Präsentation Bauausschuss-Sitzung 10.04.2025

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Bauausschuss-Sitzung am 10.04.2025 I Öffentlicher Teil

Bauausschuss-Sitzung am 10.04.2025 I Öffentlicher Teil

1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses vom 13.03.2025

2. Vollzug des BauGB;

2.1Fünfte Änderung des städtischen Flächennutzungsplans „Heißmanning Ost“ mit paralleler erster Änderung des städtischen Bebauungsplans Nr. 20 „Heißmanning“ – Billigungsbeschluss –

3. Bauanträge und Bauvoranfragen;

3.1Antrag auf Vorbescheid zum Abriss des Bestandsgebäudes, anschließender Bau eines Einfamilienhauses in Siebenecken 14, Fl.-Nrn. 458, 456/2, Gem. Eberstetten

3.2 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und Stellplätzen in der Marienstr. 29, Fl.-Nr. 182/1, Gem. Niederscheyern

4. Vollzug des BayStrWG; Änderung der straßenrechtlichen Widmung für den Bereich Volksfestplatz

5. Bekanntgaben

6. Wünsche und Anfragen

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Top 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.03.2025

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.03.2025 wird genehmigt.

Bauausschuss-Sitzung am 10.04.2025 I Öffentlicher Teil

Top 2.1 Fünfte FNP-Änderung „Heißmanning Ost“ mit paralleler Änderung von Bebauungsplan Nr. 20 „Heißmanning“ – Billigungsbeschluss –

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Top 2.1 Fünfte FNP-Änderung „Heißmanning Ost“ mit paralleler Änderung von Bebauungsplan Nr. 20 „Heißmanning“ – Billigungsbeschluss –

Der Ausschuss beschließt über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß der vorliegenden Zusammenstellung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Der Ausschuss billigt den Entwurf der fünften Änderung des Flächennutzungsplans „Heißmanning-Ost“ sowie der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Heißmanning“ mit jeweiliger Begründung einschließlich Umweltbericht.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der FNP-Änderung sowie der Bebauungsplanänderung mit jeweiliger Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

Ein wichtiger Grund für eine Verlängerung der Auslegungsfrist nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB oder der Beteiligungsfrist nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BauGB aufgrund besonderer Komplexität, besonders umfänglicher Unterlagen oder ähnlichem liegt nicht vor.

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Top 3.1 Vorbescheid Abriss Bestandsgebäude, anschließender Bau Einfamilienhaus Siebenecken 14, Fl.-Nrn. 458, 456/2, Gem. Eberstetten

Bauausschuss-Sitzung am 10.04.2025 I Öffentlicher Teil

Top 3.1 Vorbescheid Abriss Bestandsgebäude, anschließender Bau Einfamilienhaus Siebenecken 14, Fl.-Nrn. 458, 456/2, Gem. Eberstetten

Zum Antrag auf Vorbescheid zum Abriss des Bestandsgebäudes, anschließender Bau eines Einfamilienhauses in Siebenecken 14, Fl.-Nrn. 458, 456/2, Gem. Eberstetten, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

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Top 3.2 Vorbescheid Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und Stellplätzen in der Marienstr. 29, Fl.-Nr. 182/1, Gem. Niederscheyern

Alternative 1 Alternative 2

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Top 3.2 Vorbescheid Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und Stellplätzen in der Marienstr. 29, Fl.-Nr. 182/1, Gem. Niederscheyern

Zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und Stellplätzen in der Marienstr. 29, Fl.-Nr. 182/1, Gem. Niederscheyern, wird das Einvernehmen für beide Alternativen erteilt.

Bauausschuss-Sitzung am 10.04.2025 I Öffentlicher Teil

Top 4 Vollzug des BayStrWG; Änderung der straßenrechtlichen Widmung

Bauausschuss-Sitzung am 10.04.2025 I Öffentlicher Teil

Top 4 Vollzug des BayStrWG; Änderung der straßenrechtlichen Widmung für den Bereich Volksfestplatz

Der Ausschuss stimmt der Änderungswidmung für den Volksfestplatz zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, diese durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen und das Bestandsverzeichnis der Stadt über die Gemeindestraßen entsprechend zu aktualisieren.

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Top 5 Bekanntgaben

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Top 6 Wünsche und Anfragen

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