NACHRICHTEN DER MARKTGEMEINDE
DONNERSKIRCHEN INFORMATION DES BÜRGERMEISTERS Herausgeber: Marktgemeinde 7082 Donnerskirchen, Bgm. Johannes Mezgolits, Hauptstr. 29,
Email: post@donnerskirchen.bgld.gv.at, Internet: www.donnerskirchen.at, Tel.: 02683/8541 An einen Haushalt
August 2014
Liebe Donnerskirchnerinnen, liebe Donnerskirchner!
AUS DER GEMEINDE - UNSER DONNERSKIRCHEN ___________________________________________________________________________ Ortsbildgestaltung – Aufbruchsstimmung fortsetzen! Vorerst ein herzlicher Dank an die Ortsbevölkerung - die pflegerischen Maßnahmen im Hinblick auf Gehsteigpflege greifen immer mehr! Immer mehr Donnerskirchnerinnen und Donnerskirchner nehmen sich der Grünanlagen vor Ihren Häusern an. Unser Ortsbild unterliegt erfreulicher Weise einem steten positiven Wandel. Daher darf ich weiterhin alle Grundstücksbesitzer um Mithilfe bei der Bekämpfung der ungeliebten Unkräuter bzw. Gräser zwischen Gehsteig und Straße vor ihren Häusern ersuchen. Mit der laufenden Entfernung dieser unschönen Pflanzen helfen Sie aktiv mit, unser Donnerskirchen attraktiver zu gestalten. Bitte denken Sie auch an Ihre unbebauten Grundstücke und halten Sie diese sauber und gepflegt! Vielen Dank für Ihre Mithilfe! __________________________________________________________________________________ Neues Kanalabgabengesetz für Schwimmbäder ab 10 m³ Wie Sie vielleicht schon durch diverse Medien erfahren haben, wurde ein neues Kanalabgabegesetz durch den Landtag beschlossen. Neu ist u. a. die Erfassung von privaten Schwimmbädern ab einer Größe von 10 m³. Die Gemeinde als Betreiber der öffentlichen Kanalisation hat natürlich alle Daten, die zur Ermittlung der laufenden Kanalbenützungsgebühr und der Kanalanschlussgebühr erforderlich sind, bestmöglich aktuell zu halten. Als Besonderheit wird in Donnerskirchen neben der Berechnungsfläche auch der Wasserverbrauch in der Kanalbenützungsgebühr berücksichtigt. Aufgrund dieser Zusammensetzung wird es aus heutiger Sicht zu keinen gravierenden Veränderungen in den Abgabehöhen kommen. Weiters wird schon jetzt im Land über eine weitere Änderung dieses neuen Gesetzes diskutiert, da sich bereits die ersten Schwierigkeiten in der Praxis zeigen. Erklärung: In Donnerskirchen wird die Kanalbenützung folgendermaßen berechnet: Ausschlaggebend sind die verschiedenen Nutzungsarten von verbauten Flächen. Ein Abstellraum oder ein Vorraum werden geringer bewertet als ein Badezimmer oder eine Küche. Ein Stadl oder ein Abstellkeller ohne Wasseranschluss werden geringer bewertet als ein gewerblich genutzter Weinkeller. Eine Waschstraße einer gewerblichen Tankstelle hat zum Beispiel einen 8mal so hohen Berechnungsfaktor wie das Badezimmer einer privaten Wohnung. Als zweiter Faktor wird der Wasserverbrauch für die Berechnung herangezogen. Das heißt: Wer wenig Wasser verbraucht, bezahlt auch weniger Kanalbenützungsgebühr. Häufige Fragen: Gibt es eine Ausnahme von der Kanalbenützungsgebühr? Ja! Betriebe können, wenn sie einen funktionierenden Fettabscheider betreiben, eine Reduktion der Kanalbenützungsgebühr bewirken. Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines aktuellen Prüfprotokolls der Abscheideanlage, welches