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Digitalisierung der Justiz muss vorangetrieben werden . Seite

Digitalisierung der Justiz muss vorangetrieben werden

INTERVIEW Dr. Eberhard Natter, Präsident des LAG Baden-Württemberg, zur langjährigen Zusammenarbeit mit dem DGB Rechtsschutz und zur Bedeutung von eAkte und elektronischem Rechtsverkehr im Arbeitsrechtsprozess.

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Die DGB Rechtsschutz GmbH feiert 2023 ihr 25-jähriges Bestehen. Wie bewerten Sie die Zusammenarbeit vor Gericht? Meine Zusammenarbeit mit den DGB-Arbeitsrechtlern geht bis in den Anfang der 1990er Jahre zurück. Damals traf ich als junger Richter auf Rechtsschutzsekretäre wie Jürgen Leicht und Sabine Gey-Rommel. Ich schätze die engagierte und faire Prozessführung der DGB-Arbeitsrechtler sehr. Später, nachdem mich mein Weg in die Gerichtsverwaltung geführt hatte, empfand ich die Zusammenarbeit immer als sehr vertrauensvoll. Wir konnten offen über alle Fragen sprechen.

Welches Verfahren ist Ihnen aus dieser Zeit in besonderer Erinnerung geblieben? Ich erinnere mich gut an ein Verfahren, das vor ca. 3 Jahren in meiner Kammer anhängig war. Es wurde in den Instanzen von ver.di und beim BAG vom Centrum für Revision der DGB Rechtsschutz GmbH vertreten. Streitgegenstand war die Arbeitnehmereigenschaft einer Grafikdesignerin bei einer Rundfunkanstalt. Wir waren der Meinung, dass nach mehr als zwanzig Jahren kein berechtigtes Interesse der Rundfunkanstalt mehr bestehe, eine Grafikdesignerin als freie Mitarbeiterin zu beschäftigen. Die Rundfunkanstalt ging in die Revision. Es hat mich gefreut, dass das BAG unsere Auffassung teilte.

„Ich schätze die engagierte und faire Prozessführung der DGB-Arbeitsrechtler sehr.“

DR. EBERHARD NATTER

Sie sind auch Referent auf Fortbildungsveranstaltungen für den DGB Rechtsschutz. Was sind aktuell drängende Themen und Fragestellungen? Ich habe mich immer gerne mit den Rechtsschutzsekretär*innen ausgetauscht, sei es in Präsenz oder zuletzt auch online. Thematisch ging es meist um prozessrechtliche Fragen und das Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst. Wegen der Vorreiterrolle des Landes Baden-Württemberg bei der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte habe ich auch gerne das wichtige Thema der Digitalisierung der Justiz angesprochen.

Der elektronische Rechtsverkehr ist ein Dauerthema. Wie sind Ihre Erfahrungen am LAG und wo besteht noch Handlungsbedarf? Die Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg hat als erste Gerichtsbarkeit im Bund im April 2019 flächendeckend die elektronische Akte eingeführt. Daher kann ich auf drei Jahre Erfahrung mit der elektronischen Akte und dem elektronischen Rechtsverkehr zurückblicken. Meine Einschätzung ist: Die Digitalisierung der Justiz und der rechtsberatenden Berufe muss zügiger vorangetrieben werden. Ich hoffe sehr, dass im Laufe des Jahres 2023 der elektronische Rechtsverkehr mit den Verbänden mittels des eBO stattfinden wird. Die Digitalisierung wird auch nicht mit der Einführung der eAkte und des elektronischen Rechtsverkehrs beendet sein. Sie muss nun für den Bürger nutzbar gemacht werden, etwa durch einen zeitgemäßen (online)-Zugang zum Recht. Vor allem im Einsatz von Künstlicher Intelligenz sehe ich erhebliches Potential. Dieser Einsatz darf aber nicht dazu führen, dass die bewährte Gesprächs- und Streitschlichtungskultur der Arbeitsgerichtsbarkeit in den Hintergrund tritt. v

Dr. Eberhard Natter, Präsident LAG BadenWürttemberg

Das Interview führte Christof Herrmann.

IMPRESSUM

RECHT SO! Newsletter DGB Rechtsschutz GmbH

ISSN 1861-7174 Ausgabe 4 / 2022 (Dezember 2022) Erscheint viermal jährlich. Nächste Ausgabe März 2023 Herausgeber DGB Rechtsschutz GmbH, Abteilung Kommunikation, Beata Teresa Tarnowska (verantwortlich), Roßstraße 94, 40476 Düsseldorf

Abo-Service Abo erfolgt digital: www.dgbrechtsschutz.de/ newsletter Fragen: kommunikation@ dgbrechtsschutz.de Redaktion Tatjana Dette, Sabine Gey-Rommel, Michael Mey, Susanne Theobald (DGB Rechtsschutz GmbH) Verlags-Redaktion Bettina Frowein, Christof Herrmann, Leslie Schilling Verlag Bund-Verlag GmbH Geschäftsführer Rainer Jöde Emil-von-Behring-Straße 14 60439 Frankfurt am Main Bildnachweis Titelbild, S. 4: ©iStock.com, BernardaSv; S. 2 (oben) Michael Mey: Frank Ott; S. 2 (unten): ©iStock.com, Evgenii Lesiuk; S. 3 (oben): ©iStock.com, filadendron; S. 3 (unten) Anja Wicke: Frank Ott; S. 5: ©iStock.com, nortonrsx; S. 6 (oben): ©iStock.com, vladwel; S. 6 (unten) Thomas Heller: Frank Ott; S. 7: © Adobe Stock, elnariz; S. 8 Dr. Eberhard Natter: LAG Baden-Württemberg Gestaltung und Satz fsvk.design

Druck Westdeutsche Verlags- und Druckerei GmbH, Kurhessenstraße 4 – 6, 64546 Mörfelden-Walldorf

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