von der Steuer befreit.
Verbandsdirektor Konrad Palla: “Eindeutiges Urteil”.
gen sind. Dieser Grundsatz wurde vom Kassationsurteil dahingehend bestätigt, dass allen Gebäuden, die zur Ausübung der landwirtschaftlichen Tätigkeiten verwendet werden, aus steuerlicher Sicht der landwirtschaftliche Charakter anzuerkennen ist. Unter landwirtschaftlicher Tätigkeit versteht der Gesetzgeber die Lagerung, Verarbeitung, Umwandlung und die Vermarktung der landwirtschaftlichen Produkte. „Das stärkt die Position der Genossenschaften sehr“, meint Palla.
Kassationsurteil noch nicht bindend Offen ist noch die Frage, ob sich die Südtiroler Gemeinde
dem Urteil beugen und die Rückzahlung der ICI-Abgaben für den betreffenden Zeitraum von drei Jahren beginnen. Für Bernhard Galler, Geschäftsführer des Gemeindeverbandes, ist es noch verfrüht von einem endgültigen Entscheid zu sprechen. „Wir warten auf noch ausstehende Rechtsprechungen in Bozen, dann werden wir sehen, ob das Kassationsurteil Schule macht oder nicht.“ Vor dem Kassationsurteil sah die Lage noch völlig anders dar. Die Urteile von den ersten fünf Sektionen des Steuergerichtes Bozen ergaben für 29 Genossenschaften in erster Instanz ein negatives Urteil, allein die sech-
ste Sektion erließ vier positive Urteile.
Keine Zahlung mehr Aufgrund der Tragweite des Urteils empfiehlt der Raiffeisenverband den betreffenden Genossenschaften die erste Rate der ICI 2005, die innerhalb 30. Juni fällig ist, nicht mehr zu tätigen. Eines ist klar: Für die noch laufenden Verfahren ist dieses Urteil nicht bindend. Sollte deshalb ein anderes Richterkollegium des Kassationsgerichtes zu einem anderslautenden Urteil gelangen, dann können nur mehr die vereinigten Sektionen (sezioni riunite) der Kassation einen Schlussstrich unter dieses Kapitel setzen. Südtiroler Landwirt
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