Roever Broenner Susat Mazars Tranzparenzbericht 2016

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TRANSPARENZBERICHT 31. M채rz 2016

Mazars Deutschland Zusammengefasster Transparenzbericht der Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftspr체fungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft und MAZARS GmbH & Co. KG Wirtschaftspr체fungsgesellschaft


INHALT Einleitung ...................................................................................3 1. Mazars auf internationaler Ebene ......................4 1.1 Institutionelle und operative Integration .....................4 1.2 Governace der Mazars Scrl .............................................5

4.2 Liste der von der Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft und von der MAZARS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Kalenderjahr 2015 geprüften Unternehmen von öffentlichem Interesse.....................................................17

2. Mazars in Deutschland ..............................................6

5. Human Resources.......................................................18

2.1 Rechtliche Strukturen und Eigentumsverhältnisse von Mazars Deutschland..........................6

5.1 Fachliche Mitarbeiter und Angestellte im Verwaltungsbereich....................................................18

2.2 Leitungsstruktur und Organisation ...............................7

5.2 Informationen über die Vergütungsgrundlagen der Partner und der leitenden Angestellten..............18

3. Mazars-Richtlinie zu Qualitätssicherung und Risikomanagement ............................................8

5.3 Qualität durch die Förderung von Mitarbeiterpotenzialen.....................................................18

3.1 Unabhängigkeit ....................................................................8

5.4 Mazars-Richtlinie zur kontinuierlichen Ausund Weiterbildung von Abschlussprüfern.................19

3.2 Qualitätssicherungssystem............................................10 3.3 Unser Beitrag zum Prozess der berufsständischen Standardisierung..........................16

6. Standorte......................................................................... 21 Mazars-Niederlassungen in Deutschland........................ 21

4. Mandanten........................................................................17

Weltweite Präsenz von Mazars............................................ 22

4.1 Dienstleistungsangebot und Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2014/2015 ................................17

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EINLEITUNG Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind wir gesetzlich verpflichtet, jährlich spätestens zum 31. März einen Transparenzbericht zu veröffentlichen, sofern die Gesellschaft im vorangegangenen Kalenderjahr Abschlussprüfungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. v. § 319a Abs. 1 S. 1 HGB durchgeführt hat. Den Transparenzbericht 2016 erstatten wir zusammengefasst in einem Bericht unter der Bezeichnung „Mazars Deutschland“ für die beiden berichtspflichten Gesellschaften: Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (nachfolgend auch RBSM KG) MAZARS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (nachfolgend auch MAZARS KG). Nach dem Zusammenschluss der RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft und der Mazars GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Deutschland im Juni 2015 bilden beide Gesellschaften eine organisatorische Einheit. Der Transparenzbericht des Jahres 2015 der RBSM KG wurde noch unter dem Namen RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG veröffentlicht. Den diesjährigen Bericht veröffentlichen wir unter dem Namen Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, nachdem im Juni 2015 die Firma der Gesellschaft geändert wurde, weil sich die Gesellschafter der RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft der internationalen Mazars-Partnerschaft angeschlossen haben und die RBSM KG ein Mitgliedsunternehmen der internationalen Mazars-Organisation geworden ist. Die rechtliche Identität der Gesellschaft bleibt durch die Änderung der Firma und den Beitritt der Gesellschafter zur internationalen Partnerschaft unberührt.

Die andere berichtspflichtige Gesellschaft der MazarsOrganisation in Deutschland ist die MAZARS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die MAZARS KG ist seit September 2015 eine 100%ige Tochtergesellschaft der RBSM KG. Nach einem Rechtsformwechsel (vormals GmbH) haben die ehemaligen GmbH-Gesellschafter ihre KG-Anteile gegen die Gewährung von Gesellschaftsrechten in die RBSM KG eingebracht. Die MAZARS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat im Vorjahr ebenfalls einen eigenen Transparenzbericht veröffentlicht. Die weltweite Mazars-Gruppe ist eine internationale, integrierte und unabhängige Organisation mit einem breiten Dienstleistungsangebot in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Rechnungslegung, Steuer- und Rechtsberatung sowie betriebswirtschaftliche Beratung. Das Geschäftsjahr der Mazars-Gruppe endet abweichend vom Kalenderjahr zum 31. August. Zum 31. August 2015 verfügt die Mazars-Gruppe weltweit über Mitgliedsfirmen in 74 Ländern mit rund 15.500 Mitarbeitern. Der gruppenweite Umsatz im Geschäftsjahr 2014/2015 beläuft sich auf M€ 1.253; dies entspricht einer Steigerung von 15,9 % gegenüber dem Vorjahr. Die Transparenzberichterstattung gem. § 55c WPO erfolgt für beide Gesellschaften zusammengefasst in diesem Bericht. Mit dem Bericht geben wir der Öffentlichkeit einen Einblick in die nationale gesellschaftsrechtliche Struktur der Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft und der MAZARS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und wir erläutern die internationale Einbindung in die weltweite Mazars-Organisation. Mit der Darstellung der Leitungs- und Aufsichtsstruktur sowie unseres Qualitätssicherungssystems legen wir dar, wie wir die berufsrechtlichen Qualitätsanforderungen in die Praxis umsetzen.

Hamburg und Frankfurt, den 31. März 2016

Dr. Christoph Regierer Wirtschaftsprüfer

Dr. Guido Gottschalg Wirtschaftsprüfer

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1. MAZARS AUF INTERNATIONALER EBENE Mazars ist eine internationale, integrierte und unabhängige Organisation, die Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Rechnungslegung, Steuer- und Rechtsberatung sowie betriebswirtschaftliche Beratung erbringt. Zum 31. August 2015 waren Mitgliedsgesellschaften der MazarsGruppe in 74 Ländern mit rund 15.500 Mitarbeitern tätig. Auftraggeber sind überwiegend internationale Konzerne, mittelständische Unternehmen und Privatinvestoren sowie öffentliche Einrichtungen, die von Mazars in allen Aspekten ihrer unternehmerischen Entwicklung betreut werden. Mazars verfügt darüber hinaus über ein Netz von Korrespondenten und Repräsentanzbüros, die unsere Mandanten in weiteren 18 Ländern mit Leistungen gleichwertiger Qualität begleiten. Die Mitgliedsgesellschaften sind über eine integrierte Partnerschaft miteinander verbunden. Zusammen mit den nicht integrierten Gesellschaften bilden sie das Mazars-Netzwerk. Alle zum Mazars-Netzwerk gehörenden Gesellschaften unterliegen der Richtlinie zu Qualitätssicherung und Risikomanagement wie im Abschnitt 3 dieses Berichts beschrieben. Darüber hinaus ist die Mazars-Gruppe (einschließlich aller integrierten Mitgliedsgesellschaften) eines der Gründungsmitglieder von Praxity, einer internationalen Allianz unabhängiger Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften, die 2007 in der Form einer internationalen Gesellschaft ohne Gewinnerzielungsabsicht mit Sitz in Belgien (AISBL) gegründet wurde. Praxity ist in 103 Ländern vertreten. Jede Praxity angehörende Gesellschaft erbringt dabei gegenüber dem Mandanten hochwertige Wirtschaftsprüfungsleistungen mit fundierten Kenntnissen der nationalen Gegebenheiten und verpflichtet sich zur Erbringung von Prüfungsleistungen höchster Qualität und nach ethischen Standards. Gemäß dem Praxity-Grundsatz „one size does not fit all“ können die Unternehmen der Allianz in einer von drei Kategorien beitreten: als Vollmitglied, als assoziiertes Unternehmen oder als Korrespondent. Mazars ist ein Mitgliedsunternehmen von Praxity. Durch Praxity kann Mazars seine Mandanten in weiteren 21 Ländern betreuen.

Mazars ist von den anderen Mitgliedern der Praxity-Allianz rechtlich und wirtschaftlich unabhängig. Für auf uns übertragene Mandate ist allein Mazars verantwortlich und in keinem Fall eine andere Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft, die den Namen „Praxity“ verwendet bzw. verwenden darf. Mazars stellt im Rahmen der Berufsausübung in eigener Verantwortung und unabhängig von anderen Praxity-Mitgliedern sicher, dass Mazars berufsrechtlich wie auch wirtschaftlich unabhängig von seinen Auftraggebern ist. Die Allianz ist weder ein Gemeinschaftsunternehmen noch eine Partnerschaftsgesellschaft noch ein berufsständisches Netzwerk. Dies gilt insbesondere auch im Verhältnis der deutschen Mazars-Gesellschaften zu den übrigen deutschen Praxity-Mitgliedern. Weitere Informationen zu Praxity siehe unter www.praxity.com.

1.1 Institutionelle und operative Integration Die Mazars-Organisation setzt sich aus allen Mitgliedsgesellschaften zusammen, die eine Kooperationsvereinbarung mit der Mazars Scrl abgeschlossen haben. Die Mazars Scrl ist eine Société coopérative à responsabilité limitée mit Sitz in Belgien. Sie ist eine nicht operative Gesellschaft, deren alleinige Anteilseigner Partner der Mitgliedsgesellschaften sind. Die Aufgabe der Mazars Scrl ist die Definition der strategischen Ziele der Mazars-Gruppe und die Koordination einzelner Initiativen auf Ebene der Mitgliedsgesellschaften. Des Weiteren ist die Mazars Scrl verantwortlich für die Förderung und den Schutz der Marke Mazars weltweit. Jeder Mazars-Partner unterzeichnet bei seinem Beitritt einen Vertrag, demzufolge er seine Anteile nur an Parteien abtreten darf, für die die Mazars Scrl eine Genehmigung erteilt. Die Anteile an Mitgliedsgesellschaften dürfen nur im Besitz von Partnern der Mazars Scrl sein. Die Jahresabschlüsse der nationalen Gesellschaften bilden die Basis für die Erstellung des konsolidierten Abschlusses der Mazars Scrl. Der Abschluss wird nach IFRS erstellt und im Rahmen eines Joint Audit von zwei unabhängigen Abschlussprüfern geprüft. Der konsolidierte Abschluss der Mazars Scrl zum 31. August 2015 wird im Internet veröffentlicht und auf unserer nationalen Internetseite verlinkt (www.mazars.de/ Home/Aktuelles/Publikationen/Geschaeftsberichte).

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• Christoph Regierer, Co-CEO, Mitglied des Management Boards von Roever Broenner Susat Mazars in Deutschland • Hilton Saven, Co-CEO, Managing Partner Mazars in Südafrika • Jeder internationale Auftrag wird von einem international zusammengesetzten Team durchgeführt, die Koordi- • Phil Varity, Co-CEO, Managing Partner Mazars in Großbritannien nation liegt in der Hand eines auftragsverantwortlichen Partners, der auch für die Berichterstattung an den Man- • Victor Wahba, Co-CEO CEO von WeiserMazars in den USA danten verantwortlich ist. • Die Partner sowie die lokalen Mitgliedsgesellschaften, in denen sie tätig sind, sind durch eine Reihe von Regula- Das GEB trifft sich zweimal jährlich mit den Mitgliedern der rien verbunden, die einer bestmöglichen Übereinstim- Management Boards der einzelnen Landesgesellschaften im Country Forum. Das GEB wird in seinen täglichen Aufmung innerhalb der Gruppe dienen. • Sämtliche Gesellschaften der integrierten internationa- gaben von den Leitern der Global Business Units (GBU) und len Mazars-Partnerschaft verpflichten sich damit welt- Global Support Units (GSU) unterstützt. weit zur Einhaltung höchster Qualitätsstandards bei der Erbringung von Dienstleistungen für international tätige Das Group Governance Council (GGC) übt eine allgemeine Mandanten. Überwachungsfunktion über die Geschäftsführung des GEB aus, wirkt an bestimmten operativen geschäftspolitischen Entscheidungen mit und berichtet an die internationale Partnerversammlung. Das GGC trifft sich mindestens einmal alle vier Monate. Es setzt sich aus 8 bis 16 Mitgliedern (davon 1.2 Governance der Mazars Scrl zwei externe) zusammen, die von der PartnerversammDie Partnerversammlung findet mindestens einmal jähr- lung für die Dauer von vier Jahren gewählt werden. Zurzeit lich innerhalb von sechs Monaten nach der Jahresabschluss- hat das Gremium 12 Mitglieder, die nächste Wahl findet im Dezember 2016 statt. erstellung statt und ist das zentrale Organ der Leitungs- und Entscheidungsprozesse der Mazars Scrl. In dieser Versammlung Das GGC hat zurzeit folgende Mitglieder: wählen die Mazars-Partner die Leitungsgremien der Organisation (für die Dauer von vier Jahren) und stimmen über die wesentliche strategische Orientierung und operativen Entscheidungen der • Tim Hudson (UK): Chairman Gruppe sowie über die Ernennung neuer Partner und über den • Ken Morrison (Hongkong): Vice-Chairman • Jean-Louis Simon (Frankreich): Vice-Chairman geprüften konsolidierten Abschluss der Gruppe ab. • Thierry Blanchetier (Frankreich) Das Group Executive Board (GEB) wird direkt von der Partner- • Kathryn Byrne (USA) schaft gewählt und ist zuständig für die weltweite Koordinierung • Charles De Boisriou (Frankreich) des operativen Geschäfts der Mazars-Organisation, insbesondere • François De Carbonnel* (Schweiz) für die organischen und strategischen Wachstumsprojekte. Das • Anita De Casparis (Niederlande) GEB steht unter der Aufsicht des Group Governance Council (GGC), • Mohamed Ali Elaouani Cherif (Tunesien) der auch über die Vergütung der Mitglieder des GEB entscheidet. • Denise K. Fletcher* (USA) • Gregor Kunz (Deutschland) Das GEB besteht aus bis zu neun Mitgliedern (zzt. sieben). Die integrierte internationale Partnerschaft erstreckt sich auf verschiedene Bereiche der Mazars-Organisation:

* Externes Mitglied

Das GEB hat zurzeit folgende Mitglieder: • Philippe Castagnac, Group CEO, Chairman des Group Executive Board • Antonio Bover, Co-CEO, Managing Partner Mazars in Spanien • Hervé Hélias, Co-CEO, Managing Partner Mazars in Frankreich

Das Country Executive Committee (in Deutschland das Management Board) und die Leiter der beiden Bereiche PIE und OMB sind für die Leitung der jeweiligen Mitgliedsgesellschaft und die laufende Geschäftstätigkeit auf lokaler Ebene verantwortlich. Sie werden durch die Partner der jeweiligen Mitgliedsgesellschaft gewählt.

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2. MAZARS IN DEUTSCHLAND Kern unseres Selbstverständnisses ist die dauerhafte Mandantenbeziehung. Diese Beständigkeit wird durch das MazarsPrinzip gewährleistet, das zwei Stärken miteinander verbindet: erstens die individuelle Betreuung jedes Mandanten durch einen erfahrenen Ansprechpartner vor Ort und zweitens unsere weltweit integrierte Partnerschaft, die insbesondere international operierenden Unternehmen einen umfassenden Prüfungs- und Beratungsservice bietet.

2.1 Rechtliche Strukturen und Eigentumsverhältnisse von Mazars Deutschland 2.1.1 Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (RBSM KG) Die RBSM KG wird im Handelsregister Hamburg unter der Registernummer HRA 114496 geführt. Persönlich haftende Gesellschafterin ohne Vermögenseinlage ist die Roever Broenner Susat Mazars Geschäftsführungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, ebenfalls mit Sitz in Hamburg und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HRB 121920. Die GmbH-Anteile werden von der RBSM KG gehalten (sog. Einheitsgesellschaft). Die RBSM KG hat (Stand 01.03.2016) 60 Kommanditisten, 49 sind Wirtschaftsprüfer, 11 sind andere in der Gesellschaft tätige Berufsangehörige i. S. d. § 28 Abs. 4 Nr. 1a WPO (Steuerberater und Rechtsanwälte). Die im Handelsregister eingetragenen Haftsummen betragen für alle Kommanditisten zusammen T€ 4.525. Die bedungenen Pflichteinlagen der Kommanditisten betragen derzeit T€ 18.711. Mit einer Ausnahme sind die Kommanditisten der RBSM KG einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Roever Broenner Susat Mazars Geschäftsführungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Kommanditisten, die nicht Geschäftsführer sind, haben Gesamtprokura bei der RBSM KG zusammen mit einem Geschäftsführer der Geschäftsführungs-GmbH.

Die RBSM KG wird nach partnerschaftlichen Grundsätzen geführt. Die Gesellschafterversammlung ist oberstes Organ der Gesellschaft. Kein Gesellschafter verfügt über mehr als 2,28 % der Stimmrechte. 2.1.2 MAZARS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (MAZARS KG) Die MAZARS KG ist im Handelsregister Frankfurt unter der Nummer HRA 48619 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ohne Vermögenseinlage ist die MAZARS Geschäftsführungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ebenfalls mit Sitz in Frankfurt und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter der Registernummer HRB 100978. Die GmbH-Anteile werden von der Roever Broenner Susat Mazars Geschäftsführungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gehalten. Alleinige Kommanditistin ist die RBSM KG, die Haftsumme und Kommanditeinlage beträgt T€ 1.100. Die MAZARS Geschäftsführungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat 20 Geschäftsführer, 14 davon sind gleichzeitig Gesellschafter der RBSM KG und Geschäftsführer der Roever Broenner Susat Mazars Geschäftsführungs-GmbH. Die MAZARS Geschäftsführungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. 2.1.3 Weitere wesentliche Unternehmen der Mazars-Gruppe in Deutschland Neben der RBSM KG und der MAZARS KG gehören u. a. folgende Unternehmen zur deutschen Mazars-Gruppe. Dabei handelt es sich um Tochter- oder Schwestergesellschaften, an denen einzelne Partner der RBSM KG direkt beteiligt und die über eine nicht operative Gewinnpooling-GbR verbunden sind. • Roever Broenner Susat Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft mbH • Roever Broenner Susat Mazars Advisors GmbH & Co. KG • RBS BBE GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft • Mazars Tax GmbH Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft • MAZARS Consulting GmbH • RB Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

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2.2 Leitungsstruktur und Organisation Die Geschäftsführung und Vertretung von Mazars Deutschland obliegt den Partnern, die als Geschäftsführer der Roever Broenner Susat Mazars Geschäftsführungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft und der MAZARS Geschäftsführungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt sind. Die Partner haben ein fünfköpfiges Management Board gewählt, dem Führungsund Verwaltungszuständigkeiten übertragen wurden. Vier Mitglieder des Management Boards sind Wirtschaftsprüfer. Zurzeit gehören dem Management Board die folgenden Personen an: • • • • •

Der Partnerversammlung gehören alle Anteilseigner der RBSM KG an. Sie tritt mindestens vier Mal im Jahr zusammen und ist zuständig für alle Entscheidungen, soweit diese nicht auf das Management Board übertragen worden sind. Die Partnerversammlung beschließt grundsätzlich mit einfacher Mehrheit, sofern nicht für bestimmte Entscheidungen höhere Mehrheiten vorgesehen sind. Daneben beschließen die jeweiligen Gesellschafterversammlungen im Rahmen der ihnen zustehenden Befugnisse und Pflichten. Dabei sind neben den länderspezifischen berufsrechtlichen Rahmenbedingungen die internen Regeln der Charta of Association der Marzars-Organisation zu beachten, zu deren Einhaltung sich jeder Mazars-Partner persönlich bei Beitritt zu der Mazars Scarl verpflichtet.

Dr. Guido Gottschalg, Partner, Düsseldorf Dierk Lemmermann, Partner, Hamburg Dr. Christoph Regierer, Partner, Berlin Helmut Schumann, Partner, Berlin Thomas Werner, Managing Director, Hamburg

Dr. Christoph Regierer ist gleichzeitig Mitglied des Group Executive Board der internationalen Mazars-Organisation (siehe Abschnitt 1.2). Das Management Board wird bei seiner Arbeit von dem Partnerrat unterstützt und überwacht. Der Partnerrat besteht aus 6 bis 8 Mitgliedern und wird von der Partnerversammlung für 4 Jahre gewählt. Neben der Überwachung des Management Boards ist eine wesentliche Aufgabe des Partnerrats die Vorbereitung von Beschlussfassungen der Partnerversammlung in Partnerangelegenheiten. Daneben wurden einzelnen Partnern und Führungskräften besondere Zuständigkeiten übertragen. Dies betrifft die Leitung der fünf Service Lines (Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Accounting & Outsourcing, Financial Advisory sowie Rechtsberatung), das Risk Management und die Leitung der Niederlassungen. Die Partner haben darüber hinaus einzelne Leitungsaufgaben und Personalverantwortlichkeiten auf Mitarbeiter delegiert. Dies gilt insbesondere für die Abteilungen Versicherungsmathematik und IT and Process Assurance sowie für den Bereich Aus- und Fortbildung.

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3. MAZARS-RICHTLINIE ZU QUALITÄTSSICHERUNG UND RISIKOMANAGEMENT Das Group Executive Board (GEB) der integrierten MazarsPartnerschaft trägt die Verantwortung für die interne Qualitätssicherung einschließlich einer regelmäßigen Kontrolle ihrer Wirksamkeit. Es hat dafür eine Quality and Risk Management Global Support Unit implementiert. Die Quality and Risk Management Global Support Unit: • definiert das Qualitätssicherungssystem und die Prozesse, die die Mazars-Gesellschaften sowie alle Business und Management Units zur Einhaltung der definierten Standards einrichten müssen. Diese Standards sind im Mazars Quality Assurance Handbuch und im Risk Management Handbuch niedergelegt, die als Richtschnur für alle Mitgliedsunternehmen von Mazars gelten.

Die Mazars-Richtlinien zu Qualitätssicherung und Risikomanagement basieren auf den Standards der International Federation of Accountants (IFAC), die regelmäßig im Hinblick auf Änderungen europäischer oder internationaler Regelungen aktualisiert werden. Durch die Einbindung in die internationale Organisation ist sichergestellt, dass Mazars Deutschland seine Aufgaben unter Wahrung der Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung (WPO), der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS) sowie der Anordnungen der Wirtschaftsprüferkammer und dabei insbesondere die Berufspflichten und die Eigenverantwortlichkeit gemäß § 43 bis 44 WPO erfüllen kann.

Mazars ist Mitglied des IFAC Forum of Firms und gibt seit 2007 basierend auf den Ergebnissen des Qualitätskontrollsystems jährlich eine Erklärung dazu ab, dass die Organisation die vom Forum of Firms festgelegten Mitgliedskriterien erfüllt. Diese Kriterien sind:

• überwacht gemeinsam mit dem GEB die Kontrolle des • die Einführung und Aufrechterhaltung angemessener Qualitätssicherungssystems. Die Kontrolle wird durch Qualitätskontrollstandards in Übereinstimmung mit den das International Quality Control Committee (IQCC) orInternational Standards on Quality Control (ISQC 1), erganisiert, welches sich auf international koordinierte gänzt um relevante nationale Qualitätskontrollstandards, „Inspections“ über die Einhaltung der International Standards on Auditing (ISA), den IFAC Code of Ethics und den • die Einführung und Aufrechterhaltung von Richtlinien International Standard on Quality Control (ISQC 1) stützt. und Methoden, die die Anwendung der International AuDarüber hinaus erfolgt eine jährliche Nachschau über die diting Standards (ISAs) bei internationalen Prüfungen Umsetzung der gemeinsam mit den Risk Management & gewährleisten, Quality Leaders der Länder abgestimmten und vom Management Board genehmigten Aktionspläne. Auch die • die Übereinstimmung der Richtlinien und Methoden jährliche Selbsteinschätzung sowie das Reporting jedes mit dem Code of Ethics for Professional Accountants Landes hinsichtlich der Ergebnisse der internen und ex(IESBA-Code) und mit den nationale Vorschriften. ternen lokalen Qualitätssicherungsberichte wird geprüft. Das nationale Management Board trägt zusammen mit dem Risk Management Partner die Verantwortung für die Einrichtung eines Qualitätssicherungssystems. Ziel ist die Förderung einer internen Qualitätskultur auf allen Ebenen des Unternehmens durch klare, einheitliche und regelmäßige Anweisungen, ergänzt um Initiativen, die das Qualitätssicherungssystem ins Bewusstsein rufen und die Wichtigkeit der Einhaltung der gesetzlichen und berufsrechtlichen Regelungen gemäß der WPO und der Berufssatzung sowie gemäß nationaler und internationaler Standards betonen.

3.1 Unabhängigkeit 3.1.1 Mazars-Regelungen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit Der Mazars-Verhaltenskodex für Objektivität und Unabhängigkeit Um eine Grundlage für die umfassende Übernahme unserer Wertvorstellungen in der Gruppe zu schaffen, hat Mazars einen Verhaltenskodex für Objektivität und Unabhängigkeit (CCOI) aufgestellt, der mit dem IESBA-Code in Einklang steht.

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Jedes Mitglied der Organisation beurteilt die Übereinstimmung der nationalen Vorschriften mit den im CCOI enthaltenen Regelungen und kommuniziert den anderen Mitgliedern der Organisation strengere nationale Regelungen, die als Country Specific Provisions (CSP) dokumentiert werden. Die berufsständischen Grundlagen sind integraler Bestandteil der internen Fortbildungsprogramme und stehen allen Partnern und Mitarbeitern von Mazars Deutschland jederzeit im Online-Zugriff zur Verfügung. Systeme zur Gewährleistung der Unabhängigkeit Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit sind bei Mazars vor der Auftragsannahme eines Prüfungsauftrags oder eines anderen unabhängigkeitsrelevanten Auftrags Informationen zu den (eventuellen) Auftraggebern und ihren Organen und Gesellschaftern einzuholen, um eine fundierte Entscheidung über eine Angebotsabgabe (und Auftragsannahme) treffen zu können. Die berufsrechtliche Unabhängigkeit im Allgemeinen und die Unabhängigkeit gem. § 319a und § 319b HGB im Besonderen wird durch einen standardisierten E-Mail-basierten Konfliktcheck sichergestellt. Der Konfliktckeck wird zentral veranlasst, zentral überwacht und zentral dokumentiert. Nationale und internationale Verbindungen von Mandanten werden zentral mit der Unterstützung einschlägiger Datenbanken durch speziell geschulte Mitarbeiter verifiziert. In diesem Zusammenhang erfolgt auch die Identifizierung sog. „wirtschaftlich Berechtigter“ und von Personen und Unternehmen, die weltweit auf Sanktionslisten stehen. Praxisgerechte Checklisten unterstützen die Identifikation aller gesetzlichen Ausschlussgründe. Damit wird sichergestellt, dass unsere Unabhängigkeit zweifelsfrei gegeben ist, dass die sich aus einem Auftrag ergebenden Risiken bereits im Vorfeld weitgehend analysiert sind und wir die fachlichen und personellen Anforderungen bei einer Auftragsannahme erfüllen können. Alle Gesellschafter und Geschäftsführer der zur MazarsGruppe Deutschland gehörenden Unternehmen werden aus berufsrechtlichen Gründen in diesen Prozess eingebunden und haben ihre Unabhängigkeit zu erklären. Vor einer anstehenden Auftragsfortführung (Wiederbestellung) prüfen die mandatsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer, ob die Voraussetzungen für eine Auftragsfortführung nach berufsrechtlichen oder unseren ergänzenden strengen eigenen Kriterien noch gegeben sind.

Vor der Auftragsannahme wird durch die verantwortlichen Wirtschaftsprüfer eine Risikobeurteilung vorgenommen. Bei Erstaufträgen und bei einer Risikoeinschätzung, die aktuell oder im Vorjahr höher als gering ist, durchläuft die Risikobeurteilung einen Kontrollprozess. Bei einer Risikoeinschätzung von „hoch“ wird durch den Risk Manager ein Risiko-Reviewer bestimmt, der während der Auftragsabwicklung die Funktion des auftragsbegleitenden Qualitätssicherers übernimmt. Nicht-Prüfungsleistungen bei Prüfungsmandaten bedürfen der vorherigen Kommunikation und der Erfassung und Bestätigung der Unabhängigkeit durch das Risk Management in Bezug auf das Prüfungsmandat sowie die Genehmigung des Partners, der den Jahresabschluss und/oder den Konzernabschluss des Mandanten testiert. Einmal jährlich müssen alle Partner und fachlich arbeitenden Mitarbeiter der Mazars-Gruppe Deutschland eine Unabhängigkeitserklärung abgeben. Für Kapitalmarktunternehmen gilt die Unabhängigkeitsanforderung für alle Partner weltweit. In diesem Zusammenhang ist es allen Partnern der Mazars-Organisation sowie ihren direkten Angehörigen untersagt, eine direkte oder indirekte finanzielle Beteiligung an börsennotierten Prüfungsmandanten der Organisation zu halten. Persönliche oder familiäre Beziehungen zwischen einem Mitglied des Prüfungsteams und einem Mitglied der Geschäftsführung der geprüften Gesellschaft oder einer Person, die eine Schlüsselfunktion in Bezug auf die Prüfung innehat, sind gleichfalls untersagt. Schließlich dürfen sämtliche Mitgliedsgesellschaften, Partner und Mitarbeiter der Prüfungsteams keinerlei finanzielle oder geschäftliche Beziehungen mit einem Prüfungsmandanten unterhalten, mit Ausnahme der marktüblichen finanziellen Beziehungen als Bankkunde. Alle operativen Mitarbeiter haben Zugang zu einer Liste jener Mandanten, die besonderen berufsrechtlichen Anforderungen unterliegen. Regelmäßige Mitarbeiterschulungen zu den Prozessen der Mandats- und Auftragsannahme. Konsultations- und Eskalationsprozesse für fachliche, berufsrechtliche oder sonstige Bereiche. Eindeutige Regelungen zu Interessenkonflikten. Droht ein solcher Konflikt, wird der Auftrag entweder abgelehnt oder es werden angemessene Sicherungsmaßnahmen ergriffen.

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Dem Ethics and Acceptance Committee unter der Aufsicht des Quality and Risk Management GSU Board obliegt es, alle ihm vorgelegten potenziell problematischen Sachverhalte und die von den Ländern vorgeschlagenen Abweichungen vom CCOI zu prüfen sowie sicherzustellen, dass die Änderungen der internationalen berufsrechlichen Standards durch die Organisation berücksichtigt werden. Das Quality and Risk Management GSU Board stellt sicher, dass auf nationaler Ebene Risikomanagementprozesse existieren und diese überwacht werden. Tandem-Partnerteams und Rotation zur Stärkung der Unabhängigkeit und der Qualität der Dienstleistungen Mit Ausnahme spezifischer Situationen, die durch das Management Board genehmigt werden, unterliegen große Mandate der Verantwortung eines Teams von mindestens zwei Partnern, von denen einer der Lead Partner des Mandats ist. Ein Partnerteam stärkt die Unabhängigkeit von Mazars und erschließt eine breitere fachliche Expertise für den Auftrag. Die verantwortlichen Partner begleiten die Schlüsselphasen der Auftragsdurchführung und bleiben die Hauptansprechpartner für alle Beteiligten und für das Prüfungsteam, ob intern oder extern. Bei Mazars wird das Rotationsprinzip bei allen Prüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse angewandt, bei denen in Übereinstimmung mit der 8. EU-Richtlinie („Abschlussprüfer-Richtlinie“) und dem IESBA Code of Ethics, die Prüfungspartner wechseln, wenn diese sieben Mal den Bestätigungsvermerk unterzeichnet haben; eine Rückkehr in das Prüfungsteam ist erst nach mindestens zwei Jahren möglich. Ziel der Partnerrotation ist die Verminderung des Risikos zu großer „Nähe“ zum Mandanten, die die Unabhängigkeit gefährden könnte. Sie ermöglicht dem Prüfer die Wahrung seiner persönlichen Unabhängigkeit bei der Behandlung von Problemen der Mandanten sowie bei der Beurteilung der Jahresabschlüsse. Die Rotation für wiederkehrende Prüfungsmandate und die Verteilung großer Sonderaufträge unter den Partnern erfolgt in Abstimmung mit dem Management Board und dem Quality and Risk Management und stellt sicher, dass die Partner die Möglichkeit haben, ihre Mandate effizient zu betreuen und die verantworteten Aufträge zu überwachen. Diese Verteilung wird jährlich sowie im Falle von Veränderungen in der Situation des Partners oder bei Auftreten von Schwierigkeiten überprüft.

In Fällen von Meinungsverschiedenheiten wird die jeweilige Geschäftsbereichsleitung um Vermittlung gebeten. Im Rahmen unserer Qualitätssicherungsstandards und -verfahren führt diese eine abschließende Entscheidung in enger Abstimmung mit dem Risk Management und mit Vertretern des Management Boards herbei. 3.1.2 Erklärung des Management Boards von Mazars Deutschland über Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit gem. § 55c Abs. 1 S. 2 Nr. 6 WPO Auf der Basis der ausgeführten Maßnahmen bestätigt das Management Board von Mazars Deutschland, dass die Erfüllung der Richtlinien zur Unabhängigkeit überprüft wurde. Während dieser prüferischen Durchsicht sind ihm keine Verstöße bekannt geworden.

3.2. Qualitätssicherungssystem 3.2.1 Qualitätssicherung bei der Durchführung von Aufträgen Die von Mazars eingeführten Richtlinien und Verfahren stimmen mit den IFAC-Standards im Bereich Qualitätskontrolle überein: ISQC 1 „Quality Control for Firms that Perform Audits and Reviews of Financial Statements, and Other Assurance and Related Services Engagements“ und Revised ISA 220 „Quality Control for an Audit of Financial Statements“. Diese sind in einem Quality Assurance Manual dokumentiert, das allen fachlichen Mitarbeitern der Organisation in elektronischer Form zur Verfügung steht. Diese Richtlinien und Verfahren werden durch eine für die Mitglieder der Organisation einheitliche Prüfungsmethodologie sowie durch gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen ergänzt. Für eine Übergangszeit nach dem Zusammenschluss von Roever Broenner Susat und Mazars kommen in Deutschland zwei Prüfungstools zum Einsatz. Bei der MAZARS KG werden Abschlussprüfungen in einer von Mazars weltweit eingesetzten spezifischen Audit Software dokumentiert (AUDITsoft), die einen strukturierten Prüfungsansatz in Übereinstimmung mit den aktuellen internationalen Prüfungsstandards (IFAC Clarified Standards), ergänzt um nationale Standards sowie die IDW Prüfungsstandards, ermöglicht.

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Bei der RBSM KG wird für den überwiegenden Teil der Prüfungen die Prüfungssoftware CaseWare International (CaseWare) verwendet, die um eigene Prüfungsbausteine ergänzt wurde, um neben den Anforderungen nach IFAC auch den landesspezifischen regulatorischen und berufsständischen Erfordernissen gerecht zu werden (z. B. den Anforderungen der IDW-Standards und der Berufssatzung der Wirtschaftsprüfer in Deutschland).

Der auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer überwacht die Prüfung. Auftretende Fragen der Mandanten oder aus dem Prüfungsteam werden so kurzfristig geklärt. Anschließend verifiziert der mitunterzeichnende Wirtschaftsprüfer alle wichtigen Prüfungsfeststellungen und das Gesamtergebnis. Zusammen mit dem auftragsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer vertritt er diese gegenüber dem Auftraggeber und dessen zuständigen Gremien.

Mit der Prüfungssoftware wird die Beurteilung der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsysteme unserer Mandanten unterstützt, die Analyse der Jahresabschlüsse gesteuert und die Dokumentation der Prüfungshandlungen vorgenommen. Die Software stellt eine workflowbasierte Abwicklung des gesamten Prüfungsauftrags sicher. Mit unseren elektronischen Hilfsmitteln wird insgesamt ein sachgerechter, moderner Prüfungsworkflow effizient gestaltet. Die Prüfungshandlungen und -ergebnisse werden angemessen dokumentiert. Das gewährleistet auch eine Überwachung der Prüfungsdurchführung und Beurteilung der Prüfungsergebnisse.

Sofern es sich um die Prüfung eines kapitalmarktorientierten Mandanten im Sinne des § 264d HGB oder um ein Risikomandat handelt, sind die Prüfungsplanung und die Prüfungsergebnisse laufend mit dem auftragsbegleitenden Qualitätssicherer zu besprechen und abzustimmen. Sie müssen von diesem vor der Auslieferung der Berichtsentwürfe freigezeichnet werden.

Im Rahmen unserer Prüfungsansätze ist zunächst eine umfassende Analyse der Unternehmensstrategie und der Geschäftsprozesse der Mandanten unter Einbeziehung ihrer Planungs- und Überwachungssysteme vorzunehmen. Von großer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem und das Risikofrüherkennungssystem. Nach Ermittlung der Risikostruktur wird die Prüfungsstrategie mithilfe der Prüfungssoftware entwickelt, das individuelle Prüfungsprogramm sachgerecht vorbereitet und die Prüfung in der für jeden Transaktionszyklus adäquaten Intensität unter Berücksichtigung von Wesentlichkeitsgrenzen durchgeführt.

Bei bedeutsamen Zweifelsfragen ist eine fachliche Konsultation vorgesehen. Für diese stehen neben den Spezialisten aus den Fachabteilungen (z. B. Internationale Rechnungslegung, Recht, IT and Process Assurance) Wirtschaftsprüfer mit besonderen (Branchen)-Erfahrungen zur Verfügung. Abschließend findet für alle unsere Prüfungsberichte eine Berichtskritik statt, die durch erfahrene Mitarbeiter, an einigen Standorten in gesonderten Fachabteilungen, organisiert und durchgeführt wird. Die Archivierung unserer im Wesentlichen elektronisch geführten Arbeitspapiere erfolgt zeitnah unter besonderer Berücksichtigung der Wahrung der Vertraulichkeit. Beleggebundene Prüfungsakten werden vertraulich gelagert und archiviert.

Die unter Einbeziehung der Prüfungssoftware erstellte Prüfungsplanung unterliegt der Kontrolle durch die auftragsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer und wird durch diese nach gegebenenfalls notwendigen Anpassungen freigegeben. Die Planung dient dem Prüfungsteam als verbindliche Vorgabe, die unter Anleitung von erfahrenen Prüfungsleitern und Wirtschaftsprüfern bearbeitet werden muss und gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Prüfungsfeststellungen angepasst wird.

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3.2.2 Globales Programm zur Qualitätssicherung und internen Nachschau Die Übereinstimmung mit den Richtlinien und Verfahren der Mazars-Gruppe wird anhand der Berichte der einzelnen Länder über die Ergebnisse interner und externer Qualitätskontrollen sowie durch regelmäßige Qualitätskontrollen von erfahrenen Prüfern einer anderen Gesellschaft der Gruppe überprüft. Das Qualitätskontrollsystem umfasst dabei Richtlinien und Verfahren in den folgenden Bereichen, die in unserem Quality Assurance Manual eingehend dargestellt sind: • • • • • •

• • • •

Verantwortung und Führung Berufliche Unabhängigkeit und Objektivität Prüfungsrichtlinien und -methodologie Auftragsannahme und -fortführung Personalentwicklung Auftragsdurchführung einschließlich: -- Auftragsplanung und -überwachung -- fachlicher Konsultation -- Prüfungsdokumentation -- Qualitätskontrollreview des Prüfungsauftrags Verschwiegenheit Überwachung des Qualitätssicherungssystems Betreuung von grenzüberschreitenden Mandaten Beanstandungen und Beschwerden

Diese Prozesse werden regelmäßig aktualisiert und berücksichtigen Änderungen in den internationalen Standards sowie Anregungen der Anwender, die eine Verbesserung der Effektivität und der Angemessenheit des Qualitätskontrollsystems zum Ziel haben.

ReQAR (Report on Quality Assurance Review), befasst sich mit Aspekten zur Prüfungsmethodologie, Ethik und den internen Qualitätssicherungs- und -kontrollsystemen; • die sogenannte IQAR-Überwachung (International Quality Assurance Review) wird regelmäßig von lizenzierten Mazars-Prüfern aus verschiedenen Ländern durchgeführt. Jeder Prüfer erstellt einen Aktionsplan unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der IQAR bzw. der Re-QAR. Der Aktionsplan wird dem Executive Committee des jeweiligen Landes zur Freigabe vorgelegt. Die für die Überwachung bestimmter geografischer Zonen zuständigen Partner werden über die Aktionspläne informiert und verfolgen deren Umsetzung mithilfe des IQCC. Jedes Jahr beurteilen und überprüfen die Gesellschaften ihr eigenes Qualitätskontrollsystem anhand eines Überwachungsprogramms; dabei werden Angemessenheit und Effektivität der Verfahren beurteilt und Prüfungsaufträge kontrolliert. Jeder Partner wird mindestens alle drei Jahre überprüft. Die Ergebnisse aus dieser Überprüfung werden bei der Festsetzung der Partnervergütung berücksichtigt. Einmal jährlich teilt die Mazars-Mitgliedsfirma der Gruppe, den Partnern und Managern sowie dem jeweiligen Executive Committee die Ergebnisse der internen und externen Qualitätskontrollen (ReQAR/IQAR/nationale Abschlussprüferaufsichtsorgane und Peer Reviews) mit. Diese Berichterstattung erfolgt hinreichend detailliert, um eventuell erforderliche Anpassungen und Maßnahmen sowohl auf Ebene der Gesellschaft als auch auf Ebene der betroffenen Partner zu ermöglichen.

Mazars hat ein internationales Qualitätskontrollsystem entwi- Diese Zusammenfassung umfasst mindestens: ckelt, dem alle in die Gruppe eingebundenen Gesellschaften, integrierte Mitglieder der Partnerschaft oder Korresponden- • eine Beschreibung der angewandten Verfahren und des Umfanges der Qualitätskontrollprüfungen, ten verpflichtet sind. • die Schlussfolgerungen aus der Überprüfung der Verfahren und der Prüfungsaufträge und Die operative Leitung der Qualitätskontrolle obliegt dem International Quality Control Committee (IQCC). Dieses be- • die Aktionspläne, soweit erforderlich. richtet an das Group Executive Board und das Quality and Gesellschaften, die in die Mazars-Partnerschaft aufgenomRisk Management Global Support Unit Board. men werden wollen, unterliegen zunächst der vorherigen fachlichen Überprüfung des IQCC. Der Prüfbericht zur QuaEs existieren zwei Arten der internen Nachschau: litätssicherung wird dem Aufnahmeantrag beigefügt und • eine Selbsteinschätzung der Länder hinsichtlich ihrer Er- dem GEB sowie dem GGC vor Abstimmung durch die Partner füllung der IFAC-Standards, ergänzt um die Ergebnisse zur Freigabe vorgelegt. Der Aufnahmeantrag wird ggf. von der internen und externen Qualitätskontrollen und einen einem Aktionsplan begleitet, der vom IQCC sowie von dem Aktionsplan hinsichtlich der identifizierten verbesse- für die jeweilige geografische Zone zuständigen Partner rungswürdigen Bereiche. Dieser Bericht, der sogenannte überwacht wird.

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3.2.3 Erklärung gegenüber dem IFAC Forum of Firms zur Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems Mazars ist seit Januar 2008 ordentliches Mitglied des IFAC Forum of Firms, nachdem die Gruppe die Einführung eines weltweit koordinierten Qualitätsprogramms zur Anwendung der International Standards on Auditing (ISAs) nachgewiesen und alle anderen spezifischen ethischen Anforderungen erfüllt hat. Die Erfüllung der Verpflichtungen durch die Mitgliedsfirmen des Forums trägt dazu bei, die Standards der internationalen Prüfungspraxis im Interesse der Mandanten zu erhöhen. In diesem Sinne hat sich Mazars zu Folgendem verpflichtet: • Einhaltung angemessener Qualitätskontrollstandards in Übereinstimmung mit den vom IFAC International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen Qualitätskontrollstandards sowie der nationalen Prüfungsstandards, Durchführung von regelmäßigen weltweit koordinierten internen Qualitätskontrollen, soweit unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen möglich; • Einführung von Verfahren und Methodologien, die soweit wie möglich auf den vom IAASB herausgegebenen ISAs für die Durchführung von grenzüberschreitenden Prüfungen basieren; • Einführung von Verfahren und Methodologien, die mit dem IFAC Code of Ethics for Professional Accountants sowie national anzuwendenden Ethikkodizes übereinstimmen. Auf Grundlage der Ergebnisse aus ihrer internen Qualitätskontrolle konnte die internationale Mazars-Gruppe im Dezember 2013 bestätigen, dass die Gruppe alle Verpflichtungen des IFAC Forum of Firms uneingeschränkt erfüllt hat. 3.2.4 Teilnahme an der nationalen externen Qualitätskontrolle Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen, sind nach § 57a WPO verpflichtet, sich einer regelmäßigen Qualitätskontrolle zu unterziehen. Dieser Verpflichtung sind wir wie folgt nachgekommen: Die Wirtschaftsprüferkammer hat für die RBSM KG zuletzt am 17. Dezember 2014 die Bescheinigung über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 6 Satz 7 WPO erteilt. Darin wurde bestätigt, dass das Qualitätssicherungssystem im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen steht. Die Teilnahmebescheinigung ist bis zum 20. Dezember 2017 befristet.

Die Teilnahmebescheinigung für die MAZARS KG zur Durchführung von Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 319a Abs. 1 Satz 1 HGB) ist am 22. Januar 2016 ausgelaufen. Die MAZARS KG führt deshalb keine § 319a-Abschlussprüfungen mehr durch. Die Teilnahmebescheinigung verlängert sich dadurch automatisch auf sechs Jahre bis zum 22. Januar 2019, wenn keine § 319a-Abschlussprüfungen mehr durchgeführt werden und auch nicht mehr geplant sind. 3.2.5 Qualitätssicherungssystem bei Mazars Deutschland Die Richtlinien und Verfahren zur Qualitätssicherung bei Mazars Deutschland stehen im Einklang mit den allgemeinen und gesetzlichen Anforderungen an die Qualität und die Pflichten unserer beruflichen Tätigkeit. Diese sind in der WPO, in der Berufssatzung sowie in nationalen und internationalen Standards verankert. Hierbei haben insbesondere die in der VO 1/2006 der Wirtschaftsprüferkammer und des IDW konkretisierten Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis sowie ISQC 1 „Quality Control for Firms that Perform Audits and Reviews of Financial Statements, and Other Assurance and Related Services Engagements“ sowie Revised ISA 220 „Quality Control for an Audit of Financial Statements“ (ISA 220) Eingang gefunden. Die Wahrung der Unabhängigkeit der Berufsausübung ist für unsere Gesellschaft von zentraler Bedeutung, weswegen wir ihr im Rahmen der Transparenzberichterstattung einen eigenständigen Abschnitt unter dem Punkt 3.1 gewidmet haben. Dieser enthält auch die Erklärung des Management Boards von Mazars Deutschland über die Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit gemäß § 55c Abs. 1 S. 2 Nr. 6 WPO. Von besonderer Bedeutung für unsere Qualitätssicherung sind die in § 55b WPO und §§ 31 ff. Berufssatzung verankerten Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem und die externe Qualitätskontrolle nach §§ 57a ff. WPO, an der sich Mazars als Prüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 319a HGB regelmäßig und routinemäßig beteiligt. Wesentliche Elemente unseres Qualitätssicherungssystems sind hierbei in unseren Leitlinien zur Personal- und Mitarbeiterentwicklung sowie in unseren Organisations- und Prüfungshandbüchern dokumentiert. Bezüglich der besonderen Anforderungen an unser Personalwesen verweisen wir auf unsere weiterführenden Ausführungen in Abschnitt V zu diesem Bericht.

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Die organisatorischen und fachlichen Handbücher zur Prüfungsdurchführung stehen allen fachlichen Mitarbeitern der Gesellschaft und der Gruppe in elektronischer Form jederzeit zur Verfügung. Die Mitarbeiter von Mazars Deutschland sind verpflichtet, die darin dokumentierten Grundsätze und Maßnahmen der Qualitätssicherung bei der Organisation der beruflichen Tätigkeiten und bei der Abwicklung einzelner Prüfungsaufträge zu beachten. Die Pflicht zur Überwachung von Qualitätssicherungssystemen ergibt sich auch aus der VO 1/2006, die den International Standard on Quality Control 1 (ISQC 1), den ISA 220 und hinsichtlich der allgemeinen Berufspflichten den IESBA Code of Ethics berücksichtigt. Ein zentrales Element der Qualitätssicherung bei der Auftragsabwicklung bildet die Berichtskritik. Diese ist gerade für gesetzliche Jahresabschlussprüfungen zwingend in unserem Haus vorgesehen. Wir legen dabei großen Wert auf die Bedeutung der Einbeziehung von unabhängigen Reviewern in unsere Prüfungsaufträge. Vor Auslieferung unserer beruflichen Äußerung findet für alle siegelpflichtigen und freiwillig gesiegelten Aufträge und Prüfungsberichte eine Berichtskritik durch erfahrene und nicht in die Auftragsabwicklung eingebundene Mitarbeiter statt. Dabei stützen wir uns neben den erfahrenen Mitarbeitern einer Fachabteilung (Berichtsabteilung) auch auf die fachliche Expertise unserer nicht in die Prüfungsaufträge eingebundenen Berufsträger. Die zeitgerechte Abwicklung der Berichtskritik wird durch die niederlassungsübergreifende Einbindung der Berichtskritiker sichergestellt. In unserem Qualitätssicherungssystem stellt die interne Nachschau ein weiteres wichtiges Instrument der Qualitätssicherung dar. Wir führen unter der Leitung eines erfahrenen Prüfungspartners durch auftragsunabhängige Wirtschaftsprüfer eine Nachschauprüfung durch, um die Einhaltung unserer Arbeitsvorgaben und der qualitätssichernden Anforderungen zu gewährleisten. Die Ergebnisse der Nachschau werden den Mitarbeitern des Geschäftsbereiches Prüfung kommuniziert. Bei Feststellungen ziehen wir Konsequenzen und sichern durch entsprechende Schulungsmaßnahmen oder die Einführung zusätzlicher Arbeitshilfsmittel (z. B. Checklisten und Anleitungen) die kurzfristige und nachhaltige Erfüllung aller berufsrechtlichen Anforderungen. Annahme, Fortführung und vorzeitige Beendigung von Aufträgen Bei Mazars Deutschland gelten einheitliche Regelungen zur Auftragsannahme und -fortführung sowie zur vorzeitigen Beendigung von Aufträgen, die unter Berücksichtigung der mit den Aufträgen verbundenen Risiken hinreichend sicher-

stellen, dass nur Mandate angenommen oder fortgeführt werden, die in sachlicher, personeller und zeitlicher Hinsicht ordnungsgemäß abgewickelt werden können. Diese Regelungen sind im Organisationshandbuch unserer Gesellschaft niedergelegt. Darin ist die Zuständigkeit für die Annahme, Fortführung und Beendigung von Aufträgen festgelegt. Dabei wurden von uns Regelungen eingeführt, die mit hinreichender Sicherheit gewährleisten, dass nur Aufträge angenommen bzw. fortgeführt werden, • wenn nach der Analyse der Integrität des Mandanten und der mit dem Auftrag verbundenen Risiken entweder keine besonderen Risiken vorliegen oder ausreichende Maßnahmen zur Risikobegrenzung ergriffen werden können, • bei denen die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz erfüllt wurden (insbesondere Identifizierungspflicht nach § 2 Abs. 1 GwG), • wenn ausreichende Erfahrung und Kompetenz sowie personelle und zeitliche Ressourcen vorhanden sind, um den jeweiligen Auftrag ordnungsgemäß durchführen zu können, • bei denen die allgemeinen Berufspflichten, insbesondere der Grundsatz der Unabhängigkeit, eingehalten werden können. Unser Prozess der Auftragsannahme und -fortführung stellt sicher, dass die notwendigen Feststellungen, ob obige Voraussetzungen erfüllt sind, vor der Entscheidung über die Annahme bzw. Fortführung der betreffenden Aufträge getroffen werden. Unser Verfahren stellt sicher, dass die diesbezügliche sachgerechte Entscheidung unabhängig davon getroffen wird, ob es sich um einen bestehenden oder einen neuen Mandanten handelt. Unser standardisierter Ansatz fragt alle im Hinblick auf das spezifische Mandantenrisiko bedeutenden Aspekte ab. Bei Folgeaufträgen werden im Rahmen des Fortführungsprozesses Änderungen der Mandats- und Auftragsrisiken sorgfältig beurteilt und beim Vorhandensein derartiger Änderungen die Freigabe durch den nationalen Risk Management Partner erteilt. Dabei beurteilt er kritisch, ob beim Mandanten neue Geschäftstätigkeiten hinzugekommen sind, welche Spezialkenntnisse erforderlich sind und ob das betraute Audit Team über die erforderlichen Ressourcen verfügt.

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Im Rahmen unseres formalisierten Auftragsannahme- und fortführungsprozesses wird darüber hinaus festgestellt, ob Interessenkonflikte mit bestehenden Mandaten drohen. Durch die Einführung eines Verfahrens zur Unabhängigkeitsabfrage ist die Identifikation potenzieller Interessenkonflikte sichergestellt. In Fällen von Meinungsunterschieden zu der Auffassung des nationalen Risk Management Partners liegt die finale Entscheidung über die Auftragsannahme und ggf. flankierende Maßnahmen auf Ebene des Management Boards und der Geschäftsbereichsleitung. Bei den Entscheidungen werden insbesondere die deutschen rechtlichen und berufsständischen Anforderungen berücksichtigt. Werden dem verantwortlichen Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Durchführung eines Auftrags Informationen bekannt, die zu einer Ablehnung der Auftragsannahme geführt hätten, wenn sie zum Zeitpunkt der Auftragsannahme bereits bekannt gewesen wären, wird hierüber der nationale Risk Management Partner unverzüglich informiert. Dieser entscheidet gemeinsam mit dem verantwortlichen Wirtschaftsprüfer über die notwendigen Schritte, einschließlich der Notwendigkeit einer erforderlichen Niederlegung eines Mandates. Für die vorzeitige Beendigung von Prüfungsaufträgen haben wir Regelungen in Übereinstimmung mit § 318 Abs. 6 und Abs. 8 HGB getroffen. Gesamtplanung aller Aufträge Durch eine niederlassungsbezogene wie auch überregionale Einsatzplanung unserer Mitarbeiter und auftragsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer wird eine sachgerechte Gesamtplanung aller Aufträge sichergestellt, welche die Voraussetzungen dafür schafft, dass die übernommenen und erwarteten Aufträge ordnungsgemäß und zeitgerecht abgewickelt werden können. Art und Umfang der Gesamtplanung auf Praxisebene bestimmen sich nach den jeweiligen Gegebenheiten der einzelnen Niederlassungen sowie der Anzahl, dem Volumen und dem Schwierigkeitsgrad der durchzuführenden Aufträge. Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen Im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht kommen wir unserer Verpflichtung nach, mit Beschwerden und Vorwürfen von Mitarbeitern, Mandanten oder Dritten verantwortungsvoll umzugehen. Dabei verfolgen wir grundsätzlich jede uns kommunizierte Einwendung, gleichgültig ob sich aus ihr Anhaltspunkte für Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder fachliche Regeln ergeben oder nicht.

Im Mitarbeiter- wie auch Mandantenkreis pflegen wir eine direkte und offene Kommunikation, die eine angemessene Behandlung begründeter Beschwerden oder Vorwürfe von Mitarbeitern, Mandanten oder Dritten im Hinblick auf die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und fachlichen Regeln bei der Berufsausübung, einschließlich der internen Qualitätssicherungsregelungen, sicherstellen. Durch unser Personalbetreuungskonzept mittels Mentoren stellen wir zudem sicher, dass Beschwerden von Mitarbeitern unserer Unternehmensleitung ohne Sorge vor persönlichen Nachteilen zur Kenntnis gebracht werden können. Darüber hinaus haben wir Regelungen getroffen, die es jedem Mitarbeiter ermöglichen, Beschwerden anonym dem Management Board, der Geschäftsbereichsleitung oder der Leitung der Personalabteilung zuzuleiten. Die Regelungen sind in unserem Organisationshandbuch beschrieben. Getätigte Feststellungen werden mit anderen Wirtschaftsprüfern sowie dem für die Qualitätssicherung zuständigen und dem nationalen Risk Management Partner diskutiert. Im Bedarfsfall werden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet, die sich grundsätzlich auf alle Teilbereiche unserer Praxis erstrecken können. Auftragsabwicklung Durch Zuordnung von auftragsverantwortlichem Partner und Manager zu einem bestimmten Prüfungsauftrag legen wir die Verantwortlichkeit für die Auftragsdurchführung fest. Die verantwortlichen Wirtschaftsprüfer werden dem Mandanten gegenüber im Rahmen der von uns standardisierten Auftragsschreiben kommuniziert. Wir tragen durch sorgfältige Auswahl im Einzelfall dafür Sorge, dass die auftragsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer über hinreichende persönliche wie fachliche Erfahrungen und Kenntnisse sowie über ausreichende zeitliche Reserven verfügen. Bei der Auswahl der Mitglieder des Prüfungsteams legen wir die gleichen Auswahlkriterien an, damit die ihnen zugewiesenen Aufgaben in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und berufsständischen Anforderungen erfüllt werden können und eine ordnungsgemäße Berichterstattung gewährleistet ist. Dabei kommen Partnern, Managern und dem Prüfungsteam jeweils besondere Aufgaben und Pflichten zu: Partner und Manager haben insbesondere Überwachungspflichten bei der Auftragsabwicklung der ihnen zugeteilten Mitarbeiter, denen sie zeitnah nachzukommen und dieses in den Arbeitspapieren gemäß unseren Richtlinien zu dokumentieren

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haben. Die zeitnahe Überprüfung der Arbeitsergebnisse der fachlichen Mitarbeiter ist Grundlage dafür, dass Probleme oder Feststellungen in der Auftragsabwicklung rechtzeitig adressiert und einer sachgerechten Lösung zugeführt werden.

3.3 Unser Beitrag zum Prozess der berufsständischen Standardisierung Wir glauben, dass die Stimme des Berufsstandes in der Debatte um die Standardisierung gehört werden muss. Deshalb engagiert sich Mazars für die Verbesserung des Finanzreportings, der Corporate Governance und für die Stärkung des allgemeinen Vertrauens in die Kapitalmärkte weltweit. Beispielsweise:

Partner und Manager haben ferner dafür Sorge zu tragen, dass die Mitglieder des Prüfungsteams sachgerecht eingearbeitet sind und mit der notwendigen Sachkenntnis fachlicher Art, aber auch mit Kenntnissen zu dem Geschäft und dem Geschäftsumfeld des Mandanten ausgestattet sind. Dabei werden • Mazars beteiligt sich an Konsultationen zu unterschiedlichsten Themen einschließlich Abschlussprüfung, Corweniger erfahrene Mitarbeiter von erfahrenen Mitgliedern porate Governance, Finanzreporting und wesentlicher des Prüfungsteams umfassend in ihre Aufgaben eingewiesen. Änderungen von Vorschriften und Standards verschiedener Gesetzgeber oder berufsständischer Organisationen, Konsultation wie z. B. der Europäischen Kommission, IFAC und seiner Während der Abwicklung eines Prüfungsauftrags besteht Boards und Committees, FEE, EAIG, PCAOB, IASB; für das Prüfungsteam jederzeit die Möglichkeit und in bestimmten Fällen auch die Pflicht, fachlichen Rat bei der Fachabteilung oder unseren Expertengruppen für spezielle • Mazars ist direkt in diversen internationalen berufsständischen Organisationen, wie IFAC, FEE, ESMA, EFRAG Sachverhalte (z. B. IFRS Expert Group, US Desk) einzuholen. und IASB, vertreten. Unsere Regelungen zur fachlichen Konsultation enthalten die Voraussetzungen für die Einleitung des Konsultationsprozesses und Richtlinien zur Durchführung der Konsultation. Es In Deutschland ist Mazars in folgenden Fachausschüssen des sind zudem bestimmte Sachverhalte festgelegt, bei denen Instituts für Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) vertreten: eine Pflicht zur Konsultation besteht. • Hauptfachausschuss 3.2.6 Erklärung des Management Boards von Mazars • Fachausschuss Recht Deutschland über Maßnahmen zur Durchsetzung des • Fachausschuss Öffentliche Unternehmen und Verwaltung internen Qualitätssicherungssystems gem. § 55c Abs. 1 • Fachausschuss Unternehmensbewertung S. 2 Nr. 3 WPO und Betriebswirtschaft Das Management Board von Mazars Deutschland erklärt, • Fachausschuss für Informationstechnologie dass alle Maßnahmen zur Durchsetzung des internen Qua- • Immobilienwirtschaftlicher Fachausschuss litätssicherungssystems ergriffen worden sind und dessen • Krankenhausfachausschuss Funktionsfähigkeit gegeben ist. Es erklärt ferner, dass das • Versicherungsfachausschuss angewendete Qualitätssicherungssystem den gesetzlichen Anforderungen entspricht und dass die sich aus diesem Des Weiteren sind Partner und Mitarbeiter in diversen ArSystem ergebenden Regelungen eingehalten worden sind. beitsgruppen und Arbeitskreisen des IDW vertreten. Von der tatsächlichen Einhaltung der Regelungen hat das Management Board sich durch organisatorische Maßnahmen wie regelmäßige Abfragen und Überprüfungen sowie Maßnahmen der Nachschau etc. überzeugt.

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4. MANDANTEN 4.1 Dienstleistungsangebot und Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2014/2015 4.1.1 Internationales Dienstleistungsangebot Das Mazars-Dienstleistungsangebot ist in vier Global Business Units organisiert, von denen zwei nach Kundensegmenten und zwei nach Geschäftsbereichen gegliedert sind. Diese Struktur ist in allen Ländern einheitlich. Die vier Global Business Units sind: GBU PIE (Public Interest Entities). Dies umfasst die gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfung sowie sonstige Beratungs- oder Complianceleistungen für börsennotierte Gesellschaften und andere Unternehmen und Organisationen von öffentlichem Interesse. GBU OMB (Owner Managed Businesses). Dies umfasst Beratungs- und Prüfungsleistungen für eigentümergeführte Unternehmen aller Größen und Rechtsformen, zumeist mittelständische Unternehmen. GBU Tax. Dieser Bereich umfasst die ganze Bandbreite steuerlicher Beratungsleistungen. GBU Law. In unseren Mitgliedsfirmen werden Rechtsberatungsdienstleistungen im Rahmen der jeweiligen berufsständischen Zulässigkeit erbracht. Daneben besteht – ebenfalls weltweit organisiert – eine Struktur nach Geschäftsbereichen (Service Lines), bestehend aus den Service Lines Audit & Assurance, Financial Advisory, Consulting und Accounting & Outsorcing. Das weltweite Reporting der Umsatzerlöse folgt bei Mazars der Struktur der Service Lines, ergänzt um die GBUs Tax and Law. Für das Geschäftsjahr 2014/2015 verteilen sich die Umsatzerlöse (M€ 1.253) wie folgt:

15 %

4.1.2 Finanzinformationen gem. § 55c Abs. 1 S. 3 Nr. 3 WPO Für das Geschäftsjahr 2014/2015 setzen sich die Umsatzerlöse der RBSM KG und der MAZARS KG wie folgt zusammen (§ 55c Abs 1 S. 3 Nr. 3 WPO):

Mazars3 RBSM KG1 MAZARS KG2 Deutschland

Umsatzerlöse (in Mio €) Abschlussprüfungsleistungen Andere Bestätigungsleistungen Steuerberatungsleistungen Sonstige Leistungen Gesamt

19,8

12,8

32,6

1,5

2,0

3,5

19,0

9,1

28,0

4,3

3,0

7,3

44,6

26,9

71,4

¹ Die Umsatzerlöse der RBSM KG betreffen das auf 8 Monate verkürzte Geschäftsjahr (01.01.2015 bis 31.08.2015). Die Zahlen sind deshalb nicht mit dem Vorjahr vergleichbar. 2 Geschäftsjahr 01.09.2014 bis 31.08.2015. 3 Konsolidiert.

4.2 Liste der von der Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft und von der MAZARS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Kalenderjahr 2015 geprüften Unternehmen von öffentlichem Interesse Die nachfolgenden Unternehmen, die nach der Definition des § 319a HGB von öffentlichem Interesse sind, wurden von der RBSM KG und der MAZARS KG im Kalenderjahr 2015 geprüft (EA: Einzelabschluss, KA: Konzernabschluss): RBSM KG • aap Implantate AG, Berlin: EA, KA • co.don AG, Teltow: EA • DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Langen: EA, KA • Klassik Radio AG, Augsburg: EA, KA • Primea Invest AG, Hamburg: EA, KA • United Labels AG, Münster: EA, KA MAZARS KG • Capital Funding GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main: EA

1 %

20 %

48 %

8 % 8 %

Law

Consulting

Audit

AOS

FAS

Tax

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5. HUMAN RESOURCES 5.1 Fachliche Mitarbeiter und Angestellte im Verwaltungsbereich 5.1.1 Mitarbeiter im internationalen Verbund Zum 31. August 2015 waren an den weltweiten Standorten von Mazars rund 15.500 Mitarbeiter in den integrierten Ländern beschäftigt. 5.1.2 Mitarbeiter in Deutschland Zurzeit (Stand 01.03.2016) sind bei der RBSM KG und bei der MAZARS KG (in Vollzeitäquivalenten) 926 Mitarbeiter (ohne Praktikanten und Studenten) beschäftigt, hiervon sind 60 Partner und 691 fachliche Mitarbeiter. Die übrigen Mitarbeiter sind im Verwaltungsbereich tätig. In den übrigen zur Mazars-Gruppe Deutschland zählenden Gesellschaften sind weitere 9 Partner und 60 Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten) tätig.

5.2. Informationen über die Vergütungsgrundlagen der Partner und der leitenden Angestellten

Die Gesamtvergütung der Partner einer Mazars-Mitgliedsgesellschaft erfolgt grundsätzlich in Abhängigkeit von der Leistung der jeweiligen Mitgliedsgesellschaft, die diese zur Gesamtleistung der Mazars-Gruppe beiträgt. In regelmäßigen Abständen werden die Gewinnanteile der Partner einer Landesgesellschaft untereinander in Abhängigkeit von der Gesamtleistung des jeweiligen Landes sowie der jeweiligen Partner-Einzelleistung verteilt. Die Partner-Einzelleistung bemisst sich anhand diverser Kriterien wie Professionalität, fachliche Kompetenz, Bedeutung und Komplexität der Aufträge, Beitrag zur allgemeinen Entwicklung der lokalen Gesellschaft und der Gruppe, Grad der Führungsverantwortung, Leistung im Finanzmanagement sowie partnerschaftliches Engagement. Keines der oben genannten Kriterien wird dabei isoliert betrachtet. Das Hauptaugenmerk liegt jedoch auf der fachlichen Kompetenz sowie dem partnerschaftlichen Engagement.

5.3. Qualität durch Förderung von Mitarbeiterpotenzialen Wir sind davon überzeugt, dass die Qualität der Dienstleistungen, die wir für unsere Mandanten und den Markt erbringen, vom Potenzial unserer Mitarbeiter abhängt. Das Rückgrat unserer Strategie zur Förderung unserer Mitabeiterpotenziale sind die folgenden Elemente:

Die Vergütung der Partner besteht aus einer Tätigkeitsvergütung und einer Gewinnbeteiligung nach einem Punktesystem. Sowohl die Tätigkeitsvergütung als auch die Gewinnbeteiligung korrelieren im Regelfall mit der Höhe der Beteiligung • unsere Unternehmenskultur am Gesellschaftskapital. • unser Engagement • unsere Vielfalt an Talenten Leitende Mitarbeiter erhalten ein fixes Grundgehalt und • unser transparentes und effektives Beurteilungssystem eine variable Tantieme. Das Festgehalt bemisst sich nach Qualifikation und Erfahrungen der einzelnen Mitarbeiter Auf Basis unserer gemeinsamen Unternehmenswerte und und den Marktgegebenheiten. Die variablen Bezüge können Geschäftsführungsprinzipien und in einem Arbeitsumfeld, bis zu ca. 40 % der Gesamtvergütung erreichen. Sie sind zu das auf Erfüllung ausgerichtet ist, gründet unser Talentmanagement auf drei Grundprinzipien: einem Teil vom Gewinn der Mazars-Gruppe Deutschland abhängig und berücksichtigen daneben insbesondere den persönlichen Leistungsbeitrag des Mitarbeiters. Für die • Suche und Bindung der talentiertesten Mitarbeiter Bewertung des Leistungsbeitrags des einzelnen leitenden • Fortbildung zu fachlichen und managementrelevanten Themen (vgl. Punkt 5.4 zur kontinuierlichen Aus- und Mitarbeiters werden Kriterien wie persönliches Engagement, Fortbildung) Fachkompetenz, Risikobewusstsein, Mandantenakzeptanz und die Fähigkeit, ein Team zu instruieren, zu motivieren • Attraktive Karrieremöglichkeiten, insbesondere auch international innerhalb unserer schnell wachsenden und zu führen, herangezogen, zudem wird die persönliche Organisation Entwicklung berücksichtigt.

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Unsere Mitarbeiter verfügen über Zielvorgaben und klare Erwartungen an ihre Arbeit, sie erhalten Rückmeldungen und führen regelmäßig Leistungsbeurteilungsgespräche. Unser Global Talent and Performance Management Programm überwacht die Entwicklung unserer Mitarbeiter in allen Mazars-Ländern. Dieses Programm liefert uns qualitative Informationen zu den Erwartungen und Kompetenzen unserer fachlichen Mitarbeiter, durch die wir wiederum unsere Fortschritte im Hinblick auf unsere langfristigen Personalentwicklungsziele abschätzen können. Jeder Mitarbeiter hat seine spezielle Rolle und die Gelegenheit, an unserem Erfolg entscheidend mitzuwirken. Als weltweit aufgestellte Organisation wissen wir um die Wichtigkeit interkultureller Zusammenarbeit und fördern die internationale Entwicklung unserer Mitarbeiter und Führungskräfte. Mitarbeiter, die ihre Karriere durch eine Auslandserfahrung bereichern möchten, können aus einer Vielzahl an Austauschprogrammen wählen, einschließlich strategischer Mobilitätsmöglichkeiten, in denen qualifizierte Senior Manager für drei bis fünf Jahre zu hochrangigen Projekten delegiert werden, bis hin zu einem dauerhaften Wechsel. Befristete Entsendungen sind auch durch das MOVE-Programm möglich, welches es geeigneten und motivierten Senior-Prüfern und Managern ermöglicht, für zwei bis sechs Monate auf Projekten im Ausland zu arbeiten. Unsere kurz- und langfristigen Mobilitätsprogramme leisten einen wesentlichen Beitrag zum Ideenaustausch zwischen den Mazars-Mitgliedsgesellschaften und fördern die weltweite Entwicklung der Mazars-Organisation.

5.4. Mazars-Richtlinie zur kontinuierlichen Aus- und Weiterbildung von Abschlussprüfern

Das Seminarprogramm jeder Mitgliedsgesellschaft beinhaltet einen allgemeinen Ausbildungsplan, der von allen Mitarbeitern auf allen Ebenen eingehalten werden muss. Ziel des Seminarprogramms ist es, jedem Mitarbeiter die Entwicklung und Vertiefung seines Wissens in den Bereichen Prüfungsstandards, Rechnungslegungsstandards, Prüfungstechniken und Auftragsmanagement zu ermöglichen. Weiterhin beinhaltet das Programm einen bereichsspezifischen Ausbildungsplan für Mitarbeiter bestimmter Branchen wie z. B. Versicherungen, Banken, öffentlicher Sektor und Hightech. Fachliche Mitarbeiter, die an grenzüberschreitenden Abschlussprüfungen teilnehmen, werden in den folgenden Bereichen zu den nationalen Regeln der Länder geschult, in denen die Abschlussprüfung durchgeführt wird: • Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards • Koordination von Konzernprüfungen an mehreren Standorten • Standards für börsennotierte Unternehmen • Corporate Governance Standards • nationale und internationale wirtschaftliche Rahmenbedingungen Das interne Weiterbildungsprogramm wird durch externe Seminare ergänzt, die den spezifischen Anforderungen bestimmter Mandanten oder einem besonderen wirtschaftlichen Umfeld Rechnung tragen. Regelmäßige fachliche Veranstaltungen ermöglichen eine Sensibilisierung zu und den Erkenntnisaustausch über besondere Aufträge sowie die Diskussion aktueller Themen. Die Mazars University wurde 2008 eingerichtet und verfolgt drei Ziele:

Das interne Fortbildungsprogramm ist für die Gruppe von • die Positionierung von Mazars als wesentlicher Akteur in künftigen Märkten zentraler strategischer Bedeutung, nicht nur aufgrund der In• die Vermittlung der Mazars-Werte (den „Mazars Way“) halte (Wissenstransfer sowie Aktualisierung des Fachwissens), sondern insbesondere auch als Schlüsselelement der Kommu- • die Stärkung der sozialen Verpflichtung von Mazars nikation von Berufs- und Standesregeln sowie Anforderungen berufsständischer Ethik an unsere fachlichen Mitarbeiter. Die Mazars University koordiniert das gesamte Fortbildungsprogramm der Mazars-Gruppe und fördert den Austausch von Wissen, fachlichen Erfahrungen und Best Practices. In jeder Mitgliedsgesellschaft wird eine Fortbildungsliste geführt, in der für jeden Mitarbeiter und Partner festgehalten wird, an welchen Fortbildungsmaßnahmen er teilgenommen hat. Somit wird sichergestellt, dass der jeweilige Mitarbeiter an allen notwendigen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt und dass diese der Auftragsverantwortung des Mitarbeiters entsprechen.

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Erklärung zur Einhaltung der berufsständischen Fortbildungsverpflichtung in Deutschland Mazars Deutschland befolgt die deutschen berufsständischen Vorgaben sowie die Vorgaben des IES 7. Alle Partner und Mitarbeiter im Bereich der Wirtschaftsprüfung geben eine jährliche Erklärung ab, der zufolge sie die maßgeblichen Anforderungen eingehalten haben. Darüber hinaus befolgen die RBSM KG und die MAZARS KG die Vorschriften des § 4a der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer. Qualifizierte Fachkräfte müssen mindestens 120 Stunden berufliche Fortbildung innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraums absolvieren, von denen 60 Stunden nachgewiesen werden müssen. Auch müssen sie mindestens 20 Stunden berufliche Fortbildung pro Jahr absolvieren. Mazars Deutschland hat ein fachliches Fortbildungsprogramm eingerichtet, welches die Organisation und Durchführung von fachlichen Inhouse- und externen Seminaren, die aktive Beteiligung fachlichen Personals an wesentlichen nationalen und internationalen berufsständischen Organisationen sowie umfassende Möglichkeiten zur Teilnahme an Fachveranstaltungen und Konferenzen umfasst. Auf Basis der oben beschriebenen Anforderungen können die RBSM KG und die MAZARS KG jederzeit sicherstellen, dass alle Partner und fachlichen Mitarbeiter ihren Fortbildungsverpflichtungen aus der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer nachkommen.

Frankfurt am Main und Hamburg, 31. März 2016 MAZARS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Guido Gottschalg Martin Sengpiel Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Dr. Christoph Regierer Helmut Schuhmann Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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MAZARS-NIEDERLASSUNGEN IN DEUTSCHLAND Greifswald Hamburg Berlin Potsdam

Leipzig

Düsseldorf

Dresden

Köln

Frankfurt

Berlin Auguste-Viktoria-Straße 118 14193 Berlin Tel: +49 30 208 88-0 Hausvogteiplatz 10 10117 Berlin Tel: +49 30 20 07 74-0 Rankestraße 21 10789 Berlin Tel: +49 30 208 88-0

Hamburg Domstraße 15 20095 Hamburg Tel: +49 40 288 01-0

Frankfurt am Main Gervinusstraße 15 60322 Frankfurt am Main Tel: +49 69 500 60-0 Theodor-Stern-Kai 1 60596 Frankfurt am Main Tel: +49 69 967 65-0

Nürnberg

Düsseldorf Bennigsen-Platz 1 40474 Düsseldorf Tel: +49 211 83 99-0

Stuttgart München

München Herzog-Heinrich-Straße 22 80336 München Tel: +49 89 350 00-0 Nürnberg Längenstraße 14 90491 Nürnberg Tel: +49 911 60 07-0

Greifswald Steinbeckerstraße 10 17489 Greifswald Tel: +49 3834 885 33-40

Riemannstraße 29 b 04107 Leipzig Tel: +49 341 12 63-0

Stuttgart Friedrichstraße 10 70174 Stuttgart Tel: +49 711 60 17 87-0

Potsdam Hebbelstraße 27 14469 Potsdam Tel: +49 331 73 04 07-70

Köln Aachener Straße 75 50931 Köln Tel: +49 221 28 20-0

Dresden Postplatz 6 01067 Dresden Tel: +49 351 45 15-0

Leipzig Petersstraße 1–13 04109 Leipzig Tel: +49 341 60 03-0

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WELTWEITE PRÄSENZ VON MAZARS 4

1

8.988 152

907 9 5

2

1

3

1.278 18

3.156 36

2.671 48

NORDAMERIKA Bermudas Kanada USA

2

Argentinien Brasilien Kaimaninseln Chile Kolumbien Dominik. Republik Niederländische Antillen Ecuador El Salvador

3

4

LATEINAMERIKA UND KARIBIK

Albanien Österreich Belgien BosnienHerzegowina

Guatemala Honduras Jamaika Mexiko Nicaragua Panama Peru Puerto Rico Uruguay Venezuela

Kanalinseln Kroatien Zypern Tschechien Dänemark Estland Finnland Frankreich

AFRIKA UND NAHER OSTEN Algerien Angola Bahrain Benin Botswana Kamerun Kap Verde Tschad Komoren Demokratische Republik Kongo Republik Kongo Dschibuti Ägypten

Ghana Israel Elfenbeinküste Jordanien Kenia Kuwait Libanon Lesotho Libyen Madagaskar Mauritius Marokko Mosambik Namibia

EUROPA

Nigeria Oman Palästina Katar Saudi-Arabien Senegal Südafrika Tansania Tunesien Uganda Vereinigte Arabische Emirate

5

Deutschland Griechenland Ungarn Island Irland Italien Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande Norwegen Polen

Portugal Rumänien Russland Serbien Slowakei Slowenien Spanien Schweden Schweiz Türkei Ukraine Vereinigtes Königreich

ASIEN-PAZIFIK-RAUM Australien Aserbaidschan Bangladesch China Hongkong Indien Indonesien Japan Südkorea Kirgisistan Malaysia

Myanmar Neukaledonien Neuseeland Pakistan Philippinen Singapur Sri Lanka Taiwan Thailand Vietnam

Integrierte Länder Nicht integrierte Länder: Mazars-Korrespondenten und Repräsentanten Länder innerhalb der Praxity-Gemeinschaft

Mitarbeiter (VZÄ) Integrierte Standorte

TRANSPARENZBERICHT — 31. MÄRZ 2016

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MAZARS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Theodor-Stern-Kai 1 60596 Frankfurt am Main Tel: +49 69 967 65-0 Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Domstraße 15 20095 Hamburg Tel: +49 40 288 01-0

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