Rückenzeit

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RÜCKENzeit Das Skoliose-Magazin

Ausgabe 01/2012

Schwerpunkt Schwimmen! Schwimmen befreit Gibt Energie Lindert Schmerzen Macht glücklich

Themenvorschau: Korsett & Orthopädietechnik Kinderorthopädie: Was Kinder stark macht Im Portrait: Isabella Rossellini Die Spiraldynamik®: Hilfe durch Bewegung


Mediadaten RÜCKENzeit Ein Skoliose-Magazin DAS THEMA „RÜCKENzeit“ ist ein Magazin für Patienten mit chronischer Wirbelsäulenerkrankung. Schwerpunkt des Magazins ist die Skoliose. DIE SKOLIOSE betrifft weit mehr als 400.000 Patienten Als Skoliose bezeichnet man eine Seitenverbiegung der Wirbelsäule mit gleichzeitiger Verdrehung der Wirbelkörper, die nicht mehr vollständig aufgerichtet werden kann. Je nach Schweregrad wird die Skoliose sichtbar und kann zu Schmerzen und Beeinträchtigung der Organe führen. Die Ursache der Skoliose ist in etwa 90 Prozent aller Fälle unbekannt. Die Skoliose gehört zu den chronisch seltenen Erkrankungen und ist wenig erforscht. Mögliche Ursachen können die Veränderung der Knochenstruktur sowie Muskel- und Nervenerkrankungen sein. Mädchen und Frauen sind im Verhältnis 4 zu 1 deutlich häufiger betroffen. In Deutschland leiden etwa 400.000 Patienten an einer Wirbelsäulenverkrümmung. Es ist zu beobachten, dass Haltungsschäden bei Kindern und Jugendlichen immer mehr zunehmen. Die Früherkennung der Skoliose ist besonders wichtig. Meist sind mehrjährige oder sogar lebenslängliche Versorgungen notwendig, was eine intensive Mitarbeit durch den Patienten selbst und durch Experten erfordert. Wir haben deshalb ein Magazin entwickelt, das aufklärend und motivierend zugleich neben Informationen für Patienten und Angehörige und unter Fachkreisen die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Therapeuten und Orthopädietechnikern fördern soll. DIE ZIELGRUPPE ist eindeutig Das Magazin ermöglicht eine hohe Reichweite ohne Streuverlust über moderne Medien. Das Magazin erreicht Patienten, Angehörige und Experten im Bereich Orthopädie, Orthopädietechnik, Physiotherapie, Chirurgie, Rehabilitation und Selbsthilfe, die sich auf das Thema Skoliose spezialisiert haben. Das Magazin ist ein Format, das den modernen Zeitgeist von Empfehlungs- und Netzwerkmarketing zu Papier bringt und Hilfe zur Selbsthilfe für Rückenpatienten leisten soll.


DIE REDAKTION ist spezialisiert Die Idee für dieses Magazin wurde von Betroffenen entwickelt. Als Redaktionsteam bringen wir auf den Punkt, was uns selbst beschäftigt. Somit sind wir für die Leser glaubhaft, natürlich und neutral. Der Patient steht für uns im Mittelpunkt der Berichterstattung. „RÜCKENzeit“ bedeutet für uns: Zeit für sich selbst, Zeit für Entscheidungen, Zeit für Besserung. DER THEMENPLAN ist motivierend • • • • • • •

NEWS Kurznachrichten zum Thema Skoliose EXPERTENBERICHT Interviews & Fachberichte von Spezialisten AKTIV Übung zur Rückenstärkung PORTRAIT Betroffene im Fokus SELBSTHILFE Motivation und Austausch JUGEND Seite für Kinder & Jugendliche AKTION Literaturtipps, Pinnwand, Leserbriefe, Terminkalender, Verlosung MITTEILUNGEN Veranstaltungshinweise

DAS FORMAT ist vielfältig • ONLINE – 3-D-Zeitschrift: innovativ, umweltschonend, spannend Wir bieten eine moderne Zeitschrift als blätterbares FlashDokument. Das Format ist kompatibel mit iPad, iPhone und Web. Einbindung von Filmen, Bildergalerien, MP3s und Sprungmarken ist möglich. Eine Erfolgskontrolle erfolgt über Google Analytics. • PRINT Die geplante Erstauflage liegt bei 1.000 Exemplaren. Die Auslage erfolgt in Klinken, Praxen und Selbsthilfegruppen. • ONLINE www.rueckenzeit-magazin.de

Im Mittelpunkt steht für uns die Freude an der Bewegung.


DER VERTRIEB ist unkompliziert und überregional Format: Printmagazin, 3-D-Zeitschrift, Social-Media-Netzwerke, online Social Media: Wir sind dabei: Xing, Facebook, Twitter Zielgruppe: Patienten, Ärzte, Therapeuten, Kliniken, Dienstleister, Selbsthilfegruppen, Interessensgemeinschaften, Verbände, Vereine, Blogs für Skoliose-Patienten Eine Auswahl über die geplanten Empfänger dieser Zeitschrift können Sie unserer Vertriebsliste entnehmen. Umfang: 20 Seiten

Herausgeberin: Iris Gabriel Marketing & Kommunikation Dipl. Kommunikationswirtin Kemeterstraße 41 82140 Olching bei München Tel. 08142-291 7997 Fax. 08142-291 7998 info@gabriel-marketing.de

Das Team: Redaktion & Lektorat: Gerlinde Wronski-Reigl, München

Erscheinungsweise: 3 x jährlich, 1x im Jahr 2012

Grafik, Layout, Webdesign, Social Media: Alexander Rüffer, München

Erscheinungstermin: Ausgabe 1, im Herbst 2012

Anzeigen & Marketing: Iris Gabriel, Olching

Auflage: Wir sind im Schwerpunkt ein Online-Medium, die ersten Fakten über Reichweiten können wir nach der 1. Ausgabe nennen.

Freie Mitarbeit: Anja Römuss, München

Marktkennzahlen: 400.000 Skoliose-Patienten in Deutschland 2.000 Mitglieder im Bundesverband Skoliose e.V. 20 Skoliose-Selbsthilfegruppen in Deutschland

Postbank München Konto – Nr. 163 138 02 BLZ: 700 100 80

Magazinpreis: kostenlos Format: A4 (210 x 297 mm B x H)

Bankverbindung:

IBAN DE 24 7001 0080 0016 3138 02 BIC SWIFT PBNKDEFF USt-IDNr. 117 I 219 I 00217

Satzspiegel: 190 x 277 mm

Bildquellen:

Zahlungsbedingungen: per Vorauskasse, Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug

© belamy - Fotolia.com © Robert Kneschke - Fotolia.com © Gerhard Wanzenböck - Fotolia.com © Angelika Schwarz - iStockPhoto.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen & Zeitschriften.


Anzeigenpreisliste Nr. 1/2012

Stand März 2012

1/1 Seite bxh: 190 x 277 mm 4-farbig 1.200,00 €

Vorzugsplatzierungen auf den Umschlagsseiten nur 4-farbig U2 1.800,00 € U3 1.800,00 € U4 2.000,00 € Sonderformate auf Anfrage.

1/2 Seite bxh: 190 x 136 mm quer 4-farbig 630,00 €

1/3 Seite bxh: 190 x 89 mm quer 57,2 x 277 mm hoch 4-farbig 425,00 €

1/4 Seite bxh: 190 x 65 mm quer 4-farbig 310,00 €

1/6 Seite bxh: 57,2 x 136 mm hoch 118,6 x 74 mm eck 4-farbig 250,00 €

1/12 Seite bxh: 57,2 x 77 mm 4-farbig 135,00 €

Alle Preise zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer.

Erscheinungstermin & Anzeigenschluss Herbst 2012, 4 Wochen vor Erscheinungstermin Druckunterlagen Per E-Mail an: info@gabriel-marketing.de Bei Bedarf werden die Druckunterlagen durch die Redaktion erstellt. Die Grafikleistung ist nicht im Anzeigenpreis enthalten. Gerne machen wir hierzu ein Angebot. Datenformate Senden Sie uns bitte Dateien im geschlossenen Format: EPS oder PDF mit eingebundenen Schriften. JPEG oder TIFF in CMYK und 300 dpi. Offene Dateien nur aus den Standardprogrammen für die Druckvorstufe: Xpress, InDesign, Illustrator, Photoshop. Online-Dateien: html, Flash, gif, jpeg. Bei allen Angaben dieser Preisliste sind Irrtum sowie Änderungen vorbehalten.


Anzeigenauftrag

Hiermit buchen wir eine Anzeige im Magazin RÜCKENzeit

>>> FAX an: 08142-291 7998

Nur gültig in Verbindung mit der Anzeigenpreisliste Nr. 1/März 2012, Preise in EUR/netto. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Redaktion RÜCKENzeit

Iris Gabriel Kemeterstraße 41 82140 Olching

Anzeigen: Anzeige wird druckfertig geliefert Anzeige bitte gestalten (wir berechnen eine Pauschale)

Format:

Bestplatzierung:

1/1, 1.200,00 €

U2, 1.800,00 €

1/2, 630,00 €

U3, 1800,00 €

1/3, 425,00 €

U4, 2000,00 €

Tel. 08142-291 7997 info@gabriel-marketing.de Postbank München Konto – Nr: 163 138 02 BLZ: 700 100 80

1/4, 310,00 € 1/6, 250,00 € 1/12, 135,00 €

Auftraggeber / Rechnungsanschrift Unternehmensname Branche Ansprechpartner Straße PLZ, Ort Tel.Nr. E-Mail-Adresse

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Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen & Zeitschriften. 1. „Anzeigenauftrag/-abschluss“ im Sinne der nach folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Kalenderjahres abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Rückerstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt oder Streik im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. Der Verlag behält sich die Ablehnung ungeeigneter Textteilanzeigen vor, wenn nach verlegerischen, typografischen oder platztechnischen Gesichts punkten eine Beeinträchtigung der Lesbarkeit der Textteile eintritt. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge- auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses- und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt/Herkunft gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder aber Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind- auch bei telefonischer Auftragserteilung- ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Der Ausschluss bzw. die Beschränkung greift nicht ein bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen- außer bei nicht offensichtlichen Mängeln- innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden.


12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu zahlen, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert auf Wunsch ein Belegexemplar an die Rechnungsadresse. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Bei Zifferanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Zifferanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Zifferanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 20 g) überschreiten sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen, sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 18. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Erscheinen der Anzeige. 19. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Voll-Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.


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