Die Wochenzeitung für die Regionen Rontal, Küssnacht und Rotkreuz. Wird gelesen in: Adligenswil Buchrain Buonas Dierikon Ebikon Gisikon Greppen Hertenstein Holzhäusern Honau Immensee Inwil Küssnacht Meggen Meierskappel Merlischachen Perlen Rigi-Kaltbad Risch Rotkreuz Root Udligenswil Vitznau Weggis Nr. 35 • Freitag, 2. September 2011 • Auflage 32 977 (WEMF) Seit 45 Jahren in der Region verankert. Rigi Anzeiger, Luzernerstrasse 2c, Postfach 546, 6037 Root • Redaktion: 041 228 90 02,3redaktion@rigianzeiger.ch • Inserate: 041 228 90 01, inserate@rigianzeiger.ch • Fax: 041 228 90 09 • www.rigianzeiger.ch Rigi-DeBreuyn300dpi.pdf 08.06.11 23:21
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Golfhaus wird besser integriert Gestaltungsplan Golfplatz Meggen genehmigt Am 24. August 2011 erfolgte die Genehmigung des Gestaltungsplans Golfplatz Meggen durch den Gemeinderat. Vorgängige Einsprachen wurden gütlich erledigt oder abgewiesen. red. Der Gestaltungsplan wurde, teilweise zusammen mit der Teiländerung des Zonenplans, insgesamt drei Mal öffentlich aufgelegt. Im Rahmen der Einspracheverhandlungen wurden diverse Anregungen diskutiert und im Projekt aufgenommen. Einige Einsprachen konnten somit gütlich erledigt werden, ein Teil wurde zusammen mit der Genehmigung des Gestaltungsplans abgewiesen. Das Golfplatzprojekt hat dem Kantonalen Richtplan und dem Regionalen Entwicklungsplan Luzern (REP 21) zu entsprechen. Die bezüglich des Golfplatzes relevanten Themen werden im Umweltverträglichkeitsbericht ausgeführt. Im Rahmen der Teiländerung Ortsplanung Golfplatz wurde der kommunale Richtplan Radrouten, Fusswege und Verkehrssicherheit im Bereich des Golfplatzperimeters angepasst. Der Gemeinderat hat die Richtplanänderung am 12. Januar 2011 beschlossen. Das Golfplatzprojekt richtet sich nach diesen Richtplanbestimmungen. Gemäss Kantonalem Vorprüfungsbericht soll der Weidbach (Stampfibach) im gesamten Golfplatzperimeter offen geführt werden. Dieser Vorschlag wurde in den Gestaltungs-
Die Höhe des Gebäudes wurde gegenüber den ersten Entwürfen verringert. plan und in die Sonderbauvorschriften (§ 15 Gewässer) aufgenommen. Dies gilt auch für den geplanten See, der als Privatgewässer definiert und mit Wasser aus dem Weidbach gespeist werden soll. Golfhaus am richtigen Ort Wie der Gemeinderat mitteilt, sind auch die Diskussionspunkte um das Golfhaus bereinigt worden: «Aufgrund der Einspracheverhandlungen wurde das Golfhaus wesentlich verändert, sowohl bezüglich des Standorts als auch bezüglich Grösse resp. Höhe. Gebäude und Baubereich sind jetzt sehr genau aufeinander abgestimmt.» Das Gebäude wird zuvorderst an der Hangkante platziert; das Erdgeschoss liegt tiefer als die Kuppe westlich des Baubereichs, die nicht abgetragen werden darf. Richtung Bächtenbühl sind keine Terrainaufschüttungen vorgesehen. Eine Verschiebung der Bauten an einen anderen Standort wurde geprüft. Der Gemeinderat gelangte zu folgender Erkenntnis: «In der Gesamterscheinung liegt das Golfhaus im Bereich bestehender Wohnüberbauungen; die südlich angrenzenden, heute unbebauten, exponierten Hanglagen bleiben weiterhin unbebaut. Die vorliegende Lage des Gebäudes beachtet den Landschaftsschutz und die Hügellandschaft im Gesamtkontext besser,
als wenn das Golfgebäude stärker von der Kreuzbuchstrasse weggerückt oder in andere Landschaftsbereiche verschoben würde.» Dies treffe bei einem Standort «Site» oder «Bad» genauso zu wie bei einer stärkeren Verschiebung des Standorts über die vorhandene Krete in die steilere, vom See bedeutend besser einsichtige Hanglage. Das Gebäude gliedere sich darum besser in die landschaftliche Umgebung ein als bei einem Standort, der weiter südlich liegen würde. In den Sonderbauvorschriften wurden ebenfalls diverse Änderungen vorgenommen. Die Höhe des Gebäudes wurde gegenüber den ersten Entwürfen verringert, einerseits durch das Herabsetzen des Erdgeschosses, andererseits durch die Begrenzung der Vollgeschosse auf zwei, aber auch durch die Form, die Materialisierung und die Firsthöhen der Dachlandschaft. Fonds für Rückbau Die Sonderbauvorschriften wurden auch bezüglich des Rückbaus ergänzt: Die Kosten für einen allfälligen Rückbau werden in einem Fonds gesichert, der von der Betreiberin geäufnet und vom Gemeinderat kontrolliert wird. Im selben Artikel wird der Rückbau der Parkplätze geregelt. Bereits in der Konzeptphase wurden ver-
Der Verein Chance Rontal lädt ein zur öffentlichen Veranstaltung
THEMA
Entwicklung des öffentlichen Verkehrs im Rontal und Auswirkungen auf das Seetal
DATUM ORT
Dienstag, 13. September 2011 ab 18.45 Uhr Gemeinde- und Pfarreizentrum Möösli, Hauptstrasse 52, 6034 Inwil
INHALT
Referenten und Gesprächspartner für die Diskussion sind die Kantonsräte Pius Zängerle, Guido Müller und Franz Bucher sowie Daniel Meier, Geschäftsführer des Verkehrsverbundes Luzern. Abgerundet wird die Veranstaltung mit einem Apéro.
ANMELDUNG
Bis Donnerstag, 8. September 2011 an info@chancerontal.ch, per Fax an 041 544 42 75 oder schriftlich an Sekretariat Chance Rontal, Postfach 1148, 6031 Ebikon Future Valley Lucerne – eine Initiative des Vereins Chance Rontal – steht als Marke für eine zukunftsorientierte Entwicklung von Wirtschaft und Lebensraum im Rontal.
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schiedene Varianten für die Erschliessung der Golfanlage geprüft. Zufahrten durch den Wald (aus Richtung Stadt Luzern) oder via Sitenstrasse konnten aus rechtlichen Gründen nicht weiter verfolgt werden. Als sinnvollste Variante verblieb die Erschliessung via Kreuzbuchstrasse. Der Mehrverkehr auf der Kreuzbuchstrasse beträgt maximal acht Prozent. In seinem Planungsbericht zum Gestaltungsplan geht der Gemeinderat auf die Themen Erschliessung und Verkehr, Lärm und Luft, Natur und Landschaftsbild, Entwässerung, Boden/Fruchtfolgefläche und Energie ein. Die beiden Verfahren – Teiländerung Zonenplan Golfplatz und Bau- und Zonenreglement einerseits, Gestaltungsplan Golfplatz andererseits – mussten inhaltlich und formell koordiniert werden.
Teiländerung Zonenplan Golfplatz und Bau- und Zonenreglement genehmigt
An der Urnenabstimmung vom 28. November 2010 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Meggen eine Änderung des Zonenplans (Teiländerung Golfplatz) und des Bau- und Zonenreglements (BZR). Gegen diese Beschlüsse ging eine Sammelbeschwerde ein. An seiner Sitzung vom 23. August 2011 hat der Regierungsrat die Änderungen genehmigt und gleichzeitig die Sammelbeschwerde abgewiesen.
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Wohltuendes Handwerk Spitextag in Meggen
Dienstleistungen im Bereich Pflege und Hauswirtschaft sind das Kerngeschäft der Spitex. Dazu gehören unzählige Aufgaben zum Wohle kranker, älterer oder pflegebedürftiger Menschen. Der Megger Gesundheits- und Spitextag vermittelt morgen einen spannenden Einblick. Seite 3
Biblisches Handwerk Küferei Suppiger Küssnacht
Die Kunst, Holzfässer aus Holz herzustellen, reicht in die Römerzeit zurück. Das Prinzip hat noch heute seine Gültigkeit. Allerdings gibt es in der Schweiz nur noch fünf Küferei-Betriebe, der grösste ist die Küferei Suppiger in Küssnacht. Das Rigi Anzeiger Team hat ihn besucht. Seite 4 Immobilien Stellen Kids Schaufenster Wochenhoroskop Kino Agenda Espresso www.rigianzeiger.ch
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