http://www.ih-s.ch/downloads/IHS_Regl_Spiel_091001

Page 10

Reglement Spielbetrieb 01.10.2009 10/44

3-05 Gefährliche Ausrüstung a) Der Gebrauch von Polstern und Schützern ist verboten, soweit sie aus Metall oder anderem Material gefertigt sind, das zu Verletzungen von Spielern hervorrufen könnte. b) Ein Handschuh, aus welchem absichtlich die gesamte Handfläche oder ein Teil davon entfernt bzw. herausgeschnitten wurde, damit die blosse Hand zur Kontrolle des Stocks benutzt werden kann, ist als regelwidriger Ausrüstungsgegenstand anzusehen, und falls ein Spieler beim Spiel solch einen Handschuh trägt, ist ihm eine Kleine Strafe aufzuerlegen. 3-06 Puck a) Die TK homologiert den für die laufende Saison zu verwendenden Puck. b) Die Heimmannschaft muss mindestens 15 offizielle homologierte Pucks pro Spiel für die Gastmannschaft zur Verfügung stellen. c) Bei defekten oder zu geringer Anzahl beigebrachter Pucks wird durch die SR ein Rapport erstellt. 3-07 Nacken-/Hals-/Mund- und Zahnschutz Das Tragen von Nacken-/Hals-/Mund- und/oder Zahnschutz ist allen Spielern jedweder Kategorie dringend empfohlen. 3-08 SPIELER-VOLLGESICHTSSCHUTZ UND HELMVISIER a) b) c) d) e)

Alle Spieler ab Jahrgang 1975 und jünger müssen ein Helmvisier oder Gitter tragen. Das Helmvisier muss über die Augen bis Unterkante der Nase reichen sowie frontalen und seitlichen Schutz bieten. Alle Spielerinnen müssen einen Vollgesichtsschutz tragen. Spieler und Torhüter der Kategorie Junioren müssen einen Vollgesichtsschutz tragen. Spielern ist es nicht erlaubt ein koloriertes, verspiegeltes oder getöntes Helmvisier/ Vollgesichtschutz zu tragen.


Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.