Sicherheit im Fokus: Gäste. Mitarbeiter:innen. Technik.
TOURISMUSBAROMETER 2025
Hotellerie zwischen Zuversicht und Zurückhaltung
HOTELPORTRAIT
Die Kaiserlodge in Scheffau
Editorial
Sicherheit ist heute eine der zentralen Voraussetzungen für Qualität im Tourismus – und ein Thema, das in all unseren Bereichen mitgedacht werden muss. Es geht längst nicht mehr nur um klassische Aspekte wie Brandschutz oder Notfallpläne. Auch moderne Zutrittssysteme, Datenschutz und Cyber-Sicherheit spielen eine immer wichtigere Rolle im täglichen Hotelbetrieb.
Gleichzeitig fordern wirtschaftliche Unsicherheiten wie hohe Energieund Warenkosten oder der anhaltende Fachkräftemangel unsere Betriebe massiv. Umso wichtiger sind stabile politische Rahmenbedingungen, praxisnahe Vorschriften und gezielte Unterstützung – damit unsere Häuser auch in Zukunft stabil und wettbewerbsfähig bleiben.
Diese Ausgabe der lobby widmet sich dem Thema Sicherheit aus unterschiedlichen Blickwinkeln: operativ, technologisch und strategisch. Denn wer Sicherheit bietet, schafft Vertrauen – und das ist die Basis jeder erfolgreichen Gästebeziehung.
In diesem Sinne: eine spannende Lektüre und einen erfolgreichen Sommer!
Euer
Walter Veit
Präsident der Österreichischen Hotelvereinigung
Impressum
Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Österreichische Hotelvereinigung, Hofburg, Michaelertrakt 1/6a, A-1010 Wien
Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Markus Gratzer
Redaktions- und Projektleitung: Mag. Claudia Bär
T: +43 1 5330952-0, office@oehv.at, www.oehv.at
"die lobby" erscheint 4x jährlich, Jahresabo 64,00 Euro (inkl. 10 % MwSt., exkl. Versandspesen) Angaben zur Offenlegung: oehv.at/lobby-offenlegung
Druck: Gutenberg Druck in Kooperation mit Print Alliance HAV Produktions GmbH, 2540 Bad Vöslau. Produziert nach den Richtlinien des Österreichischen Umweltzeichens, UW-Nr. 837.
Grafische Gestaltung: br-design.at
Für Inhalte dieser Publikation, die von Dritten stammen, übernimmt die ÖHV keine Haftung.
Inhalt
04 Kurz & bündig
06 Lobbying mit Wirkung
ÖHV-Positionen zu aktuellen Herausforderungen
10 Tourismuspolitik
Interview mit Staatssekretärin Elisabeth Zehetner
12 Tourismusbarometer
So ist die Stimmung in der Branche
Themenschwerpunkt: Sicherheit
14 Digitales Hotel
7 Todsünden der IT-Sicherheit
18 Sichere Hotelnetzwerke
Tipps vom IT-Experten
20 Cyber-Notfallplan
Reaktionssicherheit in 5 Schritten
22 AI-Act
Auswirkungen auf die Hotellerie
24 Sicherer Urlaub
Pflichten als Gastgeber:in
28 Arbeitsplatz Hotel
Arbeitsunfälle vermeiden, Gesundheit schützen
32 Alles, was Recht ist
36 Gebäudesicherheit
Regelmäßige Überprüfung von Betriebsanlagen
37 Brandschutz
Lithium-Akkus im Hotelbetrieb
38 Hotelportrait Die Kaiserlodge in Scheffau
42 Campus
44 Seitenblicke
46 Wir sind ÖHV
Neue Mitglieder im 2. Quartal
Kurz & bündig
ÖHV jetzt auf WhatsApp
Wir versorgen Sie jetzt auch über WhatsApp mit den wichtigsten News, Rechtsinfos, Warnungen und Einladungen zu spannenden Veranstaltungen. Jetzt kostenlos anmelden!
oehv.at/whatsapp
Wir gratulieren herzlich!
Alexander Ipp, ÖHV-Vizepräsident und Landesvorsitzender Wien, wurde für sein Wirken mit dem Berufstitel „Kommerzialrat“ gewürdigt.
v. l. n. r.: WKNÖ-Direktor Johannes Schedlbauer, der geehrte Kommerzialrat Alexander Ipp und WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker.
153 Unternehmen am ÖHV-Marktplatz!
Die Plattform oehv.at/marktplatz wächst weiter! Schon 153 Unternehmen bieten hier Produkte und Dienstleistungen maßgeschneidert für die Hotellerie. Inklusive Best Practices und Referenzen aus der Branche und zahlreichen Vorteilen für ÖHV-Mitglieder!
Unser Buchtipp:
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Der Buch-Tipp wurde ausgewählt von unserer Campus-Leiterin Brigitta Brunner, BA
Unterwegs in den Bundesländern
Zur Landtagswahl positionierte sich die ÖHV Burgenland mit Vorschlägen zur Tourismusentwicklung, u.a. zur Diversifizierung der Herkunftsmärkte. Über Vorschläge zur touristischen Infrastrukturentwicklung oder den notwendigen Ausbau der Kinderbetreuung tauschte sich das ÖHV-Team OÖ mit Tourismuslandesrat Markus Achleitner aus. Zu einem Arbeitsgespräch traf sich ÖHV-Präsident und Landesvorsitzender Walter Veit mit Peter Eder, Präsident der AK Salzburg. Um das touristische Arbeitsprogramm der neuen Landesregierung ging es beim Kennenlerntermin mit Tourismusverantwortlichen der steirischen FPÖ. In Tirol gab es Termine mit der neuen ÖGB-Landesvorsitzenden
Sonja Föger-Kalchschmied, dem Leiter der Tourismusabteilung, Paul Tolloy, und mit der AMS-Landesgeschäftsführung – von dort erging wieder der Appell an die Betriebe, offene Stellen als Basis für die Kontingentplanung einzumelden. Energie- und
Baufragen standen im Mittelpunkt des Austausches zwischen Landesstatthalter Christof Bitschi, Landesrat Daniel Allgäuer und dem ÖHV-Team Vorarlberg.
Über die ÖHV-Initiativen für Mitarbeiter:innen informierte Barbara Winkler, ÖHV-Landesvorsitzende Tirol, die Tiroler ÖGB-Vorsitzende Sonja Föger-Kalchschmied
Erfahren Sie mehr!
Nachhaltige Profi-Lösungen für individuelle Wäschepflege in 5-Sterne-Qualität
Tourismusstaatssekretärin Elisabeth Zehetner und Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig besuchten den Kärntner Landesvorsitzenden Hubert Koller
Der steirische Landesvorsitzende Gernot Deutsch und Landesbeirat Gerhard Höflehner trafen sich mit Landtagsabg. Eva-Maria Kroismayr-Baier, FPÖ-Tourismussprecherin im Landtag (re), und Lisa Grubelnik, Tourismusreferentin im Büro von LH Kunasek (li).
Der Vorarlberger Tourismuslandesrat Marco Tittler diskutierte beim Treff mit ÖHV-Mitgliedern über die Vorhaben zur Gästemobilität und Tourismusstruktur. Kurz & bündig
ÖHV-Lobbying
Starke Stimme, klare Wirkung
In den letzten Monaten haben wir spürbar Bewegung in festgefahrene Themen gebracht – mit Rückenwind aus der Branche und Rückhalt in der Bevölkerung.
Trinkgeld, Plattformmacht, Wohnraumnot, Arbeitskräftemangel – viele Herausforderungen in der Hotellerie sind drängend, einige überfällig. Was sie alle verbindet: Sie lassen sich nicht aussitzen. Deshalb setzen wir auf aktives Lobbying – vernetzt, überparteilich und lösungsorientiert.
Trinkgeld muss wieder das sein, was es ist: Anerkennung – nicht Abgabegrundlage Über 80 % der Österreicher:innen sprechen sich klar gegen Abgaben auf Trinkgeld aus. Auch wenn nur 39 % im eigenen Job Trinkgeld erhalten, ist das Meinungsbild eindeutig: Trinkgeld ist Dank und gehört nicht in die Steuer- oder SV-Pflicht.
Immer mehr Rückhalt bekommt unsere Forderung nach einer Abgabenbefreiung für Trinkgeld auch aus der Politik – und das parteiübergreifend. Unterstützt wird unser Anliegen von den Landeshauptleuten Johanna Mikl-Leitner, Thomas Stelzer, Wilfried Haslauer, Markus Wallner und Anton Mattle (alle ÖVP), Hans Peter Doskozil und Peter Kaiser (SPÖ), Mario Kunasek (FPÖ), Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn (NEOS) sowie WKÖ-Präsident Harald Mahrer. Selbst Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) hat bestätigt, dass an einer Lösung gearbeitet wird. Es wäre ein Meilenstein –nicht nur für die Branche, sondern für ein modernes Österreich, in dem Arbeit sich wieder lohnt.
Denn was derzeit Realität ist, erfüllt leider viele Klischees: Von einer Berufsgruppe hebt die ÖGK Trinkgeld-Pauschalen ein, von anderen – etwa im Handwerk – nicht. Die Sätze unterscheiden sich nicht nur von Branche zu Branche, sondern auch von Bundesland zu Bundesland. Und höhere Pauschalen bedeuten nicht mehr Trinkgeld, sondern nur höhere Abzüge. Für die Lohnverrechnung ist das ein bürokratischer Albtraum – für die Beschäftigten eine spürbare Ungerechtigkeit.
Wir fordern daher: Weg mit dieser aus der Zeit gefallenen Regelung. Schluss mit föderalistischer Willkür, bürokratischen Sonderwegen und einer Strafe für Fleiß. Was Gäste freiwillig geben, darf der Staat nicht einkassieren.
Gegen unfaire Plattformbedingungen: Die Klage gegen Booking.com läuft Jahrelang haben Bestpreisklauseln den Wettbewerb verzerrt und Betriebe daran gehindert, über die eigene Website bessere Konditionen anzubieten. Dieses Ungleichgewicht wurde nun auch rechtlich bestätigt: Der Europäische Gerichtshof hat Paritätsklauseln für unvereinbar mit EU-Recht erklärt.
In Österreich wurde die Anwendung solcher Klauseln bereits vor zehn Jahren auf unsere Initiative gemeinsam mit der Fachgruppe Hotellerie der WKÖ erfolgreich untersagt. Dennoch: Viele Betriebe haben auch davor und über internationale Plattformregelungen hinweg Schaden erlitten – und das über Jahre.
Deshalb unterstützen wir die europaweite Sammelklage gegen Booking.com, koordiniert durch HOTREC und betreut von erfahrenen Jurist:innen der Stichting Hotel Claims Alliance – jene Expertinnen und Experten, die bereits das aktuelle EuGH-Urteil erwirkt haben.
Die Teilnahme ist kostenlos online möglich. Österreichische Hotels können sich bis 31. Juli 2025 registrieren: mybookingclaim.com
Diese Klage ist ein wichtiger Schritt in Richtung Fairness – und ein klares Zeichen: Auch die Großen am Markt sind nicht über dem Recht.
v. l. n. r.: Guido Zöllick, Präsident DEHOGA Bundesverband; Manfred Pinzger, Präsident HGV; Walter Veit, Präsident Österreichische Hotelvereinigung; Myriam Schlatter, Vorstandsmitglied HotellerieSuisse; Otto Lindner, Vorsitzender Hotelverband Deutschland, IHA; Beat Imhof, Präsident GastroSuisse; Walter Hagen, Präsident Liechtensteiner Hotel- und Gastronomieverband; Johann Spreitzhofer, Spartenobmann, Fachverband Hotellerie, WKO
Gemeinsam mit unseren Nachbarn:
Gleiche Probleme, gemeinsame Lösungen
Beim Treffen der Hotel- und Gastronomieverbände aus Österreich, Deutschland, Südtirol, der Schweiz und Liechtenstein wurde eines klar: Die Themen, die uns beschäftigen, sind grenzüberschreitend. Und sie verlangen gemeinsame Strategien.
• Arbeitsmarkt
Ob in Tirol oder Graubünden – überall steigen die Anforderungen an den Arbeitsmarkt, gleichzeitig fehlen Mitarbeiter:innen. Besonders bei der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen braucht es endlich praxistaugliche, planbare Rahmenbedingungen. Beschäftigte und Betriebe brauchen Verlässlichkeit, keine Hürden.
• Wohnraumsituation
Ein weiteres zentrales Thema: leistbarer Wohnraum. Kurzzeitvermietungen verschärfen den Markt gerade in touristischen Regionen massiv. Wir fordern gesetzliche Klarheit bei der touristischen Nutzung von Privatwohnungen und zeitgemäße Modelle zur Unterbringung von Mitarbeiter:innen, die den Wohnungsmarkt entlasten.
• Bürokratieabbau
In allen Ländern war der Ruf nach weniger Bürokratie laut. Egal ob nationale Regelungen oder europäische Vorgaben wie Verpackungsgesetze oder Pauschalreiserichtlinie – was gut gemeint ist, wird oft zur Belastung. Wir setzen uns daher dafür ein, dass Verwaltungsprozesse digitalisiert, verschlankt und auf Umsetzbarkeit geprüft werden, bevor neue Pflichten entstehen.
Wir bewegen, was die Branche bewegt
Ob beim Thema Trinkgeld, im Kampf gegen marktverzerrende Plattformklauseln oder im Schulterschluss mit unseren Nachbarn – wir zeigen, dass eine engagierte Interessenvertretung wirkt. Wir bringen die Anliegen der Branche dorthin, wo sie gehört werden müssen: in die Parlamente, zu den Entscheidungsträger:innen und in die öffentliche Diskussion.
Denn faire Regeln, gleiche Bedingungen und gute Rahmenbedingungen kommen nicht von selbst. Dafür braucht es Beharrlichkeit, klare Positionen – und eine starke Stimme. Unsere.
Wer ein Hotel führt, weiß: Bürokratie kostet Zeit, Energie und Geld. In kaum einer Branche schlagen sich Unternehmen mit so vielen Vorschriften, Dokumentationspflichten und Formularen herum wie im Tourismus. Dabei wollen wir nicht weniger Verantwortung übernehmen – sondern einfach effizienter und praxisnäher arbeiten können. Deshalb hat die ÖHV vor einiger Zeit die Initiative „Weniger Bürokratie“ ins Leben gerufen: Um unnötige Hürden sichtbar zu machen, Regelungen zu entschlacken und gemeinsam mit der Politik Wege zu finden, wie Unternehmer:innen sich wieder auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Denn jede Minute, die im Büro verloren geht, fehlt im Betrieb –beim Gast, bei den Mitarbeiter:innen, bei der Weiterentwicklung des eigenen Hauses.
Dass dieses Thema den Nerv der Branche trifft, zeigen die eindrucksvollen Rückmeldungen:
182 Teilnehmer:innen haben sich aktiv beteiligt, 160 Beiträge eingebracht –
und damit eine breite Palette an Beispielen und Problemfeldern aufgezeigt. Dafür möchte ich mich im Namen der ÖHV ganz herzlich bedanken! Ihre Beiträge sind wertvoll, weil sie aus der Praxis kommen, Missstände konkret benennen und Lösungsansätze mitdenken. Genau dieser Input ist es, den
es braucht, um im Austausch mit der Politik und Verwaltung nachhaltige Veränderungen anzustoßen – für weniger Formulare, mehr Vertrauen und echten unternehmerischen Handlungsspielraum.
Die vielen Einmeldungen sprechen eine klare Sprache: Die Bürokratie ist ein echtes Hemmnis – und längst nicht mehr zeitgemäß. Von redundanter Meldepflicht über unnötig komplizierte Förderabwicklungen bis hin zu praxisfremden Dokumentationsauflagen: Es besteht massiver Handlungsbedarf.
Die ÖHV geht nun den nächsten Schritt: Gemeinsam mit Kovar & Partner bereiten wir die Ergebnisse professionell auf, um sie gebündelt an die politischen Entscheidungsträger heranzutragen.
Unser Ziel ist klar: Wir wollen die konkreten Beispiele aus der Branche in konkrete Reformen überführen – und damit dafür sorgen, dass aus einem Schlagwort endlich spürbare Erleichterungen werden.
Denn Bürokratieabbau ist kein Selbstzweck – sondern ein zentraler Hebel für Zukunft, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus- und Wirtschaftsstandortes Österreich.
Dr. Markus Gratzer Generalsekretär der Österreichischen Hotelvereinigung
Interview
Was plant Elisabeth Zehetner für Hotellerie und Tourismus?
Seit 03. März ist Elisabeth Zehetner neue Staatssekretärin für Tourismus im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus. Im Gespräch mit „die lobby“ spricht sie über Herausforderungen, Chancen und konkrete Verbesserungen für die heimische Hotellerie.
die lobby: Frau Staatssekretärin, was sind Ihre wichtigsten Ziele für die kommenden Monate?
Elisabeth Zehetner: Der Fachkräftemangel bleibt eines der größten Themen im Tourismus – und wir brauchen dringend mehr Planbarkeit für die Betriebe. Deshalb haben wir heuer besonders früh die Saisonkontingente freigegeben und auch das WestbalkanKontingent rechtzeitig auf den Weg gebracht. Das gibt den Unternehmen mehr Sicherheit in der Personalplanung. Gleichzeitig arbeiten wir an einem Update des Masterplans Tourismus. Themen wie Fachkräfte, Digitalisierung und Ganzjahrestourismus müssen stärker adressiert werden – auch mit Blick auf neue Herausforderungen und Chancen.
Ein besonderes Anliegen ist mir auch das Thema Betriebsübergaben. Viele familiengeführte Betriebe stehen vor einem Generationenwechsel, gerade im ländlichen Raum. Hier legen wir ein gezieltes Unterstützungsprogramm auf, das den Übergabeprozess erleichtert und den Fortbestand dieser wichtigen Strukturen sichert.
die lobby: Wie stehen Sie zur Forderung der Branche nach einer flexibleren Arbeitskräftezuwanderung?
Zehetner: Ich verstehe, dass sich manche in der Branche noch mehr Öffnung wünschen. Aber wir dürfen nicht vergessen: Von unter 5.000 auf die heutige Zahl der Saisonarbeitskräfte zu kommen, war ein echter Kraftakt – und ein Erfolg, der in den Regierungsverhandlungen hart erarbeitet wurde. Diese Ausweitung ist ein klares Signal an die Branche. Gleichzeitig müssen wir an weiteren Stellschrauben drehen. Etwa bei der Rot-Weiß-Rot-Card: Hier geht
es darum, wie wir Menschen, die bereits im Land sind, dauerhaft integrieren und ihnen eine Perspektive bieten können. Aber das alleine reicht nicht.
Wir müssen auch die heimischen Potenziale besser nutzen – und das geht nur, wenn die Jobs im Tourismus attraktiver werden.
Dazu gehört, dass Menschen bereit sind, für eine Stelle auch regional zu wechseln – und genau hier wird es bei Themen wie Wohnen, Mobilität oder Vereinbarkeit konkret.
Ein wichtiger Punkt ist auch die Kinderbetreuung. Wenn wir wollen, dass mehr Frauen aus der Teilzeit in Richtung Vollzeit wechseln, müssen wir neue Modelle schaffen – etwa durch flexible und betrieblich mitgedachte Betreuungsangebote. So holen wir zusätzliche Arbeitskräfte ins System – und stärken gleichzeitig die Lebensqualität jener, die bereits im Tourismus tätig sind.
die lobby: Das aktuelle Regierungsprogramm sieht die Senkung der Lohnnebenkosten vor. In welchem Zeitrahmen ist das realistisch?
Zehetner: Die Herausforderung ist bekannt – und mir ist völlig klar, dass die Lohnnebenkosten für viele Betriebe ein echter Schmerzpunkt sind. Gerade im Tourismus, wo der Faktor Arbeit eine besonders große Rolle spielt, ist das Thema zentral für die Wettbewerbsfähigkeit. Im Regierungsprogramm ist die Senkung der Lohnnebenkosten ausdrücklich verankert – und sobald der finanzielle Spielraum es zulässt, wollen wir hier konkrete Schritte setzen.
die lobby: Welche weiteren Entlastungen – z. B. steuerlich oder bürokratisch – sind für die Hotellerie geplant?
Zehetner: Gerade in der Hotellerie spürt man Bürokratie besonders schnell – ob bei täglichen Abläufen oder bei größeren Vorhaben wie Betriebsübergaben. Unser Ziel ist klar: Der Bürokratie-Speck muss weg. Ein erster konkreter Schritt ist die Abschaffung der Belegerteilungspflicht bis 35 Euro. Diese Belege sind für viele Betriebe ein echter Zeitfresser – und für Gäste völlig irrelevant. Das spart Geld, Zeit und Nerven. Darüber hinaus haben wir im Ministerium die SOKO Bürokratieabbau eingerichtet. Dort suchen wir gezielt nach besonders absurden, praxisfernen Vorschriften – und schaffen sie ab. Auch die sogenannte „Grace Period“, also Übergangsfristen bei neuen Vorschriften, wird derzeit überprüft. Es geht uns darum, echte Vereinfachungen zu erreichen – etwa auch bei Betriebsübergaben oder Genehmigungsverfahren. Unser Anspruch ist: Weniger Zettelwirtschaft, mehr unternehmerischer Spielraum.
die lobby: Wie kann die Digitalisierung im Tourismus gezielter gefördert werden – besonders in kleinen und mittleren Betrieben?
Zehetner: Gerade für kleine und mittlere Betriebe ist die Digitalisierung eine große Chance – aber oft auch eine Herausforderung, sei es in finanzieller, technischer oder personeller Hinsicht. Deshalb ist es mir wichtig, dass wir gezielt Unterstützung bieten, die niederschwellig zugänglich ist und echten Mehrwert bringt. Ein gutes Beispiel ist das Programm KMU.Digital, das sich in der Praxis sehr bewährt hat. Es liefert konkrete Beratung, klare Orientierung und gezielte finanzielle Förderung – etwa bei der Umsetzung digitaler Geschäftsmodelle, bei Online-Marketing oder im Bereich Cybersicherheit.
Zusätzlich setzen wir starke Anreize im Rahmen der gewerblichen Tourismusförderung. Besonders spannend ist hier der Nachhaltigkeitsbonus „Wirtschaft & Digitalisierung“:
Wer in digitale Maßnahmen, wie Hard- oder Software oder IT- & Cybersecurity, investiert, kann bis zu 7 % Zuschuss erhalten.
Die Trends im digitalen Tourismus entwickeln sich rasant – von KI-gestützten Tools bis hin zu smarter Besucherlenkung. Unser Ziel ist es, den Betrieben zu helfen, diese Entwicklungen aktiv für sich zu nutzen – damit Österreichs Tourismus digital stark, innovativ und zukunftsfit bleibt.
die lobby: Was möchten Sie den Mitgliedern der ÖHV mit auf den Weg geben – worauf dürfen sie sich verlassen?
Zehetner: Dass ich an der Seite der Hotellerie stehe. Ich weiß, was diese Branche tagtäglich leistet – wirtschaftlich, gesellschaftlich und regional. Mein Anspruch ist es, nicht nur zuzuhören, sondern auch Lösungen zu liefern, die in der Praxis halten, was sie versprechen. Der Tourismus lebt von Menschen, die mit Herzblut dabei sind – genau das sehe ich in Ihren Betrieben jeden Tag. Und genau dafür möchte ich bestmögliche Voraussetzungen schaffen.
Die Stimmung im heimischen Tourismus kippt – das zeigt das aktuelle Tourismusbarometer 2025, das Deloitte Tirol gemeinsam mit der ÖHV erhoben hat. An der Befragung nahmen 223 Betriebe aus ganz Österreich teil, um ihre Einschätzung zur wirtschaftlichen Lage, zur Geschäftsentwicklung, zu Mitarbeitenden sowie zu Investitionen und Finanzierungen abzugeben. Die Ergebnisse: ernüchternd.
Stimmung sinkt auf Tiefstwert seit 2016
Die Gesamtstimmung in der österreichischen Tourismusbranche hat sich 2025 deutlich eingetrübt. Der aktuelle Tourismusindex liegt bei 3,04 Punkten auf einer Skala von 1 (sehr positiv) bis 5 (sehr negativ) – das ist der niedrigste Wert seit 2016, abgesehen vom Ausnahmejahr 2020 während der Pandemie. Die aktuelle Lage wird noch relativ stabil mit 2,65 bewertet (Vorjahr: 2,57), doch sowohl die Rückschau auf die letzten 12 Monate (3,29) als auch der Ausblick auf das kommende Jahr (3,25) verschlechtern sich spürbar. Besonders alarmierend: 42 % der Betriebe erwarten, dass sich die wirtschaftliche Lage in ihrem Bundesland 2026 weiter verschlechtern wird.
Warum hat sich Ihr Umsatz besser entwickelt als Ihr Ergebnis (vor Steuern)?
Wachstum ohne Wirkung
Zwar zeigen sich viele Betriebe im Hinblick auf Nächtigungen und Umsätze zuversichtlich, doch unter dem Strich bleibt weniger übrig. Die Ertragskraft leidet – insbesondere durch Lohnkosten, Energiepreise, steigenden Wareneinsatz und hohe Abgaben. Preisanpassungen reichen vielfach nicht aus, um diese Belastungen aufzufangen. Ergebnis:
Ein Großteil der Betriebe kämpft mit rückläufigen Margen – und das trotz stabiler Nachfrage.
Angesichts dieser wirtschaftlichen Herausforderungen sollten Tourismusbetriebe eine umfassende Strategie verfolgen, um ihre Ertragskraft zu stabilisieren und langfristig zu sichern. Der Einsatz von KI-basierten Preismanagementtools ermöglicht eine gezielte Preisoptimierung. Für einen Teil der Betriebe (28 %) spielt zudem die Steigerung der Energieeffizienz bereits eine wichtige Rolle. Investitionen in Solarenergie oder Wärmepumpen bieten langfristig kostensparende und nachhaltige Alternativen. Aber auch kleinere Maßnahmen, wie die Umstellung auf LED-Beleuchtung, senken den Energieverbrauch – und werden etwa von der KPC gefördert.
Arbeitsmarkt weiter angespannt
Auch wenn sich die Situation gegenüber dem Vorjahr leicht entspannt hat, bleibt der Mangel an Mitarbeiter:innen eine der größten Herausforderungen der Branche. 65 % der Betriebe suchen aktiv nach neuen Mitarbeiter:innen. Viele Unternehmen haben sich angepasst, Prozesse optimiert, interne Ressourcen umgeschichtet. Doch klar ist: Ohne strukturelle Veränderungen lässt sich der Engpass nicht dauerhaft lösen. Gefragt sind politische Maßnahmen – wie eine deutliche Senkung der Lohnnebenkosten, steuerliche Anreize für Pensionist:innen, eine schnellere Integration von Asylwerber:innen in den Arbeitsmarkt sowie eine rasche und unbürokratische Umsetzung der beschlossenen Ausweitung der Saisonnier-Kontingente.
Investitionen verschoben, Chancen vertagt
Ein weiteres Warnsignal liefert das Investitionsverhalten: Auch 2025 reduziert über ein Drittel der Betriebe geplante Investitionen – 42 % sind es heuer. Dahinter stehen wirtschaftliche Unsicherheit, steigende Finanzierungskosten und ein erschwerter Zugang zu Krediten. Fast die Hälfte der Betriebe kommt schwerer an Finanzierungsmittel. Der Investitionsrückstau belastet zusätzlich das Bankenrating, was den Zugang weiter erschwert.
Zudem bleiben die Zinsen hoch, während die Rentabilität vieler Betriebe sinkt – das bremst Investitionsfreude. Die stark banklastige Finanzierung in der Branche stößt an Grenzen. Alternative Modelle wie Crowdinvestment oder Tokenisierung wären Optionen, sind aber aufwendig in der Umsetzung. Um Projekte weiter realisieren zu können, setzen viele auf striktes Kosten- und Preismanagement, interne Effizienzsteigerung und digitale Tools. Doch klar ist: Ohne mehr wirtschaftlichen Spielraum bleiben wichtige Zukunftsinvestitionen weiter auf der Strecke.
Fazit: Stabilität braucht klare Entscheidungen
Das Tourismusbarometer 2025 zeichnet ein klares Bild: Die Branche steht unter Druck. Trotz guter Auslastung geraten viele Häuser wirtschaftlich ins Wanken. Die Zuversicht nimmt ab, die Skepsis wächst.
Gleichzeitig zeigt die Branche einmal mehr, wie anpassungsfähig sie ist: Betriebe investieren in digitale Lösungen, setzen auf KI zur Preisoptimierung, verbessern ihre Energieeffizienz – und holen mit gezieltem Kostenmanagement das Beste aus den aktuellen Rahmenbedingungen heraus. Doch all das reicht nicht aus, wenn von außen keine Unterstützung kommt.
Was es jetzt braucht, ist ein deutliches politisches Signal: weniger Bürokratie, gezielte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, moderne Finanzierungsmöglichkeiten und eine steuerliche Entlastung der arbeitsintensiven Betriebe.
Die Situation wird unverändert sein
Es wird schwieriger werden, Mitarbeiter:innen zu finden
Digitales Hotel
Die 7 Todsünden der IT-Sicherheit
Die Digitalisierung hat die Hotellerie revolutioniert: Gäste buchen online, öffnen Zimmertüren per Smartphone und erwarten smarte Zimmer mit Komfort auf Knopfdruck. Hinter den Kulissen steuern Hotelsoftware, Kassensysteme und vernetzte Geräte das tägliche Geschäft. Was oft übersehen wird: All das macht Hotels auch zu einem attraktiven Ziel für Cyberkriminelle. Und wenn’s kracht, dann richtig – Ausfälle des Buchungssystems, gestohlene Gästedaten oder gehackte Türschlösser können den Betrieb lahmlegen.
Die gute Nachricht: Mit klaren Maßnahmen lassen sich viele Gefahren deutlich verringern. Hier sind die häufigsten Schwachstellen –und was Sie tun können.
1.
Unsichere Netzwerke:
Der digitale Tag der offenen Tür
Viele Hotels betreiben ihre Technik in einem einzigen, ungeschützten Netzwerk. Kassensysteme, Sprachassistenten, HVAC-Steuerungen (Heizung/Lüftung/ Kühlung), Zutrittssysteme – alles ist miteinander verbunden. Das Problem: Dringt ein Angreifer über ein Gerät ein, hat er Zugang zu allem. Eine digitale Einladung zum Datenklau.
Was hilft?
Trennen Sie Netzwerke! Gäste-WLANs oder Tablets auf den Zimmern gehören in ein anderes Netzwerksegment als z. B. Bürorechner oder das Property Management System (PMS). So wird verhindert, dass ein Problem oder Angriff in einem Bereich das gesamte Netzwerk des Hotels betrifft. Wie kleinteilig eine Segmentierung aufgesetzt werden sollte, ist von der Betriebsgröße und der Anzahl der Smart Devices bzw. Systeme im Hotel abhängig. Fragen Sie sich regelmäßig: „Was passiert, wenn dieses System ausfällt?“ – so kann Schritt für Schritt das Risiko abgeschätzt und gemeinsam mit Fachleuten die Netzwerksegmentierung aufgesetzt werden.
Nutzen Sie Firewalls und virtuelle Netzwerke (VLANs), um Zugriffe gezielt zu steuern.
Tipp: Deaktivieren Sie physische Netzwerkanschlüsse in Gästezimmern, wenn sie nicht gebraucht werden – oder sichern Sie sie wie ein öffentliches WLAN ab.
2. 4. 3.
Veraltete Software –Risiko im Schlafmodus
Software, die nicht regelmäßig aktualisiert wird und Sicherheitslücken aufweist, oder aber auch Software, die unzureichend vom Hersteller gewartet und geprüft wird, ist anfällig. Dies gilt für alle Endgeräte wie Mobiltelefone, Computer oder smarte Geräte im Netz.
Was hilft?
Halten Sie alle Systeme aktuell – von Office-PCs über IoT-Geräte bis zur Kaffeemaschine im Konferenzraum. Planen Sie Updates fest ein, aktivieren Sie automatische Aktualisierungen und dokumentieren Sie alles.
Der Faktor Mensch: Die größte Schwachstelle
Technik lässt sich schützen – der Mensch ist schwerer zu sichern. Phishing-Mails, fingierte Anrufe vom angeblichen Chef, Deepfake-Stimmen: Social Engineering wird immer raffinierter und unzureichend geschulte Mitarbeiter:innen werden so zum Sicherheitsrisiko.
Was hilft?
Schulen Sie Ihr Team regelmäßig – praxisnah, greifbar, verständlich. Legen Sie klare Regeln fest: Wie gehen wir mit E-Mails um? Welche Infos dürfen am Telefon weitergegeben werden? Ein internes Sicherheits-Codewort für telefonische Anweisungen kann Wunder bewirken, da die Stimme als alleiniges Erkennungsmerkmal in Zeiten von Deepfake mit KI keine ausreichende Schutzmaßnahme mehr darstellt.
Tipp: Fördern Sie eine offene Fehlerkultur. Nur wenn Mitarbeitende sich trauen, verdächtige Vorkommnisse zu melden, lassen sich Schäden vermeiden.
IoT-Geräte und Smart Rooms
Von smarten Lichtsystemen und Türschlössern über Gebäudeautomation bis hin zu Ladestationen für Elektroautos und zum Sprachassistenten –moderne Hotels bieten Hightech pur. Doch was dem Gast Komfort bringt, birgt auch Sicherheitsrisiken – so könnten Angreifer:innen Türen unbefugt öffnen, Gäste abhören, und, und, und.
Was hilft?
Vor der Inbetriebnahme alle Standardpasswörter ändern. Geräte in eigene, gesicherte Netzwerke einbinden. Zugriffsrechte begrenzen. Updates regelmäßig einspielen und dokumentieren, welche Geräte wo eingesetzt werden.
Mehr Tipps zur Absicherung smarter Geräte finden Sie auf Seite 17 dieser Ausgabe.
5.
Zutrittssysteme –Türen auf für Angreifer?
Digitale Zutrittssysteme sind bequem, können aber auch unsicher sein – besonders wenn sie veraltet sind oder mit schwacher Verschlüsselung arbeiten.
RFID-Karten lassen sich mit einfachen Geräten aus dem Internet kopieren. Auch Smartphone-Schlüssel sind kein Garant für Sicherheit.
Was hilft?
Sowohl bei RFID-Schlüsselkarten als auch bei mobilen Apps muss eine starke Verschlüsselung der Daten gewährleistet sein. Das verhindert, dass Daten abgefangen oder kopiert werden können. Rechte von Gästen sollten nach dem Check-out automatisch gelöscht werden. Lassen Sie neue Systeme von ITSicherheitsfachleuten testen, bevor sie live gehen.
Tipp: Führen Sie ein digitales Zutrittsprotokoll. So sehen Sie jederzeit, wer wann welchen Raum betreten hat – natürlich DSGVO-konform. Verdächtige Zugriffe können so früh erkannt werden.
6.
Passwörter –bitte nicht „hotel2025“
Zu einfache Passwörter, Passwort-Wiederverwendung oder der Zettel am Monitor – Klassiker mit fatalen Folgen. Besonders kritisch: Standardpasswörter bei Netzwerkgeräten oder Hotelsoftware, die nie geändert wurden. Diese können leicht erraten oder online gefunden werden.
Was hilft?
Nutzen Sie starke, komplexe Passwörter. Setzen Sie überall Zwei-Faktor-Authentifizierung ein. Speichern Sie keine Passwörter im Browser und nutzen Sie Passwortmanager. Sichtschutzfolien an Bildschirmen schützen vor neugierigen Blicken – besonders an der Rezeption, wo Gäste oft mehr sehen, als sie sollten.
7.
Externe Dienstleister – Sicherheit endet nicht am Hoteleingang
Vom Frühstückslieferanten bis zum Cloud-Softwareanbieter – viele Externe haben direkten oder indirekten Zugriff auf Ihre Systeme oder Daten. Wenn hier etwas schiefgeht, betrifft es auch Sie.
Was hilft?
Wählen Sie Ihre Partner sorgfältig aus. Fordern Sie Sicherheitsnachweise wie Zertifizierungen oder Penetrationstests ein. Verankern Sie Mindeststandards in Verträgen – inklusive klarer Zuständigkeiten im Ernstfall. Wichtig: Alte Schnittstellen von früheren Anbietern sollten deaktiviert werden. Offene, vergessene API-Zugänge sind ein häufiger Angriffsweg – und leicht vermeidbar.
Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, wer extern noch Zugriff hat – und reduzieren Sie Berechtigungen auf das absolute Minimum.
Fazit:
Die Digitalisierung bringt der Hotellerie enorme Chancen – aber auch neue Herausforderungen. IT-Sicherheit ist keine Frage der Technik allein. Es geht um Prozesse, Menschen, Kultur und einen klaren Fahrplan. Wer regelmäßig prüft, schult, segmentiert, aktualisiert und hinterfragt, schafft Sicherheit – für sich, für das Team und vor allem für die Gäste.
Der Autor
Dipl.-Ing. Werner Schober Principal Security Consultant bei SEC Consult
NEU: ÖHV-Leitfaden zum Thema!
Einen ausführlichen Maßnahmenkatalog zum Thema IT-Sicherheit im Hotel finden Sie in unserem neuen Online-Leitfaden. Kostenlos für ÖHV-Mitglieder!
oehv.at/leitfaden-sicherheit
Internet of Things
Smart. Vernetzt. Verwundbar?
Das vernetzte Hotel im Sicherheitscheck
Im Hotel ist eine Vielzahl digitaler Geräte im Einsatz, die miteinander verbunden sind und Teil des Hotelnetzwerks sein können. Diese Geräte erfordern große Sorgfalt in Bezug auf IT-Sicherheit.
Beispiele für vernetzte Geräte:
Zimmer:
Smart-TVs, intelligente Thermostate, smarte Lichtsysteme mit Sprachsteuerung, Bewegungssensoren, digitale Gästemappen, smarte Kaffeemaschinen, intelligente Spiegel mit Nachrichten, Wetter und Hotelinfos, elektronische Türschlösser (RFID, NFC oder Smartphone-Apps)
Öffentliche Bereiche:
Self-Check-in-Kioske, digitale Wegweiser und Infobildschirme, digitale Gästebücher und UmfrageStationen, Überwachungskameras, vernetzte Ladestationen, Kennzeichenerkennungssysteme für Gästeparkplätze, smarte Bewässerungssysteme für Grünanlagen, smarte Schrankensysteme für Gästeparkplätze, smarte Fitnessgeräte, RFID-Zutrittssysteme, automatisierte Saunasteuerungen, smarte Poolsysteme, digitale Massageliegen und Wellnessgeräte
Restaurants und Bars:
Digitale Bestellsysteme und Tablet-Menüs am Tisch, smarte Kassensysteme, automatisierte Getränkezapfanlagen, intelligente Kühl- und Lagersysteme, Robotersysteme für Essenslieferungen
Tagungs- & Veranstaltungsräume:
Vernetzte Präsentationssysteme wie Beamer oder Whiteboards, Mikrofonsysteme und smarte Audiotechnik
Housekeeping & Wartung:
Digitale Putzpläne und Apps für Reinigungspersonal, IoT-gestützte Wäsche- & Textilverwaltung (verfolgt Wäschezyklen), Roboter für Bodenreinigung und Staubsaugen, automatische Wasserlecksensoren, smarte Mülltrennsysteme
Sicherheits-Checkliste für smarte Geräte:
Stellen Sie sich bei all diesen Geräten und Systemen folgende Fragen zur digitalen
Sicherheit:
Ist die Verschlüsselung der GeräteKommunikation aktiv?
Gibt es Zugriffsbeschränkungen für Gäste und Mitarbeiter:innen (separates Gäste- & internes Netzwerk)?
Werden regelmäßige Sicherheitsupdates & Patches für IT / IoT-Geräte eingespielt?
Existiert eine zentrale Netzwerküberwachung zur Bedrohungserkennung?
Wird bei der Speicherung und Verarbeitung von Nutzerdaten auf die Datenschutzkonformität geachtet (DSGVO)?
Gibt es eine automatische Protokollierung und Alarmierung bei Sicherheitsvorfällen?
Wurden Standard-Passwörter immer durch individuelle Zugangsdaten ersetzt?
Ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung für kritische Systeme aktiv?
Smarte Hotels brauchen smarte Sicherheit – jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sie umzusetzen.
Netzwerk
„Sicherheit darf wehtun“
Ein Gespräch mit IT-Experte Alexander Kaiser über sichere Hotelnetzwerke.
die lobby: Herr Kaiser, Sie beschäftigen sich seit vielen Jahren mit IT-Sicherheit in der Hotellerie. Wie ist die Lage aktuell?
Alexander Kaiser: Die Bedrohungslage ist eindeutig: Angriffe auf Hotels haben stark zugenommen. Laut Studien sind die Cyberattacken in den letzten zehn Jahren um rund 600 % gestiegen – Tendenz weiter steigend.
Hotels sind ein lohnendes Ziel: Sie speichern viele personenbezogene Daten, arbeiten mit Online-Buchungssystemen und setzen oft auf IT-Infrastrukturen, die über Jahre gewachsen – oder eben nicht mehr ganz aktuell – sind.
die lobby: Viele Betriebe denken: „Uns wird das schon nicht passieren.“ Ein Trugschluss?
Kaiser: Absolut. Angriffe erfolgen oft nicht zufällig. Die Täter agieren gezielt, sind professionell organisiert – oft aus dem Ausland. Ein Hotel muss gar nicht im Fokus stehen – es reicht, wenn veraltete Technik angreifbar ist. Cyberkriminelle scannen automatisiert das Netz nach Schwachstellen. Wenn sie fündig werden, setzen sie gezielt an.
die lobby: Was passiert bei einem typischen Angriff?
Kaiser: Zunächst sammeln die Angreifer Informationen – oft ganz offen im Netz oder auf Hotelwebsites. Dann folgt meist Phishing: eine E-Mail, scheinbar von einem bekannten Dienstleister oder Gast. Ein falscher Klick – und der Angreifer hat Zugriff. Im nächsten Schritt werden interne Systeme untersucht, Schwachstellen ausgenutzt, Backups gelöscht. Am Ende stehen meist Erpressung, Datenverlust oder Betriebsstillstand.
die lobby: Was kann ein Hotel konkret dagegen tun?
Kaiser: Zunächst das Mindset ändern: IT-Sicherheit ist kein Einmalprojekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Man beginnt am besten mit einem sogenannten Quick-Check: Welche Systeme habe ich im Einsatz? Welche sind kritisch? Wer hat Zugriff?
Danach folgen Basismaßnahmen: starke Passwörter, ein Passwortmanager wie KeePass, regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter:innen und vor allem: Zwei-Faktor-Authentifizierung.
die lobby: Ist das nicht sehr technisch für Hotelbetriebe?
Kaiser: Das denken viele – aber es geht auch pragmatisch. Niemand erwartet, dass ein Hotel wie eine Bank abgesichert ist. Es geht um verhältnismäßige, realistische Maßnahmen. Mitarbeiter:innen zum Beispiel sind die wichtigste Verteidigungslinie. Wer Phishing erkennt, klickt nicht. Wer sichere Passwörter nutzt, schützt das Unternehmen. Schulungen sind hier Gold wert – regelmäßig und praxisnah.
die lobby: Welche Rolle spielt die technische Infrastruktur?
Kaiser: Eine große. Viele Hotels nutzen „gewachsene“ Netzwerke – da hängt die Haustechnik im selben Netz wie das Buchungssystem.
Im schlimmsten Fall kann ein infizierter PC die ganze Hotel-IT kompromittieren.
Die Lösung heißt Netzwerksegmentierung: jedes System in sein eigenes, abgeschottetes Netzwerk. Kommt es zum Vorfall, bleibt der Schaden begrenzt.
die lobby: Was ist mit Firewalls und Virenscannern –reicht das nicht?
Kaiser: Das ist die Basis – aber nur die halbe Miete. Eine Firewall muss professionell eingerichtet sein, aktuelle Software nutzen und auch den internen Verkehr kontrollieren. Moderne EDR (Endpoint Detection & Response) erkennen nicht nur bekannte Viren, sondern analysieren verdächtiges Verhalten und reagieren automatisch. Wichtig ist auch: alles regelmäßig aktualisieren. Veraltete Software ist eines der größten Einfallstore.
die lobby: Viele setzen heute auf CloudSysteme. Wie sicher ist das?
Kaiser: Die Cloud kann die Sicherheit erhöhen – wenn man sie richtig nutzt. Große Anbieter wie Microsoft investieren enorm in Schutzmaßnahmen. Wichtig ist, bei Hotelsoftware genau hinzuschauen. Gerade bei kleinen PMSCloudanbietern fehlt oft das Know-how. Zwei-Faktor-Login, Backups, klare Rechtevergabe – das alles muss auch in der Cloud geregelt sein.
die lobby: Und wie sieht es mit Cyberversicherungen aus?
Kaiser: Sie können ein wichtiger Baustein sein – aber nur, wenn intern schon vieles richtig gemacht wird. Die Bedingungen sind streng. Wer veraltete Systeme nutzt oder keine klaren Prozesse nachweisen kann, bekommt im Schadensfall oft kein Geld. Eine Versicherung ersetzt keine Sicherheitsmaßnahmen – sie ergänzt sie.
die lobby: Abschließend: Ihr wichtigster Rat an Hotelier:innen in einem Satz?
Kaiser: Sicherheit darf ruhig ein bisschen wehtun –aber sie schützt Ihr Geschäft, Ihre Gäste und Ihre Zukunft.
Zum Interviewpartner:
Alexander Kaiser ist Geschäftsführer bei PEAKNET EDV Dienstleistungs GmbH und hat über 25 Jahre Erfahrung mit kritischen IT-Infrastrukturen. peaknet.at
Mehr zum Thema erfahren Sie in der Aufzeichnung unseres Online-Talks „Cyber Security in meinem Betrieb – wo fange ich an?“. Jetzt kostenlos ansehen!
Cybersicherheit
Der Cyber-Notfallplan: Reaktionssicherheit in fünf Schritten
Gute Präventionsmaßnahmen können Hackerangriffen vorbeugen. Nichtsdestotrotz kann es passieren, dass ein Hotel gehackt wird.
Um auch mit dieser Situation professionell umgehen zu können, braucht es eine gute Vorbereitung in Form eines Notfallplans, so
A1-Digitalisierungsexpertin Sandra Purgstaller.
Ein professionell entwickelter Notfallplan stellt sicher, dass alle Maßnahmen im Ernstfall koordiniert ablaufen – technisch, organisatorisch und personell. Das Notfallhandbuch bildet dabei das Rückgrat Ihrer Sicherheitsstrategie und sollte in Papierform bzw. physisch und nicht nur digital greifbar sein und alle Beteiligten, die es im Ernstfall betreffen könnte, müssen entsprechend unterwiesen werden. Es beinhaltet unter anderem:
1. Alarmierung und Eskalation: z. B.: Wann muss wer informiert werden (intern und extern)? Hier sollten konkrete Telefonnummern angeführt sein. Was, wenn derjenige nicht erreichbar ist? Wer ist wofür zuständig? Wer darf NICHT informiert werden?
2. Sofortmaßnahmen: Angriffsquellen identifizieren, Systeme isolieren, Daten schützen: z. B.: Was muss sofort abgeschaltet werden? Müssen Dienste gesperrt werden? Muss etwas sofort dokumentiert werden – z. B. für eine Versicherung oder die Datenschutzbehörde?
3. Betriebsfortführung: Organisation von Ersatzprozessen für den Hotelalltag – z. B. Wie kann ich meine geschäftsrelevantesten Systeme im Ernstfall analog ersetzen?
4. Systemwiederherstellung: Rückführung betroffener IT-Systeme in den Normalbetrieb
5. Nachbereitung: Vorfallanalyse, Optimierung der Schutzmaßnahmen, Abschlussbericht
Regelmäßige Aktualisierungen und Testläufe sichern die Wirksamkeit Ihres Plans langfristig ab.
Incident Response: Geschwindigkeit ist entscheidend
Cyberangriffe erfordern klare Abläufe. Ein strukturierter Incident-Response-Prozess ermöglicht es Ihrem Team, rasch und zielgerichtet zu handeln. Dabei sind folgende Elemente zentral:
• Verantwortlichkeiten und Eskalationswege
• Dokumentation und Beweissicherung
• Technisches Monitoring und Frühwarnsysteme
• Schulung der Mitarbeiter:innen zum Erkennen verdächtiger Aktivitäten
Backup & Business Continuity: Im Ernstfall vorbereitet Datenverfügbarkeit entscheidet über Ihre Handlungsfähigkeit. Die empfohlene 3-2-1-Strategie (3 Kopien, 2 Speichermedien, 1 extern) bildet die Basis. Ergänzt wird sie durch ein umfassendes Business Continuity Management (BCM), das kritische Prozesse identifiziert, Notbetriebslösungen entwickelt und Wiederanlaufpläne etabliert.
Schulung & Sensibilisierung: Die stärkste Verteidigung ist Wissen Technik allein schützt nicht. Entscheidend ist, dass Mitarbeitende Gefahren erkennen und korrekt reagieren. Die ÖHV bietet praxisorientierte Schulungen und Awareness-Programme speziell für die Hotellerie – von Basiswissen bis zu branchenspezifischen Szenarien.
Mehr dazu erfahren Sie unter oehv.at/sicherheit
Fazit: Wer vorbereitet ist, bleibt handlungsfähig
Cybersicherheit ist kein IT-Thema – sie ist eine Führungsaufgabe. Ein funktionierender Cyber-Notfallplan schützt nicht nur Systeme und Daten, sondern sichert auch Reputation, Vertrauen und Geschäftskontinuität.
Zum Nachschauen:
ÖHV-Online-Talk „CyberNotfallplan für Hotelier:innen; Soforthilfe und Prävention bei Hackerangriffen“
Wie ein Cyper-Notfallplan ausschauen kann, welche Konzepte es zum Thema Back-upStrategien gibt, welche Meldepflichten bestehen und vieles mehr, hören Sie im Online-Talk direkt vom A1-Experten.
Ob Prävention, Notfallmanagement oder Systemoptimierung – gemeinsam mit Ihnen kann ÖHVPartner A1 eine Sicherheitsstrategie entwickeln, die zu Ihrem Hotel passt.
Kontakt
Mag. Sandra Purgstaller
Digitalisierungsexpertin & Kooperationspartner-Managerin A1 Telekom Austria AG T: +43 50 66421982 | A1.Kooperation@A1.at
EU-Verordnung
Was bedeutet der AI Act für die Hotellerie?
Die EU macht ernst mit der Regulierung von künstlicher
Intelligenz: Ab 2026 müssen Unternehmen, die KI nutzen oder entwickeln, zahlreiche neue Vorschriften beachten.
Rechtsanwalt Thomas Nietsch bringt Licht ins Dunkel.
Das folgende Interview wurde von den Experten von DialogShift geführt, dem Marktführer für KIgestützte Gästekommunikation.
Was ist der AI Act und für wen gilt dieses neue Gesetz?
Als EU-Verordnung gilt der AI Act unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten. Ziel des AI Act ist die Förderung des Vertrauens in KI, aber auch der Schutz von Grundrechten, Sicherheit und Demokratie vor den Auswirkungen von KI. Das Gesetz gilt grundsätzlich unabhängig vom Anwendungsbereich oder der Risikoaffinität einer KI, wobei es aber einem risikobasierten Ansatz folgt. Reguliert wird der gesamte Lebenszyklus von KI, von der Entwicklung, über die Integration in andere Systeme und den Vertrieb bis hin zum Betrieb durch Endanwender:innen.
Warum sollten Hotelier:innen sich mit dem AI Act beschäftigen?
Wenn sich Hotelier:innen dazu entscheiden, z. B. ein KI-basiertes Buchungssystem bzw. einen Chatbot für ihre Gäste zu verwenden, treffen sie Pflichten unter dem AI Act, selbst wenn sie das System als fertige Lösung von einem Drittanbieter erwerben. Das gilt natürlich umso mehr, wenn Hotelier:innen eine ganz eigene Anwendung entwickeln oder entwickeln lassen, da sie dann Anbieter des Systems sind, und nicht bloß Betreiber:innen.
Aber auch wenn KI-Anwendungen nur für interne Zwecke, z. B. zum Mitarbeiter:innen-Management genutzt werden, fallen die jeweiligen Hotelbetreiber:innen hierbei in den Anwendungsbereich des AI Act und haben entsprechende Pflichten zu erfüllen. Bei Verstoß gegen den AI Act drohen empfindliche
Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des globalen Jahresumsatzes bei besonders kritischen Verstößen, im Übrigen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des globalen Jahresumsatzes. Die Bußgeldvorschriften gelten ab dem 02.08.2025.
Welche Schritte sollten Unternehmen jetzt setzen, um bis 2026 bereit zu sein?
Zunächst sei jedem Unternehmen geraten, rechtzeitig eine Bestandsaufnahme aller verwendeten Anwendungen und Systeme zu erstellen. Dann gilt es festzustellen, in welche Risikokategorie die jeweiligen KI-Anwendungen fallen. Gegebenenfalls sollten sich die Unternehmen in diesem Zusammenhang mit ihren Dienstleistern abstimmen, um sicherzustellen, wen welche Pflichten genau treffen und wie deren Einhaltung gemeinsam sichergestellt werden kann. Neben den Vorgaben des AI Act gilt es natürlich in jedem Fall sicherzustellen, dass die von Nutzer:innen eingegebenen Daten DSGVO-konform verarbeitet werden. Dabei stellt sich regelmäßig die Frage, wo die Eingabedaten eigentlich gespeichert werden, d.h. lokal beim Betreiber oder bei einem Dienstleister in der Cloud und wie diese genau verwendet werden, z. B. zum Training für die Verbesserung der KI in der Zukunft.
Dr. Thomas Nietsch ist Rechtsanwalt und Partner im Berliner Büro der internationalen Kanzlei K&L Gates LLP.
Eine ausführliche Version des Interviews finden Sie auf dialogshift.com
Sensible Daten
KI im Hotel: Regeln statt Risiko!
„Ich arbeite mit meinem privaten ChatGPT-Account – weil wir in der Firma keinen nutzen dürfen!“ – Eine Aussage, die KI-Beraterin
Manuela Machner in Schulungen laufend hört. Sie rät zu klaren
Vorgaben im Umgang mit KI-Tools.
Programme wie ChatGPT sind längst im Hotelalltag angekommen – oft stillschweigend von der Leitung geduldet, ohne klare Regeln oder Handlungsempfehlungen.
Datenschutzkonformität bei KI-Systemen
Es geht nicht darum, KI schlechtzureden oder Tools zu verbieten, die das Unternehmen wirklich weiterbringen können. Wichtig ist, Programme gezielt auszuwählen – und dort, wo möglich, unternehmensseitig Datenschutz-Grundeinstellungen vorzunehmen.
Ich bin immer wieder überrascht, wie wenige bei OpenAI der Datennutzung widersprechen oder das „Data Processing Addendum“ einholen – obwohl es dafür klare Möglichkeiten gibt.
Für größere Betriebe sind eigene firmeninterne KILösungen natürlich die sicherste Variante.
Regeln definieren
Grundsätzlich sollte jedes Unternehmen klare Grundregeln für den Umgang mit KI festlegen:
• Mit welcher E-Mail-Adresse darf man sich – auch bei Gratis-Versionen – registrieren?
• Gibt es ein Verzeichnis, in dem dokumentiert ist, welche Mitarbeiter:in mit welcher E-Mail in welchem Programm registriert ist? Besonders wichtig bei kostenpflichtigen Tools, wenn jemand das Unternehmen verlässt.
• Welche Daten dürfen hochgeladen werden? Und was darf mit diesen Daten gemacht werden?
• Wie sehen die Verantwortlichkeiten aus?
Alltagstipps für ChatGPT
• ChatGPT bietet einen „temporären Chat“ (rechts oben neben dem Profilbild). Wenn man diesen nutzt, wird der Verlauf nicht gespeichert. Die Daten bleiben zwar 30 Tage im System, sind aber nach Beenden des Chats nicht mehr zugänglich.
• Wenn mehrere Personen denselben Account nutzen, können sie auch die Chatverläufe der anderen einsehen.
• ChatGPT speichert Erinnerungen, um die Unterstützung zu verbessern. Diese sollten regelmäßig durchgesehen und gelöscht werden (unter Einstellungen > Personalisierung).
• Das Training mit eigenen Daten lässt sich deaktivieren: Einstellungen > Datenkontrolle > „Das Modell für alle verbessern“ ausschalten.
• Keine sensiblen oder personenbezogenen Dokumente hochladen – auch nicht „nur mal schnell zum Ausprobieren“.
Fazit: Schulung statt Verbot
Verbote bringen wenig. Sinnvoller ist es, Mitarbeitende zu schulen und zu sensibilisieren: Was darf eingegeben werden? Welche Inhalte sind kritisch? Welche Tools sind erlaubt? Wenn alle verstehen, worum es geht, wird KI verantwortungsvoll genutzt –und Risiken lassen sich spürbar reduzieren.
Die Autorin
Manuela Machner
Beraterin spezialisiert auf KI im Tourismus kinet.ai
Weiterbildungstipp zum Thema
Webinarreihe „KI-Werkzeugkasten für den Hotelalltag“ ab 10.09. Gleich anmelden!
Sicherer Urlaub
Gut geschützt, klar geregelt: Ihre Pflichten als Gastgeber:in
Als Gastgeber:in tragen Sie Verantwortung für das Wohl und die Sicherheit Ihrer Gäste. Von der Gebäudesicherheit über Lebensmittelhygiene bis hin zum Datenschutz: Die rechtlichen Anforderungen sind vielfältig – und oft auch haftungsrelevant.
Mit dem Abschluss eines Beherbergungsvertrags übernehmen Sie als Hotelier:in umfangreiche Schutzund Sorgfaltspflichten gegenüber Ihren Gästen. Für Fehler von Mitarbeitenden oder hinzugezogenen Fachleuten – sogenannte „Erfüllungsgehilfen“ – haften Sie gegenüber Gästen unmittelbar. Ein Regress im Innenverhältnis ist möglich.
Gefahrenquellen erkennen und beseitigen
Als Gastgeber:in müssen Sie dafür sorgen, dass weder Gäste noch deren Eigentum Schaden erleiden. Das gilt auch für Situationen, in denen ein Gast eine potenzielle Gefahr für andere darstellt – etwa bei einer Infektionskrankheit.
Technische Standards sind einzuhalten: z. B. beim Brandschutz sowie bei der regelmäßigen Kontrolle und Instandhaltung von Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen. Auch für Zufahrten, Parkplätze oder Gebäude haften Sie – etwa im Rahmen der Wegehalterpflicht.
Lebensmittel und Trinkwasser: Sicherheit hat Vorrang
Als Hotelbetreiber:in gelten Sie rechtlich als Lebensmittelunternehmer:in. Sie müssen sicherstellen, dass alle Speisen und Getränke – auch das Trinkwasser – den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Das bedeutet auch: regelmäßige Qualitätskontrollen. Kommt es durch unsichere Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser zu Erkrankungen (z. B. durch Legionellen), drohen rechtliche Konsequenzen von Geld- und Freiheitsstrafen bis hin zur Betriebsschließung.
Zusätzlich gilt laut Allergeninformationsverordnung:
Gäste müssen über die 14 Hauptallergene informiert werden. Die Information über Zutaten muss für den Gast zum Zeitpunkt der Bestellung verfügbar sein und kann schriftlich, per Speise- oder Getränkekarte, Aushang, in elektronischer Form (z.B. am PDA) oder mündlich erfolgen. Mündliche Auskünfte müssen durch einen schriftlichen Hinweis an gut sichtbarer Stelle im Lokal oder der Speisekarte begleitet werden („Unsere Mitarbeiter:innen informieren Sie gerne über allergene Zutaten“).
Wertsachen der Gäste – Ihre Haftung
Wenn von Gästen eingebrachte Gegenstände im Gästebereich durch hotelfremde Personen beschädigt werden oder abhandenkommen, haften Sie grundsätzlich bis zu 1.100 Euro. Für Kostbarkeiten, Bargeld oder Wertpapiere bis zu 550 Euro – trifft Sie oder Ihre Mitarbeiter:innen ein Verschulden, haften Sie unbegrenzt. Ein Hotel kann die Haftung für eingebrachte Wertgegenstände anhand eines gut sichtbaren Zimmeranschlags oder einer Hinweistafel an der Rezeption mit der Aufforderung, Wertgegenstände z. B. im Hotelsafe (statt im Zimmersafe) zu deponieren, wirksam ausschließen (gilt nicht für Reiseaccessoires wie Laptops oder Tablets).
Wenn Sie Wertgegenstände aktiv zur Verwahrung übernehmen (z. B. im Safe an der Rezeption), haften Sie ebenfalls unbegrenzt.
Datenschutz: sensibel und gesetzeskonform
Die DSGVO verpflichtet Sie zu sorgfältigem Umgang mit personenbezogenen Daten. Das bedeutet:
• Personenbezogene Daten müssen auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für Gäste und Mitarbeiter:innen nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden. Betroffene sind unaufgefordert über den Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie über damit verbundene Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte zu informieren (z.B. Datenschutzerklärung).
• Personenbezogene Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und weiterverarbeitet werden.
• Es gilt das Prinzip der Datenminimierung – die Erhebung von personenbezogenen Daten muss auf das für den Zweck der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein.
• Personenbezogene Daten müssen sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sein.
• Eine unbegrenzte Speicherung ist nicht erlaubt (gesetzliche Aufbewahrungspflichten ausgenommen). Daten müssen in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.
• Integrität und Vertraulichkeit: Durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ist
sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugriff auf die Daten haben. Werden Kundendaten an Dritte, wie z. B. Anbieter von HotelmanagementSoftware oder Cloud-Dienstleister, übermittelt, dann muss das vertraglich abgesichert werden (in der Regel durch den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags).
Sportgeräte sind in einem verkehrssicheren Zustand bereitzustellen und es sind alle zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um drohende Gefahren abzuwenden. Zudem müssen Gäste klar und verständlich über mögliche Risiken informiert werden. Diese Aufklärung bzw. Beratung hat so konkret, umfassend und instruktiv wie möglich zu sein. Ein vertraglicher Haftungsausschluss für Personenschäden ist nicht möglich, für Sachschäden grundsätzlich nur bei leichter Fahrlässigkeit. Typische, mit dem Sportgerät verbundene Risiken trägt allerdings der Gast.
Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll lediglich vor Augen führen, wie vielfältig die Pflichten von Beherberger:innen sind.
Mehr Infos zu den einzelnen Themen finden Sie auf oehv.at
Psychologie
Sicherheit spürbar machen
Ein Hotel soll für den Gast ein „home away from home“ sein –ein Ort, an dem man sich wohl, geborgen und sicher fühlt. Dieses
Sicherheitsgefühl entsteht durch viele, oft subtile Maßnahmen in unterschiedlichsten Bereichen. Hier einige Ansätze.
Beleuchtung: Orientierung und Wohlbefinden
Die richtige Beleuchtung trägt wesentlich zur Atmosphäre und zum Sicherheitsgefühl bei. Lichttemperatur, Helligkeit und Qualität beeinflussen das Wohlbefinden. Intelligente Systeme ermöglichen eine automatische Steuerung über Bewegungsmelder, Zeituhren oder Lichtsensoren – so ist immer für die passende Lichtstimmung gesorgt.
Gäste sollen ihr Umfeld gut erkennen können und sich dadurch sicherer fühlen – zum Beispiel in der Parkgarage, beim Eingang, in langen Gängen oder im Außenbereich. Nutzen Sie Licht zur schnellen Orientierung und Besucher:innen-Führung, etwa vom Parkhaus ins Hotel.
Sicherheit im Zimmer: Rückzugsort mit Vertrauen
Vor allem im Zimmer soll der Gast das Gefühl von Sicherheit haben. Elemente wie Türspione, Sicherheitsriegel, Sichtschutz an den Fenstern, Zimmersafes und Rauchmelder vermitteln Schutz und Geborgenheit. Auch klar sichtbare Hinweise – Notrufnummern, Fluchtwegpläne oder Hinweise auf zugangsbeschränkte Bereiche wie Stockwerke, die nur mit Zimmerkarte erreichbar sind – stärken das Sicherheitsgefühl.
Sichere Standards: Vertrauen durch Transparenz
Gäste achten zunehmend auf Datenschutz und sichere Zahlungsprozesse. Eine verständliche Datenschutzerklärung auf Ihrer Website sowie sichtbare Maßnahmen im Hotelalltag zeigen, dass Sie das Thema ernst nehmen. Professionell integrierte elektronische Zahlungsmöglichkeiten signalisieren zusätzlich: Die sensiblen Daten Ihrer Gäste sind bei Ihnen gut aufgehoben.
Hygiene: Sichtbare Sauberkeit schafft Vertrauen
Sicherheit zeigt sich auch durch Hygiene – nicht nur durch Sauberkeit an sich, sondern durch sichtbare Maßnahmen. Abgezeichnete Reinigungspläne in Sanitäranlagen, Desinfektionsspender in öffentlichen Bereichen, regelmäßige Reinigung im Wellnessbereich oder Spuckschutz am Buffet vermitteln Sorgfalt und Verantwortung. Auch angenehme Düfte tragen wesentlich zu einem sauberen und sicheren Gefühl bei.
Ansprechpersonen: Menschliche Präsenz zählt Nichts vermittelt Sicherheit so stark wie ein erreichbares, freundliches Gegenüber. Auch wenn der Einsatz von Mitarbeiter:innen in Zeiten hoher Kosten gut geplant werden muss: Für den Gast sollte jederzeit ersichtlich sein, an wen er sich wenden kann.
Klare Informationen über Rezeptionszeiten, Notfallnummern, Ansprechpersonen im Wellnessbereich oder die Erreichbarkeit bei verschlossener Eingangstür sind essenziell.
In familiengeführten Hotels erfüllt oft auch die persönliche Präsenz der Gastgeber:innen beim Abendessen oder im Haus diese wichtige Funktion – sie vermittelt Nähe und Verlässlichkeit.
Mitarbeiter:innen-Schutz
Sicher arbeiten im Hotel
Arbeitsunfälle vermeiden, Gesundheit schützen, das Team stärken: In Kooperation mit dem Arbeitsinspektorat und der AUVA können Hotels die Sicherheit systematisch verbessern – mit positiven Effekten auf Mitarbeitende, Gäste und das Betriebsklima.
Das Arbeitsinspektorat ist nicht nur Kontrollinstanz, sondern unterstützt Hotels auch beratend bei der Einhaltung von Vorschriften. Bei Betriebsbegehungen werden etwa Arbeitszeiten, Unterkünfte für Mitarbeiter:innen, Brandschutz, Hygiene, Mutterschutz sowie Fluchtwege geprüft. Auch Arbeitsmittel, der Einsatz von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln und Hitzequellen in Küche und Wäscherei stehen im Fokus.
2023 kostete ein meldepflichtiger Unfall einen Betrieb im Schnitt über 8.000 Euro.
Arbeitsplatzevaluierung: Pflicht mit Potenzial Hotels müssen laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz regelmäßig alle Arbeitsbereiche evaluieren. Ziel ist es, physische und psychische Gefährdungen zu erkennen – z. B. durch Lärm, chemische Stoffe, unergonomisches Arbeiten, Heben schwerer Lasten oder Stress. Die Ergebnisse müssen dokumentiert und bei Änderungen (z. B. Umbau, neue Geräte) aktualisiert werden. Diese Evaluierung ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch eine wertvolle Chance zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen und zur Vermeidung von Erkrankungen.
Klare Rollen für mehr Sicherheit
Damit Prävention wirkt, braucht es definierte Zuständigkeiten:
• Arbeitgeber:innen sind für die Ergebnisse der Evaluierung verantwortlich und müssen alle Gefährdungen systematisch ermitteln und dokumentieren.
• Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) braucht es ab 11 Mitarbeitenden. Sie sind Bindeglied zwischen Belegschaft und Geschäftsführung und müssen dem Arbeitsinspektorat gemeldet werden.
• Ersthelfer:innen: Eine 8-stündige Erste Hilfe Ausbildung ist verpflichtend, Auffrischung alle 4 Jahre.
• 1 Person bei bis zu 19 Mitarbeitenden
• 2 Personen bei 20–29 Mitarbeitenden
• 1 weitere je 10 zusätzliche Personen
• Brandschutzbeauftragte sind bei bestimmten rechtlichen und baulichen Gegebenheiten erforderlich – nähere Infos gibt es bei der zuständigen Behörde.
• Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner:innen: In Betrieben bis 50 Mitarbeitende kann diese gesetzlich vorgeschriebene Betreuung kostenlos über AUVAsicher erfolgen.
Evaluierungen auch psychisch sinnvoll
Psychische Belastungen wie Stress oder Überforderung sind häufige Ursachen für arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen. Auch diese sind Teil der Arbeitsplatzevaluierung. Wer gezielt Maßnahmen ableitet, schützt die Gesundheit, spart Kosten und verbessert das Arbeitsklima.
Diese Unterlagen sollten bei Kontrollen griffbereit sein
Arbeitsinspektor:innen dürfen Einsicht nehmen in:
• Unterlagen über Arbeitsräume, Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe (z. B. Betriebsanlagengenehmigung, Sicherheitsdatenblätter, Prüfnachweise)
• Unterlagen zur Arbeitsplatzevaluierung (Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente)
• Aufzeichnungen, die aufgrund von Gesetzen zu führen sind, wie z. B. Arbeitszeitaufzeichnungen nach dem Arbeitszeitgesetz
• Aufzeichnungen über die Beschäftigung während der Ruhezeiten nach dem Arbeitsruhegesetz und über die gewährte Ersatzruhe
• Verzeichnis der Jugendlichen nach dem Kinderund Jugendbeschäftigungsgesetz
AUVAsicher: Unterstützung von Klein- und Mittelbetrieben
AUVAsicher, das Prävantionsprogramm der AUVA, bietet Klein- und Mittelbetrieben mit bis zu 50 Beschäftigten kostenlose sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung, finanziert über die Unfallversicherungsbeiträge. Die Leistungen umfassen:
• Arbeitsplatzevaluierung
• Unterstützung bei Unterweisungen
• Organisation von Ersthelfer:innen
• Lärm- und Raumklimamessungen
• Beratung zu Gesundheitsfragen
• Hilfe bei Sicherheitsdokumenten (SGO)
Finanzieller Vorteil bei Krankenständen
Hotels können bei Arbeitsunfähigkeit Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung beantragen:
• Bis 10 Mitarbeitende: 75 % des fortgezahlten Gehalts
• 11 bis 50 Mitarbeitende: 50 % des fortgezahlten Gehalts
Gerade für personalintensive Betriebe ist das eine wichtige finanzielle Entlastung.
Vertrauen und Sicherheit stärken
AUVAsicher stärkt nicht nur die Gesundheit der Mitarbeitenden, sondern fördert auch ein nachhaltiges Sicherheitsbewusstsein im Team – mit positiver Wirkung auf das Image gegenüber Gästen, Partnern und Behörden. Viele Hotelbetriebe nutzen das Programm bereits erfolgreich.
Mehr dazu auf oehv.at oder auvasicher.at
Offboarding
Strukturierter Check-out
Wenn Mitarbeitende das Hotel verlassen, bleiben oft digitale Spuren – und damit auch Risiken.
Mit einer strukturierten Austrittsliste stellen Sie sicher, dass Zugänge gesperrt, Geräte retourniert und Daten sauber übergeben oder gelöscht werden.
So schützen Sie Ihr Unternehmen, Ihre Gäste und sensible Informationen – und schaffen Klarheit im Offboarding-Prozess.
Die folgende Liste dient als Orientierung und kann individuell an die Bedürfnisse Ihres Betriebs angepasst werden.
Person:
Letzter Arbeitstag:
Aufgaben/ Maßnahmen Verantwortlich Erledigt am Organisatorisch
Alle relevanten internen Abteilungen (z. B. HR, IT) und externen Partner müssen über den Austritt des Mitarbeitenden informiert werden.
Der Mitarbeitende muss eine schriftliche Bestätigung über die Rückgabe aller firmeneigenen Geräte, Daten und Informationen unterzeichnen.
Zugriffssteuerung & Zugangskontrollen
Sämtliche Benutzerkonten des Mitarbeitenden (z. B. IT-Systeme, VPN-Zugang, Cloud-Dienste) müssen deaktiviert und gelöscht werden.
Alle Passwörter von Systemen, auf die der Mitarbeitende Zugriff hatte (insbesondere geteilte Konten), müssen geändert werden.
Das E-Mail-Konto des Mitarbeitenden muss, nach Rücksprache mit der Führungskraft, deaktiviert werden. Weiterleitungen müssen auf eine unternehmensinterne Person eingerichtet werden. Eine Abwesenheitsnotiz sollte eingerichtet werden.
Zugangsdaten zu Unternehmens-Social-Media-Profilen sollten geprüft, übergeben und Passwörter aktualisiert werden, sofern der Mitarbeitende dort tätig war.
Alle Zugänge des Mitarbeitenden zu Lieferantenportalen und externen Dienstleistern müssen deaktiviert oder entsprechend angepasst werden.
IT-Assets
[Vorgesetzter]
[HR]
[IT]
[IT]
[IT]
[IT / Marketing]
[IT]
Alle betrieblichen Geräte (z. B. Laptop, Mobiltelefon, SIM-Karte, Ladegeräte) müssen vollständig zurückgegeben werden. Eine Dokumentation dieses Prozesses kann hilfreich sein. [IT]
Alle physischen Schlüssel und Zutrittskarten (z. B. für Büro- oder Serverräume) müssen zurückgegeben werden. [Facility Management]
Der Mitarbeiterausweis muss zurückgegeben und ggf. entwertet oder archiviert werden. [HR]
Datensicherung und Datenlöschung
Alle relevanten Geschäftsdaten, die lokal oder auf persönlichen Laufwerken gespeichert wurden, müssen gesichert und ggf. übergeben werden.
Alle persönlichen Daten des Mitarbeitenden müssen auf betrieblichen Geräten vollständig gelöscht werden, sofern diese nicht weiter benötigt werden.
Alle Daten auf nicht mehr genutzten Geräten müssen sicher gelöscht oder überschrieben werden, um unbefugten Zugriff zu verhindern.
[IT]
Der Autor: Dipl.-Ing. Werner Schober | SEC Consult Unternehmensberatung GmbH | sec-consult.com
[MA]
[IT]
Partner
Wasser und Energie sparen bei vollem Duschvergnügen
Ecowaterjet by rabmer®:
Die smarte Lösung für Nachhaltigkeit, Komfort und Kosteneffizienz in der Hotellerie
Steigende Energiepreise, Wasserknappheit und Anforderungen an nachhaltiges Wirtschaften verlangen effiziente Lösungen. Der Ecowaterjet by rabmer® reduziert den Wasser- und Energieverbrauch in Duschen um bis zu 50 % – ohne, dass der Komfort für Hotelgäste leidet.
Hocheffiziente Technologie – schnell installiert
Der innovative Ecowaterjet Duscheinsatz wird einfach zwischen Armatur und Duschschlauch oder vor der Oberkopfdusche eingeschraubt. Mittels VenturiPrinzip wird im Inneren ein stark verwirbeltes Wasser-Luft-Gemisch erzeugt, das trotz enormer Einsparung einen starken Duschstrahl garantiert. Der Wasserdurchfluss kann so sogar auf 6 l/min reduziert werden – das Duscherlebnis fühlt sich dabei an, wie mit 12 l/min.
Messbare Vorteile für Umwelt und Betrieb
Das Einsparpotential ist enorm, so spart ein Businesshotel mit 100 Zimmern jährlich rund
• 1,4 Mio. Liter Wasser und Abwasser
• 56.000 kWh Energie
• 18 Tonnen CO₂
• sowie 13.600 Euro Betriebskosten, wodurch sich die Investition in 3 – 4 Monaten amortisiert. Dazu kommt, dass der Ecowaterjet wartungsfrei ist, zu allen gängigen Armaturen passt und in mehreren Farben erhältlich ist. Die werkzeuglose Installation dauert nur wenige Minuten und kann vom Hotel eigenen Personal durchgeführt werden. Selbstverständlich werden auch die Anforderungen der EU-Taxonomie und allen Nachhaltigkeits-Zertifikaten erfüllt.
Bewährt bei führenden Hotelmarken im In- und Ausland Zahlreiche internationale Hotelgruppen wie etwa Marriott, Radisson, NH, Adina, Best Western oder Falkensteiner und natürlich viele Hotels in Österreich, darunter unter anderem das Boutiquehotel Stadthalle in Wien oder das Hotel Enzian in Obertauern, nutzen bereits die vielen Vorteile des Ecowaterjet. „Nachhaltigkeit ist für uns keine Mode, sondern Herzensangelegenheit. Wir bieten unseren Gästen erstklassigen Duschkomfort und schützen die Umwelt. Der Ecowaterjet verbindet beides ideal“, ist Sissi Veit, Geschäftsführerin vom Hotel Enzian, überzeugt.
Nachhaltig besser werden mit österreichischer Technologie Mit dem in Österreich produzierten und umfassend zertifizierten Ecowaterjet Wasserspareinsatz investieren Hotels in eine skalierbare, wirtschaftliche Lösung, senken Betriebskosten, erfüllen Umweltvorgaben und stärken ihr grünes Image – ein klarer Wettbewerbsvorteil am Weg in eine nachhaltige Zukunft.
Kontakt
Mag. Klaus Pichler T: +43 7230 7213740 greentech@rabmer.at ecowaterjet.com
Alles, was Recht ist
Die Antworten auf häufige Rechtsanfragen unserer Mitglieder.
Diesmal zum Schwerpunktthema dieser Ausgabe – Sicherheit.
In welchem Rahmen ist Videoüberwachung zulässig?
Eine Videoüberwachung ist nur zulässig, wenn bestimmte Vorfälle oder Umstände die Annahme rechtfertigen, der überwachte Bereich könnte das Ziel oder der Ort eines gefährlichen Angriffs werden (z. B. Einbruch, Vandalismus, unbefugter Zutritt über Hintereingang etc.).
Öffentlicher Raum darf zum Zweck des Objektschutzes nur so weit erfasst werden, wie es zur Erreichung dieses Zweckes unumgänglich notwendig ist (z. B. unmittelbar an das Hotel angrenzende Teile des Gehsteigs). Eine darüberhinausgehende Überwachung von öffentlichen Plätzen ist nicht erlaubt.
Völlig unzulässig ist jedenfalls die Durchführung von Überwachungen an Orten, die dem höchst persönlichen Lebensbereich zuzurechnen sind (z. B. Hotelzimmer, Umkleide- oder WC-Kabinen). Verboten ist auch die gezielte Videoüberwachung zur Kontrolle von Mitarbeiter:innen an der Arbeitsstätte.
Wäre es sicher, meine Gäste im Fall eines regionalen Stromausfalls oder Blackouts abreisen zu lassen?
Grundsätzlich haben Sie keine Befugnisse, Gäste an einer Abreise zu hindern. Da aber bei einem regionalen Stromausfall oder Blackout Ampeln, Bahnschranken, Ladestationen und Tankstellen nicht funktionieren, ist mit chaotischen Verkehrsverhältnissen zu rechnen und eine Abreise nicht empfehlenswert.
Was kann man tun, um Legionellen vorzubeugen?
Vor allem zwei einfache Grundregeln sind für einwandfreies, sicheres Trinkwasser zu beachten: Wasser muss fließen und Kaltes muss kalt, Warmes muss warm bleiben.
Wasser kann aufgrund einer seltenen oder ganz ausbleibenden Nutzung, etwa durch saisonale Unterbrechungen, in den Leitungen stagnieren. Auch Zu- oder Umbauten von Hotelgebäuden können zu sogenannten Totleitungen oder selten genutzten Armaturen führen. Lassen Sie im Anlassfall Armaturen vom Team mindestens alle drei Tage manuell laut einem festgelegten Spülplan für mindestens eine Minute freispülen. Der Spülplan stellt den regelmäßigen Wasserdurchfluss in allen Anlageteilen sicher und dient zudem als rechtliche Absicherung bei Schadensfällen. Darin sind neben der jeweils gespülten Armatur auch die Wassertemperatur, die Spüldauer sowie das Intervall und die verantwortliche Person inklusive Unterschrift nach Erledigung festgehalten. Wichtig ist, dass regelmäßig sowohl kaltes auch als warmes Wasser aus allen Armaturen entnommen wird. Eine einfachere Lösung bieten intelligente, automatisch und bedarfsgerecht freispülende Armaturen.
Es kann verlockend sein, aus Energiespargründen die Temperaturen im Warmwasserboiler zu senken. Legionellen vermehren sich jedoch bei Temperaturen zwischen 25 und 50°C am besten. Das Kaltwasser sollte daher maximal 20°C haben, das Warmwasser muss mindestens 55°C haben.
Duschköpfe und Strahlregler haben einen großen Einfluss auf die Trinkwasserqualität und sollten regelmäßig gereinigt und entkalkt werden. Als Richtwert für das Intervall gelten ein bis drei Monate. Höchste Zeit ist es dann, wenn das Wasser unregelmäßig oder zur Seite spritzt. Besonderes Augenmerk sollte Duschschläuchen gelten, da diese zu starker, mitunter auch gesundheitsgefährdender Verkeimung neigen. Diese sollten daher wenigstens alle zwei Jahre erneuert werden. Sinnvoll ist es bereits beim Hauswassereingang einen Filter zur Vermeidung von Partikeleintrag in das Hauswassersystem zu installieren und halbjährlich zu warten. Zudem können Kalkablagerungen im Hauswassersystem durch Kalkentfernung vor dem Warmwasserbereiter vermieden werden. Alle Wartungs- und Reparaturarbeiten sollten zudem schriftlich umfassend dokumentiert werden. Ein Wartungsvertrag mit Ihrem Installateur ist empfehlenswert, um eine regelmäßige Überprüfung der Trinkwasserinstallation zu gewährleisten.
Brauche ich betriebliche KI-Richtlinien?
Nach Artikel 4 des AI Acts müssen Betreiber:innen Maßnahmen setzen, die gewährleisten, dass ihre Mitarbeitenden und alle, welche die KI-Systeme in ihrem Namen nutzen, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, also die KI-Systeme sachkundig nutzen können und sowohl deren Potenziale als auch deren Risiken im Sinne der sozialen, ethi-
schen und rechtlichen Implikationen zu verstehen. Mit betrieblichen KI-Richtlinien soll klar definiert werden, ob, und wenn ja, in welchem Ausmaß und welche KI-Anwendungen und Services, die auf KI beruhen, im dienstlichen Zusammenhang genutzt werden dürfen.
Wie können Karten-Zahlungen möglichst sicher abgewickelt werden?
Stellen Sie sicher, dass bei Zahlungen via Terminal vor Ort ausreichend Privatsphäre vorhanden ist, um ein Ausspähen des PIN zu unterbinden. Nutzen Sie für Kartenzahlungen, bei denen der Gast nicht vor Ort ist, Bezahllinks mit internationalen Sicherheitsstandards wie dem 3D-Secure-Verfahren (z. B. Visa Secure, Mastercard Identity Check, SafeKey bei AmEx). Dabei muss die Identität doppelt bestätigt werden (z. B. mit PIN oder Fingerabdruck) – das verringert auch Ihr Chargeback-Risiko! Sprechen Sie mit Ihrem Zahlungsdiensteanbieter über Möglichkeiten der Umsetzung.
Mehr Infos zu den einzelnen Themen finden Sie auf oehv.at
Kennen Sie den kostenlosen Rechtsservice der ÖHV?
Mag. Maria Wottawa ist Leiterin des ÖHV-Mitgliederservices und berät Sie in Rechtsfragen | mitglied@oehv.at oder +43 1 5330952-91
Hygiene
Profi-Tipps für gepflegte Hotelwäsche
Richtige Textilpflege sorgt für sichere Hygiene, schont die Ressourcen und verlängert das Leben Ihrer Wäsche. Erich Nussbaummüller von der hollu Akademie mit Know-how aus der Praxis.
Herr Nussbaummüller, wie wäscht man Wäsche richtig?
Erich Nussbaummüller: Die Qualität der Textilhygiene wird durch den gesamten Waschkreislauf bestimmt: Angefangen beim Sammeln der Schmutzwäsche über Transport, Vorsortierung, Waschvorgang mit korrekter Programmauswahl und Dosierung, Trocknung, Bügeln bis hin zur Lagerung und Wiederausgabe der frischen Wäsche. Dabei kommt es auf einige entscheidende Faktoren an, zum Beispiel auf die Verwendung des richtigen Waschmittels und der richtigen Waschtemperatur. Nur wenn der komplette Waschkreislauf optimal läuft, erzielen Sie erstklassige Ergebnisse.
Warum lohnt es sich, auf die korrekte Dosierung zu achten?
Nussbaummüller: Ganz einfach: Zu wenig Waschmittel macht nicht richtig sauber. Neben Schmutzrückständen und unangenehmen Gerüchen bleiben auch mehr Keime auf der Wäsche zurück. Zu viel Waschmittel belastet die Textilfasern und die Umwelt. Mit automatischen Dosiersystemen lässt sich die optimale Menge an Waschmittel einstellen und stets an die aktuellen Bedingungen anpassen. So viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Fazit: Korrekte Dosierung stellt eine optimale Reinigungsleistung sicher, schont die Umwelt und spart Kosten.
Welches Waschmittel ist ideal?
Nussbaummüller: Die Wahl des Waschmittels hängt von der Art der Wäsche ab. Achten Sie darauf, ein geeignetes Waschmittel für unterschiedliche Materialien und Farben zu wählen. Bei der Auswahl des Waschmittels ist es wichtig, den Textiltyp zu berücksichtigen, um Schäden zu vermeiden. Auch die Waschtemperaturen auf den Pflegeetiketten sind unbedingt einzuhalten.
Worauf ist beim Beladen der Waschmaschine zu achten?
Nussbaummüller: Für ein optimales Waschergebnis ist es wichtig, die Maschine auf keinen Fall zu überladen und die empfohlene Füllmenge einzuhalten. Wir empfehlen immer eine Handbreit Abstand zum oberen Rand der Trommel. Ausnahme besteht bei Feinwäsche, Sonderbehandlungen und dem Aufbereiten von Reinigungshilfsmitteln.
Warum macht eine regelmäßige Wartung Sinn?
Nussbaummüller: Je besser die Maschine in Schuss ist, desto höher ist ihre Reinigungsleistung. Kalkablagerungen und Rückstände können die Effizienz spürbar beeinträchtigen und somit das Waschergebnis deutlich mindern. Regelmäßige Wartung verlängert zudem die Lebensdauer der Maschine. Mein Tipp: Die Einspülkammern der Waschmaschine regelmäßig reinigen und desinfizieren. So vermeiden Sie, dass Keime durch das Wasser in die Wäsche geschleppt werden.
Was tun bei Flecken?
Nussbaummüller: Flecken müssen ganz gezielt behandelt werden. Wie ist der Fleck entstanden, was hat ihn verursacht? Blut beispielsweise braucht eine andere Behandlung als Rost oder Kaffee. Generell gilt: Je früher Sie Flecken angehen, desto leichter lassen sie sich entfernen. Lange Lagerzeiten erschweren die Behandlung. Ob ölig und fettig oder rostig und löslich – eine genaue Anleitung, wie bei den verschiedensten Flecken vorzugehen ist, finden Sie im Flecken ABC von hollu.
Mehr Tipps zur richtigen Textilhygiene gibt’s im Online-Ratgeber
Strahlend sauber, spürbar gepflegt – mit hollu fühlt sich Ihre Wäsche wohlig an und bleibt länger wie neu.
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Gebäudesicherheit
Regelmäßige Überprüfung von Betriebsanlagen
Inhaber:innen von genehmigungspflichtigen Betriebsanlagen müssen diese unaufgefordert regelmäßig nach § 82b GewO prüfen oder prüfen lassen.
Die Frist für diese wiederkehrenden Prüfungen beträgt 5 Jahre bzw. 6 Jahre bei Anlagen, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 359b GewO 1994 unterzogen worden sind. Im Genehmigungsbescheid oder anderen gewerberechtlichen Vorschriften können aber auch andere Fristen festgesetzt werden.
Was ist zu überprüfen?
Geprüft wird, ob der Ist-Zustand der Betriebsanlage dem gewerberechtlichen Genehmigungsbescheid entspricht und ob alle relevanten, gewerberechtlichen Bescheide eingehalten werden. Da sich Genehmigungsbescheide auf Projektunterlagen wie Einreichpläne, Grundrisse, technische Beschreibungen oder Abfallwirtschaftskonzepte, Maschinenlisten und dergleichen beziehen können, ist es wichtig, sich vollständige Unterlagen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu beschaffen (Betriebsanlagenakt mit Aktenvermerken, Verhandlungsschriften, Sanierungskonzepten etc.).
Wer darf überprüfen?
Inhaber:innen von Betriebsanlagen sind für die Auswahl der berechtigten Personen, die die Prüfung vornehmen, verantwortlich. Zur Prüfung berechtigt sind:
• akkreditierte Stellen im Rahmen des fachlichen Umfangs ihrer Akkreditierung,
• staatlich autorisierte Anstalten,
• Ziviltechniker:innen (im Rahmen ihrer Befugnisse),
• Gewerbetreibende (im Rahmen ihrer Befugnisse),
• Inhaber:innen einer Betriebsanlage, sofern sie geeignet und fachkundig sind sowie
• sonstige geeignete und fachkundige Betriebsangehörige.
Mängelfreie Prüfbescheinigung
Werden im Zuge der Prüfung keine Mängel festgestellt, so ist die mängelfreie Prüfbescheinigung zu erstellen und bis zur nächsten Prüfung im Betrieb aufzubewahren. Das heißt, wenn die Behörde keine Prüfbescheinigung erhält, kann sie davon ausgehen, dass die Prüfung wie vorgeschrieben durchgeführt und keine Mängel festgestellt wurden.
Prüfergebnis mit Mängeln
Festgestellte Mängel können Abweichungen von Auflagen im Genehmigungsbescheid, Abweichungen vom Genehmigungszustand, Abweichungen von gewerberechtlichen Bestimmungen oder allgemeiner Natur sein und sind grundsätzlich umgehend zu beheben. Nicht umgehend behebbare Mängel sind in der Prüfbescheinigung mit Vorschlägen zur Behebung inklusive Fristen festzuhalten. Eine nicht mängelfreie Prüfbescheinigung ist unaufgefordert ehestmöglich an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu übermitteln.
Wer die Prüfbescheinigung gemäß § 82b GewO überhaupt nicht, nur unvollständig oder mit unrichtigen Angaben erstellt, kann mit einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro bestraft werden.
Die größere Gefahr ist allerdings, dass im Schadensfall Versicherungen aussteigen, weil die Prüfung der Anlagen nicht vorschriftsgemäß erfolgt ist.
Mehr zum Thema erfahren Sie in der Aufzeichnung unseres Online-Talks mit Experten des TÜV AUSTRIA. Jetzt kostenlos ansehen auf oehv.at!
Brandschutz
Lithium-Akkus: Sicher im Hotelbetrieb
Ob im E-Bike, Laptop oder Reinigungsgerät – Lithium-Akkus gehören zum Hotelalltag. Ihre hohe Energiedichte birgt jedoch Risiken: Defekte, falsches Laden oder Beschädigungen können Brände auslösen – besonders in Innenräumen wie Zimmern oder Tiefgaragen.
Am häufigsten kommen Lithium-Ionen-Akkus zum Einsatz – etwa in Reinigungsmaschinen, Smartphones, Tablets, Werkzeugen, privaten Ladeeinrichtungen oder Gästefahrzeugen wie E-Bikes oder E-Scootern. Kritisch wird es, wenn beschädigte oder unpassende Ladegeräte verwendet werden, Akkus in der Nähe brennbarer Materialien lagern oder laden, zu viele Akkus gleichzeitig in engen, schlecht belüfteten Bereichen geladen werden, oder Ladeeinrichtungen unfachmännisch installiert sind.
Ein Batteriebrand kann extreme Hitze und giftige Gase freisetzen und ist schwer zu löschen – mit hohem Gefährdungspotenzial für ganze Gebäudeteile.
Unser Tipp:
Klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Versicherung, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit im Schadensfall die Schäden gedeckt werden.
Sicherheitsmaßnahmen für den Hotelbetrieb Prävention ist Pflicht. Diese Maßnahmen helfen, Risiken zu minimieren:
• Ladezonen definieren: Nur in ausgewiesenen, gut belüfteten Bereichen mit feuerfestem Untergrund laden.
• Fachgerechte Installation: Ladeeinrichtungen ausschließlich durch zertifizierte Elektrofachbetriebe errichten lassen.
• Original-Ladegeräte nutzen: Herstellerzubehör verwenden – keine billigen Alternativen.
• Ladeverhalten optimieren: Akkus möglichst zwischen 30–70 % halten. Nicht bis 100 % laden und nicht tiefentladen.
• Sichere Lagerung: Defekte oder entnommene Akkus in feuerfesten Behältern lagern – entfernt von brennbaren Stoffen.
• Schulung der Mitarbeiter:innen: Regelmäßige Unterweisungen zum sicheren Umgang und Verhalten im Störfall. Dokumentieren Sie die Schulungen (z. B. für Versicherungen, Haftungen, ...).
• Information & Kennzeichnung: Ladezonen sichtbar beschriften, schriftliche Anleitungen und Notfallmaßnahmen bereitstellen.
Mehr zum Thema finden Sie auf der Website der WEKA Business Solutions GmbH, weka.at Umfassende Infos zu den Brandschutzregelungen für Beherbergungsbetriebe gibt´s auf oehv.at
Hotelportrait
Kaiserlodge in Scheffau: Alpine Appartement & Suite-Experience mit neuer Spa-Strategie
Mitten im Herzen des Tiroler Kaisergebiets vereint die Kaiserlodge in Scheffau seit ihrer Eröffnung 2017 alpine Eleganz, persönliche Freiheit und ein außergewöhnlich durchdachtes Hospitality-Konzept. Das architektonisch eigenständige Haus ergänzt das 4-Sterne-All-Inclusive-Stammhaus Hotel Kaiser um eine moderne Suite-Welt – und wächst 2025 mit einem starken strategischen Update weiter: dem neuen Adults-Only „Natürlich.Spa“, einem durch und durch naturnahen Erholungsraum, der alpine Materialien, Individualität und Rückzug neu denkt.
Der Anspruch unserer Gäste wächst –wir wachsen mit.
„Unsere Gäste wünschen sich nicht nur Raum – sie suchen Resonanz. Deshalb investieren wir in Bereiche, die nicht nur baulich, sondern auch emotional berühren“, so Gastgeberin Barbara Winkler, die gemeinsam mit ihrem Sohn Michael LandlingerWeilbold und dessen Partnerin Evelyn Adelsberger beide Häuser führt. Die neue Ausrichtung setzt auf tiefere Segmentierung, fokussierte Qualitätsangebote für unterschiedliche Zielgruppen – von Paaren bis Mehrgenerationenurlaubern – und klar getrennte Spa-Bereiche für Familien und Erwachsene.
Die 62 Einheiten der Kaiserlodge bieten Hotelkomfort in individuell buchbaren Modulen: Frühstück oder Selbstverpflegung, Spa-Nutzung oder Tagesausflüge, Hausservice oder Rückzug – der Gast entscheidet. Ergänzt wird das Konzept durch ein kulinarisches Baukastensystem mit Restaurant, Kochboxen und Lieferservice.
Der Begriff „Serviced Apartment“ wurde bewusst durch das Wort „Suite mit Hotelservice“ ersetzt, um die Kombination aus Designanspruch, Naturbezug und Serviceklarheit deutlicher zu kommunizieren, obwohl die Einheiten individuelle Wohneinheiten inklusive vollausgestatteter Küche sind.
Neuer Adults-Only-Spa stärkt Positionierung
Mit dem „Natürlich.Spa“ stärkt die Kaiserlodge ihre Positionierung im wachsenden Segment der luxuriösen Wellnessauszeiten. Besonderer Fokus liegt auf nachhaltigen Anwendungen, Sinnesräumen und einer Verbindung von Aktivität, Achtsamkeit und alpinem Lifestyle. Der neue Spa-Bereich ergänzt ein ohnehin facettenreiches Resortangebot, das von Seezugang über Kids Club bis zum erweiterten Skiverleih reicht – alles in direkter Synergie mit dem Hotel Kaiser.
„Wir sehen eine deutliche Verschiebung der Saisonalität und begegnen dieser Entwicklung mit verlängerten Öffnungszeiten, neuen Zielgruppenstrategien und einem stimmigen Gesamtbild – atmosphärisch wie wirtschaftlich“, betont Winkler, auch Landesvorsitzende der ÖHV Tirol. Das neue Hotelprogramm, eine aufgestockte Mitarbeiterstruktur mit Feel-GoodManagerin und flexible Arbeitsmodelle sind weitere Bausteine in Richtung Zukunftsfähigkeit.
Mit rund 70.000 Nächtigungen und einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 4,4 Tagen entwickelt sich die Kaiserlodge immer stärker zum Ganzjahresbetrieb.
Unser Ziel war und ist es, kein klassisches Appartementhaus zu sein – sondern ein Ort, der inspiriert, erdet und bewegt.
Highlights: tägliches Yoga- und Aktivprogramm, sowie Kreativworkshops / eigener Naturbadesee / Topfgerichte / Kids.Club mit Kinderbetreuung ab 2 Jahren / Alles kann. Nichts muss. / ausgezeichnet mit dem österreichischen Umweltzeichen
Preise: ab 170 Euro pro Person und Tag www.kaiserlodge.at
Wir schaffen Orte, die berühren – durch echte Gastfreundschaft, natürliche Herzlichkeit und stilvolle Geborgenheit inmitten der Tiroler Alpen.
Die Gastgeberfamilie
Barbara Winkler, die bereits seit 2004 das Hotel Kaiser in Tirol leitet, verwirklichte 2017 mit der Eröffnung der Kaiserlodge ihren lang gehegten Traum eines Hauses, das Freiheit, Naturverbundenheit und Design harmonisch vereint. Mit ihrer offenen Art und Liebe zum Detail prägt sie die Atmosphäre der Kaiserlodge maßgeblich. Gemeinsam mit ihrem Sohn Michael LandlingerWeilbold und dessen Partnerin Evelyn Adelsberger führt Barbara Winkler die Kaiserlodge. Das Trio verbindet Erfahrung mit frischen Ideen und schafft so einen Ort, an dem Gäste individuell entspannen und genießen können. Die Gastgeberfamilie legt großen Wert auf Nachhaltigkeit, Regionalität und ein authentisches Urlaubserlebnis. Mit einem jungen, internationalen Team, das auf Augenhöhe zusammenarbeitet, schaffen sie eine Atmosphäre, in der sich Gäste willkommen und wohl fühlen.
v. l. n. r.: Barbara Winkler, Michael Landlinger-Weilbold, Evelyn Adelsberger
Ein Hotelportrait von Dr. Heribert Purtscher
Partner
Betriebliche Altersvorsorge schafft Vorteile
Gute Mitarbeiter:innen finden und langfristig binden stellt für viele Unternehmen und ganze Branchen eine immer anspruchsvollere Aufgabe dar.
Zusatzleistungen gewinnen in diesem Kontext zunehmend an Bedeutung, da sie einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Arbeitgebern schaffen. Stark im Kommen sind hier Lösungen der betrieblichen Altersvorsorge – also Firmenpensionen von Pensionskassen. Sie gelten nicht nur als attraktive Sozialleistung mit steuerlichen Vorteilen, sondern tragen maßgeblich zur finanziellen Absicherung der Mitarbeitenden im Alter bei. Diese zusätzliche Sicherheit stärkt das Vertrauen in den Arbeitgeber und fördert die Mitarbeiter:innen-Bindung.
In großen Unternehmen sind Firmenpensionen von Pensionskassen meist bereits Standard. Immer häufiger werden sie nun aber auch in kleineren Betrieben zu einem wichtigen Baustein im Wettbewerb um die besten Arbeitskräfte. Denn Zusatzpensionen werden künftig notwendig sein, um den Lebensstandard im Alter halten und den Ruhestand genießen zu können.
Für die Hotelbranche besonders interessant ist die Vorsorge für angestellte Familienmitglieder. Über die Pensionskasse kann eine "private" Vorsorge mittels Betriebsausgaben aus dem Unternehmen heraus finanziert werden. Das Pensionskassenmodell kann auch besonders verdiente Mitarbeiter:innen für ihre langjährige Betriebszugehörigkeit belohnen, oder speziell an Leitungsfunktionen geknüpft sein.
Win-Win-Situation
Beiträge in eine Pensionskasse sind günstiger als Prämien oder Gehaltserhöhungen, weil sie für den Arbeitgeber Betriebsausgaben und somit frei von Lohnnebenkosten sind. Die Beiträge des Arbeitgebers werden Brutto-für-Netto für die Mitarbeiter:innen angespart, da diese von Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben befreit sind.
Flexible Modelle für die Hotelbranche
Als Partnerbetrieb bietet die VBV-Pensionskasse allen ÖHV-Mitgliedern TOP-Konditionen, einen auf die Hotelbranche zugeschnittenen Leistungskatalog (inkl. Sondermodell für Teilzeitkräfte), flexible Vertragsgestaltung und minimalen administrativen Aufwand. Ob für den ganzen Betrieb oder ausgewählte Mitarbeiter:innen, eine große Hotelkette oder einen kleinen Familienbetrieb, die VBV findet die optimale Lösung für Sie.
Über die VBV
Die VBV ist die führende Gruppe für betriebliche Vorsorgelösungen in Österreich, sowohl im Bereich von Firmenpensionen, als auch bei der Abfertigung NEU. Derzeit werden in der VBV-Pensionskasse mehr als 9,4 Milliarden Euro für rund 400.000 Berechtigte unter Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte veranlagt. Dafür wurde das Unternehmen auch bereits mehrfach als beste und nachhaltigste Pensionskasse Österreichs ausgezeichnet.
Weitere Informationen: vbv.at/pensionskasse
Kontakt
Manfred Sirny, Beratung und Vertrieb VBV – Consult Beratung für betriebliche Vorsorge GmbH T: +43 01 24010124 | m.sirny@vbv.at
ÖHV-Unternehmerakademie: Rentabel durch Know-how
Wie wirtschaftlicher Erfolg planbar wird: Die ÖHV-Unternehmerakademie zeigt, wie Sie Ihr Hotel strategisch, effizient und zukunftssicher führen.
Rentabilität ist kein Zufall – sie ist planbar.
Steigende Kosten, veränderte Gästebedürfnisse und wachsende Anforderungen an den Vertrieb stellen viele Hotels vor große wirtschaftliche Herausforderungen. Ein volles Haus allein reicht heute nicht mehr – wer in der Hotellerie erfolgreich sein will, braucht kluge Führung, strategisches Denken und ein tiefes Verständnis für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge. Die Unternehmerakademie (UNA) der ÖHV vermittelt genau das.
Rentabilität verstehen – und gestalten
Effizienz beginnt bei der Kenntnis aller Erlösquellen: Logiserlöse, F&B, Spa, Zusatzverkäufe und Upselling – wer diese Potenziale erkennt und gezielt steuert, macht aus einem guten Hotel ein profitables Unternehmen. Die UNA vermittelt, wie Führungskräfte mit betriebswirtschaftlichem Know-how die richtigen Stellschrauben finden – und drehen.
Das Trio für wirtschaftlichen Erfolg
Wer seine Zahlen kennt, kann vorausschauend handeln: Ein solides Budget, laufendes Controlling und eine effiziente Personaleinsatzplanung sorgen dafür, dass Qualität, Kosten und Gästezufriedenheit im Gleichgewicht bleiben. Gute Planung entlastet –und schafft Raum für echte Führung.
Die UNA: Ihr Weg zu nachhaltigem Erfolg
Die UNA ist die Ausbildung für alle, die Hotellerie nicht nur leben, sondern wirtschaftlich stark führen wollen. Ob Unternehmer:in, Nachfolger:in oder Führungskraft – in kompakten Modulen erhalten Sie praxisnahes Wissen, das sich unmittelbar in der täglichen Arbeit und auf Ihrem Betriebsergebnis niederschlägt.
Jetzt investieren – in Ihre Führungskompetenz und Rentabilität
Nutzen Sie die Chance, Ihren Betrieb zukunftssicher und profitabel zu gestalten. Mit dem Know-how der UNA treffen Sie bessere Entscheidungen, führen Ihr Team wirkungsvoller und steigern gezielt Ihre wirtschaftliche Performance.
Start: Mo., 13. Oktober 2025 | Ende: Oktober 2027 | Dauer: 8 Module
Einschreibegebühr:
• ÖHV-Mitglied: Einmalig 1.790 Euro
• Gast: Einmalig 1.990 Euro
Teilnahmegebühr pro Modul:
• ÖHV-Mitglied: 2.100 Euro
• Gast: 2.790 Euro
Info und Anmeldung: oehv.at/una
DIE LOBBY
Markenaufbau mit Strategie –Ihr Weg zur starken Hotelmarke
auchSpeziellBetriebe!fürkleine
Eine erfolgreiche Marke ist mehr als ein Logo – sie entsteht durch klare Positionierung, tiefes Zielgruppenverständnis und einen strukturierten Vermarktungsplan.
In einem kompakten Programm aus einem Seminartag und zwei Webinaren erhalten Sie das nötige Wissen und praxisnahe Tools, um Ihre Marke strategisch zu entwickeln und emotional aufzuladen.
Im Seminar lernen Sie:
• Die Stärken und USPs Ihres Hotels gezielt zu definieren
• SWOT-Analysen wirkungsvoll einzusetzen
• Mit dem Marketing Playground Model und Marken-Archetypen eine emotionale Markenstrategie zu entwickeln
• Durch aktives Zuhören Gäste besser zu verstehen und Ihre Positionierung zu schärfen
In den Webinaren vertiefen Sie:
Wie sich diese Ansätze im Team verankern lassen und Ihre Marke an allen Touchpoints spürbar wird – für mehr Gästebindung und wirtschaftliches Wachstum.
Termin 1 – Webinar
Do., 18. September 2025, 10:00–13:00 Uhr
Termin 2 – Präsenzseminar
Mi., 08. Oktober 2025, 09:30–17:30 Uhr mama thresl, Leogang
Termin 3 – Webinar
Di., 21. Oktober 2025, 10:00–13:00 Uhr
Info und Anmeldung: oehv.at/marke
Die nächsten Termine für Ihre Weiterbildung
Info & Anmeldung: oehv.at/seminare
Webinarreihe „KI-Werkzeugkasten für den Hotelalltag“ ab 10.09.2025 online
Webinar „Cybergefahren im Hotel – Sensibilisierung der Mitarbeitenden“ 16.09.2025 online
Webinar „TikTok-Marketing als Chance für Hotels“ 17.09.2025 online
Lehrgang Preisgestaltung und Vertrieb 2025 ab 14.10.2025 Zell am See Webinar „Rechtliche Verantwortung im Hotelmanagement: Geschäftsführer Haftungsrisiken“ 27.10.2025 online
Praktikerseminar „Housekeeping- und Hygienemanagement“ 05.11.2025 Wals
Praktikerseminar „Arbeitsrecht im Hotel – Fokus auf optimale Arbeitsverträge“ 06.11.2025 Innsbruck
Abteilungsleiterakademie 2025-2026 ab 11.11.2025 Maria Alm
F&B-Kostenmanagement Lehrgang 2025 ab 18.11.2025 Altaussee
Wie wirtschaftlich fit ist Ihr Hotel? Bei den ersten ÖHV-Branchen.Treffs des Jahres gaben Dr. Martin Schumacher und Mag. Manuela Wiesinger (conos gmbh) sowie Mag. Heimo Thaler (Österreichische Hotel- und Tourismusbank) wertvolle Einblicke in strategische und wirtschaftliche Erfolgsfaktoren der Hotellerie.
ÖHV-Branchen.Treff am 21. Mai in Kärnten:
Gute Stimmung und wertvoller Austausch im KOLLERs Hotel am Millstätter See
ÖHV-Branchen.Treff am 22. Mai in der Steiermark: Full House im Heilthermen Resort Bad Waltersdorf
Die nächsten Termine:
ÖHV-Branchen.Treff in Tirol
02. Juli 2025, Grand Tirolia Kitzbühel
ÖHV-Branchen.Treff in Oberösterreich
17. September 2025, Landhotel Prielbauer, Mondsee
Jetzt anmelden! oehv.at/branchen.treff
Rückblick
Finanzierung im Fokus, Erlebnisse auf höchstem Niveau
Das war das ÖHV-FORUM in Lech am Arlberg!
Im April traf sich die Branche beim ÖHV-FORUM in Lech. Der intensive Austausch zwischen Leitbetrieben, Banken und Berater:innen machte deutlich: Die Finanzierung im Tourismus befindet sich im Umbruch – und verlangt neue Denkansätze.
Am Rahmenprogramm standen eine Weinverkostung, ein kulinarischer Abend im Hotel Goldener Berg, ein Skitag mit Olympiasieger Benni Raich und Fondue im Rote Wand Gourmet Hotel.
Veranstaltungstipp
ÖHV-FORUM Wien, 09. Oktober 2025
Neue Märkte, neue Chancen: Woher kommen unsere Gäste von morgen?
Die Tourismuslandschaft ist im Wandel. Geopolitische Entwicklungen, Klimaveränderungen und wirtschaftliche Faktoren beeinflussen massiv, aus welchen Ländern künftig Gäste nach Österreich kommen werden. Für Hotelier:innen bedeutet das: Wer heute die Reisenden von morgen kennt, sichert sich entscheidende Wettbewerbsvorteile.
Das ÖHV-Forum Wien widmet sich daher dem hochaktuellen Thema "International travel flows“. Fachleute präsentieren fundierte Analysen und teilen ihre Erfahrungen aus der Praxis.
• Aktuelle Trends: Welche Veränderungen prägen die internationalen Reiseströme?
• Potenziale erkennen: Welche aufstrebenden Märkte versprechen Wachstum für österreichische Hotels?
• Marketing optimieren: Wie sprechen Sie diese neuen Zielgruppen wirksam an?
• Angebote anpassen: Welche Erwartungen bringen Gäste aus diesen Märkten mit?
Nutzen Sie dieses kompakte Nachmittagsformat für wertvolle Impulse! Beim gemütlichen Ausklang mit Wiener Würstel, Heurigen-Schmankerln und Bier bleibt ausreichend Zeit zum Plaudern und Erfahrungsaustausch.
Donnerstag, 9. Oktober 2025
13:30–17:45 Uhr
Hilton Vienna Park,1030 Wien
Für ÖHV-Mitglieder kostenlos, für weitere Teilnehmer:innen 390 Euro
Jetzt anmelden! oehv.at/forum
Weiterbildung
ÖHV-Mitglieder
Wir sind ÖHV!
Wir freuen uns über 14 neue Mitglieder im zweiten Quartal:
Radisson Blu Hotel Das Triest, Wien • B&B Hotel Wien-Heiligenstadt, Wien • Tourismusverband Wildschönau, Wildschönau • Malisgarten – Green Spa Hotel, Zell am Ziller • Gut Stiluppe – Good Life Hotel, Mayrhofen • Elva Premium Apartment Hotel, Neustift im Stubaital • Max Brown 7th District, Wien • Perbersdorfer Heuriger-Hotel, Neuhofen an der Ybbs • Arcotel AQ, Wien • Alpine Club Resort, Schladming • Carpe Solem Jules, Obertauern • beim Krutzler Genussgasthof & Hotel, Heiligenbrunn • Avia Motel, Gmünd • Hotel Senningerbräu, Bramberg
Impulshotel Freigold – Walter Veit, Sophie Schick, Leopold Tröls
Donau Lodge – Karin Rosenberg, Julia Pfeiffer Hotel Liebmann – DI Bernadette Liebmann beim Krutzler Genussgasthof & Hotel –Familie Krutzler und Markus Gratzer
Tschardakenhof Appartements –Patricia Oehner, Manuel Schrenk
Riverresort Donauschlinge – Eva und Marc Hillebrandt
Kärnten Werbung – Marco Buttazoni, Sandra Fleißner, Raphaela Loigge und Jakob Moser
Weichensteller.
Für Ihr Unternehmen.
Egal ob Sie Ihr Unternehmen gründen, erfolgreich übergeben oder für die Zukunft absichern möchten: Die österreichischen Notar:innen helfen Ihnen dabei, ihre unternehmerische Vision in die Tat umzusetzen. Damit Ihr wirtschaftliches Leben Bestand hat.
Übrigens: Das Erstgespräch im Notariat im kostenlos. ihr-notariat.at