Reservisten
Der Reservistenverband gibt bekannt:
Neuer Reservistenausweis An die Stelle des 1999 eingeführten „Ausweises für Reservistinnen und Reservisten/Ehemalige Soldatinnen und Soldaten“ tritt ein neues Ausweisdokument der Bundeswehr: der Ausweis für Reservistinnen und Reservisten, kurz Ausweis Res. Ab sofort stehen den Truppenteilen und Dienststellen der Bundeswehr Formulare zur Ausstellung des Ausweises zur Verfügung.
zeit widerrufen werden, wenn Versagensgründe bekannt werden. Die Ausstellung wird zukünftig im Personalwirtschaftssystem gespeichert, um die Nachweisführung zu erleichtern und um Missbrauch vorzubeugen. Die alten Ausweise verlieren unabhängig vom eingetragenen Gültigkeitsdatum mit Ablauf des 30. Juni 2017 ihre Gültigkeit.
Was ist neu?
Unverändert können ehemalige Berufssoldaten sowie beorderte Reservisten den Ausweis Res erhalten. Auch unbeorderte Reservisten, die in der Reservistenarbeit engagiert sind, sowie Mandatsträger und Mitarbeiter des Reservistenverbandes oder einer Mitgliedsvereinigung des Beirats für Reservistenarbeit beim Reservistenverband können den Ausweis Res ebenfalls erhalten.
Zusammen mit dem neuen Ausweis kann nun die allgemeine Uniformtrageerlaubnis (UTE) gemäß § 3 Nr. 1 – 4 Uniformverordnung beantragt werden. Die erteilte UTE wird auf der Rückseite des Ausweises vermerkt. Auch der Ausweis Res ist nur in Verbindung mit dem Personal- oder Reisepass gültig. Die Ausstellung erfolgt, soweit keine Hinderungsgründe vorliegen. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn eine Ansehensschädigung der Bundeswehr zu befürchten wäre, der Antragsteller kraft Gesetzes seinen Dienstgrad verloren hat oder der Dienstgrad durch Richterspruch aberkannt wurde. Der Ausweis Res ist zehn Jahre gültig, kann aber jeder-
Wer bekommt den Ausweis?
Lesen Sie die aktuelle Ausgabe von „Reserve aktuell“ – u.a. mit Informationen zum neuen Reservistenausweis – im Internet: www.reservisten.bundeswehr.de
Beantragung Ab sofort besteht die Möglichkeit, den neuen Ausweis bereits am Ende der aktiven Dienstzeit oder auch während einer Dienstleistung nach dem IV. Abschnitt des Soldatengesetzes, insbesondere während Übungen, zu beantragen. Außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses ist die Ausstellung des Ausweises Res beim jeweiligen für den Wohnort zuständigen Landeskommando zu beantragen. Bei erstmaliger Antragstellung von früheren Berufssoldaten ist ab Vollendung des 70. Lebensjahrs und bei allen anderen Reservisten ab Vollendung des 65. Lebensjahrs mit dem Antrag ein „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“ einzureichen. Mit dem Erreichen der Altersgrenzen stehen im Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr für diesen Personenkreis keine Daten mehr zur Verfügung. Das Antragsformular (B-3307) stellt die Bundeswehr zur Verfügung. Quelle: VdRBw Sachgebiet Verbandsarbeit (Tel. 0228-25909-83 / E-Mail: verbandsarbeit@reservistenverband.de (Handreichung 69 v. 12.10.16)
Der Antrag zum neuen Reservistenausweis – eine absurde Diskriminierung für Soldaten der Reserve und Veteranen Als Dr. Wörner im Oktober 1982 Bundesminister der Verteidigung wurde, ließ er Vorschläge sammeln für rasche Verbesserungen im Alltag der Truppe. Zu den Vorschlägen gehörte ein Ausweis für Reservisten, um ihnen den Zugang zu militärischen Anlagen und Veranstaltungen zu erleichtern. In einer der ersten Abteilungsleiterkonferenzen stellte der Minister die Idee vor – und stieß auf nahezu einhellige Ablehnung. Verwechslungsgefahr, Mißbrauch, Gefahr der Weitergabe an Unbefugte und sonstige Befürchtungen wurden eingewendet. Da herrschte Minister Wörner, selbst Reserveoffizier und Strahlflugzeugführer, die Runde an: „Im Kriegsfall sollen wir uns auf unsere Reservisten verlassen, im Frieden sollen wir ihnen pauschal mißtrauen? Das ist nicht nur widersinnig, sondern ehrverletzend. Mißbrauch könnte heute schon jeder Wehrpflichtige begehen!“
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treue Kameraden 6/2016
Die Bedenken waren augenblicklich ausgeräumt, der Ausweis kam. Er glich dem Truppenausweis, spektakuläre Mißbrauchsfälle wurden nie gemeldet. Er hielt bis in das Jahr 2000. Unter Minister Scharping hatten sich die Bedenkenträger und Grundsatzapostel wieder durchgesetzt. Wegen der „hohen Risiken“ wurde zunächst eine andere Form gewählt, ohne Lichtbild, zeitlich begrenzt, nur gültig mit Personalausweis. Schon 2004 wurde auch er wieder abgeschafft wurde. Es war seinerzeit der BSB, der auf allen verfügbaren Wegen auf die Wiedereinführung gedrungen hatte – im „Beirat Freiwillige Reservistenarbeit“, im BMVg, bei Verbänden und Politikern. Zunächst mit geringer Resonanz. Denn niemand erwartete, daß die gleichen Personen, welche die Abschaffung durchgesetzt hatten, nun erneut einer Einführung zustimmen könnten. Im
Ministerium hatten die Reservisten zwar namhafte Fürsprecher, doch hielt man die Widerstände für unüberwindlich. Vorbehalte, formale Einwände und Prinzipien stießen auf praktische Empfehlungen. Nach wiederholter geduldiger Erörterung ließen sich weitere Fürsprecher gewinnen im Beirat wie im Verband der Reservisten. Am Ende setzten sich truppennah denkende Offiziere im Führungsstab der Streitkräfte durch: Im Oktober 2007 gab es wieder einen Ausweis für Reservisten. Die frühere Altersbeschränkung (65) war entfallen. Seitdem ist das BMVg gründlich umgestaltet worden. Zuständigkeiten wurden neu verteilt. Doch die Bedenkenträger, die offenbar im Reservisten vor allem ein Sicherheitsrisiko erkennen, sind geblieben. 2016 wurde im BMVg ein neuer Ausweis für Reservisten erstellt, der den alten 2017 ersetzen soll. Jeder Antragsteller hat nun