Stadtratssitzung am 11.09.2025 I Öffentlicher Teil


Stadtratssitzung am 11.09.2025 I Öffentlicher Teil

Stadtratssitzung am 11.09.2025 I Öffentlicher Teil
Stadtratssitzung am 11.09.2025 I Öffentlicher Teil
1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 31.07.2025
2. Vorstellung des gemeinnützigen Vereins „Solidarischer Hochwasserschutz e. V.“
3. Bürgeranträge im Zusammenhang mit der Nutzung des Gerolsbachweges
3.1 Bürgerantr. zum Thema; a) „Sicherheit am Gerolsbach – Für eine ganzjährige Leinenpflicht für alle Hunde“;
Entscheidung nach Art. 18b Abs. 4 GO sowie Behandlung und b) „Lebenswerte Hundestadt PAF“; Behandlung sowie
Antrag des Bunten Bündnis „Lebendiger Gerolsbachpark für alle“
4. Aktionspr. Nat. Klimaschutz; Projekt „Grünanlage wird zum vielfältigen Landschaftspark“, Vorst. Strukturkonzept
5.1 Fünfte Änderung des städtischen Flächennutzungsplans „Heißmanning Ost“ – Feststellungsbeschluss –
5.2 Sechste Änderung des städtischen Flächennutzungsplans „Sulzbach III“ – Feststellungsbeschluss –
6. Bekanntgaben
7. Wünsche und Anfragen
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Top 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 31.07.2025
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 31.07.2025 wird genehmigt.
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Top 2 Vorstellung des gemeinnützigen Vereins „Solidarischer Hochwasserschutz e. V.“
Der Stadtrat der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm beschließt, dem Verein „Solidarischer Hochwasserschutz e. V.“ als Mitglied beizutreten.
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a) „Sicherheit am Gerolsbach – Für eine ganzjährige Leinenpflicht für alle Hunde“; Entscheidung nach Art. 18b Abs. 4 GO sowie Behandlung
I. Der am 25.08.2025 bei der Stadt Pfaffenhofen eingereichte Bürgerantrag zum Thema „Sicherheit am Gerolsbach – Für eine ganzjährige Leinenpflicht für alle Hunde“ ist zulässig
b) „Lebenswerte Hundestadt PAF“; Behandlung sowie Antrag des Bunten Bündnis „Lebendiger Gerolsbachpark für alle“
II. Der Stadtrat behandelt die beiden Bürgeranträge a) „Sicherheit am Gerolsbach – Für eine ganzjährige Leinenpflicht für alle Hunde“ und b) „Lebenswerte Hundestadt Pfaffenhofen“ sowie den Antrag des Bunten Bündnis „Lebendiger Gerolsbachpark für alle“.
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4 Aktionspr. Natürlicher Klimaschutz; Projekt „Grünanlage wird zum vielfältigen Landschaftspark“, Vorstellung Strukturkonzept
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Top 4 Aktionspr. Natürlicher Klimaschutz; Projekt „Grünanlage wird zum vielfältigen Landschaftspark“, Vorstellung Strukturkonzept
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Top 4 Aktionspr. Natürlicher Klimaschutz; Projekt „Grünanlage wird zum vielfältigen Landschaftspark“, Vorstellung Strukturkonzept
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Top 4 Aktionspr. Natürlicher Klimaschutz; Projekt „Grünanlage wird zum vielfältigen Landschaftspark“, Vorstellung Strukturkonzept
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Top 4 Aktionspr. Natürlicher Klimaschutz; Projekt „Grünanlage wird zum vielfältigen Landschaftspark“, Vorstellung Strukturkonzept
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Top 4 Aktionspr. Natürlicher Klimaschutz; Projekt „Grünanlage wird zum vielfältigen Landschaftspark“, Vorstellung Strukturkonzept
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Top 4 Aktionspr. Natürlicher Klimaschutz; Projekt „Grünanlage wird zum vielfältigen Landschaftspark“, Vorstellung Strukturkonzept
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Top 4 Aktionspr. Natürlicher Klimaschutz; Projekt „Grünanlage wird zum vielfältigen Landschaftspark“, Vorstellung Strukturkonzept
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des Strukturkonzepts in die weitere Ausarbeitung des Projektes „Grünanlage wird zum vielfältigen Landschaftspark“ zu gehen und die Bürger zu beteiligen.
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Top 5.1 Fünfte Änderung des städtischen Flächennutzungsplans „Heißmanning Ost“ – Feststellungsbeschluss –
Das Bauleitplanverfahren wurde unter Berücksichtigung der im BauGB festgelegten Grundsätze ordnungsgemäß durchgeführt. Nachdem alle privaten u. öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen wurden, wird nachfolgender Feststellungsbeschluss gefasst: Der Stadtrat beschließt abschließend über die Stellungnahmen der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem.§ 3 Abs. 2 BauGB gemäß der vorliegenden Zusammenstellung. Die Beschlüsse des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit, Nr. 2.1 vom 10.04.2025, werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Der Stadtrat beschließt die fünfte Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 11.09.2025. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt. Die Verw. wird beauftragt, die fünfte Änderung des Flächennutzungsplans der Bauaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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5.2 Sechste Änderung des städtischen Flächennutzungsplans „Sulzbach III“ – Feststellungsbeschluss –
Das Bauleitplanverfahren wurde unter Berücksichtigung der im BauGB festgelegten Grundsätze ordnungsgemäß durchgeführt. Nachdem alle privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen wurden, wird nachfolgender Feststellungsbeschluss gefasst: Feststellungsbeschluss: Der Stadtrat beschließt abschließend über die Stellungnahmen der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gemäß der vorliegenden Zusammenstellung. Die Beschlüsse des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses über die Stellungnahmen der Behörden u. sonst. Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit, Nr. 2.3 vom 08.05.2025, werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Der Stadtrat beschließt die sechste Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 11.09.2025. Die Begründung einschließlich des Umweltberichts wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die sechste Änderung des Flächennutzungsplans der Bauaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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