GURU Magazin | Ausgabe 11 | November 2009

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WIRTSCHAFT STEUERLICHE STUDIENASPEKTE

Beruf & Studium

Nachruf

Zusammenhang mit einer bestimmten Erwerbstätigkeit fehle. Die gesetzliche Neuregelung erstrecke sich nicht auf Steuerpflichtige, die entweder erstmalig ein Studium berufsbegleitend oder in sonstiger Weise als Zweitausbildung absolvierten. Nach der Rechtsprechung des BFH sind somit die Kosten für Bildungsmaßnahmen weiterhin als Werbungskosten abziehbar, wenn ein Veranlassungszusammenhang mit einer ggf. auch späteren beruflichen Tätigkeit besteht.

Abzug der Kosten für ein Erststudium nach Abschluss einer Berufsausbildung: Im Rahmen einer seit 2004 geltenden Neuregelung des Einkommensteuergesetzes wurde durch den Gesetzgeber bestimmt, dass Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium nur dann im Rahmen der Einkünfteermittlung unbegrenzt als Werbungskosten abziehbar sind, wenn diese Aufwendungen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses stattfinden. Ansonsten können lediglich jährlich bis zu maximal 4.000 EUR als Sonderausgaben abgezogen werden. In mehreren Urteilen vom 18. Juni 2009 hat der Bundesfinanzhof jetzt entschieden, dass die gesetzliche Neuregelung kein Abzugsverbot für Werbungskosten enthält. Nach der Auffassung des Gerichts bestimme die Vorschrift lediglich in allgemeiner Weise, dass bei einer erstmaligen Berufsausbildung ein ausreichend bestimmter

So hat in einem der Urteilsfälle die Klägerin, die eine Ausbildung zur Buchhändlerin absolviert hatte, die Kosten für ihr anschließendes Studium zur Grund-, Haupt- und Realschullehrerin im Jahr 2005 als vorab entstandene Werbungskosten abziehen wollen. Dieser Abzug wurde vom Finanzamt abgelehnt. Im anschließenden Klageverfahren folgte das zuständige Finanzgericht noch der Auffassung des Finanzamts und lehnte den Abzug ab. Der Bundesfinanzhof hob jetzt die Vorentscheidung des Finanzgerichts auf und gab der Klägerin Recht. Nach seiner Ansicht waren die geltend gemachten Kosten der Klägerin für das Lehramtsstudium beruflich veranlasst. Es bestand ein hinreichend klarer Zusammenhang dieser Ausgaben mit späteren Einnahmen aus der angestrebten Tätigkeit als Lehrerin. In diesem Fall blieb also der betragsmäßig nicht begrenzte Abzug als Werbungskosten zulässig, weil es sich bei dem Studium nicht um eine Erstausbildung gehandelt hat.

WP-StB Dipl.-Ök. Volker Hammes Partner bei Rickenbach & Partner, Steuerberatungsgesellschaft

+++News+++ Dr. Ulrich Schückhaus, Geschäftsführer der WFMG.

S O N N E N AU F G A N G

Cafe del Sol Es tut sich was am Reststrauch mitten zwischen Rheydt und Wickrath. Am 12. November, 20 Uhr wird das trendige Gastronomiekonzept `Cafe del Sol´ in Mönchengladbach seine Pforten öffnen. Das einzigartige "Cafekneipenbarbistrorant" lässt für seine Gäste die Sonne aufgehen.

man bei einem Grundstück der städtischen Entwicklungsgesellschaft EWMG, welches dieses kurz zuvor erworben hatte. Der Standort ist gut gewählt, schließlich hat Cafe del Sol ein Einzugsgebiet weit über Mönchengladbach hinaus. Da hilft die Nähe zur Autobahn, aber auch die schnelle Erreichbarkeit von vielen Mönchengladbacher Stadtteilen. Selbstverständlich steWo man auch hinsieht - die Atmosphäre im Cafe hen ausreichend Parkplätze zur Verfügung, aber del Sol lässt Fernweh vergehen und bringt den auch die Anbindung per ÖPNV ist gesichert. Urlaub für einige Stunden nach Hause. Palmen, mediterrane, warme Farbtöne und eine Villa im Wer es kaum erwarten kann - im Internet kann Kolonialstil sorgen vom Frühstück bis zum man sich über das Konzept, welches bereits über Feierabend-Cocktail für ein sonniges Ambiente. 20 Mal in Deutschland erfolgreich ist, informieren Die WFMG - Wirtschaftsförderung Mönchenglad- (www.cafedelsol.de). Der Countdown dort zeigt bach - hat für Cafe del Sol schon seit einiger Zeit auch, wie lange man noch warten muss, bis sich den idealen Standort gesucht; fündig wurde die Pforten in unserer Stadt endgültig öffnen.

Josef Reugels * 21.11.1921

† 20.10.2009

Am 21. November 1921 wurde Josef Hubert Reugels als sechstes Kind der Eheleute Peter und Helene Reugels, geborene Beeten in Rheydt geboren. Er erlebte im Kreise seiner fünf Schwestern eine glückliche Kindheit. Nach erfolgreichem Abschluss an der Handelsschule machte er eine Lehre zum Maler und Lackierer in der Firma seines Vaters. Die Wirren des zweiten Weltkrieges überschatteten für die kommenden Jahre sein Leben. Mit 17 Jahren wurde er zum Reichsarbeitsdienst eingezogen und anschließend als Soldat in Italien, Jugoslawien und Russland eingesetzt. Nachdem er 1945 verletzt aus Russland heimkehrte, absolvierte er erfolgreich die Meisterschule und baute den 1899 gegründeten Betrieb der Gebrüder Reugels wieder auf. Noch im selben Jahr verlobte er sich mit Elfriede Förster, die er dann auch im Jahre 1949 heiratete. Gott segnete die glückliche Ehe mit fünf gesunden Kindern. Anfang der 50er Jahre entdeckte er als naturverbundener Mensch seine große Liebe für den afrikanischen Kontinent, welchen er in den folgenden zwanzig Jahren vielfach bereiste. Viele weitere Ziele auf dem Globus folgten. Sein ganzer Stolz und Rückhalt jedoch waren immer seine geliebte Frau Elfriede, seine fünf Kinder und acht Enkelkinder. Seine Lebenskraft und Nächstenliebe schöpfte er nicht zuletzt aus der tiefen Verwurzelung in seinem christlichen Glauben. Er bleibt uns in Erinnerung als stets positiv eingestellter Mensch mit einer außergewöhnlichen Lebensenergie, der auch schwierige Situationen stets mit Humor meisterte. Die GURU Redaktion im Herbst 2009

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