04/2019
Vorsicht!
Die sogenannte Courtagevereinbarung regelt das Vertragsverhältnis zwischen Versicherungs vermittler und Versicherer. Handelte es sich dabei bis vor wenigen Jahren noch um meist relativ überschaubare Verträge, sind diese nicht zuletzt infolge diverser gesetzlicher Neuregelungen zu umfangreichen Vertragswerken angewachsen.