Rundfunkchor Berlin - Saisonbroschüre 2013/2014

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Geltungsbereich Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Konzertbesuchern und der Rundfunk Orchester und Chöre GmbH (roc berlin). Sie sind Bestandteil jedes Vertrags über den Erwerb von Eintrittskarten. Sie gelten auch für Abonnenten sowie Besucherorganisationen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

Programme und Anfangszeiten Die aktuellen Konzertprogramme mit den Anfangszeiten werden in den Broschüren der roc berlin

Allgemeine Geschäftsbedingungen

und ihrer Ensembles bekannt gemacht. Änderungen bleiben vorbehalten.

Kartenverkauf Eintrittskarten zu den Veranstaltungen der roc berlin können im Besucherservice (Rundfunk Orchester und Chöre GmbH, Besucherservice, Charlottenstraße 56, 10117 Berlin) während der Öffnungszeiten, bei den an die CTS Eventim AG angeschlossenen Vorverkaufsstellen oder über das Internet erworben werden. Auf Wunsch können Karten auch gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr zugesandt werden. Dies ist bis eine Woche vor dem Veranstaltungstermin und auf Risiko des Kartenerwerbers möglich. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis zu erwerben und gültig. Pro Person kann nur eine persönlich gebundene ermäßigte Karte erworben werden. Der zur Ermäßigung berechtigende Ausweis ist auf Verlangen am Einlass vorzuzeigen. Eintrittskarten verlieren mit dem Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit.

Umtausch und Rückgabe von Karten Wird eine Veranstaltung abgesagt, so können die Karten innerhalb von zwei Wochen nach Veranstaltungs termin zurückgegeben werden. Die Karten können dabei per Post an den Besucherservice gesandt oder

dort während der Geschäftszeiten abgegeben werden (Rundfunk Orchester und Chöre GmbH, Besuch­ erservice, Charlottenstraße 56, 10117 Berlin). Abonnentenkarten für Orchesterabonnements können gegen eine Bearbeitungsgebühr im Besucherservice bis zwei Werktage vor einer Veranstaltung umgetauscht werden (maximal zwei Tauschmöglichkeiten pro Saison). Ansonsten besteht kein Anspruch auf Rückgabe und Umtausch von Karten. Änderungen des Programms sowie Umbesetzungen begründen ebenfalls kein Umtauschund Rücknahmerecht.

Kartenverlust Bei Kartenverlust wird von der Rundfunk Orchester und Chöre GmbH kein Ersatz geleistet. Verliert ein Abonnent eine Eintrittskarte, kann ihm gegen Vorlage des Personalausweises und Erhebung einer Gebühr eine Ersatzkarte ausgestellt werden.

Änderung von Name, Anschrift, Bankverbindung Kunden, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, Änderungen des Namens, der Anschrift und der Bankverbindung unverzüglich dem Besucherservice schriftlich mitzuteilen. Sollte aufgrund falscher oder veralteter Angaben eine Lastschrift von der Bank zurückgewiesen werden, so müssen die dadurch entstandenen Kosten an den Kunden weitergegeben werden.

Nacheinlass Zu spät kommende Besucher können erst beim nächsten vom Veranstalter vorgegebenen Einlasszeichen eingelassen werden.

Hausrecht Besuchern kann der Zutritt zu einer Veranstaltung verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören, andere Besucher belästigen oder gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen haben.

Bild- und Tonaufnahmen Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art ist grundsätzlich untersagt. Die Rundfunk Orchester und Chöre GmbH behält sich vor, Tonund Bildaufzeichnungen bzw. Übertragungen von Konzerten zu machen bzw. zuzulassen. Der Konzertbesucher erklärt mit dem Kauf einer Eintrittskarte oder durch Übernahme eines Abonnements sein Einverständnis.

Datenschutz Der Käufer von Eintrittskarten ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Bestellung von ihm angegebenen Daten vom Ticketing-Systembetreiber (CTS Eventim AG) in dem für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Die Rundfunk Orchester und Chöre GmbH sowie die CTS Eventim AG sind berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung des Ticketvertrags beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist.

Salvatorische Klausel Im Fall der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner entsprechende zu ersetzen.

Inkrafttreten Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten zum 1. Juli 2012 in Kraft.


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