Präsentation der öffentlichen Bauausschuss-Sitzung vom 11.09.2025

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Bauausschuss-Sitzung am 11.09.2025 I Öffentlicher Teil

Bauausschuss-Sitzung am 11.09.2025 I Öffentlicher Teil

Tagesordnungspunkte für den 11.09.2025

1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 31.07.2025

2. Neuerlass der städtischen Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung nach BayBO-Novellierung

3. Vollzug des BauGB;

3.1 Städtische Stellungnahme zur zehnten Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Am Bahnhof“ der Gemeinde

Rohrbach a. d. Ilm

3.2 Städtische Stellungnahme zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 170 „Tierhaltung

Höckmeier mit Heizwerk“ und 31 Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Wolnzach

3.3 Städtische Stellungnahme zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung Nr. 13 – Seibersdorf „Fl.-Nr. 1/3, Gemarkung Seibersdorf“ des Marktes Hohenwart

3.4 Städtische Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 62 – Thierham „Seibersdorfer Straße“ des Marktes Hohenwart

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Tagesordnungspunkte für den 11.09.2025

3.5 Städtische Stellungnahme zur zweiten Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 11 Sondergebiet „Klosterberg“ des Marktes Hohenwart

3.6 Dritte Änderung des städtischen Bebauungsplans Nr. 29 „Industriegebiet“ – Aufstellungsbeschluss –

3.7 Zweite Änderung des städtischen Bebauungsplans Nr. 149 „Sondergebiet Altenheim“ – Satzungsbeschluss –

3.8 Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 203 „Östlich der Lindacher Straße in Tegernbach“ –Satzungsbeschluss –

4. Bauanträge und Bauvoranfragen;

4.1 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit Carports und Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 89/2, 101 und 101/6, Gem. Förnbach

5. Bekanntgaben

6. Wünsche und Anfragen

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Top 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 31.07.2025

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau- und Umwelt-ausschusses vom 31.07.2025 wird genehmigt.

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Top

2 Neuerlass der städtischen Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung nach BayBO-Novellierung

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2 Neuerlass der städtischen Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung nach BayBO-Novellierung

(6) Die Anzahl der notwendigen Stellplätze für Wohngebäude beträgt für

a) Einfamilienhäuser (Ziff. 1.1 der Richtzahlen), das sind Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser mit 1 Wohnung → 2 Stellplätze

b) Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit Wohnungen (Ziff. 1.2 der Richtzahlen) vorbehaltlich Buchst. c), d) und e)

- je Wohnung mit einer Größe ≤ 40 qm: 0,5 Stellplätze

- je Wohnung mit einer Größe > 40 qm ≤ 75 qm: 1,0 Stellplatz

- je Wohnung mit einer Größe > 75 qm: 2,0 Stellplätze

c) Mehrfamilienhäuser mit Wohnungen (Ziff. 1.2 der Richtzahlen) im sozialen Wohnungsbau, solange die Wohnungen die Eigenschaft „öffentlich gefördert“ aufweisen

- je Wohnung mit einer Größe ≤ 60 qm: 0,25 Stellplatz

- je Wohnung mit einer Größe > 60 qm: 0,50 Stellplatz

d) Abweichend von Buchst. b) sind in Ortsteilen außerhalb der in Anlage 3 genannten Kernstadt 2 Stellplätze je Wohneinheit herzustellen.

e) Bei der Berechnung der Wohnfläche werden Balkone, Loggien, Dachgärten oder gedeckte Freisitze nicht angerechnet, auch wenn sie ausschließlich zum Wohnraum gehören.

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Top 2 Neuerlass der städtischen Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung nach BayBO-Novellierung

Der Bauausschuss beschließt den Erlass der Satzung der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und von Fahrradabstellplätzen (Stellplatz- und Fahrradabstellplatzsatzung) in der Fassung vom 11.09.2025. Die Satzung ist zwingend vor dem Ablauf des 30.09.2025 in Kraft zu setzen.

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Top 3.1 Städtische Stellungnahme zur zehnten Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Am Bahnhof“ der Gemeinde Rohrbach a. d. Ilm

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Top 3.1 Städtische Stellungnahme zur zehnten Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Am Bahnhof“ der Gemeinde Rohrbach a. d. Ilm

Da Belange der Stadt nicht berührt sind, wird keine Stellungnahme zur zehnten Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Am Bahnhof“ der Gemeinde Rohrbach a. d. Ilm abgegeben.

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Top 3.2 Städtische Stellungnahme zur Aufstellung des vorhabenbezo-

genen Bebauungsplans Nr. 170 „Tierhaltung Höckmeier mit Heizwerk“ und 31 Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Wolnzach

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Top 3.2 Städtische Stellungnahme zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 170 „Tierhaltung Höckmeier mit Heizwerk“ und 31 Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Wolnzach

Da Belange der Stadt nicht berührt sind, wird keine Stellungnahme zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 170 „Tierhaltung Höckmeier mit Heizwerk“ und zur 31. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Wolnzach abgegeben.

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Top 3.3 Städtische Stellungnahme zur Aufstellung der Einbeziehungs-

satzung Nr. 13 –

Seibersdorf „Fl.-Nr. 1/3, Gemarkung Seibersdorf“ des Marktes Hohenwart

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Top 3.3 Städtische Stellungnahme zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung Nr. 13 – Seibersdorf „Fl.-Nr. 1/3, Gemarkung Seibersdorf“ des Marktes Hohenwart

Da Belange der Stadt nicht berührt sind, wird keine Stellungnahme zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung Nr. 13 – Seibersdorf „Fl.-Nr. 1/3, Gemarkung Seibersdorf“ des Marktes Hohenwart abgegeben.

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Top 3.4 Städtische Stellungnahme zur Aufstellung des

Nr. 62 – Thierham „Seibersdorfer Straße“ des Marktes Hohenwart

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Top 3.4 Städtische Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 62 – Thierham „Seibersdorfer Straße“ des Marktes Hohenwart

Da Belange der Stadt nicht berührt sind, wird keine Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 62 – Thierham „Seibersdorfer Straße“ des Marktes Hohenwart abgegeben.

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Top 3.5 Städtische Stellungnahme zur zweiten Änderung/Erweiterung

des Bebauungsplans Nr. 11 Sondergebiet „Klosterberg“ des Marktes Hohenwart

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Top 3.5 Städtische Stellungnahme zur zweiten Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 11 Sondergebiet „Klosterberg“ des Marktes Hohenwart

Da Belange der Stadt nicht berührt sind, wird keine Stellungnahme zur zweiten Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 11 Sondergebiet „Klosterberg“ des Marktes Hohenwart abgegeben.

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„Industriegebiet“ – Aufstellungsbeschluss –

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Top 3.6 Dritte Änderung des städtischen Bebauungsplans Nr. 29 „Industriegebiet“ – Aufstellungsbeschluss –

Der Ausschuss beschließt die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur dritten Änderung des städtischen Bebauungsplans Nr. 29 „Industriegebiet“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.

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„Sondergebiet Altenheim“ – Satzungsbeschluss –

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Top 3.7 Zweite Änderung des städtischen Bebauungsplans Nr. 149 „Sondergebiet Altenheim“ – Satzungsbeschluss –

Das Bauleitplanverfahren wurde unter Berücksichtigung der im BauGB festgelegten Grundsätze ordnungsgemäß durchgeführt. Nachdem alle privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen wurden, wird nachfolgender Satzungsbeschluss gefasst: Satzungsbeschluss:

Der Ausschuss beschließt abschließend über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gemäß der vorliegenden Zusammenstellung.

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Top 3.7 Zweite Änderung des städtischen Bebauungsplans Nr. 149 „Sondergebiet Altenheim“ – Satzungsbeschluss –

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Der Ausschuss beschließt die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 149 „Sondergebiet Altenheim“ in der Fassung vom 11.09.2025 als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs.

3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Die Änderung der Gebietsart ist im Flächennutzungsplan entsprechend zu berichtigen.

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Top 3.8 Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 203 „Östlich der Lindacher Straße in Tegernbach“ – Satzungsbeschluss –

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Top 3.8 Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 203 „Östlich der Lindacher Straße in Tegernbach“ – Satzungsbeschluss –

Das Bauleitplanverfahren wurde unter Berücksichtigung der im BauGB festgelegten Grundsätze ordnungsgemäß durchgeführt. Nachdem alle privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen wurden, wird nachfolgender Satzungsbeschluss gefasst: Satzungsbeschluss:

Der Ausschuss beschließt abschließend über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gemäß der vorliegenden Zusammenstellung.

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Top 3.8 Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 203 „Östlich der Lindacher Straße in Tegernbach“ – Satzungsbeschluss –

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Der Ausschuss beschließt den Bebauungsplan Nr. 203 „Östlich der Lindacher Straße in Tegernbach“ in der Fassung vom 11.09.2025 als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Die Änderung der Gebietsart ist im Flächennutzungsplan entsprechend zu berichtigen.

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Top 4.1 VB zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit Carports und Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 89/2, 101 und 101/6, Gem. Förnbach

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Top 4.1 VB zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit Carports und Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 89/2, 101 und 101/6, Gem. Förnbach

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit Carports und Stellplätzen auf den Fl.Nrn. 89/2, 101 und 101/6, jeweils Gem. Förnbach, Ilmgrund 9 – 11, wird erteilt.

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Top 5 Bekanntgaben

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Top 6 Wünsche und Anfragen

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