Raiffeisen Mitteilungen 21/2016

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25. november 2016   nr.21/59.Jg.    s�dtiroler landwirt

SONDERDRUCK, SUPPL . S.I.A.P. 50%

Raiffeisen Mitteilungen des Raiffeisenverbandes Südtirol Genossenschaft

(v.l.) Claus Königs, Robert Nicolussi, Diskussionsleiter Paul Gasser, Andreas Schneider, Andreas Gmünder, Theresia Theurl und IGA-Chef Arnulf Perkounigg

Die Einlagensicherung im Diskurs Soll der Spareinlagenschutz in der Eurozone durch eine einheitliche europäische Einlagensicherung erfolgen, wie dies die EU-Kommission plant? Diese Frage wird derzeit nicht nur im EU-Parlament heftig diskutiert. Die Europäische Einlagensicherung stand auch im Mittelpunkt der 20. Genossenschaftstagung des Internationalen Instituts für Genossenschaftsforschung im Alpenraum (IGA), die Mitte November im Hotel Therme in Meran unter dem Motto „Die neue Einlagensicherung – Fluch oder Segen?“ stattfand. IGA-Vorsitzender Arnulf Perkounigg konnte Genossenschaftsvertreter aus Deutschland, Österreich, Schweiz und Südtirol begrüßen und meinte: „Die Europäische Einlagensicherung ist nicht aufzuhalten, die Frage ist aber, wie sie letztlich ausgestaltet wird.“ Zum Auftakt beleuchteten Claus Königs (Abteilungsleiter für Politische Interessenvertretung, Genossenschaftsverband Bayern),

Andreas Gmünder (Universität Luzern), Robert Nicolussi (Revisionsdirektor im Raiffeisenverband Südtirol) und Arnulf Perkounigg die bestehenden nationalen Einlagensicherungssysteme, bevor Kommissionsvertreter Andreas Schneider die Eckpunkte des Verordnungsentwurfs der EU-Kommission für eine Europäische Einlagensicherung skizzierte.

Schrittweise Europäisierung Als Reaktion auf die 2008 ausgebrochene Finanzkrise hatte die Europäische Kommission Maßnahmen ergriffen, um einen sicheren und soliden Finanzsektor im Binnenmarkt zu schaffen. Dieses Regelwerk bildet die

Grundlage der Europäischen Bankenunion, die aus drei Säulen besteht: die einheitliche Bankenaufsicht, die einheitliche Abwicklung von Banken in Schwierigkeiten und die Europäische Einlagensicherung. Am 24. November 2015 hatte die EU-Kommission schließlich den erwähnten Verordnungsentwurf zur Schaffung einer solchen europäischen Einlagensicherung (European Deposit Insurance Scheme, EDIS) vorgelegt. Damit möchte die EU-Kommission die nationalen Systeme der Einlagensicherung – sie schützen Einlagen bis 100.000 Euro – bis zum Jahr 2024 schrittweise auf die europäische Ebene heben. So solle ab 2017 ein Rückversicherungssystem geschaffen werden, das in einem zweiten

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