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Bildung – ein vielschichtiger Begriff
Das schweizerische Bildungswesen umfasst folgende Bildungsstufen:
• Kindergarten
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• Primarstufe
• sekundarstufe I
• sekundarstufe II: berufliche Grundbildung und allgemeinbildende schulen (gymnasiale maturitätsschulen, fachmittelschulen)
• tertiärstufe: höhere Berufsbildung ausserhalb der hochschulen (eidgenössische Berufsprüfungen und höhere fachprüfungen, höhere fachschulen) und hochschulen (universitäre hochschulen, fachhochschulen, Pädagogische hochschulen)
• sowie die Weiterbildung
Nachobligatorische Bildung
Im Bereich der nachobligatorischen Bildung (sekundarstufe II und tertiärstufe) bilden in der regel schweizerische erlasse (interkantonale oder bundesrechtliche) die Basis für die Bildungsangebote. die Kantone sind verantwortlich für den Vollzug und führen die schulen. die einzige ausnahme bildet die eidgenössische technische hochschule, die vom Bund geführt wird.
rund 90% der Jugendlichen in der schweiz machen mit 18/19 Jahren einen abschluss auf sekundarstufe II. dieser abschluss erlaubt es ihnen, direkt in einen Beruf einzusteigen, in eine höhere fachschule zu wechseln oder – mit einer maturität – ihre ausbildung an einer hochschule fortzusetzen.
Das schweizerische Bildungswesen zeichnet sich namentlich aus:
• durch eine hohe durchlässigkeit: es gibt verschiedene Wege, in eine ausbildung oder schule ein- oder überzutreten oder eine ausbildung nachzuholen.
Weiterbildung die hauptverantwortung über das Bildungswesen liegt bei den 26 Kantonen: die Kantone sind für das Bildungswesen zuständig, soweit die Bundesverfassung nicht den Bund für zuständig erklärt. die Kompetenzen des Bundes betreffen den nachobligatorischen Bildungsbereich: bei den gymnasialen maturitätsschulen, der Berufsbildung und den hochschulen sind Bund und Kantone Partner in der Verantwortung für das öffentliche Bildungswesen. die Gemeinden übernehmen - vor allem in der obligatorischen schule und im Kindergartenverschiedene aufgaben. die mehrheit der schweizer Bevölkerung bildet sich in irgendeiner form weiter. Ob sich eine Person weiterbildet hängt u.a. ab von deren Grundmotivation, von zeitlichen und finanziellen ressourcen oder vom Weiterbildungsangebot. Vollzeitlich erwerbstätige und erwerbstätige mit einem arbeitspensum über 50% bilden sich häufiger weiter als erwerbstätige mit einem arbeitspensum unter 50%, erwerbstätige häufiger als nichterwerbstätige. mit steigendem Bildungsniveau nimmt die Weiterbildungsaktivität zu.
• durch einen offenen Zugang zu den verschiedenen Bildungsangeboten: Wer über die notwendigen Qualifikationen verfügt, kann grundsätzlich die ausbildung seiner Wahl absolvieren, bei den hochschulen kann auch der ausbildungsort frei gewählt werden. eine gewisse einschränkung besteht im Bereich der Berufsbildung aufgrund des lehrstellenangebotes, im Bereich der hochschulen gilt teilweise ein numerus clausus für das medizinstudium.
Die gesamtschweizerische Anerkennung der Diplome ist gewährleistet, damit auch die nationale und internationale Mobilität.
Weiterbildung dient dazu, bestehende Kompetenzen, fähigkeiten und Wissen zu verbessern, zu aktualisieren und auf neue Bereiche und aufgaben zu erweitern. Weiterbildungsaktivitäten finden neben dem formalen Bildungssystem statt. dazu zählen allgemeinbildende oder berufsorientierte Bildungsaktivitäten, die in einem organisierten rahmen stattfinden und zu keinen staatlich anerkannten abschlüssen führen (u.a. Weiterbildungskurse, seminare) oder lernprozesse, die ausserhalb einer lehr-lernbeziehung oder eines lernsettings stattfinden (u.a. lesen von fachliteratur, lernen am arbeitsplatz).
Steuerung und Rahmenbedingungen der Weiterbildung die schweizer Weiterbildungslandschaft zeichnet sich aus durch eine grosse Vielfalt bezüglich Zuständigkeit, regelung, angeboten und finanzierung. Weiterbildung ist überwiegend marktwirtschaftlich organisiert. Private sind oftmals träger und anbieter von Weiterbildungsangeboten. Weiterbildung liegt primär in der eigenverantwortung des Individuums und wird zu einem grossen teil von den teilnehmenden selbst getragen. Bund und Kantone handeln im Bereich der Weiterbildung subsidiär: sie greifen innerhalb der Weiterbildung in jene Bereiche ein, in denen ohne entsprechende regelung oder fördermassnahmen die angestrebten Ziele und Wirkungen nicht erreicht würden.