RUNNING Nr. 158 - Komplexpräparate

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TITELSTORY | Komplexpräparate

Glaubst du noch oder hast du schon Beweise? Marktübersicht Komplexpräparate von Uwe Schröder

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ahrungsergänzungsmittel (NEM) bewegen sich zwischen Arznei- und Lebensmitteln. Rein rechtlich zählen sie aber zu Letzteren. Nahrungsergänzungsmittel sollen den Organismus mit bestimmten Nähr- oder Wirkstoffen in hoher Dosierung oder mit Kombinationen bestimmter Inhaltsstoffe versorgen, die allein über Lebensmittel nur schwer oder gar nicht zu erreichen sind. Eine spezielle EU-Richtlinie regelt dies für ganz Europa einheitlich. Neben Vitaminen und Mineralstoffen sind als weitere Inhaltsstoffe ausschließlich lebensmittelspezifische Rohstoffe wie zum Beispiel Pflanzenauszüge zugelassen.

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Bedarf und Empfehlung

Nicht zwingend notwendig

Die Health-Claims-Verordnung legt mit einer Liste aller bisher beantragten und entweder abgelehnten oder akzeptierten Claims fest, welche werbeund gesundheitsbezogenen Aussagen zulässig sind. Krankheitsbezogene Angaben sind, wie für alle Lebensmittel, nicht erlaubt. Für viele Wirkstoffe gibt es einen definierten Bedarf. Dies gilt beispielweise für Vitamine, Mineralstoffe und Eiweiß. Hier können Situationen für eine gebotene zusätzliche Aufnahme klar definiert werden. Die Harvard School of Public Health und das Konsensus-Komitee „Sporternährung“ empfehlen sogar die tägliche Einnahme von Multivitaminpräparaten, um etwaige Versorgungslücken von vornherein auszuschließen.

Daneben existiert eine Fülle an Produkten, die zwar eine physiologisch eindeutige Wirkung im Körper aufweisen, für die aber keine zwingende Notwendigkeit der Zufuhr über Lebensmittel besteht, wie Kreatin oder Enzyme. Sie werden dennoch zur Unterstützung des Stoffwechsels oder als Ergänzung bei angenommener mangelnder Eigensynthese verwendet. Eine dritte Gruppe bilden Präparate, deren genaue Funktion im Körper (noch) nicht identifiziert wurde, beziehungsweise wissenschaftlich noch nicht anerkannt ist oder sich aus der Kombinationswirkung einzelner Inhaltsstoffe ergibt. Zu ihnen zählen viele sekundäre Pflanzenstoff-Präparate oder Grünlippmuschelextrakt.

RUNNING | 6/2013

ILLUSTRATION: KEVOLECH · ISTOCKPHOTO.COM

Zahlreichen Einzelfallberichten und kleineren Untersuchungen, die hilfreiche Effekte von Nahrungsergänzungen dokumentieren, stehen oft größere Studien gegenüber, bei denen kein eindeutiger Wirknachweis gelungen ist. Und über allem schweben die europäische Lebensmittelüberwachungsbehörde (EFSA) und die Health-Claims-Verordnung, die genaue Vorgaben für kommunizierbare Wirkaussagen machen. Denn seit einigen Jahren gilt für ganz Europa, dass nur das an potenzieller Wirkung ausgelobt werden darf, was explizit von der EFSA als wissenschaftlich erwiesen dargestellt und auf dieser Basis vom Europäischen Parlament in Brüssel erlaubt wurde.


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