Raiffeisen Mitteilungen 05/2016

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18.3.2016    nr. 5    s�dtiroler landwirt 18. mrz 2016   nr.5/59.Jg.    s�dtiroler landwirt

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Raiffeisen Mitteilungen des Raiffeisenverbandes Südtirol Genossenschaft

Das Amt für Genossenschaftswesen und der Koordinierungstisch der vier Genossenschaftsverbände Südtirols wollen ihre Zusammenarbeit weiter stärken.

Koordinierungstisch steckt Themen ab Vertreter des Koordinierungstisches der Genossenschaftsverbände und des Amtes für die Entwicklung des Genossenschaftswesens haben kürzlich Maßnahmen zur engeren Zusammenarbeit definiert. Bei einem Treffen haben die Mitglieder des Koordinierungstisches der vier Genossenschaftsverbände Südtirols und die Vertreter des Amtes für die Entwicklung des Genossenschaftswesens Ende Februar in Bozen die Themenliste für das laufende Geschäftsjahr abgesteckt. Ein zentrales Anliegen ist die weitere Verbesserung der gegenseitigen Zusammenarbeit. „Das Amt soll gestärkt und in die Lage versetzt werden, gut zu arbeiten“, sagte Christian Tanner, Vizedirektor des Raiffeisenverbandes. Er sitzt für den Raiffeisenverband am Koordinierungstisch der Genossenschaftsverbände. Manuela Paulmichl, Direktorin des Amtes für die Entwicklung des Genossenschaftswe-

sens, ist die enge Zusammenarbeit mit den Genossenschaften ebenfalls ein großes Anliegen. „Wir stimmen die Schwerpunktthemen des Amtes eng mit den Genossenschaftsverbänden ab und suchen eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Genossenschaften. Ohne ihre operative Unterstützung könnten wir bestimmte Projekte nicht umsetzen“, so Paulmichl.

Richtlinien für Vergabegesetz Eines der aktuellsten Themen ist die Ausarbeitung der Anwendungsrichtlinien für das Vergabegesetz. „Hier möchten wir gute Voraussetzungen für alle Genossenschaften

schaffen, die sich an öffentlichen Wettbewerben beteiligen. Daher ist es wichtig, dass wir von Anfang an aktiv an der Gestaltung der Richtlinien mitarbeiten“, unterstreicht Tanner. 2016 soll auch das Landesgesetz 1/93 und das Regionalgesetz Nr. 15 von 1988 zur Förderung des Genossenschaftswesens überarbeitet werden. Dazu sind Arbeitsgruppen mit den Vertretern des Amtes für Genossenschaftswesen geplant. „Das Amt für die Entwicklung des Genossenschaftswesens muss die bestehenden Förderkriterien an die neuen Haushaltsbestimmungen anpassen, sie vereinfachen und für Genossenschaftsmitglieder optimieren“, ergänzt Paulmichl.

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