SPÖ Tourismusverordnung neu

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Den Sonntag retten! Gegen die Tourismusverordnung NEU In 202 Tourismusgemeinden in OÖ dürfen Geschäfte an Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet haben. Es gilt jedoch: keine Beschäftigung von Arbeitnehmer/innen an Sonn- und Feiertagen! Eine Sonderregelung gilt für die Orte Hallstatt und St. Wolfgang. Hier können die Geschäfte an Sonn- und Feiertagen bis 18.00 Uhr geöffnet haben, und es dürfen auch Mitarbeiter/innen eingesetzt werden Laut Wirtschafts-Landesrat Dr. Strugl, soll diese Sonderregelung – auf Wunsch der Regionen - auf Bad Ischl, Hinterstoder, Mondsee, Spital am Pyhrn und Windischgarsten ausgedehnt werden. Die Genehmigung hinge vom Ausgang eines Begutachtungsverfahrens ab, so Dr. Strugl. Die Sonderregelung soll auch inhaltlich erweitert werden. Statt der Beschränkung auf Reise- und Ausflugsbedarfsartikel (wie bisher) soll nun auch ausdrücklich der Verkauf von z.B. Lebensmitteln erlaubt sein. Im Klartext hieße dies, dass künftig nicht nur die heimischen Geschäfte, sondern auch alle Handelsketten ihre Märkte an Sonn- und Feiertagen öffnen dürften. Es klingt doppelzüngig, wenn LH Pühringer feststellt, dass „der arbeitsfreie Sonntag nicht in Frage gestellt wird“ und dass „wir keine Rund-um-die-UhrGesellschaft“ wollen, denn auf die Abschaffung des arbeitsfreien Sonntags steuern wir mit der neuen Tourismusverordnung faktisch zu. Das politische Kalkül ist durchschaubar! Waren es gestern zwei Gemeinden, denen eine Sonder-regel zugestanden wurde, sollen es morgen acht werden, und weil diese Ungleichbehandlung auf Dauer nicht zu halten ist, werden übermorgen alle Gemeinden in den „Genuss“ der Sonderregelung kommen. Der „Tod“ des arbeitsfreien Sonntags wäre für die betroffenen Beschäftigten besiegelt. Durch Sonntagsarbeit werden im Handel keine Arbeitsplätze gesichert oder gar geschaffen. Im Gegenteil. Es ist zu befürchten, dass kleinere Nahversorgergeschäfte schließen müssten, weil sie mit den Handelsketten noch weniger mithalten könnten.


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