Sonderdruck aus „Der Landwirt“ Nr. 2 vom 3. Februar 2006 Suppl. S.I.A.P. 50%
Raiffeisenverband Südtirol
M 49. Jahrgang
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Bozen, 3. Februar 2006
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Nr. 2
Reform des Genossenschaftsgesetzes
Erstes Treffen der regionalen Arbeitsgruppe – Raiffeisenverband eingebunden
Mitte Dezember hat der Regionalausschuß in Trient eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, deren Aufgabe es ist, einen Vorschlag zur Reform des Genossenschaftsgesetzes aus dem Jahre 1954 aus zu arbeiten. Dem Raiffeisenverband kommt dabei eine gewichtige Rolle zu.
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as Gesetz Nr. 7 aus dem Jahre 1954 ist an und für sich gut“, sagt Konrad Palla, Direktor des Raiffeisenverbandes und Mitglied der Arbeitsgruppe. „Die Grundsätze, die im Gesetz aus dem Jahr 1954 verankert sind, sind auch heute noch gültig und werden deshalb auch im neuen Gesetz beibehalten“, ergänzt dazu Luca Critelli, Direktor des Landesamtes für die Entwicklung des Genossenschaftswesens. Dennoch besteht Handlungsbedarf, da in den letzten Jahren im Genossenschaftswesen einige Veränderungen Form angenommen haben, die eine Reform des Gesetztes notwendig machen. Unter dem Vorsitz von Franco Panizza, zuständig für Genossenschaftswesen in der Provinz Trient, und unter der wissenschaftlichen Beratung von Universitätsprofessor Emanuele Cusa (Universität Trient) wird die Arbeitsgruppe in den kommenden Monaten einen konkreten Vorschlag erarbeiten, der eine Ergänzung des regionalen Genossenschaftsgesetzes zum Gegenstand hat. Das Regionalgesetz regelt nicht nur die Überwachung der Genossenschaften in einem engen Sinne, sondern setzt auch andere rechtliche Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich die derzeit etwa 930 Genossenschaften in Südtirol bewegen.
Bei der Ausarbeitung dieses Gesetzes müssen manche neue Gegebenheiten berücksichtigt werden. So wurden vergangenes Jahr die Verwaltungskompetenzen auf dem Sachgebiet der Genossenschaftswesens von der Region Trentino-Südtirol auf die beiden Provinzen übertragen. Im We i t e r e n müssen die Bestimmungen des neuen italienischen Gesellschaftsrechtes, das Gesetz Nr. 220 aus dem Jahre 2002, das genossenschaftliche Sachverhalte zum Gegenstand hat und die Vorschläge zur Reform der 8. EU-Richtlinie, in das neue Gesetz integriert werden. Einige Schwerpunkte werden das Genossenschaftsregister, die Überwachung und Kontrolle im engeren Sinne, mögliche Sanktionen und den Mutualitätsfonds u.a.m. darstellen.
Überwachung muss neu geregelt werden Ein wesentlicher Teil der Reform bestimmt die ordentliche und außerordentliche Revision. Dabei geht es auch um die Ausbildung, fachliche Kompetenz und Verantwortung sowie um die Unabhängigkeit der Revisoren. Zur Prüfung gesellt sich nun mehr auch die trimestrale Buchprüfung und die Bilanzabschlussprüfung. Ebenso wird zur
Luisa Gnecchi, Landesrätin für das Genossenschaftswesen: „Die Überwachung immer Ernst genommen“ Verbandsdirektor Konrad Palla (l.): „Europäische Vereinheitlichung notwendig“
Sprache kommen, ob die Überwachung je nach Größe der Genossenschaften unterschiedlich – so auch in Bezug auf die Zeitabstände – gehandhabt werden soll. „Wir haben die Überwachung der Genossenschaften in Südtirol immer sehr ernst genommen“, erklärt dazu die zuständige Landesrätin Luisa Gnecchi. „Auch aufgrund dieser strengen Kontrollen haben wir heute in unserem Land ein Genossenschaftswesen, das als gesund bezeichnet werden kann“, sagte Landesrätin Gnecchi. In diesem Zusammenhang werden Maßnahmen der Sanktionierung angedacht, die dann in Kraft treten, wenn Genossenschaften die von den Revisoren aufgezeigten Unzulänglichkeiten nicht Rechnung tragen.
Verbandszwang steht in Diskussion Bei der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe wurde angeregt,
den Raiffeisenverband Südtirol als Verbindungsstelle zwischen den Überwachungssystem in Deutschland und Österreich und jenen hierzulande zu nutzen. „Für uns ist es wesentlich, Elemente des deutschen und österreichischen Überwachungsgesetze zu integrieren, um innerhalb Europas die Bestimmungen einer Vereinheitlichung zuzuführen, so dass sie auch vor diesem Hintergrund zu einer größeren Rechtssicherheit führen“, sagt Konrad Palla. Bei der ersten Sitzung wurde auch die Frage diskutiert, ob im neuen Gesetz ein Verbandszwang eingeführt werden sollte. In Deutschland z.B. sind Genossenschaften verpflichtet sich einem anerkannten Revisionsverband anzuschließen. Ein erstes Grundgerüst des Reformgesetzes soll in den kommenden Monaten von den Experten erarbeitet werden. ! Südtiroler Landwirt
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