vhs 2/2012

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Programm 2/2012

Info

Allgemeine Teilnahmebedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Wer kann teilnehmen? Das Weiterbildungsangebot richtet sich laut Weiterbildungsgesetz für Rheinland-Pfalz (WBG vom 17. Nov. 1995) an Menschen ab 16 Jahren. Darüber hinaus werden zielgruppenspezifische Angebote gemacht, die im Programm ausgewiesen werden.

Anmeldung

Wie? Die Anmeldung zu einer Veranstaltung der vhs-Worms erfolgt schriftlich. Nach schriftlicher Anmeldebestätigung durch die vhs-Worms ist eine für beide vertragsschließenden Parteien rechtsverbindliche Anmeldung erfolgt. Außergewöhnlich intensive Einstufungs- und Beratungsleistungen, die über den Einstieg in einen konkreten Kurs hinaus gehen, werden durch die vhs gesondert in Rechnung gestellt. In diesem Fall wird der Kunde sofort darüber informiert. Wann? Bitte melden Sie sich möglichst bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn an, da zu diesem Zeitpunkt über die Kursdurchführung an Hand der Anzahl der Anmeldungen entschieden wird. Eine Anmeldung ist für jede einzelne Veranstaltung (auch für Fortsetzungskurse) erforderlich. Abweichende Anmeldefristen, z. B. für Prüfungen werden gesondert ausgewiesen.

Gebühren

Was kostet es? Die genauen Gebühren sind im jeweiligen Veranstaltungstext angegeben. Die Gebühren im Fremdsprachenprogramm sind abhängig von der Dauer des Kurses und der Teilnehmerzahl. Sie werden am 2. Kurstag nach Anzahl der vorliegenden schriftlichen Anmeldungen laut u. a. Tabelle ermittelt. KURSPREISE Teilnehmer

* Diese Kursgrößen werden mit Landesmitteln bezuschusst.

15 x 90 min.

12 x 90 min.

10 x 90 min.

13 bis 18 TN*

53,00 EUR

42,80 EUR

36,00 EUR

8 bis 12 TN*

68 EUR

54,80 EUR

46,00 EUR

113,00 EUR

90,80 EUR

76,00 EUR

5 bis 7 TN

Ermäßigungen Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten sowie Au-Pair erhalten 12 % Ermäßigung. Inhabern und Inhaberinnen eines gültigen Sozial-Ausweises der Stadt Worms können 50 % der Kursgebühren erlassen werden. Material- und Verpflegungskosten sind von der Ermäßigung ausgeschlossen. Voraussetzung für die Ermäßigung ist die Vorlage eines entsprechenden gültigen Ausweises oder einer Bescheinigung mit der Anmeldung. Die vhs behält sich vor, einzelne Kurse von der Ermäßigung auszunehmen, diese sind gesondert gekennzeichnet. Die Kursgebühren für EDVKurse sind immer in voller Höhe zu zahlen. Wie zahle ich meine Kursgebühren? Bei feststehender Kursgebühr ist diese vor Beginn des Kurses zu bezahlen: EC-Karte Im Anmeldungsbüro können Sie die Kursgebühr mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

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Semesterdauer: 1. Sep. Bis 20. Dez. 2012 Einzugsermächtigung Sie erteilen mit Ihrer Anmeldung der Volkshochschule eine einmalige Einzugsermächtigung für den/die gebuchten Kurs/e. Dann wird die Teilnahmegebühr mit Kursbeginn von Ihrem Konto abgebucht. Füllen Sie bitte den entsprechenden Teil auf dem Anmeldeformular aus. Überweisung Sie überweisen die Gebühr/en für den/die von Ihnen gebuchten Kurs/e unter Angabe der Kursnummer und Ihres Namens auf das Konto. Nr. 290, VHS-Stadtkasse Worms, Sparkasse Worms-Alzey-Ried, BLZ 553 500 10.

Rücktritt

Absage von Veranstaltungen durch die vhs-Worms Die vhs-Worms behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen, und zwar auch dann, wenn bereits verbindliche Anmeldungen vorliegen. In diesem Fall erhalten Sie eine Nachricht. Eventuell bereits gezahlte Gebühren werden in voller Höhe erstattet. Stornierung einer Anmeldung Der Rücktritt ist bis zum Ende der Anmeldefrist ausschließlich bei der vhs-Verwaltung anzuzeigen. Die eingezahlte Kursgebühr wird bei Einhaltung dieser Frist zurückerstattet, bzw. es kann eine Gutschrift erfolgen. Der Rücktritt außerhalb der Frist ist ausgeschlossen. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. des Mailversands. Nimmt der Teilnehmende trotz verbindlicher Anmeldung nicht am Kurs teil, entbindet das nicht von der Zahlungspflicht. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die aus persönlichen od. beruflichen Gründen den Kurs abbrechen oder an einzelnen Kursterminen nicht teilnehmen, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren.

Wer haftet?

Die Teilnahme an den Veranstaltungen der vhs-Worms geschieht auf eigene Gefahr. Bei Personen-, Sach-, Vermögensschäden und anderen Verlusten tritt eine Haftung der Stadt, ausgenommen bei weiter gehender gesetzlich zwingender Haftung, nur ein, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eines ihrer Organe oder eines ihrer Bediensteten nachgewiesen wird. Die Hausordnung der Schulen und Gebäude, in denen die vhs zu Gast ist, ist unbedingt einzuhalten.

Teilnahmebescheinigungen

Regelmäßiger Kursbesuch (mindestens 80 % der UE) kann auf Wunsch am Ende eines Semesters gegen eine Gebühr von 5 EUR bescheinigt werden. Verbindlich für den Nachweis der besuchten Stunden sind nur die für jede Veranstaltung geführten Anwesenheitslisten der vhsWorms. (Stand 30. Mai 2011) „Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Stadtverwaltung Worms, Abt. 4.25-Volkshochschule, Marktplatz 1, 67547 Worms. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung“


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