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Donnerstag, 5. Dezember 2013
Hermann Hahn im Interview z Das „Weiße Haus“ in Hohenems: Betreiber nach Urteil des Ver
Der Stadtrat Hohenems lehnte den bereits vor zwei Jahren eingebrachten Antrag ab und berief sich auf das Sittenpolizei-Gesetz. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien hat diesen negativen Bescheid der Stadt Hohenems sowie der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn aufgehoben und die Behörden aufgefordert,
Blättle: Warum gerade Hohenems als Standort. Würden Sie im Falle eines Scheiterns einen anderen Platz ins Auge fassen? Hahn: „Ich gehe grundsätzlich nicht von einem Scheitern aus. Hohenems deshalb, weil die gebotene Grenznähe und die zentrale Lage im Rheintal eine einzigartige Erreichbarkeit bedeutet. Sämtliche Auflagen werden hier erfüllt, auch unter Berücksichtigung der notwendigen Sicherheit sowie der Anonymität der arbeitenden Damen und Kunden gleichermaßen. Die oft zitierten ‚Störungen‘, die erst dann vorlägen, wenn hinreichend Beschwerden von Anrainern oder Nachbarn vorlägen, um die Notwendigkeit eines Bordells zu rechtfertigen, sind bereits vorhanden. Die herrschende, illegale Wohnungsprostitution im gesamten Land ist eindeutiger Befund dafür. Ein legales Bordell könnte diese ‚Störungen‘ also verhindern, laut Sittenpolizei-Gesetz ein weiteres Argument für eine Bewilligung“.
Blättle: Was bedeutet die jüngste Entwicklung für Sie. Heißt es abermals „zurück an den Start“? Hahn: „Keineswegs, denn ich werte die Aufhebung des Bescheids durch den VGH als Erfolg und weiteren Fortschritt. Wir nähern uns einem Ziel, das wir nie bereit waren aufzugeben. Das Sittenpolizei-Gesetz deckt sich nicht mit der rein politischen Entscheidung, die im Hohenemser Stadtrat willkürlich gefällt wurde. Auch dort wird ein Umdenken im Sinne aller Beteiligten stattfinden müssen“.
Blättle: Oft wird von Sex-Tourismus gesprochen, der naturgemäß im Ausland stattfindet. Gibt es Zusammenhänge, die beispielsweise die „Vorarlberger Tourismusstrategie
2020“ betreffen, um sexuelle Dienstleistungen in Vorarlberg kommerziell anzubieten? Hahn: „Natürlich ist dieser Bedarf für einheimisches und internationales Publikum vorhanden, abgesehen von lukrativen Umsätzen und Steuereinnahmen in nicht unbeträchtlichem Maße, die im Inland verloren gehen. Was den Begriff Tourismus betrifft, appelliere ich an die vermeintliche Weltoffenheit unserer Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht wenige Vorarlberger mehr oder weniger stolz auf ihre Fahnen schreiben. Zu oft wird weggeschaut, wenn es darauf ankommt“. Blättle: Wer profitiert von einem Bordell in Vorarlberg? Hahn: „Jene, die auch andernorts davon profitieren. In gehobenem Ambiente wollen wir in Hohenems ein Etablissement schaffen, das höchsten Ansprüchen gerecht wird, auch in gastronomischer Hinsicht. Die selbständig arbeitenden Damen, der Betreiber und der Kunde kommen in den Genuss eines Mehrwerts. Ein weiterer Aspekt ist der präventive Gedanke, um jeglicher Art von Gewalt in vielerlei Hinsicht vorzubeugen. Ich denke dabei an Belästigungen und Sexualdelikte, die in unserer
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Von Werner Bachmann
die entstandenen Verfahrenskosten an Beschwerdeführer Hahn zurückzuerstatten. Das Vorarlberger Sittenpolizei-Gesetz sei zwar verfassungskonform, die Anwendung im konkreten Fall war es jedoch nicht. Der Antrag des in Bürserberg wohnhaften Hermann Hahn wird nun neu behandelt werden müssen. Im Interview mit dem „Blättle“ nimmt Hahn zum „Stand der Dinge“ offen Stellung.
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Als einziges Bundesland in Österreich verfügt Vorarlberg über kein einziges Freudenhaus im Land, was seit 2011 für rege Diskussionen sorgt. Der Oberländer Hermann Hahn, treibende Kraft in Sachen „Ländle-Bordell“, versucht nun nach Aufhebung des negativen Bescheids der heimischen Behörden seitens des Verfassungsgerichtshofs seine ehrgeizigen Pläne weiterhin voranzutreiben.