Bei Auflagepunkten an mehrfach angeschlagenen Traversen müssen zwei Kräfte einbezogen werden: a) Aufgrund des Eigengewichts und der Nutzlast auf beiden Seiten der Auflage entstehen für die Traverse Biegemomente. Dadurch kommt es zu einer Kompression des Untergurts und einer Spannung in den Obergurten. b) Im Hauptgurt entsteht ein zusätzliches Biegemoment, weil die Traversenaufhängung nicht im Knotenpunkt platziert werden kann. Wegen der Wechselwirkungen beider Kräfte kann die zulässige Tragfähigkeit des Auflagepunkts nur von Fall zu Fall bestimmt werden. Im Allgemeinen sollte die Last deutlich verringert werden. Eine Belastung von äußeren Bereichen der Traversenträger führt dazu, dass die Auflagepunkte kaum noch belastet werden können. Im schlimmsten Fall kann ein Auflagepunkt nur noch 100 kg tragen. (Vgl. die in den jeweiligen Broschüren unten in den Tabellen zur Belastung von Traversen genannte maximal zulässige Punktlast für freie Gurtrohre.)
Die gegebenen Lasten werden derart berechnet, dass es nicht wichtig ist, ob: - Sie sich auf Ober- oder Untergurte beziehen - L asten in angrenzenden Bereichen angebracht werden -D ie Summe aller Punktlasten darf das maximal zulässige Biegemoment der Traverse nicht überschreiten. Ist nur eine einzige Punktlast an einer freien Gurtlänge anzuschlagen, darf die Last jedoch eventuell höher sein; dies sollte allerdings von einem Ingenieur geprüft werden. X30D = 120 kg X30V = 90 kg H30D = 130 kg H30V = 100 kg H40D = 90 kg H40V = 60 kg S36R/V = 150 kg S52 V/SV = 80 kg S66R/RV = 70 kg B100RV = 140 kg
11.7 L ASTEN AN FREIEN GURTROHREN ZWISCHEN ZWEI KNOTENPUNKTEN Die Tragfähigkeit eines freien Gurtrohres hängt von folgenden Faktoren ab: - Trägerlänge - Rohrgröße - Größe der WEZ an den Knotenpunkten beider Rohrenden; aus diesem Grund ist die mittige Punktlast (engl. Centre Point Load, CPL) auf ein freies Rohr an einer H30D-Traverse größer als an einer H30V-Traverse.
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