Rundschreiben 2015

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Rundschreiben Sehr geehrte Mitglieder! Sprechtag-Service Rat und Hilfe: Jeden Montag von 15.00 bis 18.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung. Dr.-Pascher-Straße 10, Braunau, Tel: 0664/112 0606. Bezirksobmann Josef STRANZINGER Sollte ich nicht erreichbar sein: Bezirksobmann u. LO Mag. Arch. (FH) Rudolf Berger, Tel. 0664/262 5660 oder Schriftführerin Berta Zellner, Tel. 0650/ 331 6523 Termin für Büroeröffnung - Linzer Straße 32, Braunau noch nicht bekannt (Verzögerung)

Mitgliedsbeitrag Herzlichen Dank schon im Voraus für die Einzahlung des Beitrages. Erlagschein verwenden! Genaue Anschrift nicht vergessen! Terminaviso Das nächste Sommergespräch findet am 4. Juli 2015 statt. Fertigstellung des neuen Büros, Linzerstraße 32, Braunau im Frühjahr 2015. Die nächste Jahreshauptversammlung findet am Donnerstag, 5. März 2015, 19.00 Uhr, statt.

Mietverträge, Indexberechnungen, Betriebskostenabrechnungen, Steuerfragen, Kündigungsfragen, Nachbarschaftsrecht, Hausverwaltung usw. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Mieter, Politik, Verwaltung und Medien. Durch 100 Jahre Erfahrung und ständig aktualisiertem Wissen für Hausvermieter können Sie sich in jeder Situation auf uns verlassen.

Schaukasten Für Braunau und Umgebung bieten wir den Schaukasten in der Salzburger Vorstadt als Anschlag für Vermietung von Wohnungen. Wohnungen zu vermieten: Text an Josef Stranzinger, Dr.-Pascher-Straße 10, 5280 Braunau oder Frau Berta Zellner Schriftführerin, 5145 Neukirchen a.E. 131

Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten betragen ab 1.4.2014 € 3,54 + 10 % MwSt.

Homepage E-Mail: stranzinger@tznetz.com stranzinger@oehgb-braunau.at

Ich ersuche alle Vermieter, die alten Verträge nicht abzuschreiben. Zeitgerecht, vor Ablauf des Vertrages (mindestens drei Monate vorher) einen neuen Vertrag vorbereiten lassen. Eventuelle alte Verträge von uns prüfen lassen. Bei Ein- und Zweifamilienhäuser unbedingt 3½ Monate vor Auslaufen des Vertrages einen neuen Vertrag erstellen lassen. Sie haben nach Ablauf des Vertrages nur 14 Tage Zeit, die Räumungsklage einzuleiten, ansonsten wird es ein unbefristeter Vertrag. Nur bei Eigentumswohnungen oder Mehrfamilienhäusern verbleiben dem Vermieter noch weitere 3 Jahre Zeit, den Mieter aufmerksam zu machen bzw. zu kündigen. Man ist gut beraten, davon nicht Gebrauch zu machen. Daher die Bitte, Fristen einzuhalten, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Architektenhaus in Braunau zu verkaufen Mailadresse: martha.schendl@aon.at

www.grundbesitzerbund-braunau.at

Kostenübernahme bei Räumungsklagen Mit der Einzahlung von 40,- € pro Jahr im voraus kann die Kostenübernahme (ca. 800.- €) für eine notwendige Räumungsklage übernommen werden. Zu bezahlen sind nur die Gerichtsgebühren. Mit der Einzahlung von 40,- € (noch vor Jahresende) auf IBAN AT82 1860 0000 1352 0283, BIC: VKBLAT2L bei der Volkskreditbank Braunau mit dem Vermerk „Räumungsklage“ noch vor Jahresende, hat jedes Mitglied eine Absicherung. (Unsere Anwälte Dr. Florian Lackner, RA Dr. Alexander Lison und RA Mag. Gerald Hamminger). Auf jeden Fall mit uns Kontakt aufnehmen, wegen der Zuteilung! Bei anderen Anwälten werden die Kosten nicht übernommen. Bei mehreren Wohneinheiten 2 x 40,- EUR. Außerhalb des Bezirks nur mit Rücksprache, offene Beträge einfordern ist nicht inkludiert. Werbeaktion wird auch 2015 weitergeführt

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