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Einladung zur Kammerversammlung am Donnerstag, 29.07.2021

Dieses Editorial möchte ich nutzen, um der neu ernannten Ministerin für Justiz und Migration Baden-Württemberg, Frau Marion Gentges auf diesem Weg herzlich zu Ihrem neuen Amt zu gratulieren. Ich freue mich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit zwischen Anwaltschaft und Justiz und danke dem Vorgänger im Amt, Herrn Guido Wolf, ebenso herzlich für die stets gute, vertrauensbasierte und zielorientierte Zusammenarbeit.

Nicht zuletzt, würde ich mich freuen, Sie zahlreich auf unserer Kammerversammlung am Donnerstag, den 29. Juli 2021 begrüßen zu dürfen. Mit der Einladung des Kabarettisten Werner Koczwara hoffen wir, für etwas Humor nach der bisher wenig humorvollen Zeit zu sorgen. Die Einladung mit der Tagesordnung zur Kammerversammlung finden Sie auf den anschließenden Seiten.

Unsere neue Justizministerin, die selbst aus der Anwaltschaft kommt, hat ihr Erscheinen angekündigt und wird ein Grußwort sprechen.

Ihre – Ulrike Paul –

>> rechtsAnWAltskAmmer Einladung zur Kammerversammlung am Donnerstag, 29.07.2021 um 19.00 Uhr im Evangelischen Bildungszentrum Hospitalhof Stuttgart, Büchsenstraße 33, 70174 Stuttgart

VorbehAltlIch der Aktuellen PA ndemIel Age WIrd der k AmmerVersAmmlung Ab 18.30 uhr eI n kleI ner sektemPfA ng Im I nnenhof des hosPItAlhofs Vor Ausgehen.

Um Ihnen und unseren Ehrengästen in diesen Zeiten etwas Humorvolles mit auf den Weg geben zu können, wird in diesem Jahr der Kabarettist Werner Koczwara der Kammerversammlung Auszüge aus seinem aktuellen Programm darbieten.

Die FAZ schreibt über ihn: „Der Kabarettist Koczwara rehabilitiert im Alleingang das Humorpotential der juristischen Sprache und beweist womit wir es hier eigentlich zu tun haben: nämlich mit der komischsten aller Textgattungen. Rhetorisch brillant!“ (FAZ, 22.03.2010) Zur Gewährleistung der Hygienevorgaben bitten wir Sie um verbindliche Anmeldung zur diesjährigen Kammerversammlung. Das Anmeldeformular finden Sie auf Seite 5 dieses Kammerreports.

Wir bitten Sie außerdem, zur Versammlung einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz mitzubringen. Selbstverständlich wird entsprechender Schutz auch vor Ort zur Verfügung gestellt. Über die aktuell gültigen Hygienevorschriften werden wir Sie vor der Versammlung auf unserer Homepage, per E-Mail und vor Ort informieren.

Anträge und Hinweise zur Tagesordnung:

TAGESORDNUNG >>

TOP 1: Tätigkeitsbericht der Präsidentin TOP 2: Kassenbericht des Schatzmeisters TOP 3: Bericht des Rechnungsprüfers TOP 4: Entlastung des Vorstands TOP 5: Wahl des Rechnungsprüfers und seines Stellvertreters für das Geschäftsjahr 2021 TOP 6: Haushaltsplanung 2021 und Festsetzung des Kammerbeitrags 2021 TOP 7: Wahl der Mitglieder und der Ersatzmitglieder des Wahlausschusses gemäß § 2 Abs. 2 der Wahlordnung für die Wahlen zum Gesamtvorstand 2022 TOP 8: Beschlussfassung über Anträge des Gesamtvorstands 8.1. Anpassung der Regelungen zur Aufwandsentschädigung der RAK Stuttgart 8.2. Jährliche Festsetzung der Gebühr für die Einrichtung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für dienstleistende europäische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte TOP 9: Verschiedenes Zu TOP 5: Wahl eines Rechnungsprüfers und seines Stellvertreters Es sind ein Rechnungsprüfer und ein Stellvertreter zu wählen.

Zu TOP 6: Kammerbeitrag 6.1. Der Kammerbeitrag 2021 für natürliche Personen wird festgesetzt auf € 320,00.

6.2. Der Kammerbeitrag 2021 für juristische Personen wird festgesetzt auf € 515,00.

Zu TOP 7: Wahl der Mitglieder und der Ersatzmitglieder des Wahlaus- schusses gem. § 2 Abs. 2 der Wahlordnung der RAK Stuttgart Es sind gemäß § 2 Abs. 1 und 2 der Wahlordnung der RAK Stuttgart drei Mitglieder des Wahlausschusses und drei Ersatzmitglieder für die Dauer von 2 Jahren zu wählen.

Zu TOP 8: Beschlussfassung über Anträge des Gesamtvorstands 8.1. Anpassung der Regelungen zur Aufwandsentschädigung der RAK Stuttgart Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Stuttgart beantragt den Beschluss über die Anpassung der Regelungen zur Aufwandsentschädigung entsprechend der Beschlussvorlage auf Seite 7 dieses Kammerreports.

8.2. Jährliche Festsetzung der Gebühr für die Einrichtung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für dienstleistende europäische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Der Vorstand der RAK Stuttgart beantragt folgenden Beschluss:

Zu TOP 1: Tätigkeitsbericht der Präsidentin Es wird auf die abgedruckten Tätigkeitsberichte im Kammerreport 01/2021 verwiesen.

Zu TOP 2: Kassenbericht des Schatzmeisters Der vom Schatzmeister vorgelegte und nachstehend abgedruckte Kassenbericht 2020 soll genehmigt werden.

Verbindliche Anmeldung zur diesjährigen Kammerversammlung:

„Für das Jahr 2021 wird die Gebühr für die Einrichtung und den Betrieb des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für dienstleistende europäische Rechtsanwälte auf € 60,00 festgesetzt.“

Absender/Stempel:

E-Mail Adresse: An der Kammerversammlung am Donnerstag, 29.07.2021, im Hospitalhof, Büchsenstraße 33, 70174 Stuttgart.

nehme ich teil.

Ort/Datum, UnterschriftAn:

Rechtsanwaltskammer Stuttgart

Frau Quach Königstraße 14 70173 Stuttgart

per Mail: quach@rak-stuttgart.de per Fax: 0711 / 22 21 55-11

Zur Gewährleistung der Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften bitten wir um verbindliche Anmeldung bis Montag,

den 19.07.2021.

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