Linkes Zürichseeufer (Horgen, Wädenswil, Richterswil etc.)

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BILDUNG/WEITERBILDUNG

Bildung – ein vielschichtiger Begriff Das schweizerische Bildungswesen umfasst folgende Bildungsstufen:

BILDUNG/WEITERBILDUNG

• Kindergarten • Primarstufe • Sekundarstufe I • Sekundarstufe II: berufliche Grundbildung und allgemeinbil- dende Schulen (gymnasiale Maturitätsschu- len, Fachmittelschulen) • Tertiärstufe: höhere Berufsbildung ausserhalb der Hoch- schulen (eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen, höhere Fach- schulen) und Hochschulen (universitäre Hochschulen, Fachhochschulen, Pädago- gische Hochschulen) • sowie die Weiterbildung Die Hauptverantwortung über das Bildungswesen liegt bei den 26 Kantonen: Die Kantone sind für das Bildungswesen zuständig, soweit die Bundesverfassung nicht den Bund für zuständig erklärt. Die Kompetenzen des Bundes betreffen den nachobligatorischen Bildungsbereich: bei den gymnasialen Maturitätsschulen, der Berufsbildung und den Hochschulen sind Bund und Kantone Partner in der Verantwortung für das öffentliche Bildungswesen. Die Gemeinden übernehmen - vor allem in der obligatorischen Schule und im Kindergarten verschiedene Aufgaben.

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Nachobligatorische Bildung Im Bereich der nachobligatorischen Bildung (Sekundarstufe II und Tertiärstufe) bilden in der Regel schweizerische Erlasse (interkantonale oder bundesrechtliche) die Basis für die Bildungsangebote. Die Kantone sind verantwortlich für den Vollzug und führen die Schulen. Die einzige Ausnahme bildet die Eidgenössische Technische Hochschule, die vom Bund geführt wird.

Rund 90% der Jugendlichen in der Schweiz machen mit 18/19 Jahren einen Abschluss auf Sekundarstufe II. Dieser Abschluss erlaubt es ihnen, direkt in einen Beruf einzusteigen, in eine höhere Fachschule zu wechseln oder – mit einer

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