KREISLAUFWIRTSCHAFT
EU-VERPACKUNGSVERORDNUNG ANTE PORTAS! Seitdem die EU-Kommission am 30. November 2022 ihren Vorschlag für eine EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) auf den Tisch gelegt hat, steht nicht nur in der Verpackungsindustrie kein Stein mehr auf dem anderen. Verschiedenste Sektoren der Industrie, des produzierenden Gewerbes und der Landwirtschaft stellen fest, wie grundlegend dieser Verordnungsentwurf die gesamte Wirtschaft betrifft. Die fast 3000 Änderungsvorschläge, die allein im federführenden Umweltausschuss des Europäischen Parlaments gelistet wurden, zeigen, wie intensiv und kontrovers dieser Gesetzesvorschlag derzeit in Europa diskutiert wird.
Worum geht es? Der Vorschlag für eine EU-Verpackungsverordnung verfolgt das Ziel, die Transformation zu einer Circular Economy durch europaweit einheitliche Anforderungen an die Nachhaltigkeit und Kennzeichnung von Verpackungen zu fördern. So sollen unter anderem ab dem Jahr 2030 alle Verpackungen typspezifischen Design-for-Recycling Kriterien entsprechen. Für Kunststoffverpackungen soll ebenfalls ab dem Jahr 2030 ein Mindestgehalt an Post-Consumer-Rezyklaten (PCR) verbindlich werden, der je nach Verpackungsart zwischen 10 Prozent und 35 Prozent liegt. Einige Sektoren und Verpackungsarten erhalten zudem 22
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weitreichende Quoten für die Wiederverwente Transportverpackungen reichen. Außerdem enthält der Entwurf Vorgaben zur Reduktion des Ver packungsaufkommens, Mindestanforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung sowie die Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen.
Eine gesamteuropäische Kreislaufwirtschaft Als Verordnung gelten die Bestimmungen für alle Marktteilnehmer unmittelbar und EUweit einheitlich. Dies wird im Sinne eines starken Europas von der Wirtschaft begrüßt,